Domain-Newsletter

Ausgabe #670 – 13. Juni 2013

Themen: nTLDs – Sunrise-Start am 28. September 2013? | GAC – ICANN setzt Peking-Kommuniqué um | TLDs – Neues von .eu, .gmbh und .info | LG Frankfurt/M – Irreführung durch Verlinkung | WIPO – Gucci gewinnt UDRP-Streit um 165 Domains | mph.com – Temporausch für US$ 62.000,- | Auftakt – Forum für Medien- und Wettbewerbsrecht

NTLDS – SUNRISE-START AM 28. SEPTEMBER 2013?

Markiert der 28. September 2013 den historischen Auftakt für die Sunrise-Phasen der ersten neuen Top Level Domains? Darauf deutet zumindest der aktuelle Fahrplan, den die Internet-Verwaltung ICANN vor wenigen Tagen vorgestellt hat. Kein Termin ist jedoch in Stein gemeißelt.

Ein für 5. Juni 2013 angesetztes Webinar bot ICANN Gelegenheit, um alle Beteiligten des nTLD-Programms auf den aktuellen Stand zu bringen. Demnach haben bisher 518 Bewerbungen die Phase der „initial evaluation“ erfolgreich durchlaufen, vier weitere Bewerber müssen außerdem in der Phase der „extended evaluation“ nachsitzen. Eine Auszeit nehmen sich derzeit 60 Bewerbungen, da es zu Änderungen in den Antragsunterlagen gekommen ist. Weiter im Anstieg begriffen ist die Zahl der Rückzieher, die ICANN tagesaktuell mit 71 bezifferte; inzwischen sind es mindestens 74. Prominentester Aussteiger ist der französische Kosmetikhersteller L’Oréal, der die Bewerbung um .loreal nicht weiterverfolgt. Mit weiteren Bewerbungen, darunter Marken-Endungen wie zum Beispiel .maybelline oder .garnier und generischen Endungen wie etwa .makeup, .skin oder .hair, bleiben die Franzosen allerdings nach bisherigem Stand an Bord. Ebenfalls nicht mehr dabei ist .catalonia, für die mit .cat aber bereits eine etablierte Endung besteht.

Für den weiteren Verlauf des Prüfungsverfahrens sieht der aktualisierte Fahrplan vor, dass die Phase der „initial evaluation“ bis September 2013 verlängert wird; unmittelbar im Anschluss folgt sodann die Phase der „extended evaluation“. Bereits am 15. Juli 2013 will ICANN mit dem Pre-Delegation Testing beginnen; pro neuer Endung plant ICANN dafür einen Zeitraum von zwei Wochen ein, wobei jeweils mehrere Endungen parallel getestet werden. Am 28. August 2013 könnten dann die ersten neuen Endungen durch die IANA (Internet Assigned Numbers Authority) delegiert werden, wobei ausschließlich internationalisierte Endungen den Anfang machen. Damit könnten die ersten Sunrise-Phasen für solche IDNs am 28. September 2013 beginnen. Allerdings wies ICANN mehrfach darauf hin, dass es sich um ein „best case scenario“ handelt, also bestenfalls den Idealfall darstellt. Angesichts der Intervention des Governmental Advisory Committee (GAC), das zuletzt mit einem in Peking veröffentlichten Kommuniqué dazwischengrätschte, ist ein solcher Idealfall jedoch alles andere als realistisch. Beleg hierfür ist unter anderem, dass ICANN unter dem Druck des GAC das weitere Prüfungsverfahren für folgende Endungen gestoppt hat: .shenzhen (IDN in chinesisch), .persiangulf, .guangzhou (IDN in chinesisch), .amazon, .amazon (IDN in japanisch), .amazon (IDN in chinesisch), .patagonia, .date, .spa, .yun, .thai, .zulu, .wine und .vin.

