01
Jun 2001
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von RA Florian Hitzelberger

Von Domain-Streitkeiten vor Gerichten ist durchaus häufig zu lesen. Der Fall opelaner.de dürfte jedoch als erster arbeitsrechtlicher Domain-Streit in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen (Az 2 Ca 1376/01).

Ein Bochumer, langjähriger Mitarbeiter bei der Adam Opel AG in Bochum, hatte auf eigene Faust beschlossen, etwas für das Ansehen von Opel in der Öffentlichkeit zu tun. Seine Idee war, unter der Domain opelaner.de Kauf- und Verkaufsinteressenten von Gebrauchtwägen der Marke Opel miteinander in Kontakt zu bringen. Opelaner ist dabei bis heute ein stehender Begriff für alle bei Opel Beschäftigten sowie allen Opel-Enthusiasten unter den Autofahrern.

Um nicht in Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber zu geraten, sprach er sein Vorhaben mit der Betriebsleitung ab und bekam problemlos grünes Licht. Auch in markenrechtlicher Hinsicht war er gewarnt und meldete beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke Opelaner auf seinen Namen an. Um ganz sicher zu gehen, deckte er mit den dazugehörigen .com-,.net und .org-Domains das internationale Spektrum ab.

Das Angebot stiess rasch auf grosses Interesse. Mit einem Angebot für Neuwagen unter Listenpreis, einem Teilemarkt, Opel-Club und Forum schien man eine Marktlücke geschlossen zu haben. Irgendwann muss man bei Opel dann entdeckt haben, auf was man sich da eingelassen hatte. Angesichts des großen Potentials wollte man an die Domain gelangen. Doch weder gab es rechtliche Möglichkeiten noch war der Mitarbeiter bereit, die Domain zu übertragen. Deshalb griff man tief in die Trickkiste: obwohl auf der Website eine deutliche Distanzierung von Inhalten erfolgte, auf die durch Link verwiesen wurde, sah man sich bei Opel durch die Verbindung zum Angebot rotten.com in eigenen Rechten verletzt. Dort sind zum Teil abstossende Bilder von menschlichen Körperteilen sowie Leichen abgebildet. Insbesondere die Bilder vom Mordfall O.J. Simpson störten die Opel AG. Daraufhin sprach man dem Mitarbeiter am selben Tag sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung mit Hinweis auf den Link sowie die Rechtsverletzung durch die Domain aus, obwohl der Link bereits entfernt worden war. Auch hier hatte der Mitarbeiter schnell reagiert.

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Bochum kam es dann zum Vergleich: der Mitarbeiter erhält bis 31.08. weiter sein Gehalt sowie eine einmalige Abfindung; die Domain bleibt bei ihm. Auch der Richter stärkte ihn in der Verhandlung nach Vorlage der Marken-Urkunde in seiner Rechtsposition.

Nach all dem Wirbel steht die Domain samt internationaler TLDs und Marken-Urkunde nun zum Verkauf. Mit über 370.000 Besuchern handelt es sich um ein bestens eingeführtes Angebot. Interessenten können sich per eMail melden. So könnte schon bald ein Konkurrenzunternehmen wie VW oder BMW unter der Domain zur Kunden- oder Imagegewinnung werben.

Nicht verschwiegen werden darf, daß der Mitarbeiter dann ohne Arbeitgeber da stand. Deshalb ist zu hoffen, daß sich schon bald ein neues Unternehmen findet, das einen gewitzten Dreher oder auch Verstärkung im Sicherheitsdienst sucht.

Auch der Opel AG scheint so langsam zu dämmern, daß man im Domain-Bereich einiges nachzuholen hätte: nach wie vor gehört opel.org einem schwedischen Privatmann. Ob dessen Nacktbild-Animation in irgendeinem Zusammenhang mit der Opel AG steht, muß an dieser Stelle ernsthaft bezweifelt werden.

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