27
Mai 2003
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von Gastautor

Wie John O’Keefe im Domainstreit zu John Voigtlander wurde und trotzdem nicht gewann

Auf seinen Familienstammbaum verwies ein von dem deutschen Kamerahersteller Voigtländer beklagter Amerikaner. Aufgrund seines Namens John Voigtlander sei die Inhaberschaft der „voigtlander.com“-Domain rechtmässig. Das von dem Unternehmen angerufene WIPO-Schiedsgericht (Fall Nr.: D2003-0095) konnte jedoch keinen legitimen Anspruch des Beklagten auf die betroffene Adresse feststellen.

Die 1999 registrierte Domain wurde auf den Namen John O’Keefe angemeldet. Als im Oktober 2002 auf der Seite der Slogan „Future Home of the Best Voigtlander Site on the internet“ erschien, meldete sich die Voigtländer GmbH mit einer Unterlassungsanordnung zu Wort. Daraufhin wurden die Registrierungsdaten der strittigen Domain geändert und auf den Namen John Voigtlander umgeschrieben. Der auf der Seite veröffentlichte Slogan lautete jetzt „Only Voigtlander is the Future Home page of John Voigtlander, photographer“. Es wurde ausserdem darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zu dem deutschen Kamerahersteller bestünde. Der Beklagte betonte in dem Verfahren, dass er zu der vierten Generation der Voigtlander in Amerika zähle und mit vollständigem Namen John Edward Voigtlander O’Keefe heiße. Als Fotograf arbeite er unter dem Namen John Voigtlander. Er sammle und nutze Voigtländer-Kameras,-Ferngläser, -Linsen und -Kataloge. Seine Sammlung sei die umfassendste in ganz Amerika, er plane eines der besten Voigtländer-Informationsportale im Internet.

Die Klägerin ist seit 1756 im Fotogeschäft tätig. Ihre „Voigtländer“-Marke ist weltweit geschützt (in Deutschland insgesamt 40 von der Voigtländer GmbH eingetragene Marken, 11 davon für „Voigtländer). 1998 wurde das Unternehmen von der Ringfoto-Gruppe übernommen und gerelauncht. Die Klägerin gab in dem Verfahren an, dass der Beklagte in diesem Jahr noch die Adressen „onlyvoigtlander.com“, „onlyvoigtlander.org“ und „onlyvoigtlander.net“ angemeldet habe. Das spreche dafür, dass er die bekannte „Voigtländer“-Marke zu seinen Gunsten nutzen wolle. Der Namenswechsel von John O’Keefe zu John Voigtlander sei nur erfolgt, um Ansprüche auf die Domain geltend machen zu können. Die Identität des Beklagten sei zweifelhaft, die Kontaktangaben falsch und die aktuelle Domainnutzung eine Rechtsverletzung der Klägerin.

Das Gremium der WIPO stellte bei der umstrittenen Domain Namensidentität fest. Da der Umlaut „ä“ im englischen nicht existiere, könne die „voigtlander.com“-Adresse nicht als ausreichend unterscheidungskräftig angesehen werden. Weiterhin sei das legitime Interesse an der Domainnutzung nicht erkennbar. Alle die Adresse „voigtlander.com“ betreffenden Schritte habe der Beklagte erst nach der Erkenntnis eines möglichen Domainstreites eingeleitet. Ein Angebot von Waren- oder Dienstleistungen unter dem „Voigtländer“-Namen sei nicht vorhanden. Weiterhin sei der zur Unterlassung der Domainnutzung auffordernde Brief der Klägerin nie beantwortet worden. Der einzige anzuerkennende Anspruch auf eine Geschäftstätigkeit unter dem Namen Voigtländer seien Anmeldungen für den Namen „Only Voigtlander“. Da diese Anmeldungen allerdings erst nach dem Beginn des Domainstreits vorgenommen worden seien, reichten sie nicht aus, um eine Geschäftstätigkeit unter dem Namen „Voigtländer“ sowie den Domainbesitz zu rechtfertigen. Die Tatsache, dass der Beklagte die beste Voigtländer-Informationsseite im Internet ohne Autorisierung der Klägerin geplant habe, lasse auf eine Konkurrenzsituation schließen. Es entstehe der Eindruck, die betroffene Seite gehöre der Klägerin, so das Gremium der WIPO. Auch die bei der Registrierung aufgetretenen Namensänderungen und Unklarheiten hinsichtlich der Mailadressse des Beklagten trugen dazu bei, dass das Schiedsgericht von einer Registrierung in böser Absicht ausging.

Die Adresse „voigtlander.com“ wurde auf die Klägerin überschrieben. Zur Zeit ist darauf allerdings noch immer der „Only Voigtlander“-Slogan zu sehen.

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