Bereits im Jahr 1999 hat das Landgericht in Essen entschieden, dass eine Pfändung von Domains nach deutschem Recht zulässig ist (Beschluss vom 22.09.1999 Az.: 11 T 370/99). In China hatte sich nun erstmals ein Gericht in Shanghai mit der Frage zu befassen, ob ein solcher virtuelle Wert beschlagnahmt und versteigert werden kann.






