Newsletter-Ausgabe #353: März 2007

Themen: Statistik – .net nähert sich den zehn Millionen | Abo-Fallen – Klage auf Gewinnabschöpfung läuft | Google – schlechtes Ranking durch IDNs? | Fachbuch – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | lottobetrug.de – Spiel mit der Meinungsfreiheit | Domain-Preise – das Hoch kommt nach dem Tief | Lissabon – ICANN trifft sich Ende März

Statistik – .net nähert sich den zehn Millionen

Ähnlich milde wie die Wintermonate verliefen im Februar auch die Registrierungszahlen. Der Branchenprimus zieht einsam und beständig seine Kreise, und auch .de pendelt sich auf altem Niveau ein. Herausgeragt hat diesmal .biz.

Weiter auf Höhenflug bleibt .com: zwar bedeuten knapp zwei Millionen neue Domains im Februar einen Rückgang von etwa 300.000 gegenüber dem Vormonat Januar; bedenkt man aber, dass der Februar drei Tage weniger hat als der Januar, relativieren sich diese Zahlen schon wieder. In den exklusiven Kreis der Domain-Endungen mit mehr als zehn Millionen registrierten Webadressen wird demnächst .net aufsteigen, ein alter Gefährte von .com aus den Urzeiten des Domain Name Systems. Mit einem Nettoanstieg von über 360.000 Domains ist .net auf über neun Millionen geklettert und steht jetzt bei 9,33 Millionen. Bisher haben es lediglich .com und .de geschafft, auf mehr als zehn Millionen Domain-Namen zu kommen. A propos .de: das deutsche Länderkürzel kehrt mit einem Zugewinn von 90.000 Domains auf altbekanntes Niveau zurück, und kommt auf nunmehr 10,7 Millionen Domains.

Bei den neuen generischen Domain-Endungen hat .biz einen Klassemonat hinter sich. Schwanken die Registrierungszahlen sonst um einen Nettozugewinn von 20.000 bis 25.000, sind es diesmal sogar über 33.000 neue Adressen. Der Abstand zu .info, dem Hauptkonkurrenten, wächst dennoch stetig; mit knapp 90.000 zusätzlichen Domains springt .info über die Marke von vier Millionen, und liegt damit fast 2,5 Millionen Domains vor .biz. Bei der neuen Europa-Domain .eu (dotEU) beginnen sich die Zuwächse langsam einzupendeln. Waren es im Januar 67.106 Domains netto mehr, sind es diesmal mit 65.012 fast identische Werte.

Kräftig an Fahrt gewonnen hat auch der russische Domain-Markt. Die Zahl der registrierten .ru-Domains ist Ende 2006 auf über 718.000 gestiegen; damit verzeichnet .ru das beste Jahr seiner Geschichte. Unbefriedigend bleibt, dass 8% aller Registrierungen auf Cybersquatter entfallen sollen. Ganz überraschend ist das allerdings nicht: mit einem Marktvolumen von inzwischen mehr als US$ 14,5 Mio. für .ru bleiben auch in Russland schwarze Schafe nicht aus.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 10.710.137 – (Vergleich zum Vorjahr: + 90.366)
.at – 720.174 – (Vergleich zum Vorjahr: + 9.501)
.com – 64.841.819 – (Vergleich zum Vorjahr: + 1.966.141)
.net – 9.333.419 – (Vergleich zum Vorjahr: + 367.929)
.org – 5.794.416 – (Vergleich zum Vorjahr: + 151.083)
.info – 4.059.935 – (Vergleich zum Vorjahr: + 87.042)
.eu – 2.558.829 – (Vergleich zum Vorjahr: + 65.012)
.biz – 1.630.314 – (Vergleich zum Vorjahr: + 33.735)
.us – 1.202.108 – (Vergleich zum Vorjahr: + 15.536)

insgesamt: 100.851.151 (Stand 1. Februar 2007)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: webplanet.ru, eigene Recherche

Abo-Fallen – Klage auf Gewinnabschöpfung läuft

Mit den Geschäftstätigkeiten der Gebrüder Schmidtlein und deren Domains wie hausaufgaben-heute.com dürften bereits zahlreiche Internetnutzer Erfahrung gemacht haben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will den Machenschaften der „bösen Buben“ nunmehr mit einem wettbewerbsrechtlichen Gewinnabschöpfungsverfahren Einhalt gebieten.

