Das OLG Celle bestätigte in einer aktuellen Entscheidung die mittlerweile herrschende Rechtsprechung zur Frage wettbewerbswidrigen Verhaltens von Inhabern von Domain-Namen, die einen geographischen Begriff und eine Branchenbezeichnung zusammenbringen, allerdings bezogen alleine auf die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei und nicht der entsprechenden Domain (Urteil vom 17.11.2011, Az.: 13 U 168/11).
Das Landgericht Düsseldorf macht in einer jungen Entscheidung deutlich, dass es bei Kennzeichnungsrechtsverletzungen durch Domain-Namen nicht darauf ankommt, erst eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Einer solchen bedarf es nicht, wenn eine Klage in Aussicht gestellt wird und der Rechteverletzer nicht reagiert. Er gibt dann Anlass zur Klage und muss auch bei sofortigem Anerkenntnis für die entstandenen Kosten einstehen (Urteil vom 11.02.2011, Az.: 2a O 371/10).
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Frage der Gleichgewichtslage bei gleichnamigen Unternehmen derselben Branche an unterschiedlichen Standorten untersucht und dabei auf seine Vossius-Entscheidung zurückgegriffen: Ein Hinweis auf der Internetpräsenz reicht als mildestes Mittel aus, eine Verwechslungsgefahr zu minimieren und der Unterlassung auszuweichen (Urteil vom 31.03.2010, Az.:I ZR 174/07).
Das OLG Braunschweig hat im Streit des Bund der Versicherten gegen ein eigenes Mitglied, das unter anderem Inhaber der Domain bund-der-verunsicherten.de ist, Fragen der Marken- und Namensrechtsverletzung geprüft und eine Verwechslungsgefahr an der Silbe “un” scheitern lassen (Urteil vom 10.11.2009, Az.: 2 U 191/09).
Das Landgericht Hamburg durfte sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Vertipperdomain wwwmoebel.de die möglicherweise bestehenden Rechte der Inhaberin von moebel.de verletzt (Urteil vom 16.07.2009, Az.: 327 O 117/09). Bei allgemeinen Begriffen ist das so eine Sache, die nicht unbedingt zu Gunsten der korrekten Domain ausfallen muss.
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit “kritisierender” Domains in Österreich fehlt, die Revision im Streit um die Domain aquapol-unzufriedene.at zugelassen, und der Meinungsfreiheit vor dem Persönlichkeitsrecht den Vorzug gegeben (Urteil vom 24.02.2009, Az.: 17Ob2/09g).
Am vergangenen Wochenende war Landrush bei facebook.com. Facebook-Nutzer durften für ihr Konto ordentliche Namen registrieren, die anstelle einer Zahlenfolge in der Adresszeile des Browsers angezeigt wird. Fragt sich nur, ob man unter diesen Umständen eigene Kennzeichen vorsorglich schützen und ein entsprechendes Facebook-Konto einrichten sollte?
Der aktuelle Domain-Preisspiegel gibt Ihnen Auskunft ber erziehlte Verkaufspreis einzelner Domains:
| Domain-name | Jahr | Preis |
|---|
| xn--ko-eka.co | 2013 | 89 EUR |
| glaced.com | 2013 | 89 $US |
| haste.net | 2013 | 89 $US |
| dog.co.uk | 2013 | 1500 EUR |
| brl.net | 2013 | 1049 $US |
| upyear.com | 2013 | 89 $US |
| framecolor.com | 2013 | 89 $US |
| .com | 108.374.803 |
| .tk | 16.814.963 |
| .de | 15.397.992 |
| .net | 15.019.501 |
| .uk | 10.460.115 |
| .org | 10.287.444 |
| .cn (31.03.2013) | 7.489.764 |
| .info | 6.870.938 |
| .nl | 5.242.073 |
| .au | 2.658.908 |
| .it | 2.549.327 |
| .fr | 2.601.215 |
| .biz | 2.344.802 |
| .ca | 2.073.437 |
| .us | 1.794.481 |
| .ch (31.12.2012) | 1.752.794 |
| .es | 1.648.358 |
| .se | 1.287.907 |
| .at | 1.211.293 |

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