Für Spannung sorgen indessen auch die ersten Auktionen für jene Endungen, bei denen mehr als eine Bewerbung bei ICANN eingegangen ist. Wie das Unternehmen Innovative Auctions Limited mitteilte, wurde für folgende Endungen ein Zuschlag an den jeweils Meistbietenden erteilt: .club, .college, .luxury, .photography, .red und .vote. Im Fall von .club konnte sich .Club Domains LLC durchsetzen, bei .photography behielt die zu Donuts gehörende Sugar Glen LLC die Oberhand. Insgesamt wurde für alle sechs Endungen ein Auktionserlös von US$ 9,01 Millionen erzielt, pro Endung also im Durchschnitt etwa US$ 1,5 Millionen; Einzelbeträge nannte Innovative Auctions nicht. Für die kommenden Monate kündigte das Unternehmen weitere Auktionen an.

Quelle: icann.org, circleid.com, eigene Recherche

GAC – ICANN SETZT PEKING-KOMMUNIQUÉ UM

Die Internet-Verwaltung ICANN hat sich dem Druck ihres Regierungsbeirates Governmental Advisory Committee (GAC) gebeugt: in neun Fällen gibt ICANN den Forderungen des GAC aus dem Peking-Kommuniqué nach. Betroffen sind unter anderem die PluralVarianten von nTLD-Bewerbungen.

Anlässlich des ICANN-Meetings in Peking hatte das GAC im April 2013 eine 12seitige Stellungnahme veröffentlicht, in der es zu einer Vielzahl von Bewerbungen Stellung nahm. Zahlreiche Forderungen bargen das Potential, das weitere Prüfungsverfahren für neue globale Top Level Domains um Monate zu verzögern. Zumindest einen Teil dieser Forderungen will ICANN nun umsetzen: Versteckt in den Untiefen der ICANN-Website findet sich eine Resolution des „New gTLD Program Committee“ (NGPC) vom 4. Juni 2013, in der das NGPC in neun Fällen ankündigt, den Forderungen des GAC zu entsprechen. Wenig überraschend ist, dass ICANN beispielsweise den Empfehlungen folgt, die Bewerbungen von DotConnectAfrica um .africa und GCCIX WLL um .gcc abzulehnen. Im Fall .africa fehlt es der Bewerberin schlicht an der notwendigen Zustimmung der Afrikanischen Union, während bei .gcc Verwechslungsgefahr mit dem Gulf Cooperation Council, einem Staatenbund von sechs Staaten der Arabischen Halbinsel, befürchtet wird. Sollten sich die Bewerber nicht zum freiwilligen Rückzug entscheiden, bleibt ihnen der Gang vor ein Schiedsgericht.

Die dritte Empfehlung betrifft Bewerbungen um religiöse Endungen wie .islam und .halal. Hier wird das NGPC in Gespräche mit dem GAC treten, ob die Bewerber auf genügend Unterstützung ihrer „Community“ bauen können. Das größte Streitpotential birgt die sechste Empfehlung: nach Ansicht des GAC führt die Zulassung von Singular- und Pluralformen einzelner Begriffe wie etwa .hotel und .hotels zur Verwirrung bei den Internetnutzern. Dieser Ansicht, die immerhin 98 Bewerbungen betrifft, schließt sich das NGPC an und prüft neu, ob solche Varianten zugelassen werden können. Sollten sie ausgeschlossen werden, würden praktisch nachträglich die Bewerbungsregeln geändert – ein Umstand, den sich ICANN zwar vorbehalten hatte, der aber einen erheblichen Vertrauensverlust in das gesamte nTLD-Programm nach sich ziehen könnte. Wenig überraschend ist hingegen wieder die Empfehlung Nummer sieben, wonach zunächst die Neufassung des „Registrar Accreditation Agreement“ endverhandelt werden muss, bevor eine neue Top Level Domain mit der Registrierung beginnt; auch dem schließt sich ICANN an, wobei die Endfassung ohnehin spätestens anlässlich des nächsten ICANN-Meetings Mitte Juli in Durban veröffentlicht werden dürfte. Schließlich zeichnet sich ab, dass sowohl das Internationale Olympische Komitee als auch das Rote Kreuz bevorrechtigten Schutz für ihre Zeichen genießen; das NGPC erklärte sich einverstanden, diesen Punkt nochmals mit allen weiteren Interessenvertretern innerhalb ICANNs zu diskutieren.

