Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 2. Juli 2020
mk advokaten GbR gegen MBK Rechtsanwälte GbR
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Vorlage zur Vorabentscheidung – Marken – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 5 Abs. 1 – Benutzung eines mit der Marke eines Dritten identischen oder dieser ähnlichen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen, für die diese Marke eingetragen ist, identisch oder ihnen ähnlich sind, im geschäftlichen Verkehr – Bedeutung des Ausdrucks ‚benutzen‘ – Auf einer Website im Auftrag einer im geschäftlichen Verkehr auftretenden Person veröffentlichte Anzeige, die anschließend auf anderen Websites übernommen wurde
Rechtssache C-684/19
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ECLI:EU:C:2020:519 |
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