Domain-Newsletter

Ausgabe #790 – 29. Oktober 2015

Themen: nTLDs – Twitter fordert zweite Runde für .brands | ICANN – Bericht vom 54. Meeting in Dublin | TLDs – Neues von .bank, .com und .law | URS – Netflix bleibt stur und hat Erfolg | WIPO – Report zeigt erste UDRP-Zahlen für 2015 | 8.top – China weiter heiss auf Zahlen-Domains | DAVIT – 4. Frankfurter IT-Rechtstag im November

NTLDS – TWITTER FORDERT ZWEITE RUNDE FÜR .BRANDS

Der US-Mikroblogging-Dienst Twitter Inc. drängt auf eine zweite Einführungsrunde für neue Top Level Domains: anders als im Jahr 2012 sollen dieses Mal allerdings nur Markenendungen, so genannte .brands, teilnehmen dürfen.

Anlässlich des ICANN-Meetings in Dublin teilte Stephen Coates, der bei Twitter für Markenrecht zuständige Jurist, mit, dass das Unternehmen „an Runde zwei interessiert“ sei. Bei einer Anhörung in ICANNs Business Constituency (BC), dem Vertreter der kommerziellen Interessen innerhalb ICANNs, erläuterte Coates, dass man bereits verschiedene interessante Möglichkeiten rund um nTLDs entwickelt habe. Das Interesse beschränke sich dabei nicht auf .brands, auch weitere generische Endungen ziehe man in Betracht. Bereits zuvor hatte Coates gegenüber dem Magazin „Trademarks and Brands Online“ angekündigt, dass sich Twitter um die eigene TLD bewerben wolle. Offen liess Coates dabei, um welche und um wie viele Endungen man sich bewerben wolle; er räumte lediglich ein, dass sich .twitter an der Spitze der Liste befinde.

Allerdings sei man sich bewusst, dass ICANN vor einer neuerlichen Einführungsrunde eine umfassende Prüfung der ersten Runde überstehen müsse, wobei der Schwerpunkt auf Fragen des Wettbewerbs, des Verbrauchervertrauens sowie der Verbraucherauswahl läge. Eine entsprechende Verpflichtung sieht das „Affirmation of Commitments“ zwischen dem US-Handelsministerium und ICANN vor, ohne dass derzeit absehbar wäre, wann eine solche Prüfung beginnt. Daher sprach sich Coates für ein „gegabeltes Verfahren“ aus, das zwischen .brands und sonstigen Endungen trennt. Er sei sich sicher, dass neben Twitter auch andere Unternehmen wie Facebook, LinkedIn und Pinterest an einer zweiten Einführungsrunde teilnehmen würden; er habe bereits offensiv für ein Engagement geworben. Die Vorteile für eine .brand lägen offensichtlich auf der Hand: es gehe um Sicherheit, und die eigene Domain-Endung verspräche ein Höchstmaß an Sicherheit. Selbst eine zeitliche Vorstellung hat Coates; er rechnet damit, dass es bereits 2018 losgehen könne. Allerdings sei er insoweit wenig optimistisch, da die Community so langsam arbeite.

Die Aussichten, dass ICANN den Wunsch Twitters erhört, sind jedoch nach allgemeiner Meinung gering. Über 660 Bewerbungen für .brands wie .apple, .axa oder .canon sind 2012 eingegangen; aktiv genutzt werden bisher die wenigsten, teilweise wurden noch nicht einmal die Registry-Verträge unterzeichnet. Am 9. Oktober 2015 wurde sogar bekannt, dass die südkoreanische Doosan Corporation ihre Endung .doosan freiwillig zurückzog, obwohl sie bereits in die Root Zone eingetragen war. Dass sich dennoch genügend Unternehmen finden, die ihre eigene Top Level Domain haben wollen, ist daher unwahrscheinlich. Zwar wären .brands im Vergleich zu anderen Endungen relativ unproblematisch, eine Missbrauchsgefahr durch kurzfristige Markenanmeldungen für generische Begriffe in exotischen Jurisdiktionen wäre aber auch für .brands kaum verlässlich auszuschliessen.

Quelle: trademarksandbrandsonline.com, domainincite.com

ICANN – BERICHT VOM 54. MEETING IN DUBLIN

Erhebliche Fortschritte, aber noch kein konkretes Modell: die Internet-Verwaltung ICANN sucht weiter nach einem Entwurf für die Zukunft der Netzverwaltung. Aber auch so brachte das Meeting in Dublin reichlich neue Erkenntnisse.