Die Masche ist meist identisch: hinter allgemeinbeschreibenden Domains wie virenschutz.de, sternzeichen.de, gedichte-heute.com oder lehrstellen-heute.com stecken Angebote, bei denen der Nutzer sich mit seinen persönlichen Daten anmelden muss und häufig übersieht, dass er damit Gefahr läuft, ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Die Webseiten waren dabei nach Angaben des Bundesverbands identisch gestaltet, lediglich die beworbenen Produkte oder Dienste waren unterschiedlich. Nach Intervention der Verbraucherzentrale, die sich zunächst auf das Angebot unter hausaufgaben-heute.com konzentrierte, weil dort mit der Aussage „heute-gratis“ geworben worden war, gaben die Brüder eine Unterlassungserklärung ab, modifizierten jedoch nur das eine Angebot. Daraufhin folgten weitere Abmahnungen, und wiederum wurden Unterlassungserklärungen abgegeben.

Jetzt geht man erstmals einen Schritt weiter: Ein wettbewerbsrechtliches Gewinnabschöpfungsverfahren nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 10 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) soll helfen, das Hase-und-Igel-Spiel und den Einzug unlauter erwirtschafteter Gewinne zu beenden. Am 15. Mai 2006 wurde das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet, am 27. März 2007 ist ein Verhandlungstermin angesetzt. Die juristischen Hürden sind jedoch vergleichsweise hoch, da den Brüdern vorsätzliche wettbewerbswidrige Handlungen nachgewiesen werden müsste. Nutzniesser eines erfolgreichen Verfahrens wären im übrigen nicht die Kunden der wettbewerbswidrigen Angebote, sondern der Bundeshaushalt.

Ungeachtet aller juristischen Instrumente bleibt das effektivste Mittel gegen vermeintlich kostenlose Angebote im Internet eine gesunde Portion Misstrauen. Wer möchte, dass ein Angebot kostenlos genutzt werden kann, wird selten nach persönlichen Daten bis hin zum Geburtsdatum fragen. Und dass es nicht verkehrt sein kann, allgemeine Geschäftsbedingungen zu lesen, bevor man sie akzeptiert, sollte sich herumgesprochen haben. Wer dennoch der Meinung ist, dass er zu Unrecht zur Zahlung aufgefordert wird, sollte sich qualifizierten anwaltlichen Rat einholen. Bei unseriösen Angeboten ist es noch in den seltensten Fällen – trotz zahlreicher, immer schärfer werdender Drohungen – zu einem Gerichtsverfahren gekommen.

Die Liste „Kostenfallen im Internet des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen finden Sie unter:
> http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf

Eine Liste mit Domain-Namen, bei deren Nutzung Vorsicht geboten sein kann, finden Sie unter:
> http://www.dialerdomains.tk/

Juristische Textbausteine (die den Gang zum Anwalt aber nicht ersetzen können!) für Abo-Fallen finden Sie unter:
> http://short4u.de/45ec7b6b31d85

Quelle: vzbv.de, anwaltszentrale.de, gulli.com

Google – schlechtes Ranking durch IDNs?

Die im Jahr 2004 unter anderem unterhalb des deutschen Länderkürzels .de eingeführten internationalisierten Domain-Namen (IDNs) fristen bisher ein Schattendasein. Ein Bericht einer Münchner Medienagentur liefert nun einen neuen Erklärungsansatz.

Gerade einmal knapp 350.000 Umlaut-Domains vermeldet die DENIC eG für Ende Januar. Die IDN-Fraktion hält damit umgerechnet etwa 3,3 Prozent aller Registrierungen, ein verschwindend geringer Anteil. Fragt man nach den Ursachen, stösst man rasch auf die technischen Hürden, die mit Umlaut-Domains verbunden sind beziehungsweise verbunden waren. Der Internet Explorer von Microsoft, der am weitesten verbreitete Internetbrowser, kann die neuen Domains erst seit der Version 7 ohne zusätzliche Hilfsprogramme auflösen und somit nutzbar machen; da eine Domain, die nur wenige aufrufen können, jedoch nicht wirklich nutzt, konnten sich internationalisierte Domains trotz der Fülle an neuen Begriffsmöglichkeiten bisher zumindest kaum durchsetzen.

Der in München ansässige Internetdienstleister Mediaplant will jetzt einen weiteren Grund ausfindig gemacht haben, warum Umlaut-Domains wenig attraktiv sind. Wie man in einer Pressemitteilung erklärt, führen Umlaute wie ä, ö, oder ü in der Domain zu einem schlechten Ranking bei Google, der weltweit wohl beliebtesten Suchmaschine. Durch Umwandlung der Sonderzeichen im Punycode-Verfahren werden diese Adressen schlechter gefunden; so wird der Begriff „Münchenjob“ eher gefunden als zum Beispiel die Punycode-Variante xn--mnchenjob-q9a.de. Ähnlich verhält es sich unter anderen Top Level Domains wie .info, .net oder .biz. Mediaplant empfiehlt daher unter anderem, diese Besonderheiten bei der Registrierung zu bedenken.

