LG Hamburg will Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte nicht rechtsverbindlich erklären

Nach dem Linkhaftungsurteil hat heise online nachgeforscht, ob Links zur Seite des LG Hamburg Abmahngefahr bedeuten. Das Gericht hat sich nun geäußert und geht von der Rechtmäßigkeit aller Inhalte aus – rechtsverbindlich will es das aber nicht zusichern.

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Richterbank

(Bild: dpa, Uli Deck/Symbolbild)

Lesezeit: 2 Min.

Die Verwaltung des Landgerichts (LG) Hamburg sieht sich nicht dazu veranlasst, rechtsverbindlich zu erklären, dass die Inhalte auf der eigenen Seite alle den Vorgaben des Urheberrechts entsprechen. Das erklärte das Gericht nun auf zwei Anfragen von heise online hin, die als Folge eines aktuellen Beschlusses von vergangener Woche gestellt worden waren.

Dieser Entscheidung zufolge haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt. Das LG Hamburg geht nach eigener Aussage lediglich davon aus, "dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt".

Da dem Linksetzenden laut dem Landgericht, die Pflicht einer "zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung" obliegt, hatte der Verlagsjustiziar der Heise Medien GmbH & Co. KG Nachforschungen begonnen. Fraglich war, ob sich heise online mit Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg in Abmahngefahr begibt. Nach tagelanger Prüfung teilte das Landgericht am Montagmorgen nun mit, dass von der Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte auf den eigenen Seiten ausgegangen werde, zu einer rechtsverbindlichen Erklärung aber kein Anlass bestehe.

Ob diese Erklärung allein ausreicht, um einer Haftung gegebenenfalls zu entgehen, ist aber mindestens nicht eindeutig. Der Europäische Gerichtshof, auf den sich das Landgericht in seinem Urteil bezogen hat, hatte bei Verlinkungen "erforderliche Nachprüfungen" verlangt, "dass das betroffene Werk auf der Website, zu der die Hyperlinks führen, nicht unbefugt veröffentlicht wurde". Was genau das heißt, dürfte Gerichte noch längere Zeit beschäftigen. Auch nach solch einer Antwort bleibt das rechtliche Risiko also weiter bei dem, der den Link setzt. Deshalb verlinkt heise online vorerst weiterhin nicht zum Landgericht Hamburg.

Von: xxx
Gesendet: Montag, 12. Dezember 2016 08:23
An: joerg.heidrich@heise.de
Betreff: Bestätigung der Rechtmäßigkeit urheberrechtlich geschützter Inhalte

Sehr geehrter Herr Heidrich,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Landgericht selbstverständlich davon ausgeht, dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt.

Zu rechtsverbindlichen Erklärungen Ihnen gegenüber sehen wir uns indes nicht veranlasst.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Lesen Sie den bisherigen Schriftwechsel mit dem Landgericht Hamburg bei heise online:

(mho)