Indien

die .in-Domains kommen!

Die generalüberholte indische Top Level Domain stösst auf reges Interesse: Wie die Vergabestelle .IN domain name registry in Neu-Delhi offiziell mitteilte, gingen allein in der Sunrise Period weit über 4.000 Bewerbungen von Unternehmen und Markeninhabern ein. Unverändert sind zahlreiche, gute deutsch- und englischsprachige Begriffe noch frei, und warten darauf, entdeckt zu werden.

Zwar scheinen die exakt 4.221 Anträge auf Zuteilung einer .in-Domain, die bei der Vergabestelle innerhalb der dreiwöchigen Sunrise Period eingingen, für europäische Massstäbe eher bescheiden. Führt man sich jedoch vor Augen, dass trotz einer Einwohnerzahl von 1,1 Milliarden Indern insgesamt erst 7.000 .in-Domains vergeben sind, verdeutlicht sich das wahre Potential von .in. Erstmals in der Domain-Geschichte Indiens sind künftig die als besonders begehrt geltenden Second Level Domains im Format name.in erhältlich. Daneben stehen unter anderem mit .co.in, .net.in, .org.in und .firm.in weitere Third Level Domains zur Auswahl. Langfristig werden ihnen Second Level Domains aber den Rang ablaufen, da sie als leichter zu merken und – allein schon wegen ihrer Kürze – weniger anfällig für Vertipper gelten.

Auf die Sunrise Period folgt nun eine so genannte »Silent Period«. Der Startschuss für die Phase der Live-Registrierung fällt voraussichtlich dann am 16. Februar. Von da an soll es von der Beantragung einer Domain bis zur Freischaltung im Internet nur noch maximal 24 Stunden dauern. Eine Registrierung ist für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich, es gibt also insoweit keine Vergabebeschränkungen. Lediglich einige wenige Domain-Namen sind für Regierungen, konstitutionelle Körperschaften und die Vergabestelle reserviert. Hierzu gehören zum Beispiel www.in, name.in oder englischsprachige Ländernamen wie germany.in oder austria.in. Dass die Verbotsliste englische Begriffe limitiert heißt jedoch nicht, dass man anders sprachige Domains gleicher Bedeutung registrieren darf ohne dadurch Rechtsverletzungen zu begehen. Die Registrierung von Domains wie deutschland.in dürfte für den Normalnutzer mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein.

Die Starnberger united-domains AG nimmt als einer der ersten Anbieter im deutschen Markt ab sofort Vorbestellungen für Second Level Domains unterhalb von .in entgegen. Die indische Top Level Domain glänzt durch eine ungewöhnlich hohe Anzahl an vielen guten freien Internet-Adressen; so sind sehr viele deutsch- und englischsprachige Begriffe noch verfügbar und können ab sofort vorbestellt werden. Bei den vorbestellten Domains wird versucht, diese automatisiert zur Anmeldung zu bringen, so dass die Chancen auf die eigene Wunsch-Domain erheblich steigen. Gebühren werden nur im Erfolgsfall fällig; pro Domain fallen dann € 19,– an.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top