Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zum Gesetz über digitale Netze (Digital Networks Act, kurz DNA) veröffentlicht. Das Regelwerk soll die europaweiten Gesetze für elektronische Kommunikation und digitale Netzinfrastruktur modernisieren – und droht nach Expertenansicht, die Netzneutralität auszuhöhlen.
Nur einen Tag, nachdem die EU-Kommission ein neues Cybersicherheitspaket vorgestellt hat, um die EU-Lieferketten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik zu verbessern, folgte am 21. Januar 2026 der nächste Hammer. Mit dem DNA, der den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation ersetzen soll, will die EU-Kommission einen modernen, vereinfachten und harmonisierten Rechtsrahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas bieten. Der Vorschlag umfasst Neuregelungen für Telekommunikationsnetze und elektronische Kommunikationsinfrastruktur einschließlich Mobilfunk- und Breitbandnetzen in der gesamten Europäischen Union, elektronische Kommunikationsdienste und den regulatorischen Rahmen, der diese Netze und Dienste regelt. Damit unterscheidet sich der DNA von anderen EU-Digitalgesetzen wie dem Digital Services Act (DSA), der Online-Plattformen und digitale Dienste reguliert, oder dem Digital Markets Act (DMA), der das Marktverhalten großer digitaler Plattformen erfasst. Mit rund 343 Seiten fällt der Entwurf der DNA-Verordnung bereits jetzt umfangreich aus; parallel gibt es mehrere ausführliche Folgeabschätzungen.
Aufhorchen lässt der Vorschlag für Artikel 93, der mit »Safeguarding of open internet access« überschrieben ist. In Absatz (3) wird der Grundsatz der Netzneutralität festgeschrieben:
Providers of internet access services shall treat all traffic equally, when providing internet access services, without discrimination, restriction or interference, and irrespective of the sender and receiver, the content accessed or distributed, the applications or services used or provided, or the terminal equipment used.
Allerdings enthält der Verordnungsentwurf in Absatz (6) auch eine Einschränkung:
The Commission may adopt implementing acts detailing the conditions referred to in this Article for the offering of services other than internet access services which are optimised for specific content, applications or services, or a combination thereof.
Zusätzlich gab es bisher in den Erwägungsgründen 1 bis 19 der »Open Internet Regulation« wichtige Klarstellungen, die zu positiven Ergebnissen für Verbraucher geführt haben; diese Erwägungsgründe wurden im Rahmen der Trilog-Verhandlungen 2015 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission ausgehandelt. Von diesen 19 Erwägungsgründen wurden jedoch nun 18 durch den DNA-Vorschlag der EU-Kommission gestrichen. Das österreichische epicenter.works – Plattform Grundrechtspolitik, das sich seit 2012 für Netzneutralität einsetzt, warnt vor einer Aushöhlung der Netzneutralitätsgarantien. In dem Dokument »Digital Networks Act: Quick Analysis« beleuchtet die Plattform in einer Kurzanalyse den vorliegenden Entwurf und kommt zu dem Schluss, dass die Kommission nicht über das Fachwissen der Regulierungsbehörden verfüge, politisch agiere und schlichtweg nicht in der Lage sei, vertrauenswürdige und vertrauliche Untersuchungen durchzuführen.
Wie bereits für die Cybersicherheitsverordnung gilt auch für den DNA, dass er unmittelbar nach der Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat der EU in Kraft treten wird. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg, der von etlichen Änderungen gepflastert sein dürfte, zumal die Richtlinie dann wiederum erst in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Der konkrete Zeitplan für Verabschiedung und Inkrafttreten ist also noch offen. Aber was die Norm zum Schluss konkret regelt, hängt von jetzt geführten Verhandlungen ab.