Domain-Recht
Unter Domain-Recht werden eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen für die Vergabe von Internet-Domains. Es ist nicht in einem eigenen Gesetz kodifiziert, sondern hat sich durch Rechtsprechung in verschiedenen Rechtsbereichen herausgebildet.
Mit der Registrierung des Domain-Namens entstehen mehrere Vertragsverhältnisse. Zunächst entsteht ein Vertrag mit dem Provider (Providervertrag). Ihm gibt man beispielsweise den Auftrag, die Registrierung einer .de-Domain bei der DENIC vorzunehmen. Je nach Vertrag erhält man auch weitere Leistungen. Einzelheiten findet sich im konkreten Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers.
Mit der Anmeldung der Domain durch den Provider bei der DENIC entsteht zudem ein Vertrag zwischen dem Domain-Inhaber und der DENIC (Domain-Registrierungsvertrag). Dieser verpflichtet die DENIC dazu, die Konnektierung der Domain herzustellen und einen Eintrag in das WHOIS-Verzeichnis vorzunehmen.
Durch Registrierung einer Domain kann es zur Verletzung von Namens- und Kennzeichungsrechten kommen. Im Einzelfall spiele auch Regelung des Wettbewerbsrechts eine Rolle.
So ist der Domain-Name ein variables Bündel von schuld- und gegebenenfalls auch namens- kennzeichenrechtlichen Anteilen, die je nach Ausgestaltung der Domain-Inhalte in unterschiedlichen Gesetzen gesondert geregelt sind.
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