Die hochstreitigen „Safeguard“-Empfehlungen“, in denen sich das GAC beispielsweise dafür ausgesprochen hatte, für Domain-Bewerbungen aus Kategorien wie Finanzen (so etwa .bank oder .cash), Glücksspiel (.lotto oder .poker) oder geistiges Eigentum (.app, .book oder .music) strenge Regeln einzuführen, die einen Missbrauch ausschließen, werden in dieser Resolution des NGPC nicht behandelt. Ob und wann es hier zu verbindlichen Entscheidungen kommt, steht derzeit nicht fest.

Weitere Informationen zum „New gTLD Program Committee“ finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/groups/board/new-gtld

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDS – NEUES VON .EU, .GMBH UND .INFO

Mit dem Frühling zieht auch die Registry-Saison in die Domain Name Industry ein: sowohl bei der europäischen Endung .eu als auch den beiden generischen Top Level Domains .biz und .info steht eine Vertragsverlängerung bevor. Ein Coup könnte dagegen dem .gmbh-Bewerber TLDDOT GmbH gelungen sein – hier die Kurznews.

Die Europäische Kommission hat den Registry-Vertrag zur Verwaltung der Top Level Domain .eu (dotEU) neu ausgeschrieben. In einem 24seitigen „call for expressions“, der am 14. Mai 2013 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, fordert die Kommission interessierte Parteien auf, eine Bewerbung abzugeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren, eine Verlängerungsmöglichkeit ist aber nicht ausgeschlossen. Seit Einführung von .eu hat die in Brüssel ansässige EURid (European Registry of Internet Domain Names) den Registry-Vertrag inne, und kann auf eine gesunde Entwicklung zurückblicken, die mit bisher 3,7 Millionen .eu-Domains aber noch am Anfang steht. Der am 12. Oktober 2004 geschlossene Vertrag wurde bisher einmal verlängert, und endet nun am 12. Oktober 2014. Es bleibt abzuwarten, wie viele Bewerber sich bis zum 20. Juni 2013 bei der EU-Kommission melden; es spricht jedoch viel dafür, dass EURid auch in Zukunft für die Verwaltung von .eu zuständig bleibt.

Der Berliner TLDDOT GmbH könnte im Wettstreit um den Zuschlag für die neue globale Top Level Domain .gmbh ein Coup gelungen sein. Obwohl das US-amerikanische Patent and Trademark Office Markenanmeldungen für eine Domain-Endung bisher kategorisch abgelehnt hat, hat es TLDDOT GmbH geschafft, die Service-Marke „GMBH“ in den Waren- und Dienstleistungsklassen 35, 42 und 45 unter der Nummer 85681332 eingetragen zu erhalten. Die Marke wurde dabei nicht explizit als Top Level Domain angemeldet, jedoch umfassen die angegebenen Klassen auch „Domain name search services“ und „Domain name registration services“. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine solche Marke dazu nutzt, um sich der fünf Mitbewerber um .gmbh, darunter auch die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. und die in München ansässige InterNetWire Web-Development GmbH, zu erwehren, lässt sich derzeit nicht beurteilen.

Afilias Limited und Neustar Inc., Verwalter der beiden generischen Top Level Domains .info und .biz, stehen vor der Verlängerung ihres Registry-Vertrages. Am 3. Juni 2013 veröffentlichte die Internet-Verwaltung ICANN die Neufassung des Vertrages zur öffentlichen Kommentierung. Zu den grössten Änderungen des Registry-Agreements zählt, dass es sowohl Afilias als auch Neustar künftig gestattet sein soll, Domains direkt an Endkunden zu verkaufen; der „Umweg“ über Domain-Registrare würde dann entfallen. Ob beide Unternehmen davon Gebrauch machen, ist aber offen, zumal Registrare ihren Kunden längst viele Zusatzleistungen anbieten, die über die reine Registrierung hinausgehen. Darüber hinaus nutzt ICANN die Vertragsverlängerung offenbar, um das derzeit heftig umstrittene, neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) zur Pflicht zu machen. Mit anderen Worten: Registrare, die sich dem neuen Vertrag nicht unterwerfen, dürfen keine .info- oder .biz-Domains verkaufen. Der aktuelle Registry-Vertrag läuft in beiden Fällen noch bis 30. Juni 2013; eine Vertragsverlängerung gilt jeweils als nahezu sicher.

