Markenrecht & Markenschutz
Rechtsstreite um Domain-Namen beruhen oft auf Markenrechtsverletzungen.
Der Domain-Name entspricht in solchen Fällen einer Marke (z. B. yahoo.de) oder ist ihr ähnlich (z. B. yaho.de), womit das Recht des Markeninhabers verletzt wird und er Unterlassungsansprüche aus § 14 MarkenG gegen den Verletzer geltend machen kann.
Eine Marke ist ein unterscheidungskräftiges Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Markenrechte können auf unterschiedliche Weise entstehen (§ 4 MarkenG): das durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das Register entstehende Markenrecht (sog. Registermarke oder Eintragungsmarke), das durch die Benutzung eines Zeichens und den Erwerb von Verkehrsgeltung als Marke entstehende Markenrecht (sog. Benutzungsmarke oder Verkehrsgeltungsmarke) und das durch den Erwerb von notorischer Bekanntheit entstehende Markenrecht (sog. notorisch bekannte Marke).
Hinzu kommt ein weiterer Schutz von berühmten Marken, der sich aus dem BGB ergibt. Voraussetzung dafür ist die überragende Verkehrsgeltung der Marke; das heißt der Marke muss ein höchstmöglicher Grad an Kennzeichnungskraft und der auf ihr beruhenden Verkehrsgeltung zukommen. Zu solchen Marken gehört zum Beispiel DaimlerChrysler.
Die Registermarken werden in ein Klassensystem eingetragen. Es gibt seit dem 01.01.2002 insgesamt 45 verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen.
Mit der einfachen Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann eine Marke für drei unterschiedliche Klassen eingetragen werden; jeder weitere Eintrag in eine andere Klasse kostet zusätzliche Gebühren. Darüber hinaus kann man auch Marken international anmelden (IR-Marke) oder innerhalb der Europäischen Union (Gemeinschafts- oder EU-Marke).
Um den Konflikt mit Markeninhaber zu vermeiden, ist es ratsam, vor Registrierung zum Beispiel auch in Markenregistern zu recherchieren. Die wichtigsten Markenregister findet man unter den hier bereitgestellten Links.



