Ohne Gericht

Nominet sperrt über 1.200 Domains

Die britische Domain-Verwaltung Nominet sieht sich derzeit mit harscher Kritik konfrontiert: aufgrund des bloßen Verdachts strafbarer Handlungen hat die Registry im vergangenen Dezember über 1.200 Domains vom Netz genommen. Richterliche Beschlüsse holte man nicht ein.

In einem Interview für das Online-Magazin out-law.com, einem Angebot der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Pinsent Masons, bestätigen Vertreter von Nominet, im Dezember 2009 auf Bitte der britischen Polizei 1.219 .uk-Domains samt der dahinter stehenden Webangebote dekonnektiert zu haben. „Wir wurden von der Central E-Crime Unit, einer Abteilung des Metropolitan Police Service, kontaktiert und gebeten, etwa 1.200 Domains vom Netz zu nehmen, die in kriminelle Aktivitäten verstrickt waren oder unter Verdacht hierzu standen“, so Eleanor Bradley von Nominet. Die Registry suspendierte daraufhin diese Internetadressen, so dass weder die Inhalte darunter zu erreichen waren noch die Domains erneut registriert werden konnten. Der Vorgang führte zu erheblichem öffentlichem Aufsehen, da Nominet auf bloßen Verdacht der Polizei hin gehandelt habe; britische Provider lehnen entsprechende Anfragen dagegen in der Regel ab, sofern sie nicht durch einen gerichtlichen Beschluss zur Sperrung verpflichtet werden.

Nick Wenban-Smith aus der Rechtsabteilung von Nominet erklärte die Maßnahme mit Vertragsbrüchen durch die Domain-Inhaber; sie hätten falsche Kontaktdaten angegeben. „Wer falsche oder veraltete Kontaktdaten angibt, ermöglicht uns entsprechende Untersuchungen und erlaubt es uns, die Domains zu suspendieren, bis wir der Ansicht sind, dass die Dinge geklärt sind“, so Wenban-Smith. Er verteidigte Nominet gegen öffentliche Vorwürfe und verwies darauf, dass besondere Umstände zu dieser Maßnahme geführt hätten; so hätten die 1.219 Domains insgesamt lediglich 20 Leuten gehört, so dass ein gezielter Vertragsbruch offensichtlich gewesen sei. Zwei der Domains wurden nach erneuter Überprüfung inzwischen wieder konnektiert.

Hierzulande ist die DENIC eG im Fall von .de-Domains berechtigt, den Domain-Vertrag gemäß § 7 der Domain-Bedingungen zu kündigen, wenn die gegenüber DENIC angegebenen Daten des Domain-Inhabers oder des administrativen Ansprechpartners falsch sind. Die bloße Behauptung eines Dritten, es lägen falsche Angaben vor, oder einen einzelnen unzustellbaren Brief lässt die DENIC jedoch in der Praxis nicht ausreichen. Fälle, dass DENIC auf polizeilichen Hinweis ebenfalls eine Vielzahl von Domains suspendiert hat, sind öffentlich dagegen nicht bekannt.

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