2.395 Teilnehmer aus 130 Ländern hatten sich im Convention Centre in Dublin eingefunden. Anders als bei zahlreichen Meetings zuvor ging es dieses Mal fast nur um ein Thema: Verbesserung in der so genannten „Accountability“, also der Verantwortlichkeit und der Rechenschaftspflicht von ICANN. Sie stellt einen wesentlichen Baustein für den Übergang der IANA-Funktionen auf ein neues Modell der Netzverwaltung dar. Die dafür zuständige Cross Community Working Group on Enhancing ICANN Accountability (CCWG) konnte signifikante Fortschritte vermelden. Bis Mitte November soll auf Grundlage dieser Fortschritte ein konkreter Vorschlag erarbeitet werden, über den dann voraussichtlich bis Ende Januar 2016 im ICANN-Vorstand entschieden werden soll. Jedoch sind noch nicht alle Probleme gelöst; so soll der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) eine Änderung der Statuten akzeptieren, die sein Interventionsrecht in Zukunft beschneidet („stress test 18“).

Noch keine abschließende Lösung gibt es für ein vergleichsweise angenehmes Problem: die Verwendung der Erlöse aus den nTLD-Auktionen. Rund US$ 60 Mio. haben sich auf einem ICANN-Konto angesammelt. So reichlich wie das Geld sind auch die Ideen, wie es eingesetzt werden könnte; ICANN will aber zunächst einmal klären, wer die Entscheidung über die Mittelverwendung trifft. Im Lager der country code TLDs gab Michiel Henneke von der niederländischen Registry SIDN einen Ausblick, wie sich Länderendungen den Marktänderungen vor allem durch nTLDs mit Erfolg stellen können. So müsse anhand der vorhandenen Registry-Daten die Zielgruppe definiert und konkret angesprochen werden; im Fall von .nl sind das vor allem Online-Anfänger. Mit Spannung verfolgt wurde auch ein Vortrag aus Schweden zu den beiden Adressen thepiratebay.se und piratebay.se. Dort wollten die Strafverfolgungsbehörden die .se-Verwalterin IIS wegen angeblicher Förderung von Urheberrechtsverletzungen für die beiden Domains verantwortlich machen; IIS hatte dagegen jedoch vor dem Stockholm District Court mit Erfolg argumentiert, dass man keine Kontrollfunktion für Inhalte habe. Der Rechtsstreit geht aber in die nächste Instanz, so dass der Fortgang abzuwarten ist.

Interessant zu beobachten war, dass ICANN sich verstärkt zu einem Forum entwickelt, das sich mit allgemeinen Problemen im Internet befasst. So gab es muntere Diskussionen zum Schutz geistigen Eigentums und der Bekämpfung von Cyberkriminalität; vor allem Online-Apotheken bereiten der Community erhebliche Kopfzerbrechen. Der scheidende CEO Fadi Chehadé warnte aber davor, ICANN zu einer Art „Inhalte-Polizei“ zu machen. ICANNs Rolle beschränke sich auf den technischen Teil des Internets; mit sozialen oder wirtschaftlichen Themen habe man nichts zu tun. Die Frage, ob der Inhalt eines Internetangebots „gut oder schlecht“ sei, müssten Regierungen und Gerichte beantworten. Eins steht damit bereits jetzt fest: auch dem 55. ICANN-Meeting, das vom 5. bis 10. März 2016 in Marrakesch stattfindet, gehen die Themen nicht aus.

Quelle: icann.org, centr.org

TLDS – NEUES VON .BANK, .COM UND .LAW

Die Endung .com wird endgültig international: noch 2015 sollen die ersten IDN-Varianten erhältlich sein. Schon verfügbar ist .law, der es aber an Kundschaft mangelt, während sich .bank zumindest in den USA wacker schlägt – hier unsere Kurznews.

Die lange Zeit umstrittene Top Level Domain .bank scheint sich drei Monate nach Beginn der Live-Phase zumindest in ihrer Zielgruppe regen Interesses zu erfreuen. Wie die in Washington (DC) ansässige Verwalterin fTLD Registry Services LLC mitteilt, hätten inzwischen 2.465 Banken eine oder mehrere .bank-Domains registriert. Bei geschätzt derzeit etwa 6.800 US-Banken wären damit rund 36 Prozent aller Banken unter .bank vertreten. Ausserhalb der USA haben aktuell 441 Inhaber einer .bank-Domain ihren Sitz. Das Konzept, .bank strikten Registrierungsvoraussetzungen zu unterwerfen, scheint sich damit zumindest in den USA auszuzahlen. So sind nur „qualified registrants“ zugelassen, bei denen es sich im Wesentlichen um staatlich überwachte Kreditinstitute handelt. Sie müssen sich alle zwei Jahre reverifizieren lassen, ob sie die Registrierungsvoraussetzungen noch erfüllen. Proxy- und Privacy-Registration ist verboten. Zudem dürfen sie in der Regel nur den jeweiligen Unternehmensnamen als Domain registrieren; generische Domains wird es (zumindest vorerst) nicht geben.

