.xxx

ICANN veröffentlicht Registry-Vertrag

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den Entwurf für den Registry-Vertrag der umstrittenen Rotlicht-Domain .xxx veröffentlicht. Ob .xxx tatsächlich den Registrierungsbetrieb aufnimmt, ist jedoch nach wie vor offen.

Seit 2004 bemüht sich ICM Registry Inc. um den Zuschlag für die Verwaltung der Porno-Domain .xxx. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen liegt nunmehr ein Registry-Vertrag vor, der, aufbauend auf einer Entwurfsfassung aus dem Jahr 2006, die jedoch 2007 abgelehnt wurde, die angestrebte Vertragsbeziehung mit ICANN verbindlich regeln soll. Die Änderungen in dem jetzt 62 Seiten umfassenden Entwurf sind zahlreich und betreffen laut ICANN unter anderem Regelungen zu DNSSEC, Anpassungen an Vertragslaufzeiten bei anderen TLDs, Klarstellungen zu einer etwaigen Vertragsbeendigung und Modifikationen zur Definition der Community, die von .xxx angesprochen werden soll. ICM Registry benennt insoweit praktisch jeden, der mit der „Adult Industry“ in Verbindung steht. Wer eine .xxx-Domain nur deshalb registriert, um sie später zu verkaufen, erfüllt diese Anforderung bereits; selbst Domain-Parking akzeptiert der Entwurf des Registry-Vertrages. Allerdings sind .xxx-Domains kein billiger Spass: allein die Registry-Gebühr liegt bei US$ 60,– pro Jahr und Domain, so dass sich die Endpreise für die Kunden im knapp dreistelligen Bereich bewegen dürften.

Vorerst von der Vergabe ausgenommen sind Geo-Domains, so dass Adressen wie usa.xxx deshalb nicht möglich sind. Ob damit auch Städte-Domains gemeint sind, bleibt unklar und abzuwarten. Die Inhaber von Markenrechten müssen sich ebenfalls noch gedulden, bis feststeht, welche exakte Mechanismen eingesetzt werden, um ihre Interessen zu schützen. Ursprünglich plante ICM Registry, gegen Zahlung einer Einmalgebühr eine Domain, die einer Marke entspricht, generell von der Registrierung auszunehmen. Offenbar fürchtet man aber nun, dass Internet Service Provider versucht sein könnten, den Traffic abzufangen und für Werbung zu nutzen, weshalb nach aktuellen Überlegungen alle diese Domains auf eine Standard-Seite umgeleitet werden sollen, womit allerdings wieder Gebühren für ICANN anfallen, die wiederum der Inhaber der Markenrechte tragen müsste. Hier bleiben die weiteren Verhandlungen abzuwarten.

Doch man sollte sich von all dem nicht täuschen lassen: selbst die Veröffentlichung des Vertragsentwurfs ist kein verlässliches Zeichen dafür, dass .xxx eingeführt wird. So betont ICANN ausdrücklich, dass der vorgelegte Entwurf vom Vorstand bisher weder geprüft noch genehmigt worden ist, zumal als größte Hürde für .xxx die Einflussnahme durch den Regierungsbeirat GAC (Governmental Advisory Committee) gilt. Vorerst liegt der Vertragstext nun 30 Tage und damit bis 23. September 2010 zur öffentlichen Stellungnahme aus. Und die ist bisher rege, sowohl Befürworter als auch Gegner von .xxx beteiligen sich – einmal reinzuklicken, lohnt sich!

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top