ccTLDs

Die australische auDA implementiert den WHOIS-Nachfolger RDAP

Generische Top Level Domains ebneten den Weg, jetzt ziehen auch immer mehr Länderendungen nach. Die australische .au Domain Administration (auDA) hat angekündigt, den WHOIS-Nachfolger Registration Data Access Protocol (RDAP) implementieren zu wollen.

RDAP wurde von der Internet Engineering Task Force (IETF) entwickelt, von ICANN übernommen und soll zum Standard beim Zugriff auf Registrierungsdaten werden. Es bietet verbesserte Sicherheits- und Datenschutzfunktionen, vor allem aber einen Zugriff in einem strukturierteren Format als das vormalige WOIS-Protokoll. Auf diese Weise ermöglicht RDAP einen authentifizierten Zugriff, bei dem vordefinierte Informationsebenen autorisierten Nutzern wie Domain-Registraren, aber auch Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Dies gewährleistet vor dem Hintergrund strenger datenschutzrechtlicher Regelungen wie der DSGVO den legitimen Zugriff auf ausgewählte Registrierungsdaten und schützt gleichzeitig personenbezogene Daten wie Postanschriften und Telefonnummern. Die Verfügbarkeit von .au-Domains können Nutzer weiterhin über den TCP-Port 43 unter domaincheck.auda.org.au prüfen.

UDRP

WIPO führt ein Express-Verfahren ein und verringert die Gebühren bei frühzeitiger Rücknahme der Beschwerde

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) trägt den Veränderungen im Domain Name System (DNS) und in der Rechtsdurchsetzung Rechnung: In einer Pressemitteilung vom 09. März 2026 teilt WIPO Neuerungen für das von ihr maßgeblich entwickelte und von ICANN übernommene UDRP-Streitbeilegungsverfahren mit. So wird es in Zukunft einen Prioritätsservice für die beschleunigte Fallbearbeitung geben, und die Gebührenordnung wurde überarbeitet: die frühzeitige Beendigung von Verfahren wird günstiger. An letzterem übt Domain-Anwalt John Berryhill Kritik.

Für die beschleunigte Fallbearbeitung (»Expedited Case Processing«) sichert WIPO eine Entscheidungsfindung in UDRP-Verfahren binnen eines Monats (von Anfang bis Ende) zu. Damit werden Beschwerdeführer, die eine dringende Notwendigkeit für eine schnellere Lösung haben, bevorzugt behandelt. Für die beschleunigten Verfahren stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Der Service ist nur möglich, wenn keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten (wie z. B. die Beantragung eines Schiedsgremiums aus drei Mitgliedern) und setzt eine sofortige Antwort des Registrars sowie schnelle Reaktionen der einreichenden Partei voraus. Selbstverständlich muss der Beschwerdeführer sich in so einem Verfahren um eine verzögerungsfreie Gebührenzahlung kümmern. Die vom Beschwerdeführer zu zahlende Gebühr liegt beim Streit um 1 bis 5 Domain-Namen (mit demselben Registranten) für die beschleunigte Bearbeitung bei US$ 4.000,– (davon US$ 1.000,– für die WIPO und US$ 3.000,– für das Panel). Hat der Beschwerdeführer keine beschleunigte Bearbeitung beantragt, kann der Beschwerdegegner den Rest eines Standardverfahrens ab der Einreichung seiner Erwiderung beschleunigen, indem er freiwillig eine Gebühr von US$ 2.500,– zahlt. Das Standardverfahren für die überwiegende Mehrheit der Verfahren hat weiterhin Bestand.

