Newsletter-Ausgabe #457: April 2009

Themen: wikileaks.de – Straftat durch Weiterleitung? | Warnung – Abzocke durch Domain-Gutachten | TLDs – Neues von .vla, .tel und .pr | domize.com – schnellste Suche der Welt? | wachs.de – LG Hamburg verneint Freigabeanspruch | auction.com – US$ 1,7 Mio. für die Krise | Juni 2009 – „Domain Roundtable“ in Washington

wikileaks.de – Straftat durch Weiterleitung?

Dass Domain-Namen schwerwiegende strafrechtliche Ermittlungen auslösen können, hat vergangene Woche ein Domain-Inhaber erfahren. Der gegen ihn gerichtete Vorwurf lautet auf Beihilfe zur Verbreitung pornograischer Schriften. Seine Tat: Einrichtung einer Weiterleitung von dem Domain-Namen wikileaks.de auf wikileaks.org.

Nach den bisher bekannten Fakten fand am Dienstag, den 24. März 2009 gegen 21.00 Uhr bei Theodor R., Inhaber des Domain-Namens wikileaks.de, eine Durchsuchung durch die sächsische Polizei statt. Nach Angaben seines Anwalts, dem Lawblogger Udo Vetter, wird R. vorgeworfen, Beihilfe zum Vertreiben von kinderpornografischen Schriften zu leisten, indem er seine Domain auf die Internetseite wikileaks.org umleitet. Wikileaks versteht sich als Projekt, das nach dem Wiki-Prinzip aufgebaut ist und unzensierbar „für die massenweise und nicht auf den Absender zurückzuführende Veröffentlichung von geheimen Informationen und Analysen“ dienen soll. Dazu hat man inzwischen 1,2 Mio. Dokumente von regimekritischen Gemeinschaften und anonymen Quellen erhalten. Mit der Wikimedia Foundation, deren Projekt die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist, steht Wikileaks nicht in Verbindung. R. selbst stellt die Domain (nur) zu Weiterleitungszwecken zur Verfügung, betreibt einen Mirror der US Congressional Research Service Dokumentensammlung, ist allerdings ansonsten nicht operativ in Wikileaks involviert.

Zu den Dokumenten, die über Wikileaks abgerufen werden können, zählt unter anderem ein Link zu einer australischen Blacklist mit etwa 2.400 Webseiten verschiedenster Art, darunter solche mit Glücksspielangeboten und pornographischen Inhalten. Nach unbestätigten Meldungen soll die Liste von der Australian Communications and Media Authority (ACMA) geführt worden sein. Wie Rechtsanwalt Vetter mitteilt, sollen sich nach stichprobenartigen Prüfungen der Polizei darunter auch Angebote mit kinderpornografischen Inhalten befunden haben. Dass die Domain lediglich zu Weiterleitungszwecken genutzt wird, scheint die Justiz nicht zu beirren; nach Mitteilung von Vetter komme für die Staatsanwaltschaft in Betracht, „dass sich, wer auf eine andere Domain weiterleitet, die dann unmittelbar erreichbaren Inhalte zurechenbar zu eigen macht, jedenfalls deren Erreichbarkeit fördert und damit das Verbreiten der Inhalte unterstützt.“. Laut Vetter ein Alarmsignal für jeden, der ebenso auf die Domain wikileaks.org verlinkt: „Wer nach dort verlinkt, leitet auch weiter und setzt sich, das ist kein Scherz, demselben Verdacht aus wie mein Mandant, der wegen dieser Sache eine Hausdurchsuchung bei Nacht und Nebel über sich ergehen lassen musste.“

Wer an einen bösen Scherz glaubt, sollte sich nicht täuschen: wie Rechtsanwalt Thomas Stadler meldet, hat das AG Pforzheim am 30.01.2009 ebenfalls wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Dem dort Beschuldigten wird vorgeworfen, durch seine Internetseite gezielt auf das Blog „Schutzalter“ verlinkt zu haben, auf dem wiederum die „Dänische Zensurliste“, eine Liste mit ca. 4.000 kinderpornografischen Seiten thematisiert wird. Durch Verlinkung des Artikels habe sich der Beschuldigte den Informationsgehalt zu eigen gemacht, so dass angenommen werden dürfe, dass sich durch diesen Vorwurf zumindest im Cache seines Computers kinderpornografisches Material befindet. Das Landgericht Karlsruhe hat eine hiergegen vom Beschuldigten eingelegte Beschwerde verworfen (Beschluss vom 23.03.2009, Az. Qs 45/09).

