Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden.
Lange Zeit herrschte bei deutschen Gerichten die (fragwürdige) Ansicht vor, dass der Handel mit Domains grundsätzlich unmoralisch und deshalb zu unterbinden sei. Doch auch in der deutschen Rechtsprechung hat sich mittlerweile die Auffassung durchgesetzt, dass Domain-Namen ein normales Wirtschaftsgut sind.
Sie können Ihre Domains damit verkaufen, verpachten, versteigern und sogar verpfänden.
Die Übertragung einer Domain auf einen anderen Inhaber, z.B. den Käufer der Domain ist oftmals mit einem großen Aufwand an Formalitäten verbunden.
Die Domain-Handelsbörse sedo.de bietet hierfür einen sog. Escrow-Service, der alle Formalitäten für Sie übernimmt und die Transaktion bis zum erfolgreichen Abschluss überwacht.
Die Bezahlung der Transaktionssumme erfolgt über ein Treuhandkonto. So wird sichergestellt, dass der Verkäufer nach erfolgreicher Transaktion auch tatsächlich den Kaufpreis erhält.
Domain-Escrow-Service von sedo.de