01
Jul 2005
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von RA Florian Hitzelberger

Wie geplant hat die in Brüssel ansässige European Registry of Internet Domain Names (EURid) mit der Akkreditierung der ersten Registrare für die neuen .eu-Domains begonnen. Die Zahl der Registrare steigt stetig; eine verbindliche (Vor-)Registrierung von .eu-Domains ist jedoch nach wie vor noch nicht möglich.

Zu den ersten, von EURid akkreditierten dotEU-Registraren zählen die Starnberger united-domains AG sowie die Berliner Strato Medien AG. Zahlreiche weitere Registrare sind inzwischen gefolgt, darunter auch Unternehmen mit Sitz in Indien, Monaco und den Bahamas. Nach unbestätigten Meldungen liegt die Gesamtzahl an akkreditierten Anbietern bereits bei etwa 200. In dem Wirrwarr an verschiedenen Unternehmen sollten die Kunden darauf achten, sich an die etablierten Unternehmen zu halten, welche bereits erfolgreich an Sunrise Periods teilgenommen haben. Sie können zumeist im Hinblick auf die vielen juristischen Fallstricke und Formvorschriften auf einen reichen Erfahrungsschatz im Zusammenhang mit diesen nicht nicht ganz unkomplizierten Verfahren zurückgreifen.

Indes hat EURid nochmals vor Schnellschüssen bei der Registrierung gewarnt. So lange die Vergaberegeln nicht veröffentlicht und im Detail bekannt sind, macht es wenig Sinn, für die nur vermeintliche Registrierung oder verbindliche Vorbestellung von .eu-Domains Geld zu bezahlen. Kein Registrar kann gewährleisten, die Wunsch-Domains seines Kunden tatsächlich zu erhalten. Unverändert gilt, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, .eu-Domains verbindlich zu registrieren. EURid hat Registraren, die sich nicht an diese Spielregeln halten, angedroht, ihnen die Akkreditierung wieder zu entziehen. Immer wieder übersehen wird auch, dass .eu-Domains nur für Personen und Unternehmen aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer erhältlich sind.

Erste Hinweise auf das Startprozedere hat EURid inzwischen ebenfalls veröffentlicht. Demnach werden die Registrare ihre Vormerkungen automatisiert an die EURid-Server weiterleiten. Gibt es mehrere Vormerkungen für die selbe Domain, entscheidet der Prioritätsgrundsatz. Durch die riesige Menge an Vormerkungen soll sich letztlich das Zufallsprinzip durchsetzen.

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen.

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