Die .com-Registry VeriSign Inc. zieht für die Einführung internationalisierter .com-Domains eine Art „Early Access“-Programm in Betracht. Mit insgesamt elf IDN-Varianten der beiden Domain-Endungen .com und .net will VeriSign an den Start gehen; wie anlässlich eines „conference call“ für das 3. Quartal 2015 bekannt wurde, soll es dabei jedenfalls für .com einen Modus geben, wie ihn Donuts bereits praktiziert. Demnach werden sämtliche Domains zunächst zu Premium-Preisen angeboten und vergeben; im Lauf der Zeit sinken die Gebühren dann für die noch freien Adressen nach und nach bis zum üblichen Niveau ab. Unklar ist dagegen, ob allen Inhabern einer .com-Domain ein Erstzugriffsrecht auf die internationalisierte Variante zusteht; beruhigt zurücklehnen können sich dafür Markeninhaber, da es für sie in jedem Fall eine Sunrise-Phase geben wird. Klappt alles wie geplant, will VeriSign übrigens noch dieses Jahr die IDN-Varianten anbieten.

Seit dem 12. Oktober 2015 ist die von Minds+Machines Group Limited verwaltete und lange erwartete Domain-Endung .law in der Live-Phase. Mit 138 Registrierungen ist das Interesse jedoch derzeit eher bescheiden. Einer der Gründe dürfte sein, dass die Anmeldung ausschließlich auf „qualified lawyers“ und so genannte „law firms“ beschränkt ist. Die Einhaltung der Voraussetzungen wird von Minds+Machines überprüft, was sich in hohen Gebühren niederschlägt: sie bewegen sich – je nach Registrar – bei etwa US$ 200,- pro Jahr und Domain, zum Teil auch deutlich darüber. Wie ernst es Minds+Machines mit der Verifizierung meint, ist aber abzuwarten; aktuell finden sich Domains international tätiger Anwaltskanzleien wie dlapiper.law, mayerbrown.law oder quinnemanuel.law, aber auch Adressen wie flickr.law, tumblr.law, wordpress.law und yahoo.law, die mit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts wenig zu tun haben dürften. Selbst defensive Registrierungen wären angesichts der Zugangsbeschränkungen eher ungewöhnlich.

Quelle: thedomains.com, domainnamewire.com

URS – NETFLIX BLEIBT STUR UND HAT ERFOLG

Netflix erreichte in zwei neuen URS-Verfahren nun wieder eine Suspendierung von Domains. Warum diese beiden Fälle anders behandelt wurden als frühere, ist nicht ersichtlich. Allein der Faktor Mensch scheint ausschlaggebend.

Ende September musste Netflix in zwei URS-Verfahren Schlappen hinnehmen, weil der Entscheider von der Bösgläubigkeit der Domain-Inhaber nicht überzeugt war. Überzeugende Gründe für diese Einschätzung waren nicht ersichtlich und den Entscheidungen nicht zu entnehmen. Kurze Zeit später scheiterte auch TagHeuer in einem URS-Verfahren, da der Entscheider annahm, der Inhaber besitze die Domain ja erst seit vier Monaten, ohne sie zu nutzen; daraus könne man noch keine Bösgläubigkeit ableiten. Nunmehr veröffentlichte das National Arbitration Forum (NAF) zwei weitere aktuelle Netflix-Entscheidungen. In denen war Netflix erfolgreich. Ein Unterschied zu früheren URS-Verfahren liegt allenfalls im ausgewählten Entscheider Debrett Gordon Lyons. Der Australier suspendierte kurzerhand die drei streitigen Domains netflix.pics, netflix.wiki und netflix.reviews.