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/69
> http://www.domain-recht.de/verweis/70

Quelle: lawblog.de, wikileaks.org, wikipedia.org, heise.de, internet-law.de

Warnung – Abzocke durch Domain-Gutachten

Keine Woche ohne Abzocke: wie das Magazin domainnamewire.com berichtet, sind vergangene Woche eMails aufgetaucht, die zur Einholung von Domain-Gutachten verleiten soll. Betroffen ist auch die Domain-Handelsplattform Sedo.de.

Machten zuletzt Provider-eMails die Runde, mit denen dem Domain-Inhaber vorgegaukelt wurde, er müsse schnell reagieren und seine Domain verlängern, da sonst ihr Verlust droht, kehren nun Gutachten-Betrügereien zurück in die Domain-Welt. In den nun aufgetauchten englischsprachigen eMails wendet sich ein Interessent, der unter anderem als R. Thomas von DNR, Inc. auftritt, an Domain-Inhaber und teilt ihnen mit, dass er ihre Domain zu 65 Prozent des Marktwertes kaufen wolle. Im Rahmen der Bewertung akzeptiere man Gutachten von sedo.com, accura tedomains.com sowie einem Anbieter namens pozde.com. Sollte der Domain-Inhaber bereits ein Wertgutachten vorliegen haben, bittet man um Weiterleitung. Gerade durch die Nennung von Sedo erweckt die eMail den Anschein der Authenzität; in anderen Versionen dieser Mails wird mit Moniker.com ein weiterer renommierter Anbieter von Wertgutachten aufgeführt.

Doch der Schein trügt. Was den Kunden letztlich zur Wahl des unbekannten Anbieters Pozde verleiten soll, ist der Preis. Während Sedo Gutachten zum Preis von US$ 29,- anbietet und AccurateDomains, Inc. mit Preisen ab US$ 27,- wirbt, sind bei Pozde Wertgutachten bereits ab US$ 22,95 erhältlich. Angelockt von dem Versprechen, dass man 65 Prozent des Marktwertes als Kaufpreis für den eigenen Domain-Namen angeboten bekommt, soll dies dazu verleiten, bei Pozde ein vermeintlich günstiges Gutachten in Auftrag zu geben. Liegt das Gutachten erst einmal vor, will der Interessent von seinem Angebot aber meist gar nichts mehr wissen.

Das Security & Compliance Team von Sedo warnt daher alle Domain-Käufer und -Verkäufer, nicht zur Zielscheibe dieser Online-Betrüger zu werden. Auch nach den Kenntnissen von Sedo kontaktieren die Betrüger unter Vortäuschung falscher Tatsachen per eMail die Domain-Inhaber und gaukeln ein Kaufinteresse vor, sofern man ein Gutachten erhalten würde, das der Domain-Inhaber zahlt. Hat man Zweifel, ob das Angebot vielleicht doch ernst ist, sollte man dem Interessenten anbieten, dass er zunächst das Gutachten bezahlt und der Preis vom Kaufpreis der Domain abgezogen wird. Lehnt er dies ab oder reagiert nicht, sollte man von weiteren Verhandlungen Abstand nehmen.

Quelle: domainnamewire.com, sedo.de

TLDs – Neues von .vla, .tel und .pr

Die Finanzkrise wirkt sich nun auch auf die Bewerber um neue Top Level Domains aus: nach Medienberichten will Flandern seine Bemühungen um .vla prüfen. Auf die bereits eingeführten internationalisierten Domains (IDNs) verlassen sich Argentinien und Puerto Rico, während .tel die ersten hunderttausend Internetadressen feiert.

