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| .mobi: | 650.000 |
Stand: Juli 2010
Am Immobilienmarkt können Grundstücke und Wohnungen nicht nur verkauft, sondern auch vermietet werden. Auch bei Domain-Namen - den Grundstücken der virtuellen Welt - ist eine "Vermietung" möglich.
Genauer gesagt, sollte man von einer "Verpachtung" sprechen, denn ein Domain-Name ist im zivilrechtlichen Sinne keine "Sache", sondern wohl eher Nutzungsrecht.
Das Team von domain-recht.de hat zusammen mit Rechtsanwälten einen 4seitigen Muster-Domain-Pachtvertrag erstellt.
Die Höhe des Pachtzinses ist natürlich Verhandlungssache zwischen den Parteien. Der jährliche Pachtzins beträgt üblicherweise etwa 1/10 des Wertes der Domain. Bei einer Domain mit einem Marktwert von EUR 10.000 wäre also ein jährlicher Pachtzins von ca. EUR 1.000 angemessen.
Hinsichtlich der Dauer der Pachtzeit wird der Pächter meist auf eine sehr langfristige Vereinbarung drängen, im Regelfall mindestens drei bis fünf Jahre, oftmals wird das ordentliche Kündigungsrecht sogar ganz ausgeschlossen.
Bei der Verpachtung von Domains müssen v.a. haftungsrechtliche Fragen beachtet werden. Was passiert etwa, wenn der Domain-Pächter die Site mit rechtswidrigen Inhalten versieht und der Verpächter als Domain-Inhaber daraufhin in einen langwierigen Rechtsstreit verwickelt wird?
Anders als beim Domain-Kauf ist also ein Domain-Pachtvertrag wesentlich umfangreicher.
Das Team von domain-recht.de hat zusammen mit Rechtsanwälten einen 4seitigen Muster-Domainpachtvertrag erstellt.
Den Muster-Pachtvertrag können Sie für EUR 25,- (inkl. MwSt.) bei uns bestellen.
Sie erhalten den Vertrag dann sowohl per eMail (als Dateianhang) als auch in Papierform per Post zugesandt
Die Bezahlung erfolgt bequem und sicher per Rechnung (mit ausgewiesener MwSt.) nach Lieferung.