Die Domain netflix.pics parkte beim Registrar. Der Domain-Inhaber, der seinen Sitz in Kalifornien (USA) hat, stritt die Behauptungen der Beschwerdeführerin hinsichtlich seiner fehlenden Legitimierung zur Nutzung der Domains nicht ab. Debrett Gordon Lyons sah keinen plausiblen Grund, warum die Domain-Registrierung gutgläubig erfolgt sein sollte. Der Domain-Name sei bisher nicht genutzt worden; aber er gehe davon aus, dies sei ein Fall von bösgläubigem passivem Halten der Domain. Damit suspendierte Lyons die Domain (NAF Case FA1509001639476).

Im Fall von netflix.reviews und netflix.wiki nutzte der Inhaber, der seinen Sitz in Florida (USA) hat, die Domains zum Zeitpunkt der Beschwerde ebenfalls nicht. Die Ausführungen des Beschwerdegegners zur Frage eines legitimen Interesses werden in der Entscheidung nicht ausgeführt; Lyons erklärt allerdings, dass er diese für unsubstantiiert und nicht überzeugend erachte, und er kein legitimes Interesse auf Seiten des Beschwerdegegners sehe. Auch hier lag nach Ansicht von Lyons ein Fall von bösgläubigen passivem Halten der Domains und damit von Bösgläubigkeit seitens des Domain-Inhabers vor. Die Behauptungen des Beschwerdegegners seien unsubstantiiert und nicht überzeugend; vielmehr deute sich an, er habe die Domains zum Verkauf angeboten. Damit suspendierte er auch hier die Domains (NAF Case FA 1509001639496).

Im Vergleich zu den eingangs erwähnten früheren Entscheidungen, die mehr Informationen über die Argumente der Parteien liefern, ergibt sich kein wesentlicher Unterschied, außer dass eben der jeweilige Entscheider entgegengesetzte Ansichten über die Wirkung einer passiven Domain-Registrierung hat: einerseits sei sie in Ordnung, andererseits sei sie aber ein Hinweis auf Bösgläubigkeit. Wie im Leben, so ist es auch mit Fachleuten: sie sind auch nur Menschen, die Sachverhalte unterschiedlich wahrnehmen und bewerten. Mit dem Faktor Mensch muss man sich wohl auch in Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS) abfinden.

Die beiden aktuellen Netflix-URS-Entscheidungen finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1639476D.htm
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1639496F.htm

Über die früheren Netflix-URS-Verfahren haben wir hier berichtet:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1264

Den Fall TagHeuer haben wir hier besprochen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1265

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

WIPO – REPORT ZEIGT ERSTE UDRP-ZAHLEN FÜR 2015

Bereits Anfang Oktober erschien der Bericht des WIPO-Generaldirektors, der erste UDRP-Zahlen für 2015 bekanntgibt. Demnach steigt die Anzahl der UDRP-Verfahren weiter an, wobei die nTLDs maßgeblich dafür verantwortlich zu sein scheinen.

Der „Report of the Director General to the WIPO Assemblies“ beschäftigt sich auf 32 Seiten mit allem, was WIPO zu bieten hat: Patentanmeldungen, Markenanmeldungen und so weiter. Das Thema Domain-Streitbeilegung und UDRP ist dagegen marginal, und wird auf Seite 9 des Reports in drei Absätzen abgehandelt. Detaillierte Daten liegen für 2015 noch nicht vor, doch teilt der Report zumindest mit, dass in 2015 bisher 2.015 Verfahren betrieben wurden, was im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2014 einen Anstieg von 3,9 Prozent bedeutet. Die neuen Endungen scheinen deutlich mitverantwortlich für den Anstieg zu sein, da sie mittlerweile (in dem Bemessungszeitraum) 14 Prozent aller Fälle ausmachen. In 2014 lag der Anteil der Verfahren um Domains unter den neuen Endungen noch bei 3,9 Prozent.

