geoTLDs

Die baskische .eus verzeichnet mehr Missbrauch wegen KI

Die Puntueus Fundazioa, Registry der baskischen geoTLD .eus, muss sich mit verstärktem DNS-Missbrauch auseinandersetzen. Am 05. Februar 2026 hat die Stiftung ihre jährlichen Informationen zum Sicherheitsstatus von .eus-Domains veröffentlicht.

Nach den Daten für 2025 stieg die Rate der Cyberattacken im Vergleich zu 2024 um zehn Prozent, wobei Phishing weiterhin die größte Bedrohung darstellt, wenn auch auf insgesamt bescheidenem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelten sich die Phishing-Fälle, von 9 Fällen im Jahr 2024 auf 18 im Jahr 2025. Für Kopfzerbrechen sorgt vor allem, dass die Angriffe verstärkt von außerhalb des Baskenlandes stammen und damit das Vertrauen in den geschützten Namensraum unter .eus beschädigen. Puntueus-Direktor Josu Waliño teilt mit:

Artificial intelligence has broken down language barriers. Attacks now reach us in our own language, making it easier to gain the victim’s trust.

Ein Blick auf den Zeitraum von 2022 bis 2025 verdeutlicht das Wachstum der Angriffsversuche noch mehr. Im Jahr 2022 wurden 29 Fälle erkannt (eine Missbrauchsrate von 0,2 Prozent), davon 6 Fehlalarme; im Jahr 2025 hingegen wurden 117 Fälle erkannt (eine Missbrauchsrate von 0,7 Prozent), mit 46 Fehlalarmen. 2025 begann die Registry daher, künstliche Intelligenz in ihre Überwachungsaktivitäten zu integrieren, um Cyberangriffe vorausschauend zu erkennen. Das Überwachungstool analysiert neu registrierte .eus-Domains und kennzeichnet solche mit potenziellem Risiko, damit sie manuell überprüft werden können. Zusätzlich bietet Puntueus den Dienst BLOCK.EUS an. Dieser Dienst wurde für Unternehmen und Organisationen entwickelt, die von Identitätsdiebstahl bedroht sind, und verhindert Typosquatting sowie Phishing, indem er Tausende von Varianten einer .eus-Domain eines Unternehmens blockiert.

Im Streit um die versteigerte Domain blockchain.ai nahm der Kläger nach 3 Monaten seine Klage zurück

Im Oktober 2025 berichteten wir von einer Klage Haword Goulds wegen des Verlustes seiner Domain blockchain.ai, die zu dem Zeitpunkt ohne seine Kenntnis versteigert wurde. Wie sich nun herausstellt, ließ er die Klage den Beklagten nicht zustellen und nahm sie schließlich zurück.

Die Hintergründe für die Klagerücknahme sind nicht bekannt. Haword Gould war seit dem 16. Dezember 2017 Inhaber der Domain blockchain.ai. Die Domain hatte er über den Registrar OnlyDomains registriert. Die Registrierung sollte sich automatisch um den 19. Juli 2025 herum verlängern. Mitte September 2025 erhielt er die Nachricht, dass die automatische Registrierungsverlängerung gescheitert sei. Am 21. September 2025, 64 Tage nach Auslaufen der Registrierung, zahlte Gould die Verlängerungsgebühr an den Registrar; sobald die Aufforderung kam, zahlte er auch die separate Wiederherstellungsgebühr. Obgleich er beide Zahlungen fristgerecht geleistet hatte, ging die Domain um den 08. Oktober 2025 herum in den „PendingDelete“-Status bei der Registry Identity Digital. Damit war die Domain nicht mehr in den Händen des Registrars, sondern ausschließlich Identity Digital und Namecheap konnten noch die Löschung, Auktionierung oder den Transfer an einen Dritten verhindern. Wie Gould zu dem Zeitpunkt feststellen musste, befand sich blockchain.ai bereits in einer Auktion, die am 12. Oktober 2025 enden sollte. Die Beteiligten in der Sache wurden vom Anwalt von Gould angeschrieben, reagierten aber nicht. Am 11. Oktober 2025 reichte er beim »United States District Court Central District Of California« unter dem Aktenzeichen 2:25-cv-09767 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, um die Auktion und einen Transfer zu stoppen. Das Verfahren richtete sich gegen Identity Digital Inc., Centralnic NZ LTD d/b/a OnlyDomains und Namecheap Inc. Er berief sich darauf, dass die Beklagten Identity Digital und Namecheap Inc. dazu verpflichtet seien, die Versteigerung auszusetzen oder zu stornieren, da diese auf einem unrechtmäßigen Löschstatus beruhe, der durch die Mitbeklagte OnlyDomains verursacht worden war. Er beantragte neben einem unverzüglichen Stopp der Auktion unter anderem, einen „Registry-Hold“-Status für die Domain zu setzen, damit diese nicht transferiert werden könne, und ihm wieder die Kontrolle über sie einzurichten.

