VeriSign Inc., Registry der beiden generischen Domain-Endungen .com und .net, packt die Klagekeule aus: vor dem Eastern District of Virginia (Alexandria Division) verklagt das US-Unternehmen die .xyz-Registry XYZ.COM LLC sowie deren Gründer Daniel Negari wegen irreführender Werbung.
Seit über 15 Jahren verwaltet VeriSign mit .com und .net die beiden wichtigsten generischen Top Level Domains der Welt. An dieser Vormachtstellung möchten zahlreiche Betreiber neu eingeführter Domain-Endungen rütteln, im Fall von .xyz nach Einschätzung von VeriSign allerdings mit unzulässigen Mitteln. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat VeriSign bereits im Dezember 2014 Klage gegen XYZ.COM LLC und Negari erhoben. In der 15-seitigen Klagebegründung macht VeriSign geltend, dass die Beklagten gegen den »Lanham (Trademark) Act« verstoßen habe. Konkret stört sich VeriSign daran, dass es nach einer Behauptung von XYZ.COM LLC unmöglich sei, den von ihnen gewünschten Domain-Namen unter .com zu finden. Des Weiteren stößt sich VeriSign an der Behauptung, dass .xyz die Nummer 1 im Markt der nTLDs sei und die meisten Registrierungen vorweise. Inakzeptabel ist für VeriSign auch die Behauptung, dass .xyz nach Ansicht von Dritten »die nächste .com« sei, und schließlich für sich reklamiere, .com in Akzeptanz, Reputation, Stabilität und Sicherheit überlegen zu sein. Auslöser dieses Rechtsstreits scheint offenbar ein Werbespot mit dem Titel »Move over .com – .xyz is for the next generation of the internet« zu sein, in dem .com durch einen beinahe schrottreifen Honda Accord, .xyz dagegen durch eine nagelneuen Audi R8 Spyder repräsentiert wird.
XYZ.COM LLC und Negari haben auf die Vorwürfe inzwischen reagiert und weisen in der 10-seitigen Klageerwiderung die erhobenen Vorwürfe von sich. An zahlreichen Stellen des Schriftsatzes beschränkt man sich auf ein »deny«. Dabei sind die erhobenen Vorwürfe nicht gänzlich ohne Substanz. So dürfte unstreitig sein, dass ein Großteil der inzwischen über 800.000 Registrierungen auf eine Marketing-Aktion von Network Solutions zurückgeht; dabei wurden Inhabern zum Beispiel von .com- oder .net-Domains das .xyz-Pendant kostenlos ins Portfolio geschoben, verbunden mit der Hoffnung, dass der Registrierungsvertrag (dann kostenpflichtig) verlängert wird. Nicht ohne Ironie stellt VeriSign fest, selbst davon betroffen zu sein; so ist man nunmehr Inhaber der Domain gtld-servers.xyz, weil man zuvor gtld-servers.com für sich angemeldet hatte. Jedoch liegt auch VeriSign wohl nicht immer ganz richtig; so mag es zwar zutreffen, dass noch 95 Prozent aller .com-Domains mit fünf Zeichen frei und unregistriert sind; der weitaus grösste Teil davon besteht allerdings aus sinnlosen Kombinationen von Buchstaben, Ziffern und Bindestrichen.
Noch unklar ist, welche Motive hinter der Klage von VeriSign stecken. Als weltweit grösste Registry mit allein über 115 Millionen verwalteten .com-Domains dürfte die Handvoll .xyz-Domains kaum eine ernsthafte Konkurrenz darstellen. Im Fall einer Wettbewerbsverletzung wäre der Gang zur Federal Trade Commission (FTC) zudem naheliegender gewesen. Es steht daher zu vermuten, dass VeriSign ein Zeichen setzen möchte, um allen anderen nTLD-Registries zu zeigen, dass .com noch King ist – was zu beweisen wäre.