UDRP

CIIDRC lädt am 24. Juni 2026 zum Online-Training für Juristen in Sachen KI bei Entscheidungen über Domain-Streitigkeiten

Das kanadische Streitbeilegungszentrum CIIDRC veranstaltet am 24. Juni 2026 unter dem Titel »AI and Domain Name Disputes: Emerging Standards and Best Practices« eine Webinar für Juristen und Praktiker im Bereich UDRP und Streitbeilegung.

Das Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (kurz CIIDRC) ist der zuletzt von ICANN akkreditierte UDRP-Provider und in Domain-Angelegenheit seit November 2019 tätig. Die Anzahl der Entscheidungen seit dem ist noch vergleichsweise gering, aber es werden stetig mehr, aktuell liegt die Zahl entschiedener Verfahren nach UDRP und CDRP (der Streitbeilegungsordnung für Domains unter der kanadischen Endung .ca) bei knapp 650. Das am 24. Juni 2026 stattfindende Webinar mit dem Titel »AI and Domain Name Disputes: Emerging Standards and Best Practices« findet Online statt. Es bietet Gelegenheit, aus der Praxis zu erfahren, wie KI bereits heute bei der Streitbeilegung eingesetzt wird. Es wird die Bedeutung des Einsatzes von KI für Schriftsätze, Beweismittel und die Entscheidungsfindung vermittelt und die damit verbundenen Risiken dargestellt. Weiter gehen die Referenten auf sich abzeichnende Standards ein. Schließlich befassen sich die Referentinnen mit aktuellen Leitlinien, darunter die KI-Rahmenwerke des Silicon Valley Arbitration & Mediation Center (SVAMC) und International Bar Association (IBA), sowie deren Relevanz für Domain-Streitigkeiten. Als Vortragende sind Rechtsanwalt und CIIDRC-Panelist Dr. Gustavo Moser, Rechtsanwältin und CIIDRC-Panelistin Stefanie Efstathiou, Romeo A. Rojas (FCIArb, Generalsekretär von VanIAC) und wieder Ina Ergasheva (CIIDRC Director of Operations) angekündigt.

Das Webinar »AI and Domain Name Disputes: Emerging Standards and Best Practices« findet am 24. Juni 2026 ab 16:30 Uhr online via Zoom statt. Eine eigene Informationsseite bei CIIDRC gibt es nicht.

LTO – 290 Lease to Own-Deals liefern Fakten über den Domain-Kauf auf Raten

Michael Sumner (namebio.com) gibt tiefere Einblicke in die Welt des Domain-Leasings (LTO = »Lease to Own«). Er untersuchte 290 LTO-Deals bei Afternic.

»Lease to Own« ist eine interessante Form des Domain-Handels, bei der Käufern ermöglicht wird, hochpreisige Domains zu erwerben und durch deren Nutzung schon das Geld zu sammeln, mit dem sie weitere Raten des Kaufpreises zahlen. Die Parteien vereinbaren beim LTO, dass der Käufer die gehandelte Domain vom ersten Moment an nutzen darf und den Kaufpreis in Raten zahlt. Erst mit Ausgleich der letzten Rate wird er auch Inhaber der Domain. Der Verkäufer hat den Vorteil, mehr Domains an den Mann bringen zu können. Eigentlich ist das eine Win-Win-Situation. Aber nicht immer läuft es reibungslos. Da kommt Michael Sumners Untersuchung von 290 LTO-Domain-Käufen bei Afternic.com als wichtige Informationsquelle gerade zum richtigen Zeitpunkt.

Die Anzahl der LTO-Deals nimmt jährlich zu. Sumner greift auf Daten seit 2023 zurück, mit 13 LTOs in 2023 (hochgerechnet auf das Jahr waren es etwa 54 Deals), 106 in 2024, 114 in 2025 und bisher 57 Deals in 2026, die sich vermutlich auf etwa 137 summieren werden. Die seit 2023 insgesamt 290 belegten LTO-Deals bei Afternic waren nicht immer erfolgreich. Sumner stellte eine »Abbruchquote« von brutto 26,9 Prozent fest. Allerdings erfasst diese Zahl auch Geschäfte im untersuchten Datenbestand als nicht storniert, deren Ratenzahlungen noch nicht abgeschlossen sind, die aber jederzeit noch abgebrochen werden können. Bei bereits abgeschlossenen LTOs liegt die Abbruchquote bei 41 Prozent; demnach waren 59 Prozent der LTOs erfolgreich.