Der Antrag wurde am Samstag, den 11. Oktober 2025 gestellt; bereits am Sonntag, dem 12. Oktober 2025, endete die Auktion. Diese wurde nicht gestoppt, sondern ausgeführt. Den Zuschlag für die Domain hatte »francescotolli« mit einem Gebot von US$ 405.000,– erhalten, was in etwa EUR 346.154,– entspricht. Seitdem tat sich in der Akte nichts weiter. Nun meldete Andrew Allemann auf domainnamewire.com, nach Einreichung der ursprünglichen Klage habe Gould den Beklagten nie die Klage zugestellt. Am Sonntag, dem 01. Februar 2026, reichte er beim Gericht einen Antrag ein, in dem er erklärte, dass er die Klage freiwillig zurückziehe. Aus dem WHOIS ergibt sich für blockchain.ai ein »Creation Date« für den 31. Oktober 2025 und ein »Updated Date« am 18. November 2025. Seitdem hat sich nichts mehr bei der über NameCheap Inc. registrierten Domain geändert. Unter der Domain selbst gibt es derzeit kein Angebot. Seit spätestens 07. Februar 2026 kann man sich auf der unter blockchain.ai angezeigten Warteliste eintragen; auf was man dann wartet, ergibt sich nicht. Die aktuelle Registrierung läuft bis Ende Oktober 2035.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

ccTLDs

Die dänische Registry Punktum dk A/S gibt die Domain-Registrierung für .dk-Domains zum 01. Juli 2026 auf

Punktum dk A/S, Registry der dänischen Länderendung .dk, stellt den Direktvertrieb von .dk-Domains an Endkunden ein.

Ab dem 01. Juli 2026 muss jede .dk-Domain über einen akkreditierten Registrar verwaltet werden. Für bereits vergebene .dk-Domains, die direkt bei Punktum dk registriert sind, endet die Frist für einen Wechsel am 30. Juni 2028. Die Registry hat bereits begonnen, die betroffenen Domain-Inhaber zu benachrichtigen. Diese Änderung beendet ein jahrzehntelanges System, in dem dänische Unternehmen und Privatpersonen ihre .dk-Domains direkt bei Punktum dk A/S verwalten konnten; durch die Änderung orientiert man sich an dem Modell, das die meisten anderen ccTLDs anwenden. Man verspricht sich davon, dass mehr international tätige Domain-Registrare an einer Zusammenarbeit interessiert sind und so zu einem anhaltend hohen und gesunden Wettbewerb unter den Registraren von .dk-Domains beitragen; davon wiederum sollen Preise, Qualität und Sicherheit profitieren. Punktum dk wird aber auch weiterhin sicherstellen, dass für alle Domain-Inhaber Identitäts- und Datenprüfungen durchgeführt werden. Dies sei entscheidend für die Sicherheit von .dk-Domains und bleibe für Punktum dk von zentraler Bedeutung, wie die Registry mitteilt. Wer bereits jetzt seine .dk-Domain über einen Domain-Registrar seiner Wahl registriert hält, muss nichts tun; insoweit ändert sich durch die Umstellung nichts.

Cloud-Service

IONOS und BSI erweitern ihre Zusammenarbeit, um die Cyber-Resilienz in Deutschland zu stärken.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Internetdienstanbieter IONOS SE bauen ihre Zusammenarbeit aus: beide Partner haben eine strategische Kooperationsvereinbarung geschlossen, um die Sicherheit und Resilienz souveräner Cloud-Infrastrukturen für die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft zu stärken.

