Impressumsplicht auch bei Google+
Das Landgericht in Berlin macht in einer Entscheidung aus dem März 2013 deutlich, dass auch geschäftlich genutzte Google+-Accounts eines Impressums bedürfen (LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az.: 16 O 154/13). Etwas anderes stand auch gar nicht zu erwarten, doch das Landgericht war für Überraschungen gut.