Weiter reduziert die WIPO die Gebühr bei vorzeitiger Beendigung von UDRP-Verfahren. Nach Einreichung einer Beschwerde erhält die WIPO vom Registrar die durch einen Privacy-Service oder aus anderen Gründen verborgenen Kontaktinformationen des Registranten und leitet diese an den Beschwerdeführer weiter. An dieser Stelle kann der Beschwerdeführer überprüfen, ob seine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Erkennt er die Erfolglosigkeit seine Beschwerde, weil sichtbar wird, dass der Beschwerdegegner berechtigter Domain-Inhaber ist (etwa weil sein Name der Domain entspricht oder er Lizenznehmer des Beschwerdeführers ist), erscheint es sinnvoll, die Beschwerde zurückzunehmen. Früher kostete dies den Beschwerdeführer US$ 500,–, die von den Gesamtgebühren in Höhe von US$ 1.500,– für bis zu 5 streitige Domains von WIPO einbehalten wurden. Nun behält die WIPO, wenn die Beschwerde vor dem offiziellen Beginn des Verfahrens über bis zu 5 streitige Domains zurückgezogen wird, nur noch US$ 100,– und erstattet US$ 1.400,–. Voraussetzung ist, die Beschwerderücknahme erfolgt vor Benachrichtigung des Beschwerdegegners. Die WIPO behält weiterhin US$ 500,– ein in Fällen, die erst nach der formellen Benachrichtigung des Beschwerdegegners beendet werden.

Die verbraucherfreundliche Gebührenerstattung bleibt nicht ohne Kritik: Für Domain-Anwalt John Berryhill wird die neue WIPO-Gebührenordnung wegen der geringeren einbehaltenen Gebühr von US$ 100,– zu einem billigen »100-Dollar-WHOIS-Service«. Er bemängelt, dass in der ersten Phase der Beschwerdeeinreichung keine inhaltliche Prüfung (»Sanity Checks«) stattfindet und Beschwerden in rudimentärer Form oder sogar unter falschem Namen eingereicht werden können. WIPO schreibt weder zwingend einen Anwalt vor, noch wird die Autorisierung des Beschwerdeführers streng kontrolliert. Berryhill warnt vor dem hohen Missbrauchspotenzial, da Domain-Broker oder andere Akteure einfache Scheinbeschwerden einreichen können, um den Datenschutz zu umgehen. Sie erhalten dann die Kontaktdaten des Domain-Inhabers und ersparen sich so Maklerprovisionen oder aufwendige Recherchen. Da bis zu 5 Domains in einem solchen Verfahren gebündelt werden können, sinken die Kosten zur Identifizierung eines Domain-Inhabers auf lediglich US$ 20,– je Domain.

Die Neuerungen bei WIPO bringen somit Vor- und Nachteile mit sich. Einerseits gibt es nun die beschleunigte Fallbearbeitung, die gegen eine Zusatzgebühr eine Entscheidung innerhalb eines Monats ermöglicht. Positiv ist auch die finanzielle Entlastung für Markenrechtsinhaber: Wenn sie nach der Enthüllung der Domain-Inhaberdaten feststellen, dass ein legitimer Grund für die Registrierung vorliegt, können sie den Fall mit minimalem finanziellem Verlust zurückziehen. Nachteilig ist jedoch das von Berryhill dargestellte Missbrauchspotenzial zur Aushebelung des Datenschutzes. Da die Einstiegshürden und Kontrollen sehr gering sind, öffnet die Regelung Tür und Tor, um das System Zweck zu entfremden und Domain-Inhaber für kommerzielle Zwecke auszuspähen, noch bevor diese überhaupt über die Beschwerde informiert werden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

gTLDs

PIR erhöht zum 01. Juni 2026 die Preise für .org

Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der generischen Top Level Domain .org, erhöht ihre Gebühren.

Mit Wirkung ab dem 01. Juni 2026 kostet die Registrierung, Verlängerung oder der Transfer einer .org-Domain statt wie bisher US$ 9,93 künftig US$ 11,–. Dabei handelt es sich um den Großhandelspreis; der Endkundenpreis bei den Domain-Registraren weicht davon meist nach oben ab, da zusätzliche Leistungen mitverkauft werden. Auch wenn jede Preiserhöhung schmerzt, im Fall von .org kommt sie wenig überraschend. Im Gegensatz zu den meisten Top Level Domains, die ihre Preise fast jedes Jahr erhöhen, ist dies die erste Preiserhöhung für .org seit 2016. Dabei wäre das durchaus möglich gewesen; 2019 unterzeichnete PIR eine neue Vereinbarung mit ICANN, die die Preisobergrenzen für .org-Domains aufhob. Ein Sprecher von PIR teilte dem Blog domainnamewire.com mit, dass die .org-Verwalterin derzeit keine weiteren Preiserhöhungen plant. Die gute Nachricht: wer dauerhaft auf eine .org-Domain angewiesen ist, kann die Registrierung vor dem 01. Juni 2026 bei vielen Domain-Registraren noch zum aktuellen Preis um bis zu zehn Jahre verlängern.

nTLDs

ICANN verkündet: das Bewerbungsfenster für die »Round 2« öffnet am 30. April 2026

Die offizielle Bestätigung lässt zwar unverändert auf sich warten, doch inoffiziell steht es längst fest: anlässlich des 85. ICANN-Meetings in Mumbai (Indien) ließ die Internet-Verwaltung keinen Zweifel, dass sich das Bewerbungsfenster für neue Domain-Endungen am 30. April 2026 öffnet.

