23
Mai 2012
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von RA Daniel Dingeldey

Das Landgericht Nürnberg-Fürth teilt in einer Pressemitteilung zu einer aktuellen Entscheidung mit, dass der Betreiber eines Bewertungsportals konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen muss und als Störer haftet, wenn er dies nicht in angemessenem Maße tut (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12).

Der Kläger ist Zahnarzt. Über diesen schrieb ein Nutzer hinsichtlich seiner Implantatbehandlung anonym in das vom Beklagten betriebene Internetportal zur Bewertung ärztlicher Leistungen, der Zahnarzt sei fachlich inkompetent, verfolge vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen und lasse dabei das Interesse seiner Patienten an einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung außer Acht. Der Zahnarzt wies den Betreiber des Bewertungsportals darauf hin, dass er nach Durchsicht aller Patientenunterlagen eine der Bewertung zu Grunde liegende Implantatbehandlung in dem angegebenen Zeitraum gar nicht durchgeführt habe und die Bewertung schon aus diesem Grund falsch sei. Er verlangte die Löschung des Beitrags. Der Provider fragte darauf hin beim Nutzer nach, ob sich der Sachverhalt wie von ihm vorgetragen zugetragen habe, was dieser bejahte. Damit gab sich der Provider zufrieden. Dem Zahnarzt teilte er das mit und berief sich auf das schützenswerte Anonymisierungsinteresse des Beitragsverfassers nach dem Telemediengesetz sowie darauf, dass wegen der ärztlichen Schweigepflicht eine “Pattsituation” hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der widerstreitenden Angaben bestehe. Der Zahnarzt wandte sich daraufhin im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens an das Landgericht Nürnberg-Fürth und forderte die Unterlassung der Verbreitung der Bewertung.

Das LG Nürnberg-Fürth gab diesem Antrag statt: der Provider muss die Verbreitung des Eintrags des Nutzers vorläufig unterlassen. Das Gericht ist der Ansicht, der Internetprovider hafte als Störer. Er hätte auf die konkrete Beanstandung des betroffenen Zahnarztes hin den Sachverhalt sorgfältiger prüfen und sich vom Nutzer des Forums einen Nachweis für die Behandlung vorlegen lassen müssen. Dem sei er nicht nachgekommen. Zudem stehe auf Seiten des Zahnarztes eine mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Raum. Deshalb hafte der Betreiber des Bewertungsportals als Störer, unabhängig davon, ob die Bewertung nun zutreffe oder nicht. Damit, so das LG Nürnberg-Fürth, habe man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der Störerhaftung von Internetprovidern konkretisiert.

Ob diese Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth den Vorstellungen des Bundesgerichtshofs über die Störerhaftung von Internetprovidern entspricht, muss sich erst noch herausstellen. Man kann Zweifel daran haben, dass die Pflichten eines “Internetproviders” tatsächlich soweit gehen, wie vom Landgericht angenommen. Die Haftung soll sich daraus ergeben, dass der Provider keine Nachweise verlangt hat; vom Provider fordert das Landgericht also eine – weitergehende – Untersuchung des Sachverhalts. Ob es auf die korrekte Bewertung desselben ankommt, bleibt unklar. Es fragt sich freilich, welchen Nachweis da der Nutzer hätte erbringen können, und hätte sich etwas am Ergebnis geändert, wenn keine Nachweise möglich gewesen wären? Wie auch immer, der beklagte Provider hat schon angekündigt, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Wir sind gespannt und werden berichten.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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23
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Die französische Registry AFNIC (Association Française pour le Nommage Internet en Coopération) muss sich intensiver Konkurrenz erwehren: insgesamt haben sich sechs Organisationen bei der französischen Regierung beworben, um die Verwaltung von .fr sowie der weiteren zehn assoziierten Länderendungen .yt, .wf, .tf, .pm, .re, .bl, .gf, .gp, .mf und .mq von AFNIC zu übernehmen. Wie Les Echos berichtet zählen zu den Bewerbern AFNIC selbst, FRNIC (ein Joint Venture aus Fondation Free und Starting Dot) sowie das Office d’enregistrement des extensions Internet francaises, eine Tochtergesellschaft der Luxembourger OpenRegistry. Während AFNIC auf über 660 Unterstützer aus der Branche setzt, verspricht FRNIC eine Verdopplung der Registrierungszahlen zwischen 2012 und 2017. Seine Entscheidung über den Zuschlag will das französische Finanzministerium am 30. Juni 2012 bekanntgeben.