Diese Ergebnisse sind nicht von der Hand zu weisen. Wer zum Beispiel nach dem Begriff „börse“ sucht, wird mit einer Umlaut-Domain kaum fündig. Allerdings nutzen die meisten Inhaber von Umlaut-Domains diese lediglich zur Weiterleitung auf ein Hauptangebot, so etwa im Fall sueddeutsche.de. Eigenständige Projekte unter einer Umlaut-Domain gibt es dagegen wenige, weshalb ein objektiver Vergleich schwer ist, da für Google das Hauptangebot zählt. Zu empfehlen ist jedoch in jedem Fall, Umlaut-Domains flankierend zu registrieren, nicht nur wenn in der Haupt-Domain ein Sonderzeichen enthalten ist, schon allein um keinen Besucherstrom zu verlieren.

Quelle: openpr.de, denic.de, eigene Recherche

Fachbuch – Neuauflage des Skriptum Internetrecht

In nicht einmal vier Jahren acht Auflagen – welcher Autor kann das schon von einem seiner wissenschaftlichen Werke sagen? Gemeint ist die aktuelle Neuauflage des „Skriptum Internetrecht“ von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster.

Der Stand des Internet-Vademekums ist März 2007. Auf 550 Seiten gibt Thomas Hoeren einen wohl strukturierten, grundlegenden Überblick über das Internetrecht. Neu hinzugekommen sind unter anderem zahlreiche Ausführungen zum seit 01. März 2007 geltenden Telemediengesetz (TMG), das das Teledienstegesetz und den Mediendienstestaatsvertrag ersetzt, wobei EU-Verordnungen darin umgesetzt werden, und ein „Exkurs“ über internationales Internetstrafrecht. Gestalterisch neu ist die durchgängige Nummerierung einzelner Abschnitte, ähnlich Randnummern wie man sie aus juristischen Lehrbüchern und Kommentaren kennt.

Die bewährte Struktur wurde beibehalten. Das Werk richtet sich nach den Bedürfnissen von Internetanbietern: es beginnt mit dem Erwerb von Domains und deren Inhalten, um dann ausführlich das Online-Marketing zu beleuchten. Ein weiteres Thema ist der Datenschutz, die Haftung und schließlich das internationale Verfahrensrecht. Abgerundet wird das Skript mit Gesetzesmaterialien und Formularen.

Das Manuskript kann kostenlos auf den Seiten des Instituts herunter geladen werden. Wem der Inhalt zusagt, sollte nicht säumen, seinen Obulus in die Kaffeekasse des Instituts zu entrichten; es wird einem gewiss zum Vorteil gereichen. Denn es wäre mehr als bedauerlich, wenn das Skriptum Internetrecht aus Undank seiner Leserschaft nicht mehr in dieser Form veröffentlicht würde.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik „Materialien“ oder „Aktuell“ zum Herunterladen unter:
> http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/Hoeren

Quelle: uni-muenster.de

lottobetrug.de – Spiel mit der Meinungsfreiheit

Das OLG Frankfurt/M befasste sich mit einer Kostenentscheidung und musste dabei klären, inwieweit Domain-Name und Inhalte unter einer Domain vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst sind (Beschluss vom 22.01.2007, Az.: 11 W 25/06).

Die Klägerin vermittelt Verbrauchern Teilnahmemöglichkeiten an gewerblich organisierten Spielgemeinschaften, die per Systemschein am Lotto der Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks teilnehmen. Der Beklagte war von Dezember 2001 bis April 2003 als Kunde bei der Klägerin registriert. Er registrierte die Domain lotto-betrug.de, unter der er einen Text veröffentlichte, in dem es unter anderem hieß: „Nachdem ich selbst 22 Monate mitgespielt hatte und immer mehr Zweifel an der Richtigkeit dieser Firma bekam, habe ich mich entschlossen der Sache auf den Grund zu gehen!“ und er andere Kunden aufrief, ihm ihre Erfahrungen mit der Klägerin darzustellen.

Wegen dieser Webseite hat die Klägerin den Beklagten beim Landgericht Frankfurt/M auf Unterlassung der Äußerungen unter der Domain in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben, wonach er es unterlässt, unter der Domain über die Klägerin zu berichten oder berichten zu lassen. Daraufhin erklärten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und stellten die Kostenanträge. Das Landgericht erlegte die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auf und begründete das im wesentlichen damit, dass „eine nach den §§ 823 Abs.l, 1004 BGB (analog) zur Unterlassung verpflichtende Tatsachenbehauptung nicht vorliege. Die angegriffenen Äußerungen seien vielmehr als Meinungsäußerung zu werten, deren Unterlassung die Klägerin nicht verlangen könne, weil die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten sei.“

Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin sofortige Beschwerde ein und meinte, es habe sich bei den Inhalten um eine Schmähkritik gehandelt. Das OLG Frankfurt wies die sofortige Beschwerde zurück. Ohne die Erledigungserklärung der Parteien wäre die Klage abzuweisen gewesen. Das Gericht ist der Ansicht, der Klägerin habe wegen der angegriffenen Äußerungen keine Unterlassungsansprüche zugestanden. Die unter lotto-betrug.de veröffentlichten und von der Klägerin angegriffenen Äußerungen des Beklagten enthalten lediglich die Aufforderung, sich die übrigen Seiten anzusehen und ihm eigene Erfahrungen mit der Klägerin mitzuteilen. Diese Äußerungen sind als Meinungsäußerung zu werten und genieszen den Schutz von Art. 5 Abs. l GG. Ein Unterlassungsanspruch kommt dann nur in Betracht, wenn eine Schmähkritik vorliegt.

Eine solche Schmähkritik liegt vor, „wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Kritisierten im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“. Gewerbetreibende müssen sich dabei kritische Einschätzungen ihrer Tätigkeit in der Regel gefallen lassen. Danach lag hier keine Schmähkritik vor. Darüber hinaus habe, so das Gericht, der Beklagte die Klägerin nicht als Betrügerin bezeichnet, sondern lediglich unter lotto-betrug.de über sie berichtet und weitere Recherchen, gegebenenfalls auch zu anderen Anbietern, angekündigt. Schließlich sei erkennbar, dass der Beklagte die Klägerin nicht diffamieren, sondern nur Erfahrungen anderer Spieler sammeln wolle.

Das Urteil dess OLG Frankfurt/M findet man unter:
> http://snipurl.com/1c6fl

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: gluecksspiel-und-recht.de, eigene Recherche

Domain-Preise – das Hoch kommt nach dem Tief

Die vergangene Handelswoche war „prima“ (Henscheid). Nicht nur gingen die Preise der verkauften .com-Domains in Ordnung, und die Länderkennung .de war sowieso erste Klasse, so dass sich die schwedische Endung .se zum genau richtigen Zeitpunkt auf hohem Preisniveau zeigte.

Das heisst, den besten Beitrag zu den Länderkennungen zeigte office.de, die für sich EUR 38.200,- aus der Portokasse beanspruchte. Aber sie war nicht die einzige .de, die überzeugen konnte: villa.de war für feudale EUR 27.500,- zu haben. Das onlineflirten.de gab es günstiger für EUR 4.000,- und danach wurde es mit ssbd.de für EUR 1.700,-, kreditmarktplatz.de für EUR 1.700,- und stromlieferant.de zu EUR 1.600,- ruhiger. Doch die schwedische Überraschung war maklare.se für SEK 275.000,- (ca. EUR 29.635,-), der dichtauf lagenhet.se für SEK 200.000,- (ca. EUR 21.550,-) folgte. Die beiden Umlaut-Pendants mäklare.se und lägenhet.se erzielten dagegen mit jeweils SEK 25.000,- (ca. EUR 2.695,-) lediglich einen Bruchteil des Preises.

Gut auch die Preise auf der iberischen Halbinsel: yell.es war für EUR 10.000,- gut; dagegen gab es für die Third Level Domain yell.com.es nur noch EUR 4.000,-. Weiter gab es sunseeker.es zu EUR 2.500,- und tragaperra.es zu EUR 1.980,-. Als nächstes reihte sich im Preisniveau die Europa-Endung ein mit gogen.eu zu EUR 4.050,- und pair.eu zu US$ 4.300,- (ca. EUR 3.250,-) sowie energiesparen.eu für EUR 1.600,- und altenpflege.eu für EUR 1.600,-. Schließlich waren noch bankrupt.co.uk für GBP 1.495,- (ca. EUR 2.210,-) und travel.cd für EUR 1.550,- im Gespräch.

Unter den neueren generischen Endungen meldeten sich .info mit rental.info zu US$ 7.000,- (ca. EUR 5.290,-) und odessa.info für EUR 2.300,- zu Wort, und advent.biz für außerjahreszeitliche US$ 3.500,- (ca. EUR 2.645,-). Dann machte sich die junge mobile Endung stark:

aspen.mobi – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.780,-)
vail.mobi – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.780,-)
nydailynews.mobi – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.025,-)
ces.mobi – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.270,-)

Unter den traditionellen generischen Endungen lag zum Spitzenpreis career.net für US$ 52.500,- (ca. EUR 39.685,-) deutlich vor bondage.net für US$ 11.000,- (ca. EUR 8.315,-) vorne. Es folgten einige schwächere Preise, die aber nicht über die doch recht ordentliche Preisqualität bei .net und .org hinwegtäuschen konnten:

esd.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.670,-)
blondes.org – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.155,-)
anal.org – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.155,-)
fuser.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.635,-)
jvz.net – US$ 3.333,- (ca. EUR 2.520,-)
ipsa.org – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.485,-)
kdc.net – US$ 3.245,- (ca. EUR 2.455,-)
languages.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.270,-)
blister.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.270,-)
oac.net – US$ 2.322,- (ca. EUR 1.755,-)
e-mail.org – EUR 1.750,-

Unnachahmlich zeigte sich wieder einmal .com, die die drei teuersten Domains an den Tag legte. Mit refresh.com für US$ 115.000,- (ca. EUR 86.925,-) lag somit auch ein Preis im sechsstelligen Dollarbereich. Es folgten popupblocker.com für US$ 75.000,- (ca. EUR 56.690,-) und moka.com für US$ 72.223,- (ca. EUR 54.590,-). Schließlich öffnete sich der breite Raum der Mittelklassepreise, die unter .com immer weit über den herausragenden Werten anderer Endungen liegen:

submission.com – US$ 42.000,- (ca. EUR 31.745,-)
sexvedio.com – US$ 42.000,- (ca. EUR 31.745,-)
sexvidoes.com – US$ 41.250,- (ca. EUR 31.180,-)
buff.com – US$ 40.500,- (ca. EUR 30.610,-)
bloodtest.com – US$ 40.251,- (ca. EUR 30.425,-)
latinoporn.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.235,-)
nudebollywood.com – US$ 35.250,- (ca. EUR 26.645,-)
dressy.com – US$ 34.501,- (ca. EUR 26.080,-)
hentei.com – US$ 30.250,- (ca. EUR 22.865,-)
bollywoodnude.com – US$ 30.250,- (ca. EUR 22.865,-)
xxxcams.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.675,-)
fruitgiftbaskets.com – US$ 26.250,- (ca. EUR 19.840,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Lissabon – ICANN trifft sich Ende März

Das erste ICANN-Meeting des Jahres rückt immer näher. Es findet diesmal vom 26. bis 30. März 2007 in Lissabon, der Hauptstadt von Portugal, statt. Nun ist auch die Agenda veröffentlicht.

Wie gewohnt trifft sich das Government Advisory Committee (GAC) bereits früher, diesmal am Samstag, den 24. März 2007, und diskutiert hinter verschlossenen Türen. Am Sonntag treffen sich die ICANN-Verantwortlichen zu einer Orientierungssitzung am runden Tisch, gefolgt von einem Tutorial zum Thema IPv6. Richtig beginnt das ICANN-Treffen jedoch am Montag Morgen mit der Willkommens-Veranstaltung um 09.00 Uhr. Über den Tag gibt es dann zahlreiche Foren, die auch via Webcast übertragen werden. Unter anderem wird über neue Top Level Domains gesprochen sowie den Generic Names Supporting Organization (GNSO) Verbesserungsprozess.

Über die folgenden beiden Tage (Dienstag und Mittwoch) gibt es zahlreiche weitere Veranstaltungen, unter anderem auch eine für das Publikum offene Veranstaltung des GAC, und diverse Meetings der verschiedenen Gruppierungen wie der Verwaltungen von generischen Top Level Domains und von Registraren. Mittwochs stehen dann verschiedene Workshops an der Tagesordnung. Am Donnerstag schließlich findet vormittags das große öffentliche Forum statt, und am Samstag tagt das ICANN-Board.

Das ICANN-Meeting in Lissabon ist das 28. öffentliche Treffen von ICANN, der Internetverwaltung. Veranstaltungsort ist das Corinthia Hotel, das nahe Lissabon gelegen ist. Wer am ICANN-Treffen teilnehmen will, sollte sich beeilen.

Weitere Informationen unter:
> http://icann.org/meetings/lisbon/
> http://www.icann-lisboa.pt

Die Webcast werden über folgende Leitung übertragen:
> http://icann.org/meetings/lisbon/#webcast

Quelle: icann.org, icann-lisboa.pt, .de.wikipedia.org

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