Nominet macht den Weg für kurze Domains frei: ab Sommer 2014 können erstmals Internetadressen direkt unterhalb der Top Level Domain .uk registriert werden.
Um den Bedenken der Community Rechnung zu tragen, hat sich Nominet für die Einführung Sonderregeln einfallen lassen: so erhalten Inhaber einer vor dem 29. Oktober 2013 registrierten .co.uk-Domain das Recht des Erstzugriffs auf das kurze .uk-Pendant; für andere Subdomains wie .org.uk gilt dieses Vorrecht nur, wenn die .co.uk-Variante nicht bereits vergeben ist. Das Vorrecht ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet, kann jederzeit ausgeübt werden und ist an die Domain, nicht an den Inhaber gebunden, so dass es im Fall des Verkaufs auf den Käufer mit übergeht. Besondere Kosten fallen für die Kurzdomains nicht an. Weitere Details will Nominet in einer groß angelegten Öffentlichkeitskampagne bekanntgeben, die im Februar 2014 starten soll.
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