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REGEL 4

keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen

Die Rechtsprechung zur Registrierung von Städtenamen durch Privatpersonen ist fast schon legendär. Erinnert sei nur an die Entscheidungen heidelberg.de, celle.de oder badwildbad.com.

Kurz: Registrieren Sie keine Namen von Städten und Gemeinden! Dieses Recht steht ausschließlich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top Level Domains, wie .com, .net, .org oder .at. Also, Finger weg von berlin.com oder hannover.net! Nur unter Namensgleichen und wenn die Gemeinde nicht bekannt ist gilt "first come, first served" (siehe "tschirn.de").

Nach den Richtlinien des DE-NIC ist auch das Registrieren von KFZ-Kennzeichen unzulässig.