Domain-Inhaber ist Diensteanbieter
Das Oberlandesgericht Celle hat im Rahmen einer negativen Feststellungsklage die Verantwortlichkeit eines Diensteanbieters für Fehler im Internet-Impressum ein wenig auseinanderdividiert und festgestellt, dass für eine Unternehmenshomepage regelmäßig der Arbeitgeber Diensteanbieter ist, nicht dessen Mitarbeiter (OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012, Az.: 13 U 72/12).






