21
Mai 2013
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von RA Daniel Dingeldey

Unter dem Titel »Neue Top Level Domains – Was Unternehmen jetzt wissen müssen« lädt der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) im Juni eine Informationsveranstaltungstour durch die Republik und Österreich.

Mit dieser Workshopreihe will eco Unternehmen in Deutschland und Österreich einen konkreten Praxisleitfaden an die Hand geben, anhand dessen sie im Hinblick auf die Einführung der neuen Domain-Endungen (gTLDs) jetzt aktiv werden können, um ihre Marken optimal vor Mißbrauch schützen zu können. Experten klären die wichtigsten Fragen, zeigen Chancen und Risiken der neuen gTLDs auf. Dabei werden sowohl die juristische Seite wie auch das Thema Online-Marketing berücksichtigt.

Die Workshops richten sich an Markeninhaber, Verantwortliche im Unternehmen im Bereich Markenführung und Online-Marketing und natürlich an Juristen. Die Termine stehen fest. Die Workshopreihe beginnt am 06. Juni in Berlin und endet am 26. Juni in Hamburg. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung finden sich hinter dem jeweiligen Veranstaltungsort:

Termine Orte
06. Juni 2013 Berlin
07. Juni 2013 Frankfurt am Main
20. Juni 2013 Wien
24. Juni 2013 Köln
25. Juni 2013 München
26. Juni 2013 Hamburg

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21
Mai 2013
0
von RA Daniel Dingeldey

Die alte Frage bleibt: wie, wann und wo bekomme ich meine Domain zu einem guten Preis an den Mann? Während wir immer wieder beobachten, dass die meisten Geschäfte von Domain-Investor zu Domain-Investor erfolgen, ist das wirklich lukrative Geschäft bei Verkäufen an den Endnutzer zu machen.

Das Thema vom Domain-Verkauf hat zuletzt Katherine Theroux in einem Blogpost auf afternic.com angeschnitten. Sie gibt dabei drei Tipps: Warten, bis der Markt für eine Domain reif ist. Erst wenn zum Domain-Namen relevante Informationen auftauchen und sich Trends dahin entwickeln, wird sich Interesse für den Domain-Namen bilden. Der Wunsch, die Domain zu verkaufen, trifft dann auf den eines Käufers, sie zu erwerben. Wenn es soweit ist, sollte die Domain sichtbar zum Verkauf stehen, etwa über eine Parking-Seite, der man auch die Daten des Verkäufers entnehmen kann. Im besten Falle bringt man Dritte dazu, über das Verkaufsangebot zu schreiben. Doch letztlich stellt sich wieder die Preisfrage: was ist die Domain wirklich wert? Der Preis der Domain und ihr Wert sollten sich decken, um ein Geschäft zum Abschluss zu bringen. Während der Verkäufer nach Ansicht von Theroux in der Regel nur das Geld und den Profit sieht, habe die Domain für den Käufer weit mehr Bedeutung: Wert, Popularität und Entwicklungsmöglichkeiten. Der Preis der Domain sollte diese Werte widerspiegeln. Theroux hält es für sinnvoll, den Preis der Domain auch dranzuschreiben; das gäbe dem zukünftige Inhaber der Domain mehr Zuversicht, um in die Verhandlungen einzusteigen.

Das Geheimnis bleibt: der Käufer sollte auf den Verkäufer zugehen. Das bestätigen Domain-Investoren wie Rick Schwartz und Frank Schilling immer wieder. Nicht umsonst kommt Rick Schwartz in seiner über 15-jährigen Laufbahn als Domainer auf lediglich gut zwei Hände voll Verkäufe, bei denen er in der Regel auch gleich noch die Gewinnbeteiligung bei dem Geschäft des Käufers mit vereinbart. Als Domain-Investor kann man natürlich Domains auch ständig kaufen und wiederverkaufen. Doch ob man dabei die Möglichkeiten einer Domain ausreizt ist die Frage. Domainer sein heißt, geduldig sein. Denn es sind nur wenige Käufer, die genau diese eine Domain wirklich wollen – und bereit sind, den korrekten Preis dafür zu zahlen.

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17
Mai 2013
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von RA Florian Hitzelberger

Knapp 410 Millionen Domain-Namen bis zum Ende des Jahres 2016, davon etwa 75 Millionen unter einer neuen Domain-Endung – zu dieser Schätzung kommt Pinkard Alan »Pinky« Brand vom Domain-Beratungsunternehmen DomainDiction. Der Blick in die Historie fällt weit ernüchternder aus.

