07
Mrz 2008
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von RA Florian Hitzelberger

Das Online-Netzwerk StudiVZ, lange in den Schlagzeilen wegen seiner umstrittenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, zeigt sich auch in Sachen Domains wenig zimperlich: Domain-Inhaber, die den Zeichenbestandteil “VZ” in der Adresse führen, sind ins Visier einer neuen Abmahnwelle gerückt.

Nach übereinstimmenden Meldungen des Online-Magazins heise.de und der Kölner Anwaltskanzlei Maas hat die in Stuttgart ansässige Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH bzw. deren Tochter StudiVZ Ltd. Betreiber von Webseiten wegen der Verwendung des Kürzels “VZ” in der Domain abgemahnt. Namentlich genannt werden die Domains BewerberVZ, FussballerVZ, PokerVZ, Abitur-VZ, FickenVZ sowie ErstiVZ; zur Begründung der Abmahnung verweist man auf Namens- und Kennzeichenrechte. Die abgemahnten Angebote wurden teilweise eingestellt, oder wichen auf Ersatzadressen aus. Für besonderes Aufsehen sorgten Gegenstandswerte zwischen EUR 150.000,– bis zu 275.000,–, woraus sich in der Regel anwaltliche Abmahngebühren von EUR 1.500,– und höher errechnen.

Doch ob die Abmahnung so ohne weiteres berechtigt ist, ist durchaus diskutabel. So weist der Kölner Rechtsanwalt Stefan Maas darauf hin, dass die Marke “StudiVZ” noch gar nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Im übrigen gibt es nach seinen Feststellungen eine ganze Reihe von eingetragenen “VZ”-Marken, die jedoch nicht zu Gunsten der Holtzbrinck-Tochter geschützt sind. Und schließlich stellt sich die Frage, ob “VZ” nicht ohnehin als glatt beschreibendes Kürzel anzusehen ist. Maas weist warnend auf die beiden Beispiele t-box.de und d-radio.de hin; in diesen Rechtsstreiten hatten sowohl die Telekom AG als auch die Topware AG das Nachsehen. Bei den Abgemahnten scheint man dieser Ansicht zu folgen: mindestens drei Anbieter, darunter das Portal BewerberVZ, haben die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, worauf StudiVZ vorerst mit einstweiligen Verfügungen gekontert haben soll.

Dass man mit harten Bandagen kämpft, hat StudiVZ bereits in der Vergangenheit bewiesen: so wurde Ende 2006 bekannt, dass man sich ausländische Domains der Mitbewerber Unister und Studylounge, darunter unister.at und studylounge.co.uk, gesichert hatte. Nach dem Vorwurf des Domain-Grabbings und einer öffentlichen Entschuldigung wurden mehrere Domains aber wieder abgetreten.

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