The application submission period for new gTLDs is expected to open in Q2 2026

– wer sich in den FAQs auf der ICANN-Website darüber informieren möchte, ab wann er sich um eine neue generische Domain-Endung bewerben kann, findet derzeit nur eine vage Angabe. Klickt man sich auf der eigens eingerichteten Unterseite zum »New gTLD Program: 2026 Round« ein bisschen weiter, heißt es plötzlich etwas konkreter:

The New gTLD Program: 2026 Round is expected to open in April 2026.

Wer es noch genauer wissen will, musste nach Indien reisen. Dort fand in Mumbai vom 07. bis 12. März 2025 das 85. ICANN-Meeting statt, abgehalten als sogenanntes »Community Forum«. Dort gab es unter den Teilnehmern keinen Zweifel; auch wenn man das angekündigte Datum bis zum letzten Tag ausschöpft, am 30. April 2026 geht es endlich los. Geöffnet ist das Bewerbungsfenster für voraussichtlich 105 Tage (im Bewerberhandbuch steht unter dem Stichwort »Application Submission: Expected Duration: 105 days«) und würde damit voraussichtlich am 12. August 2026 um 23:59 Uhr (UTC) wieder schließen. Bewerbungen nimmt ICANN ausschließlich in elektronischer Form über das TLD Application Management System (TAMS) entgegen. Entgegen aller Gepflogenheiten in der Domain-Branche gilt während der gesamten Bewerbungsphase der Grundsatz des »first come, first served« nicht; es hat also keinen Einfluss auf die Bewerbung, ob man zu den ersten Bewerbern zählt oder den letzten. Gut möglich also, dass sich etliche Bewerber bis zuletzt bedeckt halten.

Ist das Bewerbungsfenster geschlossen, folgt der achtwöchige »Pre-Evaluation Processes« mit administrativen Prüfungen und nicht zuletzt einer Kontrolle, ob die Bewerbungsgebühr von US$ 227.000,–, umgerechnet also knapp EUR 200.000,–, bezahlt ist. Sollten mehr Bewerbungen als erwartet eingehen (bei der ersten Runde im Jahr 2012 waren es 1.930), kann sich diese Phase auch verlängern. Sollten keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, plant ICANN, die Liste aller eingegangenen Bewerbungen spätestens neun Wochen nach Ablauf der Antragsfrist zu veröffentlichen (»reveal day«); das wäre dann voraussichtlich bis zum 14. Oktober 2026. Diese Liste enthält alle beantragten Zeichenfolgen sowie gegebenenfalls Varianten und Ersatzzeichenfolgen; ausserdem werden die öffentlich zugänglichen Teile jedes Bewerbungsantrags ebenfalls zur Verfügung gestellt, so dass sich die Öffentlichkeit einen ersten Eindruck davon verschaffen kann, welche Pläne mit einer nTLD verfolgt werden. Wichtig: Das ICANN-Board hat beschlossen, dass Anträge auf Zuteilung sogenannter »closed generics« vorerst unzulässig sind und erst dann genehmigt werden, wenn eine anerkannte Methodik und Kriterien festgelegt wurden, anhand derer bewertet werden kann, ob eine solche Zeichenfolge dem öffentlichen Interesse dient; damit soll der Monopolisierung von Gattungsbegriffen wie .crypto oder .coin vorgebeugt werden. Die endgültige Bewerberliste werden wir am »String Confirmation Day« zu sehen bekommen, da den Bewerbern eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung steht, innerhalb derer sie nach Veröffentlichung aller eingegangenen Bewerbungen unter Umständen eine Ersatzendung benennen können. Dieser »String Confirmation Day« findet voraussichtlich zwei Wochen nach dem »reveal day« statt. Innerhalb von weiteren 30 Tagen folgt dann der »Prioritization Draw«, der die Reihenfolge festlegt, in der die eingegangenen Bewerbungen geprüft werden. Mit dem »String Confirmation Day« beginnt schließlich auch die Beschwerdephase; für wiederum 104 Tage haben aussenstehende Dritte Gelegenheit, Beschwerde gegen einzelne Bewerbungen einzulegen, sofern sie mindestens einen von vier Gründen anführen können: »string confusion, legal rights, limited public interest, and community«.

