UDRP

Der Betreiber des Start-Up spase.io scheiterte im Streit um spase.com

Ein Start-Up-Betreiber bekam nur noch eine .io-Domain und war nicht bereit, für die 14 Jahre ältere .com-Domain zu bezahlen. Er versuchte es deshalb mit einem UDRP-Verfahren, scheiterte, beklagte sich auf Twitter und brauchte so für den Spott nicht zu sorgen.

Sahil Gupta, der unter spase.io seit Februar 2019 ein Start-Up betreibt, das Fotografien in 3D-Modelle konvertiert, sah seine Rechte durch die Domain spase.com verletzt. Zunächst versuchte er, die Domain von der Inhaberin Mrs Jello, LLC zu erwerben; ihm war jedoch der Preis von US$ 15.000,– zu hoch, so dass er ein UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) initiierte. Er meinte, Markenrechte am Begriff »Spase« erlangt zu haben, indem er für Medienpräsenz sorgte, den Begriff auf Twitter und in Podcasts verbreitete sowie die Domain spase.io betreibe. Die Gegnerin hingegen sei als Cybersquatterin bekannt, insbesondere aufgrund einschlägiger UDRP-Entscheidungen wie bluenilediamonds.com (WIPO Case No. D2005-0639). Die Gegnerin hielt entgegen, die Domain spase.com im Februar 2005 registriert zu haben. Seitdem sei die Domain geparkt und werde dazu genutzt, mit Pay-per-Click (PPC) Werbung Gewinne zu erzielen. »Spase« sei ein generischer Begriff und bedeute in bosnischer Sprache »Sicher«; es gäbe alleine in den USA 19 Unternehmen, die dieses Wort in ihrem Unternehmensnamen nutzn, zudem 171 Facebook-Nutzer. Die Gegnerin sieht in dem Verfahren ein Reverse Domain Name Hijacking durch den Beschwerdeführer und beantragte zudem ein Panel aus drei Entscheidern. Vorsitzender des Panels wurde William R. Towns, als Beisitzer kamen Knud Wallberg und Neil Brown Q.C. hinzu.

Das Dreier-Gremium wies die Beschwerde von Sahil Gupta ab und bestätigte ein Reverse Domain Name Hijacking von seiner Seite (WIPO Case No. D2020-1786). Das Bestehen einer gewohnheitsrechtlichen Marke wollten ihm schon nur zwei der Entscheider zugestehen. Brown erklärte in einer Fußnote, dass aus seiner Sicht der Begriff »Spase« lediglich als Stellvertreterbegriff für »Space« (Raum) genutzt werde und deshalb eben doch einen generischen Begriff darstelle. Einig war sich das Gremium allerdings, dass die Gegnerin seit 2005, also 14 Jahre bevor der Beschwerdeführer sein Geschäft unter spase.io startete, die Domain für ihr legitimes Geschäft nutze. Der Beschwerdeführer lege nicht im Entferntesten dar, frühere Rechte als die Gegnerin an dem Begriff »Spase« zu haben. Zudem sei auch nicht ersichtlich, dass die Gegnerin mit ihrer Domain und dem Angebot darunter irgendwie auf die nicht registrierte Marke »Spase« des Beschwerdeführers ziele. Aus diesem Grund läge auch keine Bögläubigkeit auf Seiten der Gegnerin vor. Vielmehr bestätigte das Gremium, der Beschwerdeführer habe, nachdem er erfolglos versucht hatte, die Domain zu kaufen, grundlos das UDRP-Verfahren gestartet. Das sei ein klarer Missbrauch des Verfahrens und somit ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking.

In der Folge äußerte sich Sahil Gupta in Twitter zur Sache und erklärte unter anderem,

I can handle abuse but this is just a level of bullshit that can’t go uncorrected.

Das brachte ihm einigen Spott von anderen Twitter-Nutzern, gerade auch Domainern, ein, die ihn auf die von Domain-King Rick Schwartz für unter anderem UDRP-Missbrauch eingerichtete hallofshame.com hoben. Einen seiner letzten Tweets zur verlorenen UDRP-Entscheidung hätte sich Gupta vor dem Desaster zu Herzen nehmen sollen:

For future founders: if you file a domain dispute, put all your arguments up front. Don’t expect a chance to reply. Make sure you satisfy all 3 points: your rights, their lack of rights, and their bad faith registration. I hope you don’t have to go through what Spase did.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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