Schaut man sich aber die Zahlen aus 2013 und 2014 im Vergleich an, sieht es nicht gar so schlimm aus. Zwar verzeichnete 2013 gegenüber 2012 einen Anstieg der Verfahren um 10,4 Prozent auf 2.585 Fälle, und 2014 verzeichnete einen weiteren Anstieg um 2 Prozent auf 2.634 Verfahren. Doch zeigte sich bei der Anzahl der betroffenen Domains die Entwicklung von 2013 auf 2014 anders: die Zahl sank von 6.191 Domains in 2013 auf 5.591 in 2014, was rund 10 Prozent sind. Dabei muss man sich allerdings vergegenwärtigen, dass der Anstieg betroffener Domains von 2012 auf 2013 erhebliche 22 Prozent umfasste. Die Parteien der 2.634 in 2014 von WIPO bearbeiteten Verfahren kamen aus 108 Ländern (109 in 2013), deren Fälle von 297 (327 in 2013) WIPO-Panelisten aus 43 Ländern (50 in 2013) und in 16 (14 in 2013) verschiedenen Sprachen entschieden wurden. 13 Prozent der Verfahren betrafen Domains unter Länderendungen, sowohl 2013 als auch 2014. Waren in 2013 70 Länderendungen mit einer UDRP-ähnlichen Policy bei WIPO vertreten, sind es nun in 2015 71 Länderendungen. Im Hinblick auf den Anteil von 14 Prozent von Verfahren in 2015, die Domains unter nTLDs ausmachen, werden diese die Länderendungen, die in den Vorjahren immer 13 Prozent betrugen, übertreffen.

Für 2015 macht der aktuelle Report des Generaldirektors noch keine detaillierteren Angaben. Den Überblick über das Jahr 2015 wird es voraussichtlich erst im März 2016 geben. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass bei steigenden Domain-Zahlen die Verfahrenszahlen sinken. Andererseits, bei inzwischen über 160 Mio. Domains, fallen jährlich bei WIPO und NAF zusammen rund 6.000 Streitbeilegungsverfahren an – viel ist das nicht.

Den „Report of the Director General to the WIPO Assemblies“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1266

Eine Pressemitteilung der WIPO mit Informationen für 2014 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1267

Quelle: wipo.int, ip-watch.org

8.TOP – CHINA WEITER HEISS AUF ZAHLEN-DOMAINS

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte eine Riesenüberraschung mit der nTLD 8.top, die zu einem Preis von CNY 500.000,- (ca. EUR 71.353,-) die teuerste Domain wurde. Mit etwas Abstand zeigte sich dann oka.com zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-).

Die neuen Endungen lieferten zum zweiten Male die teuerste Domain der Domain-Handelswoche: die lediglich die Zahl „acht“ umfassende 8.top war einem chinesischen Domain-Spekulanten CNY 500.000,- (ca. EUR 71.353,-) wert. Die 8 steht in China für Reichtum und Wachstum und wird im Marketing eingesetzt. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb die Domain wieder zum Verkauf steht. Auch darüber hinaus waren die neuen Endungen vertreten, mit der sehr beachtlichen werbeartikel.kaufen, die EUR 2.100,- erzielte, und einer – aber nicht der ersten – Domain unter der Endung .church, sowie affinity.solutions zu einem Preis von US$ 1.400,- (ca. EUR 1.239,-).

Die Länderendungen führte diesmal wieder die deutsche Endung an: treu.de war beim Preis von EUR 30.000,- die sechstteuerste Domain der vergangenen Handelswoche, der mit thermobox.de mit EUR 15.000,- eine weitere, erfolgreiche Domain zur Seite stand. Gut vertreten war .tv, die Endung der Insel Tuvalu. Sie lieferte mit box.tv für GBP 9.999,- (ca. EUR 13.888,-) und easy.tv für EUR 12.000,- zwei starke Preise ab.

Die älteren generischen Endungen standen nicht so glanzvoll da: beijing.biz erzielte US$ 3.398,- (ca. EUR 3.007,-) und tourist.org lediglich US$ 3.100,- (ca. EUR 2.743,-). Fünf Drei-Zeichen-Domains unter .net räkelten sich zwischen US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-) und US$ 1.288,- (ca. EUR 1.140,-). Allein .com lieferte dann wieder ordentlich, aber nicht überwältigend, ab mit der bereits genannten oka.com für US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-), gefolgt von der Drei-Zeichen-Domain cln.com zum Preis von US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-) und zwei weiteren Domains, egib.com für GBP 22.500,- (ca. EUR 31.251,-) und 9727.com zu US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-).

Die vergangene Domain-Handelswoche war gut und überraschte mit der herausragenden 8.top für CNY 500.000,- (ca. EUR 71.353,-).