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22
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Lange war Afrika ein Domain-Entwicklungsland, doch das soll sich nun ändern: wie die südafrikanische ZA Central Registry (auch bekannt als UniForum) mitgeteilt hat, hat man sich bei ICANN um die drei Städte-Domains .capetown, .durban sowie .joburg beworben. Damit rundet UniForum die afrikanische Initiative ab, nachdem man zuvor schon eine Bewerbung für die Kontinental-Domain .africa angekündigt hatte. Während die Preisbildung für die Städte-Domains noch offen ist, sollen die Gebühren für .africa bei US$ 18,- pro Jahr liegen und so dazu beitragen, dass der Registrybetrieb schon bald profitabel wird. “Technisch sind wir startklar”, so Neil Dundas von UniForum. Derzeit hofft man auf einen Start zu Beginn des Jahres 2013.

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22
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Neustart für das TLD Application System (TAS): die Internet-Verwaltung ICANN hat das Bewerbungsfenster um eine neue globale Top Level Domain (nTLD) am 22. Mai 2012 wieder geöffnet. Doch arg viel Zeit bleibt den Bewerbern nicht.

Knapp sechs Wochen Auszeit seit dem 12. April 2012, dann kam die erlösende Nachricht aus dem ICANN-Maschinenraum: die laut CEO Rod Beckstrom »extrem raffinierte« technische Störung im TAS ist beseitigt, so dass das Bewerbungsverfahren um nTLDs fortgeführt werden kann. Seit heute (22.05.2012) haben alle Bewerber wieder die Möglichkeit, sich einzuloggen, eingereichte Bewerbungen zu überprüfen und bei Bedarf zu vervollständigen. Eine zehn Punkte umfassende Liste mit den »Top Things Users Should Know When TAS Reopens« dient dabei als Orientierungshilfe. So weist ICANN darauf hin, dass pro Bewerber nur ein Login möglich ist; damit ist ausgeschlossen, dass mehrere Personen gleichzeitig im TAS an der Bewerbung arbeiten. Neubewerbungen sind seit dem 29. März 2012 ohnehin ausgeschlossen, es können also lediglich bereits eingereichte Bewerbungen weiter bearbeitet werden. Wer es sich noch einmal überlegen möchte, hat zudem Gelegenheit, die Bewerbung über das TAS zurückzuziehen; in diesem Fall werden sämtliche Gebühren erstattet. Um weiteren Störungen vorzubeugen, hat ICANN nach Angaben von COO Akram Atallah zudem die HTML-Vorschaufunktion sowie die Systemleistung insgesamt verbessert.

All zu viel Zeit, das TAS auf Herz und Nieren zu überprüfen, bleibt den Bewerbern jedoch nicht: bereits am kommenden Mittwoch, den 30. Mai 2012 um genau 23.59 Uhr (GMT/UTC) schliesst es endgültig seine Pforten. Wer also bis dahin seine Bewerbung nicht vervollständigt und abgeschickt hat, insbesondere auch die Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,– nicht ordnungsgemäß einbezahlt hat, scheitert bereits aus formalen Gründen. Wann ICANN dann den »reveal day« ansetzt und damit verbindlich bekannt gibt, wer sich um welche Domain-Endung beworben hat, ist bisher noch offen; ein Datum wurde bisher nicht genannt. Allerdings spricht einiges dafür, dass man das für 24. bis 29. Juni 2012 angesetzte Meeting in Prag dazu nutzt, um an die Öffentlichkeit zu gehen.