Gemeinsames Ziel der Vereinbarung, die am 13. Januar 2026 in Berlin unterzeichnet wurde, ist es, die Sicherheit und Souveränität der digitalen Infrastruktur in Deutschland zu erhöhen. Die Partnerschaft mit IONOS ermöglicht dem BSI tiefgehende Einblicke in die Architektur und die Betriebsprozesse der Cloud-Plattform von IONOS. Um Cloud-Lösungen detailliert auf ihre Sicherheit prüfen zu können, nutzt das BSI verbindliche Kooperationsvereinbarungen als Basis für den Austausch vertraulicher technischer Informationen. IONOS unterstützt bereits heute im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrags den Aufbau der souveränen Cloud für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Die neue Vereinbarung mit dem BSI hebt diese Zusammenarbeit auf eine übergeordnete Ebene: Durch ein neu eingerichtetes Kooperationsforum zwischen IONOS und dem BSI wird ein kontinuierlicher Austausch zu Bedrohungslagen und Sicherheitsmaßnahmen etabliert.

Ein weiterer Fokus der Kooperation liegt auf der Zukunftsfähigkeit kryptografischer Verfahren. Gemeinsam untersuchen IONOS und das BSI den Einsatz von Post-Quanten-Kryptografie. Ziel ist es, sensible Daten der öffentlichen Verwaltung schon heute so zu schützen, dass sie auch gegenüber künftigen Entschlüsselungstechnologien resilient bleiben. Die Zusammenarbeit mit IONOS ist Teil der Cloud-Strategie des BSI, die darauf abzielt, die Cyber-Resilienz in Deutschland durch Kooperationen mit Schlüsseltechnologie-Partnern zu stärken. Die Vereinbarung wahrt die gesetzliche Neutralität des BSI und begründet keine exklusiven Vorrechte, sondern dient der allgemeinen Förderung hoher Sicherheitsstandards in deutschen Cloud-Ökosystemen.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner teilt mit:

Wir freuen uns, mit IONOS einen starken europäischen Partner an unserer Seite zu haben, der mit seinen Hosting- und Cloudlösungen eine Schlüsselrolle im digitalen Deutschland spielt. Mit dem Aufbau einer souveränen Cloud für den Bund leistet IONOS zudem einen wichtigen Beitrag zur Cybernation Deutschland. Für das BSI als Cybersicherheitsbehörde Deutschlands ist es essentiell, Technologien in der Tiefe zu verstehen, um fundierte Sicherheitsbewertungen durchführen zu können – Basis dafür ist die nun geschlossene Kooperationsvereinbarung.

Markus Noga, Chief Technology Officer von IONOS, ergänzt:

Souveränität braucht Transparenz und technische Belegbarkeit. Durch den direkten Austausch mit dem BSI stellen wir sicher, dass unsere souveräne Cloud-Architektur nicht nur höchste regulatorische Anforderungen erfüllt, sondern diese aktiv mitgestaltet. Wir bieten damit eine technologische Alternative, die Sicherheit ‚Made in Germany‘ mit der Innovationskraft moderner Cloud-Dienste verbindet.

Hinweis: Die united-domains GmbH, deren Projekt domain-recht.de und der Domain-Newsletter sind, ist Teil der IONOS SE Group.

nTLDs

Die Radioendung .radio hat einen neuen Eigentümer

Bei der generischen Top Level Domain .radio zeichnen sich erhebliche Veränderungen ab. Wie sich der ICANN-Website entnehmen lässt, hat die European Broadcasting Union (EBU) ihre Rechte aus dem Registry-Vertrag mit Vereinbarung vom 05. Januar 2026 an die Digity LLC übertragen.

In der Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) ist der Wechsel noch nicht vollzogen, auch unter nic.radio findet sich bisher noch der Hinweis »Managed by the European Broadcasting Union«. Die in Chicago (USA) ansässige Digity LLC hatte 2023 die Rechte an der Top Level Domain .case erworben und arbeitet mit der Londoner CentralNic als Backend-Provider zusammen, weitere Domain-Endungen verwaltet sie bisher nicht. Der Registry-Wechsel ist beachtlich, da die EBU bisher stets betont hatte, die Interessen der globalen Radio-Community zu vertreten. In einer Stellungnahme heißt es:

It is not in the public interest to see (dot-radio) managed as a generic TLD by a non-radio stakeholder with commercial interests.

Verlässliche Anzeichen dafür, dass mit dem Registry-Wechsel auch Änderungen in der Vergabe von .radio-Domains einhergehen, gibt es bisher nicht. Den Registrierungszahlen könnte frischer Wind nicht schaden: aktuell vermelden die Statistik-Experten von ntldstats.com lediglich rund 3.250 .radio-Domains.

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