All diese Details sind im Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook, kurz: AGB) geregelt, dessen vorläufige Endfassung ICANN ebenfalls kurz vor Weihnachten 2025 veröffentlicht hat. Das AGB mit seinen 440 Seiten ist das maßgebliche Handbuch für alle Unternehmen, Marken, Communities und Städte, die sich um eine nTLD bewerben möchten. Es enthält sämtliche Bewerbungsfragen, Anforderungen und Verfahren, die durch den Bewerbungs- und Bewertungsprozess führen. Wer den Überblick nicht verlieren will: im Bereich »New gTLD Program: 2026 Round Resources« hat ICANN eine eigene Unterkategorie eingerichtet, in der sich »consolidated resources« und damit verlässliche Angaben zum gesamten Bewerbungsverfahren finden sollen. Dort finden sich unter anderem auch aufgezeichnete Webinare zu jedem einzelnen Modul des AGB, über die man sich weiter informieren kann. Dass viele Informationen im Titel »round2« zu finden sind, lässt zu guter Letzt darauf schließen, dass irgendwann auch eine Runde drei folgen könnte. Wann, steht jedoch in den Sternen.

DNS

eco eV bietet in April und Oktober 2026 je einen »DNSSEC Hands-On Workshop« – einer ist bereits ausgebucht

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco eV) und ICANN laden Mitte April und Anfang Oktober 2026 zu einem zweitägigen Workshop mit dem Titel »DNSSEC Hands-On Workshop« nach Köln und Hamburg. Da der Termin im April bereits ausgebucht ist, liegt es nahe, sich jetzt für den Workshop am 01. und 02. Oktober 2026 Oktober in Hamburg anzumelden.

Leider ist der vom 13. bis 14. April 2026 angesetzte »DNSSEC Hands-On Workshop«, in dem eco eV in Kooperation mit ICANN praxisnahe Einblicke in DNSSEC bietet, bereits ausgebucht. Er wird allerdings am 01. und 02. Oktober 2026 in Hamburg wiederholt. Ulrich Wisser (Regional Technical Engagement Manager für Europa bei ICANN Org) zeigt in diesem Workshop, wie DNSSEC funktioniert, implementiert und in bestehende DNS-Infrastrukturen integriert wird. In der Einladung heißt es:

Das Domain Name System (DNS) bildet die Basis nahezu aller Internetdienste – von der Namensauflösung über E-Mail-Sicherheitsmechanismen bis hin zu modernen Cloud- und Webanwendungen. Ohne DNSSEC bleiben DNS-Antworten manipulierbar, wodurch Angriffe wie Phishing, Spoofing, Umleitungen auf gefälschte Webseiten oder die Umgehung bestehender Sicherheitsmechanismen möglich bleiben.

Wisser behandelt die technischen Grundlagen als auch organisatorische Aspekte, Best Practices und die internationale Bedeutung von DNSSEC. Neben dem Workshop, der unter anderem in die Grundlagen von DNS einführt, DNSSEC-Signing und -Validating, den Betrieb und die Wartung von DNSSEC thematisiert, wird in »Praxis-Labs« unter anderem »DNS/DNSSEC-Debugging« und »Zonenanlage und -konfiguration (Primary & Secondary)« vermittelt.

Da der im April 2026 stattfindende »DNSSEC Hands-On Workshop« von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bereits ausgebucht ist, gilt es jetzt zu handeln und sich für den vom 01. bis 02. Oktober 2026 in den Portus Data Centers – Hamburg, Luisenweg 40, 4.OG, 20537 Hamburg stattfindenden zweiten DNSSEC Hands-On Workshop anzumelden.

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