Den „call for expressions“ zu .eu finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/750

Quelle: europa.eu, domainnamewire.com, icann.org

LG FRANKFURT/M – IRREFÜHRUNG DURCH VERLINKUNG

Das Landgericht in Frankfurt am Main hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit es irreführend ist, wenn ein Anbieter von Adressauskünften den Nutzer seiner Seite auf das Buchungsportal eines Dritten weiterschickt, anstatt direkt zum Ergebnis der Suche.

Die Beklagte, die Deutsche Telekom Medien GmbH, unterhält im Internet Telefon- und Adressauskunftseiten, in denen man unter anderem Hotels ausfindig machen kann. Im Suchergebnis wird neben dem Hotelnamen dessen Adresse, Telefonnummer und Internetadresse angezeigt. Darunter finden sich als „Hotelbuchung“ bzw. „online buchen“ betitelte Buttons, die nicht zum Hotel weiterleiten, sondern auf die Buchungsmaschine eines Hotelbuchungsportals. Aus Sicht des Klägers, der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV, stellt das eine Irreführung von Kunden dar, die erwarten, auf eine Buchungsseite des Hotels zu gelangen. Der Kläger mahnte die Beklagte mit Schreiben vom 21. März 2012 ab und erhob schließlich Klage beim Landgericht Frankfurt/M.

Das Landgericht gab der Klage statt, weil seitens der Beklagten eine irreführende Wettbewerbshandlung vorliegt (Urteil vom 20.02.2013, Az.: 3-08 O 197/12). Als geschäftliche Handlung erkannte das Gericht einerseits das Setzen der Links beim Eintrag des Hotels und andererseits die Weiterleitung auf das Hotelbuchungsportal. Der Durchschnittsverbraucher wird davon ausgehen, dass, wenn er den Button „Hotelbuchung“ bzw. „online buchen“ klickt, er auf die Internetseite des Hotels weitergeleitet wird. Er gelangt aber zum Hotelbuchungsportal, womit seine Erwartungshaltung sich als unrichtig herausstellt und er irre geführt wird, denn den direkten Kontakt zum Leistungserbringer (Hotel) sieht er als Vorteil an. Der Irrtum des Nutzers wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er sofort, wenn er auf das Buchungsportal gelangt, erkennt, dass er nicht auf der Internetseite des Hotels ist, und jederzeit wieder zurück kann, ohne dort eine Buchung vorzunehmen. Denn zu diesem Zeitpunkt hat die Fehlvorstellung ihre Wirkung bereits entfaltet und eine Irreführung ist eingetreten. Um diesen Irrtum zu verhindern, müsste die Beklagte den Nutzer ihrer Telefon- und Adressauskunftseiten darüber aufklären, dass sie nicht auf die Seiten des Hotelbetreibers weiterleitet. Diese Irreführung ist wettbewerbsrechtlich relevant, da der Nutzer, der direkt über das Hotel buchen will, über den Vertragspartner getäuscht wird. Dass der Nutzer über den Vermittler keine höheren Preise zahlt, ändert daran nichts. Relevant ist auch die Provision von 15 Prozent, die das Hotel an das Hotelbuchungsportal zahlen muss. Die 15 Prozent geringeren Einnahmen sind ein erheblicher Nachteil des Hotels, zu der die Irreführung des Nutzers führt.

Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M zeigt, dass die wettbewerbsrechtlichen Regeln im Internet hohe, komplexe Anforderungen an die Betreiber von Angeboten stellen, die sich nicht unbedingt auf den ersten Blick erschließen. Auch große Konzerne können diese offenbar nicht immer überblicken.

Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130100

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, wettbewerbszentrale.de

WIPO – GUCCI GEWINNT UDRP-STREIT UM 165 DOMAINS

In einem UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) hat das Modeunternehmen Guccio Gucci S.p.A. 165 Domains erstritten, die sich in der Hand eines Chinesen befinden.

Die Domains registrierte der Antragsgegner Wode of Hong Kong, China und Macau (China) zwischen Dezember 2012 und Januar 2013. Alle 165 Domains setzten sich aus Begriffen, zum Teil Zahlen und/oder geographischen Bezeichnungen, und der Marke Gucci zusammen, so dass Namen wie cheapguccijapan.com, guccihomefinder .com oder gucci2013-handbags.com entstanden. Die Antragstellerin hat seit 1977 unterschiedliche Marken „Gucci“ registriert, und sieht sich in ihren Markenrechten verletzt. Sie stellte einen Antrag auf Übertragung der 165 Domains bei der Genfer WIPO. Der Antragsgegner reagierte darauf nicht.

WIPO-Einzelpanelist Nicholas Smith kam am 24. Mai 2013 zu dem Ergebnis, dass alle 165 Domains an die Antragstellerin zu übertragen sind (Case No. D2013-0632). Zunächst war von ihm zu klären, ob wirklich alle Domains in diesem Verfahren gebündelt werden dürfen, da die Adressdaten des Inhabers zu den Domains nicht alle identisch waren. Zumindest die Daten des administrativen Kontakts und die eMail-Adressen waren jedoch identisch; die verschiedenen Adressdaten waren außerdem zumindest teilweise eindeutig falsch oder unsinnig. Smith ging aufgrund dieser Umstände davon aus, dass der Inhaber Wode der unterschiedlichen Domains ein und die selbe Person ist. Alsdann stieg Smith in die eigentliche Prüfung nach den Regeln der UDRP ein. In jedem der 165 Domain-Namen kommt die Marke Gucci vor, so dass jeweils eine Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain-Namen besteht. Dass der Inhaber der Domain-Namen ein legitimes Interesse oder ein Recht an den Domains hat, war für den Panelisten nicht ersichtlich: Der Antragsgegner ist in keiner Weise mit der Antragstellerin verbunden, und er ist von dieser nicht legitimiert, die Marke Gucci zu nutzen, auch nicht um Domains zu registrieren. Zum Zeitpunkt der Entscheidung war nur eine Domain aktiv (authenticguccioutletonline.net), jedoch nutzte der Antragsgegner kurz zuvor 120 der Domains aktiv und bot unter anderem gefälschte Gucci-Produkte an. Die Antragstellerin wusste das glaubhaft darzustellen und zu belegen, so dass ein Missbrauchsszenario aufgrund des ersten Anscheins (prima facie) vorlag, dem der Antragsgegner nichts entgegengesetzt hat.

Das Tatbestandsmerkmal der Bösgläubigkeit (bad faith) war aus Sicht des Panelisten ebenfalls erfüllt: Der Antragsgegner war sich darüber im Klaren, dass es die Marke Gucci gibt, denn die Domains wiesen auf Seiten, über die gefälschte Gucci-Produkte angeboten wurden. Noch jetzt verweist die letzte aktive Domain authenticguccioutletonline.net des Antragsgegners auf einen Shop, über den anscheinend gefälschte Gucci-Produkte angeboten werden. Dass zur Zeit lediglich eine Domain aktiv ist, während einige der registrierten Domain-Namen noch nicht aktiv waren, spricht nicht gegen das bösgläubige Verhalten des Domain-Inhabers, zumal 120 Domains bereits aktiv zum Missbrauch genutzt wurden. Mithin entschied Panelist Nicholas Smith auf Transfer der Domains auf die Antragstellerin.