Länderendungen
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treu.de – EUR 30.000,-
thermobox.de – EUR 15.000,-
bootsversicherung.de – EUR 6.000,-
internetflat.de – EUR 3.500,-

box.tv – GBP 9.999,- (ca. EUR 13.888,-)
easy.tv – EUR 12.000,-
be.tv – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-)
wn.tv – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-)

er.uk – GBP 7.000,- (ca. EUR 9.722,-)
insurance.com.sg – US$ 9.990,- (ca. EUR 8.841,-)
rentacar.ae – AED 28.000,- (ca. EUR 6.918,-)
dbaudio.cn – US$ 6.400,- (ca. EUR 5.664,-)
mpm.cn – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
mantel.es – EUR 4.700,-
cashino.co.uk – EUR 4.250,-
battle.io – US$ 4.750,- (ca. EUR 4.204,-)
yoghurt.nl – EUR 4.000,-
thermal.eu – EUR 3.602,-
entertainer.at – EUR 3.454,-
vessel.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-)

Neue Endungen
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8.top – CNY 500.000,- (ca. EUR 71.353,-)
werbeartikel.kaufen – EUR 2.100,-
thecrossing.church – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.769,-)
affinity.solutions – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.239,-)

Generische Endungen
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beijing.biz – US$ 3.398,- (ca. EUR 3.007,-)
storytelling.info – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.212,-)
grau.info – EUR 1.600,-
painter.info – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.327,-)

tourist.org – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.743,-)
1502.net – US$ 3.020,- (ca. EUR 2.673,-)
derivati.net – EUR 2.300,-
babysitter.net – US$ 2.570,- (ca. EUR 2.274,-)
jfl.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
lid.net – US$ 2.275,- (ca. EUR 2.013,-)
tdt.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.858,-)
nettbanken.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
wud.net – US$ 1.685,- (ca. EUR 1.491,-)
adaportal.org – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.460,-)
debtrelief.net – US$ 1.410,- (ca. EUR 1.248,-)
pya.net – US$ 1.288,- (ca. EUR 1.140,-)

.com
—–

oka.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-)
cln.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-)
egib.com – GBP 22.500,- (ca. EUR 31.251,-)
9727.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
esw.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
jup.com – US$ 23.500,- (ca. EUR 20.796,-)
cookierecipes.com – US$ 19.999,- (ca. EUR 17.698,-)
betforce.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.814,-)
royalhamilius.com – EUR 10.000,-
kingii.com – EUR 9.999,-
bunz.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
rollingsoft.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
nicknames.com – US$ 9.061,- (ca. EUR 8.019,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DAVIT – 4. FRANKFURTER IT-RECHTSTAG IM NOVEMBER

Mitte November 2015 veranstaltet die IT-Recht Sektion des Deutschen Anwalt Verein den 4. Frankfurter IT-Rechtstag. Jetzt stehen auch die Themen fest, aber der Veranstaltungsort ist noch nicht angegeben.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie veranstaltet in Kooperation mit HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker (Goethe Universität, Frankfurt/Main), am 27. und 28. November 2015 den 4. Frankfurter IT-Rechtstag. Als Moderatoren führen Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt (DAVIT) durch die knapp zweitägige Veranstaltung. Eröffnet wird die Veranstaltung am 27. November 2015 um 14:15 Uhr mit einem Vortrag über Innovationsmanagement in großen Unternehmen von Dr. Thomas Ditzer (DB Systems), gefolgt von Dr. Winfried Veil, der die Teilnehmer auf den Stand der Verhandlungen der Datenschutz-Grundverordnung bringt. Danach geht es um das IT-Sicherheitsgesetz, und später die Datennutzung und -bereitstellung zwischen Screen Scraping und Open Data, womit der erste Tag des 4. Frankfurter IT-Rechtstags abgeschlossen wäre. Anderntags werden als Thema nochmals der Datenschutz (in Zeiten des Internets der Dinge) aufgegriffen, die regulatorischen Anforderungen an Gesundheits-Apps und/oder Haftungsrisiken in Zusammenhang mit diesen besprochen, sowie die Einwilligung in Patienten- und Biodatenbanken erörtert. Abschließend gibt es Vorträge über die Standardisierung von IT-Leistungen und AGB-Recht.

Der 4. Frankfurter IT-Rechtstag beginnt am 27. November 2015 um 14:00 Uhr, und endet am 28. November 2015 gegen 16:00 Uhr. Die Teilnahmekosten liegen bei EUR 420,- netto bzw. EUR 499,80 (inklusive MwSt.). Die Veranstaltung kann, je nach Rechtsanwaltskammer, mit bis zu zehn Fortbildungsstunden nach der FAO angerechnet werden. Der Veranstaltungsort ist noch nicht angegeben, aber nach unserer Kenntnis findet der 4. Frankfurter IT-Rechtstag, entgegen unserer früheren Vermutung, jedenfalls nicht in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1198

Quelle: Dr. Thomas Lapp, davit.de

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