Es dauert zwar noch einige Monate, aber spätestens 2014 erwartet uns eine »kontrollierte Explosion« hunderter neuer globaler Top Level Domains. Pinky Brand, einer der Berater der Gründer und des Board of Directors von .mobi, und von 2006 bis 2012 Director of Global Sales bei dotMobi, hat einen Ausblick gewagt. Er geht davon aus, dass bis Ende 2016 die Zahl der .com-Domains von heute 108 Millionen auf 129,5 Millionen angestiegen ist. Hinzu kommen weitere 41,5 Millionen Domains unter allen anderen generischen Endungen sowie 163,8 Millionen Länderdomains. Für alle neu eingeführten Endungen sieht er ein Potential für einen Marktanteil von 18 Prozent oder umgerechnet 73,6 Millionen Domains. In seinen Berechnungen geht er davon aus, dass nach Abzug internationalisierter Domain-Endungen, den Marken-Endungen und geschlossenen generischen Endungen letztlich 256 Top Level Domains übrig bleiben, die offen und weltweit vermarktet werden können. Im Durchschnitt sieht er so ein Potential von etwa 270.000 Registrierungen für jede dieser 256 neuen Endungen bis ins Jahr 2016.

Doch ob nTLDs halten, was sie versprechen, kann derzeit niemand seriös beantworten. Einen Fingerzeig könnten die Registrierungszahlen jener Domain-Endungen geben, die seit dem Jahr 2000 neu eingeführt wurden und die wir unten zusammengefasst haben. Sämtliche Zahlen stammen aus den »monthly reports«, die jeder Betreiber einer generischen Top Level Domain bei ICANN einreichen muss. Da die Zahlen jedoch stets erst mit mehrmonatiger Verzögerung online verfügbar sind, geben sie hier den Stand Dezember 2012 wider. Das Ergebnis ist ernüchternd: sieht man von .mobi ab, kommt keine Endung auf mehr als einige zehntausend und nur in Ausnahmefällen auf wenige hunderttausend Registrierungen. Selbst die Zahlen für .asia sind enttäuschend: bei einer Bevölkerung von rund 4 Milliarden Menschen in Asien meldet die Registry nur knapp 400.000 Registrierungen. Zum Vergleich: Europa mit seinen gut 750 Millionen Einwohnern kommt auf immerhin 3,7 Millionen .eu-Domains. Die sieben Registrierungen unter .post sind übrigens kein Schreibfehler: über ems.post, postnl.post, posteitaliane.post, postemaroc.post, info.post, ptc.post sowie wnsstamps.post hinaus gibt es derzeit keine Domains unter dieser Endung.

.aero 8.263
.asia 380.945
.cat 61.321
.coop 14.967
.jobs 42.089
.mobi 1.038.217
.museum 435
.name 218.674
.post 7
.pro 156.988
.tel 218.825
.travel 23.388
.xxx 140.121
(Stand Dezember 2012)

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17
Mai 2013
0
von RA Daniel Dingeldey

Das Landgericht in Berlin macht in einer Entscheidung aus dem März 2013 deutlich, dass auch geschäftlich genutzte Google+-Accounts eines Impressums bedürfen (LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az.: 16 O 154/13). Etwas anderes stand auch gar nicht zu erwarten, doch das Landgericht war für Überraschungen gut.

Die Antragstellerin war von der Gegnerin wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung von einer Mitbewerberin abgemahnt worden. Bei Prüfung der Sach- und Rechtslage fiel auf, dass die Antragsgegnerin auf ihrer Google+-Präsenz kein rechtskonformes Impressum (Inhaberkennung) aufwies. Die Antragstellerin ließ die Gegnerin ihrerseits deswegen abmahnen, woraufhin allerdings innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion erfolgte. So beantragte die Antragstellerin durch ihren Anwalt eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin.