Für Domain-Investoren wichtig zu wissen sind die Gründe, die zum Abbruch der Ratenzahlung durch den Käufer führen. In die Beweggründe des Käufers für einen Abbruch lässt sich schlecht blicken. Aber die von Sumner durchforsteten Daten geben hilfreiche Informationen. Es kommen der Zeitpunkt des Abbruchs in den Blick (bei der wievielten Rate) sowie Gesamtzahl und Höhe der Raten. Generell gilt die Regel: je mehr Raten der Käufer bereits gezahlt hat, desto unwahrscheinlicher wird es, dass er mit den Zahlungen aufhört. Sumner stellt fest, dass bei den 78 Stornierungen 28 (36 Prozent) die Käufer lediglich eine Zahlung leisteten; 40 (51 Prozent) der 78 Käufer leisteten höchstens zwei Zahlungen und 63 (81 Prozent) der 78 Käufer leisteten höchstens sechs Zahlungen. Sobald ein Geschäftsabschluss nicht bereits nach der ersten Rate storniert wird, steigt die Erfolgsquote auf etwa 70 Prozent. Sobald ein Geschäftsabschluss die Phase des frühen Abbruchs übersteht und etwa sechs Raten gezahlt wurden, steigt die Erfolgsquote auf etwa 86 bis 88 Prozent. Bei Abbrüchen spielt die Anzahl der geplanten Raten und deren Höhe mit. Für die meisten (87 Prozent) LTOs sind 12 bis 23 Monate Laufzeit vorgesehen. Je länger die Laufzeit, desto höher war die Abbruchquote. Bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (unter 12 Raten) betrug die Abbruchquote 25 Prozent, bei 12 bis 23 Monaten Laufzeit lag sie bei 25,3 Prozent, bei Ratenzahlungen über 24 bis 35 Monate lag die Abbruchquote bei 31,2 Prozent und darüber hinaus, für 36 und mehr Monatsraten, lag die Abbruchquote bei 53,8 Prozent. Es erscheint also sinnvoll, die Raten deutlich unter 36 Monate zu halten. Einen geringeren Einfluss scheint die Höhe der Raten zu haben. Hier blickte Sumner lediglich auf Verträge mit 12 Monaten Laufzeit. Bei monatlichen Zahlungen unter US$ 200,– und Zahlungen zwischen US$ 200,– und US$ 299,– sowie bei Zahlungen zwischen US$ 300,– und US$ 499,– lag die Quote zwischen 26,7 Prozent und 28,6 Prozent. Sobald die monatlichen Raten bei US$ 500,– oder höher lagen, sank die Abbruchquote auf nur noch 12,5 Prozent und lag also rund 50 Prozent niedriger als bei geringeren Beträgen.

Weitere Erkenntnisse sind, dass 17 Prozent der LTOs durch frühzeitige Zahlung des Komplettkaufpreises zum Abschluss kamen, wobei das in nahezu 50 Prozent der Fälle kurz vor Abschluss der Ratenzahlungen erfolgte, während in 32 Prozent der Fälle der volle Kaufpreis bereits nach einer bis zwei Raten entrichtet wurde. Sumner verblüffte, dass es sogar drei Käufer gab, die lediglich die letzte Rate nicht zahlten – und so um ihre Domain kamen.

ccTLDs

Kolumbiens Domain-Verwaltung untersagt die Versteigerung von .co-Domains auf dem Zweitmarkt

In der Verwaltung der kolumbianischen Länderendung .co soll es in wenigen Wochen zu einschneidenden Änderungen kommen.

