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Oberlandesgericht Köln, 6 U 101/09

Datum:
23.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 101/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1223.6U101.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 889/08
 
Tenor:

1.)

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.5.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -28 O 889/09- teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) - 4) zu gleichen Teilen 2.380,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.1.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.)

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3.)

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerinnen je 14,75 % und die Beklagte 41 % zu tragen.

4.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.)

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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