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REGEL 5

keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen

Ebenfalls "gefährlich" sind alle Begriffe, hinter denen der Durchschnittsbürger gemeinhin die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet. Zu nennen sind hier etwa Domains wie zivildienst.de, bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de

Also: Auch Vater Staat mischt im Domain-Spiel kräftig mit und geht hart gegen Inhaber von "nach Staat klingenden" Domains vor.