URS & CO

ICANN bereitet Reform der Rights Protection Mechanisms vor

Die Internet-Verwaltung ICANN bereitet eine Änderung ihrer diversen Rechteschutzverfahren vor: bis 30. April 2021 kann die Öffentlichkeit zur geplanten Modifizierung der »Rights Protection Mechanisms« (RPMs) Stellung nehmen.

Im Januar 2021 hatte die von ICANN installierte »New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group« (SubPro) ihren 400 Seiten starken Schlussbericht bei der Generic Names Supporting Organization (GNSO) eingereicht. Er dient dazu, Schwachstellen im Einführungsverfahren für neue Top Level Domains aufzudecken und konkrete Verbesserungen für künftige Runden vorzuschlagen. Parallel wurde auch der »Phase 1 Final Report on the Review of All Rights Protection Mechanisms in All gTLDs Policy Development Process« vorgelegt, der sich auf 151 Seiten mit den Rechteschutzverfahren im Rahmen des nTLD-Einführungsprogramms befasst. Davon kennt das Programm vor allem vier: das Uniform Rapid Suspension System (URS), das Trademark Clearinghouse (TMCH), die »Sunrise and Trademark Claims services offered through the TMCH« und das Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (TM-PDDRP). Zu letzterem gehören das Registration Restrictions Dispute Resolution Procedure (RRDRP), das Public Interest Commitments Dispute Resolution Procedure (PIC-DRP) und das Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (TM-PDDRP); keines dieses Verfahren hat in der Praxis jedoch größere Bedeutung. Insgesamt spricht die SubPro 35 Änderungs- oder Ergänzungsempfehlungen aus.

Die Empfehlungen betreffen vor allem Details der RPMs. So soll es im URS-Verfahren künftig reichen, dass der Antragsteller nur den öffentlich einsehbaren Teil der WHOIS-Daten angibt, also nicht erst eine Anfrage bei der Registry oder dem Registrar stellt. Damit trägt man nicht nur der DSGVO Rechnung, sondern beschleunigt das Verfahren auch. Außerdem sollen Compliance-Mechanismen für Registries und Registrare eingeführt werden; in der Vergangenheit gab es vor allem mit chinesischen Registraren Probleme bei der Umsetzung von Entscheidungen. Ausserdem will man das URS-Verfahren durch »clear, concise, easy-to-understand informational materials« verständlicher machen. Damit soll nicht zuletzt darauf reagiert werden, dass in der Praxis das UDRP-Verfahren weitaus beliebter als das URS-Verfahren ist. Beim TMCH drängt die SubPro auf Klarstellung, dass nur bestimmte Wortmarken zur Eintragung berechtigen, »not other source designations that do not function as trademarks«. Im Rahmen der Sunrise-Regelungen möchte die SubPro den Registries Beschränkungen auferlegen, zum Beispiel wenn sie Premium-Domains verkaufen und dabei auch Markeninhaber, die lediglich an einer defensiven Registrierung interessiert sind, zur Kasse bitten; als angesprochen darf sich unter anderem die .sucks-Verwaltering Vox Populi Registry fühlen.

Und es spricht viel dafür, dass ICANN diesen Empfehlungen folgen wird. Seit dem 07. und noch bis zum 30. April 2021 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, die 35 Empfehlungen zu kommentieren. Damit folgt ICANN einer Regelung in den eigenen Statuten, wonach jede Policy-Änderung 21 Tage vor der Entscheidung über ihre Übernahme öffentlich ausgelegt werden muss. Die Umsetzung ist nicht zwingend, aber der Hinweis ist deutlich:

the ICANN Board is expected to take action on the approved policy recommendations.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top