20
Feb 2006
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von RA Daniel Dingeldey

Die EG-Verordnungen über die Einrichtung der dotEU sind eindeutig: ausschließlich Personen (juristische und natürliche) mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland sind berechtigt, sich eine .eu-Domain zu registrieren. Europäische Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, bleiben außen vor.

Das Interesse aus der Schweiz und Liechtenstein an den .eu-Domains ist jedoch groß; Versuche, doch in den Genuss einer .eu-Domain zu gelangen, sind gescheitert. Um Personen (juristische wie natürliche) aus der Schweiz und aus Liechtenstein doch den Zugriff auf eine .eu-Domain zu gewähren, hat die united-domains AG mit Sitz in Starnberg einen kostenlosen Treuhandservice eingerichtet. Die Hürde des “Inlandsitzes” nimmt das Unternehmen über eine deutsche Anwaltskanzlei, die als Treuhänder fungiert. Der Treuhänder wird als Domain-Inhaber und admin-c der .eu-Domain eingetragen.

Weitere Informationen erhält man bei united-domains AG. Die näheren Modalitäten findet man dort in einer ausführlichen Verpflichtungserklärung (.pdf).

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