03
Jan 2006
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von RA Florian Hitzelberger

Alle Jahre wieder treibt die “DAD Deutsche Adressdienst GmbH” ihr Unwesen. Diesmal hat es Internetnutzer in der Schweiz erwischt, die sich in ein “Internet Register der Schweiz” eintragen sollen. Doch mit der offiziellen Domain-Verwaltung SWITCH hat dieses Schreiben nichts tun.

Satte € 858,00 soll berappen, wer einen Eintrag im Internetregister wünscht. Doch nur wer auch das Kleingedruckte liest, findet diese Information. Für den flüchtigen Betrachter sieht das Formular aus wie die Rechnung eines Domain-Registrars; so ist beispielsweise auf jedem Formular der Domain-Name des Angeschriebenen aufgedruckt. Doch die Gegenleistung des DAD besteht keineswegs in der Registrierung von Domains; der Eintrag soll vielmehr in einem Register auf CD-ROM und im Internet erscheinen. Unter der Internetadresse des Absenders findet man freilich nichts, so dass selbst der Gegenwert des Eintrags gegen Null geht.

Schon in den vergangenen Jahren tauchten ähnliche Briefe des DAD auch in Deutschland, Österreich und Großbritannien auf. Hinter der Aktion vermutet gegenjustizunrecht.ru, eine Informationsseite zu Adressdiensten, die TVV (Televerzeichnis Verlag GmbH) mit Sitz in Hamburg, die bereits 2002 solche Briefe versandt hat. Sie soll als Inhaberin der entsprechenden Domain deutscher-adressdienst.de eingetragen gewesen sein. Auch das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) in der Schweiz warnt schon länger vor betrügerischem Adressverzeichnishandel.

Nach überwiegender Auffassung von Juristen sind Verträge, die auf Grundlage der Formulare des DAD zustande kommen, zumindest in Deutschland nach § 123 BGB anfechtbar. Daneben wäre eine AGB-Kontrolle denkbar, bis hin zur Sittenwidrigkeit im Hinblick auf das doch erhebliche Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung. Ferner finden sich im Internet Hinweise auf staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, unter anderem von der Staatsanwaltschaft in Freiburg. Zur Prüfung dieser Fragen sollte man es indes nicht kommen lassen, und – wie jeden Vertrag – vorher genau durchlesen, was man da unterschreibt.

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