Während sich die Schotten, wie letzte Woche gemeldet, über landesweite politische Unterstützung der Initiative zur Einführung von .sco freuen können, tritt das Parlament der belgischen Region Flandern auf die Euphoriebremse. Bevor man weiteres Geld investiert, soll zunächst eine Studie klären, ob der Markt für .vla gross genug ist. In wirtschaftlichen Krisenzeiten wollen auch reiche Communities wie die Flamen teure und risikoreiche Investitionen vermeiden. Patrick Vande Walle, CTO für .sport, fordert von ICANN daher ein wirtschaftliches Umdenken beim Einführungsprozess. So soll beispielsweise die Bewerbungsgebühr in mehreren Teilen gezahlt werden dürfen; weiter schlägt er vor, dass die jährliche Registry-Gebühr erst nach zwei oder drei Jahren erhoben werden soll, um der Registry eine Finanzierung ohne Kredite oder Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Eine Reaktion von ICANN zu diesen Ideen gibt es bisher nicht.

Neues gibt es von der IDN-Front: seit dem 23. März 2009 bietet Nic.ar, Registry der argentinischen Landesendung .ar, Domains mit Sonderzeichen an. Die Registrierung von .ar-Domains bleibt allerdings Privatpersonen und Unternehmen vorbehalten, die ihren Sitz in Argentinien haben, wobei Treuhand-Angebote selbst diese Aufgabe übernehmen und so .ar-Domains auch für Ausländer erhältlich machen. Derartige Konstruktionen benötigt .pr nicht. Die Landesendung von Puerto Rico steht grundsätzlich jedermann zur Anmeldung offen, und auch unter .pr können ab sofort Sonderzeichen aus Sprachen wie Spanisch, Portugiesisch, Deutsch und Französisch genutzt werden. Die Registry weist jedoch nochmals darauf hin, dass zur Nutzung internationalisierter Domain-Namen unbedingt ein aktueller Browser verwendet werden muss; alternativ ist über das iNav-Plugin auch für ältere Browserversionen ungestörter IDN-Genuss möglich.

Telnic Limited, Registry der neuen Telefon-Domain .tel, darf sich über regen Zuspruch freuen: nur 36 Stunden nach dem Beginn der allgemeinen Registrierung hat die Zahl der weltweit vergebenen .tel-Domains die Marke von 100.000 überschritten. Allein in den ersten Stunden nach dem Live-Start gingen rund 250.000 Anträge bei Telnic ein, und die Flut an Registrierungen dauert an. Dafür sorgen auch neue Domain-Vertriebskanäle: sowohl das Social Network MySpace als auch der britische Telekom-Provider BT werden in Kürze parallel zum klassischen Registrargeschäft .tel-Domains anbieten. Für Deutschland ist eine Kooperation mit iWelt, Herausgeber von über 70 Verzeichnisdiensten wie „DasTelefonbuch“ oder „DasÖrtliche“ mit, nach eigenen Angaben acht Millionen Kunden, angekündigt. Zusätzlich hat Telnic mit „My .tel“ eine eigene iPhone-Applikation veröffentlicht; damit kann jedermann ohne Programmierkenntnisse Informationen über sich über eine .tel-Domain publizieren. Das Programm ist kostenlos erhältlich.

Weitere Informationen zu .pr finden Sie unter:
> http://www.nic.pr

Weitere Informationen zu .tel finden Sie unter:
> http://telnic.org

Die Registrierung von .tel-Domains für nur EUR 29,- im Jahr (inklusive MwSt.) ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/tel-domain/

Quelle: circleid.com, nic.ar, nic.pr, telnic.org

domize.com – schnellste Suche der Welt?

„Die schnellste Domain-Suche aller Zeiten“ – ganz unbescheiden macht sich Domize.com auf, zum unentbehrlichen Tool beim Finden von Domain-Namen zu werden. Wir haben einen genaueren Blick darauf geworfen.

Gestartet vor etwa einem Jahr, macht Domize dem selbst auferlegten Motto alle Ehre. Unmittelbar während des Eintippens in die Suchmaske überprüft das Tool die Verfügbarkeit einer Domain unter den Standard-Endungen .com, .net und .org. Wer möchte, kann die Prüfung auf die TLDs .info, biz, .us sowie .mobi erstrecken; die Suche verlangsamt sich dadurch nur unwesentlich. Graphisch ganz nett wie eine Slotmachine gestaltet, deutet eine rot gefärbte Endung an, dass die Domain bereits vergeben ist; ist sie noch frei, erscheint sie blau unterlegt und kann angeklickt werden, um direkt zu einem von vier ausgewählten Registraren zu gelangen. Die Registrierung der Wunsch-Domains kann jedoch auch bei jedem beliebigen anderen Registrar erfolgen. Alternativ schaltet sich eine Domain-Suche in Domain-Börsen hinzu, was allerdings die Suche spürbar verlangsamt. Besonders praktisch: die Ergebnisliste wirft den gewünschten Begriff Buchstabe für Buchstabe aus, so dass sich interessante Alternativen finden lassen.

