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ICANN und die 629 verbotenen Wörter

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Liste gesperrter Domains unter einer neuen Domain-Endung aktualisiert: exakt 629 Begriffe können demnach auf keinen Fall unter einer neu eingeführten Top Level Domain registriert werden.

Eine nahezu unbegrenzte Anzahl neuer Domains verspricht ICANN den Internetnutzern mit der Einführung neuer Domain-Endungen. Doch völlig grenzenlos ist die Wahlfreiheit nicht: schon jetzt steht fest, dass mindestens 629 Begriffe von der Registrierung ausgeschlossen bleiben. ICANN beugt sich damit dem Druck internationaler Organisationen, deren Bezeichnungen und Begriffe weltweit zumeist nicht markenrechtlich, sondern durch internationale Abkommen geschützt sind. Dementsprechend teilt sich diese Sperrliste in drei Kategorien auf: »International Olympic Committee«, »International Red Cross and Red Crescent Movement« und »Intergovernmental Organizations«. Um hier niemanden in Versuchung zu führen, diese Begriffe zu registrieren (und sei es nur versehentlich), bleiben sie künftig gleich von einer Registrierung auf Ebene der Second Level Domain ausgeschlossen; eine Registrierung unter einer bereits eingeführten Endung wie etwa .com oder .info ist dagegen grundsätzlich möglich.

Das IOC hat beispielsweise den Schutz von insgesamt 19 Begriffen durchgesetzt, darunter die beiden Wörter olympiade sowie olympisch. Das Rote Kreuz darf sich sogar über 61 geschützte Wörter freuen, darunter redcross, redcrystal, cruzroja, red-lion-and-sun, magen-david-adom und cicr; die deutsche Variante roteskreuz findet sich dagegen nicht auf der Sperrliste. Sehr viel weiter geht dann die Liste der Begriffe, die für internationale Organisationen geschützt sind. Dort finden sich Wörter mit drei Zeichen wie apo, bis oder epo ebenso wie international-criminal-police-organization—interpol oder internationalunionfortheconservationofnatureandnatural resources, deren Registrierung wohl selbst Cyberkriminellen kaum eingefallen wäre. Vor allem aber die kurzen und damit begehrten gesperrten Domains dürften dafür sorgen, dass sich sogar die Inhaber von Markenrechten ärgern werden, »ihre« Adresse nicht zu erhalten. Nicht ausgeschlossen ist ausserdem, dass ICANN diese Sperrliste noch erweitert: so wurden bereits Forderungen laut, auch Domains zu verbieten, die in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch stehen. Nach Angaben von George Sadowsky, Mitglied des ICANN-Boards, ist die Frage von Inhalten jedoch keine, die in die Zuständigkeit von ICANN fällt.

In diesem Zusammenhang sei nochmals auf das »Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen« verwiesen, das in Deutschland die Wörter Olympiade, Olympia, olympisch, alle diese Wörter allein oder in Zusammensetzung sowie die entsprechenden Wörter oder Wortgruppen in einer anderen Sprache von Gesetzes wegen schützt. Wer diese Begriffe dennoch in einer Domain verwendet, läuft Gefahr, abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Dabei handelt es sich übrigens um kein theoretisches Risiko: das OLG Düsseldorf hat erst kürzlich einem Unternehmen verboten, die Bezeichnung Olympia 2010 für einen Whirlpool zu nutzen (Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 109/12). Noch weiter ging das OLG Schleswig, das die Werbung eines Kontaktlinsenhändlers mit Olympischen Preisen als Verstoß gegen das OlympSchG wertete (Urteil vom 26.06.2013, Az. 6 U 31/12).

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