WIPO

Volkswagen setzt UDRP-Serie fort

Nachdem wir bereits im März einige WIPO-Verfahren seitens der Volkswagen AG dargestellt haben, kommen nun zwei weitere interessante Fälle der letzten Tage hinzu: Diesmal haben in beiden Fällen die Domain-Inhaber ihren Sitz in Deutschland, dennoch führte die Volkswagen AG die Verfahren in englischer Sprache.

Die erste Entscheidung betrifft die Domain volkswagen.limo (WIPO Case No. D2015-0069), bei der der deutsche Domain-Inhaber die Chuzpe hatte, nicht nur den Hinweis auf den Trademark Clearinghouse Eintrag der Marke »Volkswagen« bei Registrierung der Domain zu übergehen und die Domain zum Verkauf für satte EUR 80.000,– (bei Sofortkauf EUR 25.000,–) anzubieten, er rief sogar die Antrag stellende Volkswagen AG an. Dieser gegenüber bot er die Domain zum Kauf an und weitere Dienstleistungen: er wolle gegen ein monatliches Salär von EUR 2.000,– zukünftig die für die Volkswagen AG relevanten Domains für sie registrieren. Im von der Volkswagen AG angestrengten WIPO-Verfahren nahm der Domain-Inhaber allerdings nicht Stellung. Panelist Tobias Malte Müller entschied am 16. März 2015, dass die Domain zu löschen sei. Bei seiner Betrachtung des Falles bezog er die neue Endung .limo mit ein: diese sei die Abkürzung für Limousine und ein generischer Begriff, der die Automobilbranche und somit das Feld der Antragstellerin betreffe. Damit referieren Domain-Name und Domain-Endung zusammen auf die Marke der Antrag stellenden Volkswagen AG. Dass der Domain-Inhaber keine Rechte zur Registrierung und Nutzung des Markenbegriffs hatte und die Domain bösgläubig registriert und genutzt hat, lag auf der Hand. Warum es hier jedoch lediglich zur Löschung und nicht zum Transfer der Domain kam, das weiss die Antragstellerin am besten.

Die zweite Entscheidung, bei der es um die zwanzig Zeichen lange Domain volkswagenmotorsport.com ging, ist nur wenige Tage alt und gerade so rechtskräftig. Der Domain-Inhaber, der ebenfalls seinen Sitz in Deutschland hat, hatte nicht nur die in Streit stehende Domain registriert, sondern auch zahlreiche vergleichbare Adressen, die andere Automarken beinhalteten, darunter kiamotorsport.com, bmwinformation.com, astonmartintuning .net und ferrarituning.net. Die Domain volkswagenmotorsport.com wies aber keine Inhalte auf. Die Volkswagen AG startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und hatte abermals Panelist Tobias Malte Müller als Entscheider. Dem ging diesmal die Überlegung voraus, ob man das Verfahren vielleicht auf Deutsch und nicht auf Englisch führen müsse, um den Antragsgegner nicht zu benachteiligen. Da dieser sich jedoch nicht über die Verfahrensführung auf Englisch beschwerte, ja überhaupt nicht Stellung nahm und zudem in seinem Internetshop reichlich englischsprachige Inhalte bereitstellt, hatte Panelist Müller am Ende kein Problem, das Verfahren weiter auf Englisch zu bestreiten. Auch in diesem Fall war die Sach- und Rechtslage eindeutig. Ein kleines Problem lag freilich darin, dass die Domain nicht aktiv genutzt wurde; jedoch haben bereits andere UDRP-Panels darin kein Hindernis gesehen, die Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers anzunehmen. Am 26. März 2015 entschied Panelist Tobias Malte Müller auf den Transfer der Domain an die Volkswagen AG (WIPO Case No. D2015-0070).

Die beiden Entscheidungen zeigen einmal mehr, dass Cybersquatter nicht zwingend irgendwelche obskure Leute und Unternehmen mit Sitz an exotischen Orten sein müssen. Sie sitzen vor der Haustüre. In genau diesen beiden Fällen hätte die Volkswagen AG auch durchaus Chancen, den aufgrund der Verfahren entstandenen Kostenschaden bei den beiden Verfahrensgegnern erfolgreich einzufordern. Insbesondere aber, dass die Domain volkswagen.limo hat von einem Dritten registriert werden können und jetzt lediglich gelöscht wird, lässt Zweifel an der Nachhaltigkeit der Domain-Strategie der Volkswagen AG entstehen.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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