Erst seit kurzem bietet Domize auch eine spezielle Powersuche. Wer beispielsweise eine Domain passend für ein Blog zum Zwitscherdienst Twitter sucht, kann mittels eigener Suchparameter nach „[twitter,tweet,twi]blog“ suchen, und erhält so ein kombiniertes Ergebnis, ohne jede Domain einzeln eintippen und prüfen zu müssen. Weitere Parameter wie etwa [prep], [digit] oder [color] kombinieren den Wunschbegriff mit Präpositionen, Zahlen und Farben, ohne auch hier jeden Begriff einzeln suchen zu müssen.

Kurzum: ob Domize die schnellste Suchmaschine ist, wissen wir nicht. In jedem Fall ist sie schnell und bietet dank einiger Zusatzfunktionen angenehmen Such- und Findekomfort, den man nicht missen möchte.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://domize.com

Quelle: mashable.com, eigene Recherche

wachs.de – LG Hamburg verneint Freigabeanspruch

Das Landgericht Hamburg hat dem Duell Marke vs. Domain eine weitere Facette hinzugefügt: in einer bereits etwas älteren Entscheidung zu wachs.de (Urteil vom 18.07.2008 – Az.: 408 O 274/08) bestätigte das Gericht die Ansicht, dass eine eingetragene Marke grundsätzlich keinen Anspruch auf Freigabe einer Domain begründet.

Der Kläger trägt den Familiennamen Wachs und ist zugleich Inhaber der Wortmarke „wachs.de“ mit Priorität vom 05. Januar 2004. Sie geniesst Schutz unter anderem für Werbung und Telekommunikation. Bis in das Jahr 2003 war der Kläger auch Inhaber der Domain wachs.de, verlor sie jedoch angeblich wegen eines Providerfehlers. Am 28. April 2008 erwarb der Beklagte die Domain über die Handelsplattform Sedo. Darüber hinaus gehören dem Beklagten Domain-Namen wie etwa investment.de und strompreise.de; er nutzt sie, indem er die Domains entweder an Dritte verpachtet oder aber als Werbeplattform verwendet. Unter der Domain wachs.de war Werbung für PCs, Handys, Laptops, Drucker und sonstige Geräte der Bürotechnik geschaltet. Der Kläger verlangt nun gemäß § 14 MarkenG, § 1004 BGB die Freigabe der Domain; hilfsweise behauptet er einen Unterlassungsanspruch. Weiter macht der Kläger durch die Nutzung der Domain eine Zuordnungsverwirrung geltend, was ihn in seinem Recht aus § 12 BGB wegen seines Familiennamens verletze. Ferner behauptet der Kläger, ihm stehe aus den §§ 3, 4 Nr. 10 UWG ein Freigabe- bzw. Unterlassungsanspruch wegen gezielter wettbewerbswidriger Behinderung zu.

Das Landgericht Hamburg vermochte den Ansichten des Klägers nur eingeschränkt zu folgen. Einen Freigabeanspruch verneinte das Gericht in jeder Hinsicht, denn eine Freigabe zu Gunsten des Klägers wäre gleichbedeutend mit einem „Schlechthinverbot“ des Domain-Namens ohne Rücksicht darauf, was sich hinter der unter dieser Anschrift erreichbaren Webseite verbirgt. Das Gericht verknüpft dabei die Domain mit den darunter erreichbaren Inhalten: so wäre denkbar, dass der Beklagte die Domain nicht für Werbung nutzt, sondern um Informationen über verschiedene Wachse anzubieten; dies kann ihm aber aus markenrechtlichen und namensrechtlichen Gründen nicht untersagt werden. Es entsteht auch keine Zuordnungsverwirrung, denn der Verkehr erwartet unter dem generischen Domain-Namen wachs.de nicht, den Kläger mit einer persönlichen oder geschäftlichen Website zu finden. Aus diesem Grund müssen auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche ausscheiden. Der Beklagte darf die Domain somit weiterhin behalten.

