31
Jan 2012
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von RA Florian Hitzelberger

»Ein historischer Meilenstein für das Internet« und »eine beispiellose Erweiterung des Namensraums« – kaum ein Superlativ wird ausgelassen, um das Programm zur Einführung neuer Top Level Domains zu beschreiben. Doch was bedeutet es für die Inhaber von Markenrechten – außer Spesen nichts gewesen?

Es sind gute Zeiten für Marken: wie die Management-Beratung McKinsey zusammen mit dem Markenverband in ihrer Studie »Die Bedeutung der Marke und Markenindustrie in Deutschland« feststellt, haben sich die Konsumenten nach der Krisenperiode der Jahre 2008/09 nicht von der Marke abgewendet und setzen vielmehr bei ihrer Produktwahl wieder vermehrt auf Qualität und Innovation. Für Rechtsanwalt David Taylor von Hogan Lovells ist das aber kein Grund, sich auszuruhen: die Einführung neuer Domain-Endung bedeutet gerade für Marken einen signifikanten Einschnitt in die Schutzstrategie ihrer Rechte. Jedes Unternehmen, das im Internet vertreten ist, ist gezwungen, sich mit dieser Entwicklung zu befassen und sein Budget für Anwälte und Gerichte zu erhöhen.

Für Taylor ist klar: Markeninhaber müssen das Problem akzeptieren und lernen, damit umzugehen. Alle Versuche von Lobbygruppen, das Programm zum Scheitern zu bringen oder auch nur vorübergehend aufzuhalten, waren erfolglos. Die eine richtige Strategie gibt es dabei nicht. Jedes Unternehmen muss für sich beantworten, ob es an dieser Entwicklung teilnehmen will oder sich mit der Rolle als Zuschauer begnügt. Nur die eigene Domain bietet jedoch die Möglichkeit, Herr über seinen kleinen Teil des Internets zu werden. Wieso den eigenen Auftritt Plattformen wie Facebook oder eBay anvertrauen? Warum nicht selbst kontrollieren, wer Zugriff auf eine Domain hat, welche Daten fliessen und wie das Image einer Marke bestimmt wird? Warum keine direkte Verbindung zum Kunden schaffen und das Vertrauen so stärken? Warum nicht die eigene Insel im Datenmeer? Warum nicht jeden Porsche-Fahrer mit attraktiver Domain ausstatten, über die er exklusive Nachrichten erhalten, aber auch verschicken kann? Pauschale Antworten verbieten sich, aber im Zusammenspiel von PR- und Technikabteilung vermag so manche wunderbare Idee zu wachsen.

Mit einer Mähr sollte man zum Schluss noch aufräumen: das Risiko, im Rahmen des nTLD-Programms Opfer von klassischen Cybersquattern zu werden, ist gleich Null. Kein Cybersquatter dieser Welt nimmt US$ 185.000,– in die Hand, um die Top Level Domain eines bekannten oder sogar berühmten Kennzeichenrechteinhabers zu registrieren, um sie ihm später zu verkaufen. Und selbst wenn er es versuchen würde: er würde an den Hürden des Bewerberhandbuchs scheitern. Eine rein defensive Registrierung ist daher grundsätzlich überflüssig. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass ein bisher unbekannter Dritter ebenfalls Kennzeichenrechte an einem mit der Marke identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Begriff reklamiert und mit einer Bewerbung der Konkurrenz zuvorkommt; insoweit stehen immerhin Rechte aus der ganzen Welt zur Diskussion. Vor allem strategische Gründe können daher eine vorbeugende Anmeldung rechtfertigen. Ansonsten gilt: wer weder jetzt noch in 20 Jahren eine Verwendung für eine eigene Top Level Domain hat, kann sich getrost um andere Dinge kümmern. Über Innovationen der Konkurrenz mag er sich dann aber nicht beklagen.

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