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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 1/08

Datum:
03.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 1/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0203.I20U1.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28.11.2007 abgeändert und die Klage ab-gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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