Allerdings ist er künftig in der Nutzung der Domain eingeschränkt, denn das Gericht bejahte den Anspruch des Klägers nach § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG auf Unterlassung, die Domain für ein Internetangebot zu nutzen, in dessen Rahmen Dritten die Möglichkeit geboten wird, Werbung für Waren und/oder Dienstleistungen zu betreiben. Die kennzeichenmäßige Benutzung ergibt sich aus den geschalteten Werbeanzeigen. Die Verwechslungsfähigkeit des Angebots des Beklagten mit den geschützten Dienstleistungen ist ebenfalls gegeben, da der Beklagte ein Werbeportal betreibt, womit er Werbung im Sinne der eingetragenen Dienstleistungen der Klasse 35 betreibt. Eine derartige Nutzung fällt in den Schutzbereich der Marke des Klägers, weshalb zumindest auf Unterlassung zu erkennen war. Ein Indiz für den Ausgang des Verfahrens ist schließlich die Kostenentscheidung: bei einem Streitwert von EUR 25.000,- hob das Gericht die Kosten des Verfahrens gegeneinander auf.

Die Entscheidung des LG Hamburg zu wachs.de finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/68

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: damm-legal.de, eigene Recherche

auction.com – US$ 1,7 Mio. für die Krise

Die Domain passend zur Wirtschaftskrise hat in der vergangenen Woche den Domain-Handel in siebenstellige Höhen getrieben: US$ 1,7 Mio. (umgerechnet ca. EUR 1,28 Mio.) zahlte der kalifornische Immobilienmakler REDC Inc. für auction.com. Kein Wunder, dass der Rest da nicht gleichzuziehen vermochte – wäre da nicht .de.

Erste Frühlingsgefühle dürfte der vormalige Inhaber der beiden Domains gartenmoebel.de und gartenmöbel.de verspüren: jeweils EUR 50.000,- waren einem unbekannten Käufer die Adressen wert. Und .de legte nach: tech.de verkaufte sich für EUR 15.000,-, während adaware.de für EUR 10.500,- zu haben war. Der Deutschen liebstes Kind ist mit autoaufbereitung.de zu EUR 4.000,- repräsentiert. Daneben zeigten sich Frankreich (.fr) und die Briten (.uk) stark:

loisirs.fr – EUR 15.000,-
jouet.fr – EUR 13.000,-
joueraupokerenligne.fr – EUR  5.000,-
envy.fr – EUR  3.000,-

sky.ch – EUR 11.000,-
tokiohotel.ch – US$  1.688,- (ca. EUR 1.270,-)

http.co.uk – EUR 10.100,-
steroids.co.uk – GBP  5.000,- (ca. EUR 5.388,-)

callgirls.24.de – EUR  3.600,-
i-karriere.de – EUR  3.500,-
parier.eu – EUR  3.500,-
dieerste.de – EUR  3.100,-
supplementa.de – EUR  2.500,-
gehaltserhoehung.de – US$  2.700,- (ca. EUR 2.032,-)
konjunkturpaket.de – US$  2.025,- (ca. EUR 1.524,-)
horoskop24.de – US$  1.620,- (ca. EUR 1.219,-)
modeberater.de – US$  1.350,- (ca. EUR 1.016,-)

hotel.cc – EUR  3.000,-
ig.cc – US$  1.350,- (ca. EUR 5.556,-)

Bei den neueren generischen Top Level Domains herrschte weitgehend Flaute; keine Domain brachte es auf einen fünfstelligen Verkaufspreis. An der Spitze steht disk.net, die ihrem Inhaber US$ 6.733,- (EUR 5.068,-) einspielte. Dass Glücksspiel im Internet zieht, belegen new-york-casino.org und vegasslotcasino.info zu jeweils EUR 4.500,-. Mit haspa.mobi für EUR 2.000,- hält sich auch die Mobil-Domain im Gespräch. Den Klassenunterschied zwischen Garten- und Badmöbeln belegt badmoebel.net, die nur US$ 1.013,- (EUR 762,-) erzielte. Weitere interessante Verkäufe waren:

gonet.net – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.065,-)
ponds.net – US$ 3.001,- (ca. EUR 2.259,-)
hotel-finder.info – EUR 2.000,-
klavier.org – EUR 2.000,-
hotdogs.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.948,-)
womensfund.org – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.421,-)
antenna.net – US$ 1.716,- (ca. EUR 1.291,-)
supercar.info – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.270,-)
puremotion.net – US$ 1.250,- (ca. EUR   941,-)
flohmarkt.info – US$ 1.013,- (ca. EUR   762,-)
acbc.org – US$ 1.000,- (ca. EUR   752,-)
message.mobi – US$ 1.000,- (ca. EUR   752,-)

