UDRP

US$ 50.000,– Schadensersatz wegen Reverse Domain Name Hijacking

Vergangene Woche hatten wir bereits ein UDRP-Verfahren zum Reverse Domain Name Hijacking besprochen, das unschön für den Beschwerdeführer ausging. Dass es auch schlimmer kommen kann, zeigt der Streit um sdt.com, bei dem das UDRP-Verfahren wegen eines Anticybercrime-Verfahrens vor dem United States District Court of Columbia abgebrochen wurde, in dessen Zuge sich die Beschwerdeführerin in einem Vergleich zur Zahlung von satten US$ 50.000,– verpflichtete.

Die Beschwerdeführerin ist das belgische Unternehmen SDT International mit Sitz in Brüssel, ein Hersteller von Ultraschallmessgeräten, das sich über sdt.be und sdt.eu im Internet präsentiert und unter anderem Inhaberin einer am 25. Oktober 2002 angemeldeten und am 01. März 2005 eingetragenen US-Marke ist. Beschwerdegegner ist das Unternehmen Telepathy mit Sitz in Washington DC (USA), das über 10.000 generische und andere Domain-Namen registriert hat und diese vermarktet. Am 11. Juli 2014 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Gegnerin per eMail und bot für die Domain sdt.com die glatte Summe von US$ 1.000,–. Die Gegnerin dankte für das Interesse, nahm das Angebot jedoch nicht an und erklärte allgemein den Wert einer Domain für ein Unternehmen. Schließlich meinte sie, sdt.com sei für US$ 185.000,– zu erringen. Daraufhin gab die Beschwerdeführerin die Sache in die Hände des belgischen Intellectual Property Beratungsunternehmens Novagraaf NV/SA, das bereits mehrfach in UDRP-Verfahren mit Reverse Domain Name Hijacking beteiligt war und das nun das UDRP-Verfahren bei der WIPO einleitete. Der Vortrag umfasste das Übliche: Die Domain sdt.com ist identisch mit der Marke der Beschwerdeführerin, die Gegnerin habe kein Recht an dem Begriff, sie ist nicht unter dem Begriff bekannt und hat von der Beschwerdeführerin nicht die Erlaubnis, die Domain zu nutzen, mithin nutzt sie diese unberechtigt. Zudem bot die Gegnerin die Domain bereits 2003 zum Verkauf an. Die Beschwerdegegnerin hielt gleich als erstes entgegen, dass sie ein Verfahren beim United States District Court of Columbia gegen die Beschwerdeführerin anhängig gemacht habe, in dem sie gegen diese unter anderem wegen Reverse Domain Name Hijacking auf Schadensersatz in Höhe von US$ 100.000,- klage. Sie erklärte, aufgrund dieser Klage möge das UDRP-Verfahren ohne Entscheidung beendet werden.

Mit der Prüfung der Beschwerde wurden die drei Panelisten Tony Willoughby, Geert Glas und Richard G. Lyon beauftragt. Die drei kamen zu keinem einheitlichen Ergebnis (WIPO Case No. D2014-1870, Entscheidung vom 13.01.2015). Geert Glas und Richard G. Lyon stellten als die Mehrheit des Entscheidungspanels das Verfahren ein, weil der Rechtsstreit vor dem United States District Court of Columbia umfangreichere Verfahrensmöglichkeiten bot, wie Zeugeneinvernahme und Schriftwechsel. Die abweichende Ansicht von Tony Willoughby hätte zur Bestätigung des Reverse Domain Name Hijacking geführt: Eine vorzeitige Beendigung des UDRP-Verfahren komme nur in Betracht, wenn das Panel Schwierigkeiten bei der Rechtsfindung hätte; davon könne hier aber keine Rede sein.

So oder so: das Ende oder der Ausgang des UDRP-Verfahrens hätte nichts am Rechtsstreit vor dem United States District Court of Columbia (Case 1:14-cv-01912-BAH) geändert. Denn in dem Streit verglichen sich die Parteien am 15. Juni 2015. Die Klägerin (die Beschwerdegegnerin des UDRP-Verfahrens) hatte US$ 100.000,– Schadensersatz von der Beklagten (der Beschwerdeführerin des UDRP-Verfahrens) gefordert, weil diese mit ihrem Anspruch auf die Domain sdt.com Reverse Domain Name Hijacking begeht und damit gegen den Anticybersquatting Consumer Protection Act verstoße. Im Vergleich einigten sich die Parteien auf eine hälftige Zahlung von US$ 50.000,–, die die Beklagte an die Klägerin zur Abgeltung aller Ansprüche zahlt. Wie Telepathy gegenüber Andrew Alleman erklärt, ist die Zahlung von seiten SDT International bereits erfolgt. Womit jedem klar werden sollte, dass der Versuch, über Reverse Domain Name Hijacking an eine Domain zu gelangen, ein gefährliches und kostspieliges Spiel sein kann.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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