Im Zusammenhang mit der ersten Runde neuer TLDs im Jahr 2012 wurde das »Uniform Rapid Suspension«-Verfahren (URS) als Mechanismus zum Schutz von Markenrechten eingeführt. Jetzt, mit der zweiten Einführungsrunde, ist es sinnvoll, an dieses wenig genutzte Verfahren zu erinnern: Es zu nutzen, stellt hohe Anforderungen an einen Beschwerdeführer, aber es sorgt für schnelle und günstige Hilfe.
Als ICANN 2012 die erste Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains startete, sorgte die Netzverwaltung mit dem URS- und anderen Verfahren unter dem Oberbegriff »Rights Protection Mechanisms« (RPM) für einen zusätzlichen Schutz, neben der UDRP, für Markeninhaber. Das URS-Verfahren wurde zunächst nur für die neuen TLDs der ersten Einführungsrunde zur Verfügung gestellt und im März 2013 ein Provider als Streitbeilegungsgericht akkreditiert: das National Arbitration Forum (NAF), kurz „Forum“. Im Oktober 2015 übernahmen als erste vor 2012 eingeführte Endungen auch .cat, .pro und .travel das URS-Verfahren. Später wurden das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) und die MFSD srl bei der italienischen Mediation Arbitration Centre Academy in Mailand als weitere URS-Provider akkreditiert. Von Anfang an wurde das Verfahren allerdings nicht gut angenommen. Es ist zwar deutlich günstiger und zügiger als das UDRP-Verfahren. Doch erreicht man im Obsiegensfall lediglich die Suspendierung einer Domain bis zum Ablauf des Registrierungszeitraums. Zugleich sind die Anforderungen an den Beschwerdeführer gewissermaßen höher als bei der UDRP. Um ein erfolgreiches URS-Verfahren zu führen, muss der Beschwerdeführer eindeutige und überzeugende (»clear and convincing«) Beweise für Cybersquatting vorlegen. Dies stellt eine höhere Anforderung dar als die im UDRP-Verfahren geltende Abwägung der Wahrscheinlichkeiten (»balance of probabilities«). In der Praxis empfiehlt es sich, die strittigeren Bereiche der UDRP – wie faire Nutzung, Gewohnheitsrechte und frühere Geschäftsbeziehungen – im URS-Verfahren zu meiden. In der Folge zeigten sich für UDRP-Verfahren in der Regel jährlich höhere Zahlen bei Verfahren und Domains – Doug Isenberg zählte 2024 insgesamt 8.484 Entscheidungen und 2025 insgesamt 8.476 Verfahren bei einem deutlichen Abschwung der davon betroffenen Domains. URS-Entscheidungen bewegen sich über das Jahr um rund 200 Verfahren – das Forum entschied 2025 in 147 Verfahren.
Mit der zweiten Einführungsrunde hat das URS-Verfahren eine neue Chance, öfter genutzt zu werden. Im aktuellen AGB vom Dezember 2025 definiert ICANN das URS als:
An expedited administrative procedure that rights holders can initiate for certain types of domain name disputes. The URS procedure is a tool for quickly addressing clear-cut cases of trademark infringement.
An den hohen Anforderungen ändert sich nichts. Aber gleichwohl ist es sinnvoll, das URS-Verfahren immer als eine Alternative im Blick zu halten, denn in klaren Fällen von Cybersquatting lässt sich schnell und günstig Schaden abwenden, indem die streitbefangene Domain suspendiert wird. Zudem erhält man Informationen über den Inhaber der Domain. Wie Doug Isenberg in einem Artikel vom April 2017 darlegt, ist ein Transfer im Rahmen eines URS-Verfahrens möglich, auch wenn das die Verfahrensordnung nicht vorsieht. Solche Domain-Transfers finden statt, wenn die URS-Beschwerde zurückgenommen wurde. Der Transfer erfolgt nicht als Ausgang einer Entscheidung, sondern weil die Parteien sich über einen Transfer geeinigt haben, nachdem das URS-Verfahren eingeleitet und bevor über es entschieden wurde. Die URS-Regeln greifen die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien in Ziffer 16 auf. Der Entscheider kann im Falle einer gütlichen Einigung das Verfahren beenden. Die Parteien können nach Zusatzregel 7 sogar einmalig das Verfahren für bis zu 45 Tage ruhen lassen, um in der Zeit die Beilegung des Streits zu verhandeln.
Zudem arbeitet ICANN derzeit an Änderungen des URS-Verfahrens, die sich positiv auswirken, darunter die Zulassung geänderter Beschwerden nach Offenlegung der Inhaberdaten sowie die Bereitstellung von mehr Informationsmaterial zum »clear-cur case«-Standard. Die Einarbeitung dieser Änderungen mag noch ein wenig auf sich warten lassen, wird aber das URS-Verfahren nochmals attraktiver machen. Zwar führt WIPO aktuell ein beschleunigtes UDRP-Verfahren ein, welches Entscheidungen deutlich verkürzen soll, so dass sie zeitlich in Konkurrenz mit dem URS-Verfahren treten. Dafür wird dieses beschleunigte UDRP-Verfahren – wie berichtet – deutlich kostenaufwändiger als das ohnehin schon hochpreisigere normale UDRP-Verfahren bei der WIPO. Also sollte man gerade in Zeiten der zweiten Einführungsrunde von ICANN das für die erste Einführungsrunde geschaffene »Uniform Rapid Suspension«-Verfahren nicht aus dem Blick verlieren.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.