Zum Schluss das Beste, und damit einmal mehr .com. Neben der bereits erwähnten auction.com, die als Informationsportal für Immobilienversteigerungen in den USA genutzt wird und für den Inhaber REDC Inc. gegenüber der bisher verwendeten Adresse ushomeauction.com eine spürbare Verbesserung darstellt, folgt mit deutlichem Abstand lainsurance.com für US$ 100.000,- (EUR 75.284,-). Wie begehrt Zifferndomains sind, belegt der Verkauf von 92.com für EUR 54.000,-. Ebenfalls top platziert und zugleich günstig war geneve.com mit EUR 15.000,-. Danach bleibt es bei .com ebenfalls ruhig:

nol.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 19.574,-)
bandh.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.057,-)
errors.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.057,-)
soldes.com – EUR 10.000,-
golfbag.com – US$ 13.000,- (ca. EUR  9.787,-)
competicion.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.528,-)
goby.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.528,-)
pawnation.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.528,-)
kens.com – US$  9.999,- (ca. EUR  7.527,-)
toolstop.com – US$  8.000,- (ca. EUR  6.022,-)
mdw.com – US$  7.359,- (ca. EUR  5.540,-)
doginfluenza.com – US$  6.000,- (ca. EUR  4.517,-)
baby-sitting.com – US$  5.535,- (ca. EUR  4.167,-)
flatrates .com – US$  3.988,- (ca. EUR  3.002,-)
pflegeportal.com – US$  3.000,- (ca. EUR  2.258,-)
highclub.com – US$  2.988,- (ca. EUR  2.249,-)
apple-a-day.com – US$  2.388,- (ca. EUR  1.797,-)
hoehne.com – US$  2.000,- (ca. EUR  1.505,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche

Juni 2009 – „Domain Roundtable“ in Washington

Bereits zum fünften Mal findet in diesem Jahr vom 14. bis zum 17. Juni 2009 die „Domain Roundtable“-Konferenz statt. Veranstaltungsort ist das Grand Hyatt Washington in Washington DC, die Anmeldung hat bereits geöffnet.

Ins Leben gerufen vom Domain-Dienstleister Thought Convergence, hat sich der Domain Roundtable als feste Größe im Terminkalender von Domainern und Mitgliedern der Domain Name Industry etabliert. Obwohl die Agenda noch nicht veröffentlicht ist, steht die Veranstaltung unter dem Motto „Reaching Beyond: Shaping our Future Together“. Die Veranstalter erwarten Gäste aus dem Domain-, Finanz-, Technik- und Rechtsbereich. Einzelne Veranstaltungen werden sich Rechts- und Vergabebedingungen, Domain- und Portfolio-Bewertung, alternativen Monetisierungsmöglichkeiten, Technologie-Trends und Online-Tools widmen. Abgerundet wird die Konferenz durch eine Domain-Auktion, die am 16. Juni 2009 abgehalten und von Aftermarket.com geleitet wird. Auch die Daheimgebliebenen können online an der Versteigerung teilnehmen. Der gesamte Auktionskatalog wird jedoch erst ab dem 11. Juni 2009 einsehbar sein.

Die fünfte „Domain Roundtable“-Konferenz findet vom 14. bis zum 17. Juni 2009 im Grand Hyatt Washington, 1000 H Street Northwest, 20001 Washington (DC) statt. Wer sich bis zum 15. April 2009 anmeldet, kommt mit US$ 795,00 in den Genuss vergünstigter Teilnahmegebühren; Ehepartner sind für US$ 395,- mit dabei. Einzelzimmer im Hotel sind zu Vorzugspreisen ab US$ 299,- verfügbar.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainroundtable.com

Quelle: domainroundtable.com

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