Wie der Domain-Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) berichtet, möchte die zuständige Registry, das Ministry of Information and Communications Technologies (MinTIC), den Vertrieb von ausgelaufenen .co-Domains grundlegend ändern. Künftig soll es Domain-Registraren untersagt sein, ausgelaufene Domains zu versteigern, es sei denn, sie erhalten hierfür die gesonderte Erlaubnis der Registry. Gemäß der neuen Richtlinie, die spätestens am 01. Oktober 2026 in Kraft treten wird, sind Registrare verpflichtet,

to adhere strictly to the .CO domain lifecycle and must not facilitate or execute changes in ownership of domain names that have expired and have not been renewed by the original registrant, unless expressly authorized by the .CO Registry.

Aktuell versteigern viele Domain-Registrare abgelaufene .co-Domains entweder selbst oder über einen Partner. Der Registrar streicht den Gewinn aus der Auktion ein, und die Registry erhält die Einnahmen aus der Verlängerung. Eben hier setzt die Neuregelung an, um den Anteil der Registry zu erhöhen. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Registry ausgelaufene Domains künftig auch selbst versteigert. Aktuell sind rund 3,3 Mio. .co-Domains registriert, Potential für Domain-Auktionen wäre also vorhanden.

Interisle

Untersuchung zeigt: bis zu 20 Prozent aller neuregistrierten Domains dienen Cyberkriminellen

Eine neue Studie der Interisle Consulting Group legt nahe, dass die aktuell steigenden Registrierungszahlen bei Domains mit generischer Top Level Domain zu weiten Teilen auf Cyberkriminelle zurückzuführen sind. Ihr Anteil wird auf bis zu 20 Prozent geschätzt.

Knapp an die 85 Mio. Domain-Namen (genauer gesagt: 84.961.989) mit generischer Domain-Endung wurden im Jahr 2025 neu registriert. Der überwiegende Anteil der Neuregistrierungen – Cyberkriminelle registrieren Domains, nutzen sie und geben sie dann auf, um bei Bedarf weitere Domains zu registrieren; nur sehr selten verlängern sie ihre Domains nach einem Jahr – dient legalen Zwecken, doch mit dem stetigen Anstieg von »DNS-Abuse« steigt auch der Anteil der Domain-Registrierungen, die zu rechtswidrigen Zwecken und damit missbräuchlich erfolgt. Die US-amerikanische Interisle Consulting Group hat sich in einer neuen Studie zur Aufgabe gemacht, diesen Anteil zu beziffern. Um zu erfassen, welche Domains für missbräuchliche Aktivitäten genutzt werden, sammelt Interisle öffentlich und kommerziell verfügbare Daten von sogenannten »Reputation Block Lists« (RBLs). Diese Listen enthalten Domain-Namen und/oder die URLs gefährlicher und unerwünschter Inhalte, einschließlich bekannter Phishing-, Malware- und Betrugsseiten. RBLs werden häufig als Schutzmaßnahme eingesetzt; Internetdienstanbieter, DNS-Resolver und andere Organisationen nutzen diese RBLs, um den Zugriff auf diese Domains und URLs in ihren Netzwerken zu blockieren und so zu schützen. Die Daten der RBLs liefern Interisle eine praktische Messung dessen, was in der »realen Welt« geschieht. Sie sollen zeigen, welche Domains von professionellen Missbrauchsbekämpfungsstellen als schädlich eingestuft wurden und welche Domains von Sicherheitsadministratoren in privaten und öffentlichen Netzwerken blockiert werden. Die Internet-Verwaltung ICANN verfolgt laut Interisle mit dem Missbrauchsmesssystem Metrica einen ähnlichen Ansatz.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Laut Interisle waren mit Stand 18. Mai 2026 exakt 8.496.811 der 2025 neu registrierten Domains, also ziemlich genau zehn Prozent, zu Missbrauchszwecken registriert. Tatsächlich soll dieser Wert aber noch viel höher liegen, nämlich aus zwei Gründen: Die Anbieter von RBLs erkennen oder listen nicht alle missbrauchten Domains auf und weitere Domains, die zwischen Ende Mai und Dezember 2025 registriert wurden, werden künftig erst gesperrt, so dass sich deren Gesamtzahl erhöht. Interisle geht davon aus, dass bis Ende Dezember 2026 weitere zwei Prozent der Registrierungen des Jahres 2025 auf Sperrlisten landen, dann wären wir bei 12 Prozent. Doch selbst das reicht nicht, um das gesamte Ausmaß an Missbrauch zu erfassen. Mit Hilfe von statistischen Domain-Projektionen – für je drei auf Sperrlisten erscheinende Domains werden zwei weitere Domains innerhalb derselben Registrierungschargen registriert – prognostiziert Interisle, dass im Jahr 2025 möglicherweise 16,8 Mio. Domains von Cyberkriminellen erworben wurden. Das entspräche 20 Prozent des gesamten Marktes für neue gTLD-Registrierungen im Jahr 2025. Bei einigen Registries und Registraren sollen mehr als die Hälfte – in manchen Fällen sogar bis zu 80 Prozent – der 2025 neu registrierten Domains auf Sperrlisten gelandet sein. Fünf Registrare (darunter NiceNic, MainReg Inc. und Aceville) sollen für 50 Prozent aller im Jahr 2025 erstellten und gesperrten gTLD-Domains verantwortlich gewesen sein. Die Studie kritisiert nicht zuletzt auch .mobi, bei der 63 Prozent der im vergangenen Jahr registrierten Domains auf Sperrlisten landeten.