Doch am Horizont lauert bereits neues Ungemach. Nach Einschätzung von ICANNs Intellectual Property Constituency (IPC) ist das »Digital Archery«-System, mit dem die Bewerber in verschiedene »batches« zur zeitlichen Abarbeitung eingeteilt werden, komplex, ungetestet und eine offene Aufforderung zum Spielen. Die mehrwöchige Panne im TAS stelle in Frage, ob ICANN überhaupt in der Lage ist, ein weiteres neuartiges und technisch hochkomplexes System zu implementieren. Eine weitere Panne zu einem frühen Zeitpunkt berge das Risiko, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit ICANNs dauerhaft zu beschädigen und die Stellung der Organisation als Verwalter des Domain Name System in Frage zu stellen. Harter Tobak aus den eigenen Reihen ICANNs; ob er zu einem Umdenken führt, bleibt abzuwarten.

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21
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Die Panne im TLD Application System (TAS) könnte nach Einschätzung der dotBERLIN GmbH & Co. KG eine Hintertür für Spekulanten öffnen. Die Internet-Verwaltung ICANN gab sich unterdessen bemüht, jeden Missbrauch unterbinden zu wollen.

Die Fakten sind bekannt: etwa 50 Bewerber um eine neue Top Level Domain waren aufgrund einer technischen Panne im TAS zumindest kurzzeitig in der Lage, die Datei- und Nutzernamen anderer Bewerber einzusehen. Wie die Ermittlungen von ICANN ergaben, waren umgekehrt wohl etwa 105 Bewerber von einer solchen Einsichtnahme betroffen. Für Dirk Krischenowski, Geschäftsführer der dotBERLIN GmbH & Co. KG und mit .berlin selbst Bewerber um eine neue Domain-Endung, droht hieraus ein erhebliches Missbrauchspotential. »Jemand, der beispielsweise die Bewerbung von Linde gesehen hat, könnte einen fertigen Account bei mytld.com für 300.000 Dollar kaufen, eine Linde-Bewerbung abgeben und später 600.000 Euro von Linde verlangen«, erklärte Krischenowski. Zugleich gab er sich kämpferisch: »Wenn es einen Mitbewerber für eines der von uns betreuten Projekte gibt und wir im Nachhinein herausbekommen würden, dass dieser die Bewerbung erst kurz vor Schluss eingegeben hat, würden wir eine Klage sicher andenken«, kündigte Krischenowski an.

ICANN-CEO Rod Beckstrom reagierte prompt. In einem Interview mit der US-Tageszeitung »The Hill« betonte er, dass ICANN die letzte Instanz bei der Prüfung einer Bewerbung sei. »Wenn wir Bedenken gegen die Handlung eines Bewerbers hätten, kann sich jeder ausmalen, dass dies wohl in die Prüfung mit einfliessen wird, ob er mit seiner Endung Erfolg hat oder nicht«, so Beckstrom, und warnte daher alle Beteiligten, hieraus einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil zu ziehen. Er gab sich zugleich zuversichtlich, dass ICANN nachvollziehen könnte, ob und wann eine unerlaubte Einsichtnahme erfolgt sei. Den Fehler selbst bezeichnete Beckstrom als »extrem raffiniert«. Allerdings vermuten nicht wenige, dass ICANN mit dieser Panne nicht nur die Hintertür für Spekulanten geöffnet hat, sondern nun erst recht klagewütige Beteiligte auf den Plan ruft, um aus dem Bewerbungsverfahren Kapital zu schlagen.

Offenbar weniger kritisch sieht man die Lage bei Paul Stahura, Gründer und CEO vom TLD-Bewerbungsunternehmen Donuts Inc. Für ihn sei es kein großes Ding, wenn ein Mitbewerber den Datei- oder Nutznernamen von Donuts gesehen habe; man selbst habe lediglich einen Dateinahmen gesehen, ohne daraus jedoch einen Rückschluss auf den Bewerber oder dessen Wunsch-Endung ziehen zu können. Insbesondere sei das Dokument selbst nicht einsehbar gewesen, womit Stahura die von ICANN gemachten Angaben bestätigt. Er sprach sich aber dafür aus, im Rahmen der Wiedereröffnung des TAS keine neuen Bewerbungen zuzulassen, und damit die von dotBERLIN befürchtete Hintertür gar nicht erst zu öffnen. Bisher gibt es jedoch keine Anzeichen, dass ICANN diesem Vorschlag folgen wird.

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tubedrop.com2012100 $US
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aventurine.com201290 $US
ozb.com20123500 $US
pittsford.com201290 $US
wkt.net2012490 $US
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Stand: Ende April 2012
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