Das Landgericht Berlin hatte Anlaufschwierigkeiten, der einstweiligen Verfügung stattzugeben, ließ sich aber durch den Hinweis auf EU-Richtlinien und Rechtsprechung überzeugen. Zunächst aber ergingen zwei Hinweise des Gerichts an die Antragstellerin. Unter anderem ließ das Gericht durchblicken, dass es das fehlende Impressum für eine Bagatelle halte, weil der Google+-Account nur dazu diene, die Aufmerksamkeit von Besuchern auf die offizielle Homepage des Anbieters zu lenken. Dort verweise das Impressum darauf, dass dieses auch für die Auftritte in sozialen Netzwerken gelte. Rechtsanwalt Florian Daniel, Vertreter der Antragstellerin, erinnerte das Landgericht Berlin nun an die Rechtsprechung anderer Gerichte und zwei, die Rechte von Verbrauchern schützende EU-Richtlinien (UGP-Richtlinie 2005/29 /EG und RL 97/7/EG), die unmittelbare Geltung auch in Deutschland entfalten. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) regelt, dass soweit das Gemeinschaftsrecht Informationsanforderungen in Bezug auf Werbung, kommerzielle Kommunikation oder Marketing festschreibt, die betreffenden Informationen im Rahmen dieser Richtlinie als wesentlich angesehen werden (Erwägungsgrund 15 der Richtlinie). Die Richtlinie 97/7/EG widmet sich dem Verbraucherschutz beim Fernabsatz und regelt unter anderem, dass bei Abschluss eines Vertrages die Identität des Lieferers verfügbar (Artikel 4, Absatz 1a), also letztlich ein rechtskonformes Impressum vorhanden sein muss. Von einer Bagatelle kann dann bei einem fehlenden Impressum auf einem geschäftlich genutzten Goggle+-Account nicht mehr die Rede sein. Demgemäß erließ das Landgericht die einstweilige Verfügung antragsgemäß.

Mit der Entscheidung tat sich das Landgericht Berlin aus unerfindlichen Gründen ein wenig schwer. Die Entscheidung an sich war aufgrund der Erfahrungen mit gleichgelagerten Fällen bei Facebook-Accounts nicht anders zu erwarten. Rechtsanwalt Daniel wird die Entscheidungsgründe veröffentlichen, sobald sie den Parteien ordentlich zugestellt wurden.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke gibt unter Berücksichtigung des aktuellen Urteils des Landgericht Berlins eine Anleitung, wie Sie Ihr Google+-Profil mit einem Impressum ausstatten,.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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16
Mai 2013
0
von RA Florian Hitzelberger

Die ostafrikanische Republik Ruanda hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: wie die Rwanda Information Communication Technology Association (RICTA), seit letztem Jahr offizielle Registry für die Länderendung .rw, mitteilt, will man bis zum Jahr 2016 insgesamt 5.000 Domains vergeben haben.

Aktuell steht .rw bei etwa 1.800 registrierten Domains. Nach einem siebenjährigen Streit mit dem Unternehmer Frederic Gregoire und seiner Fa. NIC Congo Interpoint war es der gemeinnützigen RICTA 2012 gelungen, die Registry-Funktion zu übernehmen. Schon damals hatte RICTA angekündigt, mit günstigeren Preisen und einem schnelleren Service für steigende Registrierungen zu sorgen. Helfen sollen unter anderem Verkaufspreise an Reseller von RWF 30.000,–, umgerechnet etwa EUR 34,50 pro Jahr und Domain. Zudem ist die Einführung von Subdomains wie .co.rw, .org.rw, .net.rw, coop.rw und ac.rw geplant. Gerade Markeninhaber sollten daher auf .rw ein Auge haben, da mit der Zahl der registrierten Internetadressen das Risiko für Rechtsverletzungen steigt.

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Aktuelle Domain-Verkäufe

Der aktuelle Domain-Preisspiegel gibt Ihnen Auskunft ber erziehlte Verkaufspreis einzelner Domains:

Domain-name Jahr Preis
xn--ko-eka.co201389 EUR
glaced.com201389 $US
haste.net201389 $US
dog.co.uk20131500 EUR
brl.net20131049 $US
upyear.com201389 $US
framecolor.com201389 $US
Domain Statistiken
.com108.374.803
.tk16.814.963
.de15.397.992
.net15.019.501
.uk10.460.115
.org10.287.444
.cn (31.03.2013)7.489.764
.info6.870.938
.nl5.242.073
.au2.658.908
.it2.549.327
.fr2.601.215
.biz2.344.802
.ca2.073.437
.us1.794.481
.ch (31.12.2012)1.752.794
.es1.648.358
.se1.287.907
.at1.211.293
Stand: 01. Mai 2013
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