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REGEL 2

keine Namen von Prominenten

Sie sind ein Fan von Elton John oder Britney Spears? Und unter britneyspears.de soll nun eine Fansite über den Teenie-Star entstehen? Hier ist ebenfalls Zurückhaltung geboten. Auch der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz (§ 12 BGB).

Bei Fansites sollte Sie auf jeden Fall mit Ihrem Idol Kontakt aufnehmen, um eine Genehmigung zur Nutzung "seines" Domain-Namens zu erhalten.

Übrigens: Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain unter den "Nagel reißen", stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar.