Ferrero und das .kinder-Monopol im Netz

Der Süßwarenhersteller Ferrero will die Internet-Endung .kinder betreiben, passend zu seiner gleichnamigen Produktlinie — zur Empörung des Deutschen Kinderschutzbundes.

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Von
  • Stefan Mey
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Bis 1989 stritten sich zwei Systeme um den Kindertag. Der Westblock feierte den Weltkindertag (20.09.). Der Ostblock hingegen feierte den Internationalen Kindertag (01.06.), der auch heute noch von vielen Ostdeutschen begangen und zudem von der Spielwaren-Industrie als willkommener Anlass für Geschenkkäufe propagiert wird. 25 Jahre nach Ende der politischen System-Konkurrenz steht ein ähnlich hoch ideologischer Konflikt um Kinder bevor, und zwar auf der globalen Ebene der Internetregulierung.

Der Süßwarenhersteller Ferrero will die Internet-Endung .kinder betreiben, passend zu seiner gleichnamigen Produktlinie (u.a. "Kinder-Schokolade" und "Kinder-Riegel"). Der Deutsche Kinderschutzbund ist über die Pläne empört.

Ekkehard Mutschler, Jugendmedienbeauftragter des Deutschen Kinderschutzbundes: "Es geht nicht an, dass eine Domain-Endung .kinder für werbliche Zwecke benutzt wird. Da wird der Begriff Kinder als Handelsobjekt missbraucht."

In der Bewerbungsrunde um neue Top-Level-Domains (TLDs), die die globale Internet-Behörde ICANN ab 2012 eingeläutet hat, waren neben Anträge um geschlossene Marken-Namen wie .bmw auch Bewerbungen um geschlossene Endungen mit eigentlich allgemeinen Begriffen möglich. Diese würden die Bewerber gern exklusiv nutzen und hätten damit eine Art Monopol auf einen Gattungs- oder Branchen-Begriff. Amazon hat sich beispielsweise um .books beworben und damit Widerstand hervorgerufen, L'Oréal um .beauty und die Deutsche Vermögensberatung AG um .vermögensberater. "Closed Generics", wie sie in der Fachsprache heißen, sind in der globalen ICANN-Community hoch umstritten, sagt Wolfgang Kleinwächter, Professor for Internet Policy and Regulation an der Universität von Aarhus: "Globale Markenhersteller haben durch intensives Lobbying durchgesetzt, dass Marken-Interessen bei den neuen TLDs oft Vorrang haben."

Der Süßwarenhersteller Ferrero hat sich um die drei Endungen .ferrero, .rocher und eben .kinder beworben. Laut Antrag handelt es sich auch bei .kinder um eine Markenendung, auf die nur Ferrero Zugriff haben und die die Marken-Positionierung des Konzerns unterstützen soll. Es heißt unter anderem: "Nutzer von .kinder-Domains dürfen die Domains ausschließlich für Zwecke verwenden, die einen Beitrag zu Ferrero's strategischen oder kommerziellen Interessen leisten." Was genau Ferrero mit der Endung vorhat, wie der Zeitplan aussieht und wie sie zu Kritik stehen, will Ferrero nicht verraten. Eine Anfrage von heise online blieb unbeantwortet.

Ekkehard Mutschler, Jugendmedienbeauftragter des Deutschen Kinderschutzbundes, ist mit dem Vorhaben von Ferrero nicht einverstanden: "Es geht nicht an, dass eine Domain-Endung .kinder für werbliche Zwecke benutzt wird. Da wird der Begriff Kinder als Handelsobjekt missbraucht." Er sieht vor allem die Gefahr, dass Eltern irregeführt werden: "Da sucht jemand Informationen für seine Kinder, fällt auf die Endung .kinder herein und landet dann beim Süßwarenhersteller."

Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält .kinder an sich nicht für rechtswidrig: "In der TLD .kinder sehe ich erst einmal per se keine Irreführung. Wir müssten uns dann anschauen, was auf den konkreten Webseiten tatsächlich passiert." Laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dürfe es beispielsweise keine direkte Kaufaufforderung an Kinder geben. Zinke will die Entwicklung der Internet-Endung aber im Auge behalten. Mutschler will sich beim Familienministerium schlau machen, was die von einer solcher Internet-Endung halten.

Über das Government Advisory Committee (GAC) sind Regierungen in alle ICANN-Verfahren eingebunden, die deutsche Regierung hat einen Referenten des Wirtschaftsministeriums als Vertreter entsandt. Die Empfehlungen des GAC sind nicht bindend, müssen aber von der ICANN beratschlagt werden.

Im Rahmen des Peking-Communiqué forderte das GAC im April 2013 besondere Anforderungen für bestimmte generische Internet-Endungen. Zu einer Kategorie 1 zählten sie sensible Begriffe wie .kinder, bei denen die Bewerber unter anderen aufgefordert wurden, zuständige Regulierungstellen zu beteiligen. Unter Kategorie 2 wurde allgemeine Begriffe wie .cloud genannt, bei denen die ICANN verhindern soll, dass Bewerber sie über Single-Registrant-Geschäftsmodelle nur für sich selbst nutzen. Als direkte Antwort auf das Communiqué fror die ICANN vorerst die strittigen Bewerbungen ein.

Ferrero protestierte in einem Brief an den Vorsitzenden des ICANN-Gremiums NGPC (New gTLD Program Committee), das für die neuen Internet-Endungen zuständig ist. Man stehe zu Unrecht auf der Liste, da es sich bei .kinder um eine Marken-Endung handele und nicht um eine klassische generische TLD. Ferrero bekräftigte noch einmal seinen ursprünglichen Plan, dass die TLD ausschließlich von Ferrero und Schwester- oder Tochtergesellschaften verwendet werden soll. Ferrero hat sich schon länger den Begriff Kinder in Deutschland als Marke schützen lassen. Bei der konkreten Rechtsdurchsetzung scheiterte der Süßwarenkonzern aber immer wieder vor Gericht, etwa als es Haribo den Produktnamen "Kinder Kram" untersagen und einem österreichischen Betreiber die Domain kinder.at streitig machen wollte.

Laut Pressestelle des Wirtschaftsministeriums hat die ICANN die Empfehlungen für Kategorie 1 am Ende nicht umgesetzt, für die Kategorie 2 hat sie das allerdings vor. Was das praktisch bedeutet, ist noch nicht klar: "Dem BMWi ist nicht bekannt, ob ICANN den Begriff 'Kinder' als generischen Begriff behandelt und ob für die Bewerbung um 'kinder' folglich die oben genannten Einschränkungen der Kategorie 2-Empfehlung gelten." Im Februar 2014 hat das NGPC dann aber doch beide Gruppen aufgegriffen. Für TLDs der Kategorie 1, darunter auch .kinder, wird vorgeschrieben, dass auf die Einhaltung von Gesetzen sowie Datenschutz und Datensicherheit Wert gelegt werden soll. Eine Öffnung der Endung für externe wird nicht gefordert. Wie es zur Zeit aussieht, steht einer geschlossenen .kinder-TLD nichts nicht entgegen.

Allerdings hätten Regierungen auch gegen konkrete Einzelbewerbungen protestieren können. Mit einem solchen GAC Early Warning hatte die Bundesregierung bei den Bewerbungen um .reise, .reisen und .gmbh Auflagen gefordert. Zu .kinder hat sich die Bundesregierung nicht geäußert, was Mutschler nicht versteht: "Da hätte das Familienministerium klar sagen müssen: Nichts gegen die Endung .kinder. Aber die darf nicht an ein Unternehmen gehen, das mit Kindern nur Geschäfte macht, und vor allem nicht exklusiv an die."

Auf die Frage, wieso die Bundesregierung gegen .kinder nicht Einspruch erhoben hat, antwortet das Wirtschaftsministerium nicht explizit. Es heißt nur: "Das BMWi vertritt weiterhin die Auffassung, dass insbesondere jenen Top-Level Domains, die sich an Kinder und Jugendliche richten, eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Sie sollten ähnlichen Schutzmechanismen unterworfen werden, wie dies für eine Reihe von Bewerbungen mit Bezug zu Finanzdienstleistungen vorgesehen ist."

Und auch Organisationen der Zivilgesellschaft hätten gegen einzelne TLDs über eine Community Objection protestieren können, die Beschwerdefrist lief von Juni 2012 bis März 2013. Wieso hat der Deutsche Kinderschutzbund damals nicht interveniert? Man habe von der Bewerbung um .kinder schlicht nichts gewusst, räumt Mutschler ein. Hier zeigt sich das eigentliche Problem bei den neuen Internet-Endungen: Die Verfahren der ICANN sind so abstrakt und kompliziert, dass oft nur große Firmen und Regierungen mit ihren Ressourcen die Prozesse verstehen.

Natürlich sei die Kommunikationspolitik der ICANN schlecht gewesen, meint Mutschler. Er kritisiert aber auch die Berichterstattung der Medien: "Sonst hört die Presse überall die Flöhe husten, und da läuft etwas wirklich großes ab, und nirgends hat man etwas dazu gelesen. Das hätten die Journalisten publik machen müssen, als die Einspruchsfrist noch lief."

Ist die Sache also schon entschieden? Die Einspruchsfristen sind abgelaufen, endgültig wird die Sache aber erst, wenn die ICANN einen Vertrag mit Ferreo geschlossen hat und die Endung technisch freigeschaltet wird. Ekkehard Mutschler vom Deutschen Kinderschutzbund hofft, dass eine größere Community gegen die Endung protestiert, die seiner Meinung nach die Rechte von Kindern attackiert: "Kinder sind keine schutzwürdige Marke, die ein Unternehmen für sich beanspruchen kann. Kinder sind unser aller höchstes Gut."

Ferrero will zu all dem nichts sagen. Vermutlich aber vertritt der große Süßwaren-Konzern eine andere Auffassung als der Kinderschutzbund. .kinder-Nutz steht gegen Kinder-Schutz. Ob im Ringen zwischen Ost und West oder zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft, manche Dinge ändern sich nie: Der Kampf um Kinder ist hoch ideologisch. (ola)