Nach Einschätzung von Interisle ist derartiger Missbrauch aber nicht unvermeidlich. Marketingprogramme mit Mengenrabatt und margenschwache Vertriebsstrategien mit hohem Absatzvolumen würden starke Anreize für Großeinkäufe schaffen. Jede Senkung der Registrierungsgebühren um US$ 1,– gehe mit einem Anstieg schädlicher Domain-Registrierungen um 49 Prozent einher. Auch ein Verkauf unterhalb des Einkaufspreises ist nicht unüblich, um Kunden dazu zu bewegen, margenstärkere Dienstleistungen des Registrars zu erwerben, wie beispielsweise Webhosting und eMail-Konten. Effektivere Maßnahmen zur Missbrauchsverhütung und -minderung sowie durchsetzbare vertragliche Regelungen sind daher nicht nur möglich, sondern auch erforderlich, um den Zugang von Cyberkriminellen zu Domain-Namen zu reduzieren und gleichzeitig ein nachhaltiges Geschäft mit redlichen Kunden zu unterstützen. Der Ball liegt daher nun im Feld von ICANN; wenn mit der laufenden Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains neue Anbieter auf den Markt kommen und mit günstigen Domains locken, könnte das den Missbrauch sonst noch verstärken.

ccTLDs

Finnland regelt die Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten wegen NIS-2 neu

Die Finnish Transport and Communications Agency Traficom, Verwalterin der finnischen Länderendung .fi, erhält im Rahmen des zum 01. Juni 2026 in Kraft getretenen Cyberresilienzgesetzes neue Befugnisse.

Das Gesetz führt erstmals produktbezogene Cybersicherheitsanforderungen für Software und Hardware ein, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller Schwachstellen an das Nationale Cybersicherheitszentrum Finnland (NCSC-FI) bei Traficom melden. Darüber hinaus müssen alle ab dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebrachten Produkte der EU-Richtlinie zur Cybersicherheit entsprechen. Mittelbar betroffen sind davon auch Domain-Namen, da das Gesetz über elektronische Kommunikationsdienste geändert wurde. Die Änderungen ergänzen die Regeln für Domain-Namen im Einklang mit der NIS-2-Richtlinie. Die Verpflichtung zur Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten erstreckt sich demnach künftig auch auf andere Domains als jene mit den Endungen .fi und .ax, wenn die Domain-Registry oder der Domain-Registrar in Finnland ansässig ist. Die Änderungen sollen die Verfügbarkeit von Informationen verbessern und die Möglichkeiten der Behörden verstärken, gegen illegale Online-Aktivitäten vorzugehen. Die neuen Verpflichtungen für Domain-Informationen gelten nach einer Übergangsfrist von drei Monaten.

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