Die WIPO-Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/752

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, http://isenbergondomains.com

MPH.COM – TEMPORAUSCH FÜR US$ 62.000,-

Die Ausbeute der vergangenen zwei Wochen Domain-Handel reichte nur für mph.com zum Preis von US$ 62.000,- (ca. EUR 47.328,-). Die Länderendungen präsentierten lediglich ehi.ca für US$ 19.425,- (ca. EUR 14.828,-), doch die neuere generische Endung .info räumte dafür ordentlich ab.

Unter den Länderendungen setzte sich der kanadische Domain-Name ehi.ca mit dem Preis von US$ 19.425,- (ca. EUR 14.828,-) an die Spitze, gefolgt von bob.tv aus Tuvalu für US$ 17.500,- (ca. EUR 13.359,-). Erst dann stieg die deutsche Endung .de mit fitnessstudio.de für EUR 13.000,- und weiteren elf .de-Domains ein.

ehi.ca – US$ 19.425,- (ca. EUR 14.828,-)
bob.tv – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.359,-)

fitnessstudio.de – EUR 13.000,-
communicate.de – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.762,-)
abholen.de – EUR 7.000,-
factory24.de – EUR 5.800,-
mazzo.de – EUR 5.000,-
homestory.de – EUR 3.500,-
urlaubsgruss.de – EUR 3.000,-
onlinekreditvergleich.de – EUR 2.800,-
heisse-geschichten.de – EUR 2.799,-
tee-online.de – EUR 2.700,-
accu.de – EUR 2.500,-
black-friday.de – EUR 2.000,-

isern.es – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
ap.se – EUR 10.000,-
consult.com.au – AUD 8.849,- (ca. EUR 6.353,-)
tnr.eu – EUR 4.500,-
rtg.se – EUR 4.300,-
urecruit.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.116,-)
greentube.jp – EUR 4.000,-
tims.ca – US$ 5.150,- (ca. EUR 3.931,-)
soma.us – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-)
thy.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-)
vu.qc.ca – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.626,-)
mineral.eu – EUR 3.294,-
belts.com.au – AUD 4.449,- (ca. EUR 3.194,-)
voltage.tv – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.206,-)
waived.co.uk – GBP 2.588,- (ca. EUR 3.044,-)
viamedia.se – EUR 3.000,-
sale.tv – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.901,-)
dealsonline.co.uk – GBP 1.995,- (ca. EUR 2.346,-)
pri.mx – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
outofthebox.at – EUR 2.090,-
name.cc – US$ 2.622,- (ca. EUR 2.002,-)
baterias.pt – EUR 2.000,-
grundriss.at – EUR 2.000,-
grundrisse.at – EUR 2.000,-
u.ly – EUR 1.990,-
skytek.eu – EUR 1.970,-

Die neueren generischen Endungen waren alleine von .info vertreten, dafür aber übermäßig: insgesamt 24 Domains zwischen US$ 13.600,- und US$ 3.600,- präsentierten sich, darunter sehr interessante Domains wie wine.info, games.info und shop.info, bei denen die Preise wieder eher schwach aussehen.

wine.info – US$ 13.600,- (ca. EUR 10.382,-)
games.info – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.779,-)
tax.info – US$ 10.805,- (ca. EUR 8.248,-)
gold.info – US$ 10.099,- (ca. EUR 7.709,-)
creditcards.info – US$ 9.323,- (ca. EUR 7.117,-)
tickets.info – US$ 9.100,- (ca. EUR 6.947,-)
hosting.info – US$ 8.532,- (ca. EUR 6.513,-)
shop.info – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.489,-)
trip.info – US$ 7.210,- (ca. EUR 5.504,-)
auto.info – US$ 6.800,- (ca. EUR 5.191,-)
jobs.info – US$ 6.800,- (ca. EUR 5.191,-)
game.info – US$ 6.301,- (ca. EUR 4.810,-)
casinos.info – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.580,-)
herpes.info – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.427,-)
hiv.info – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.122,-)
immigration.info – US$ 5.300,- (ca. EUR 4.046,-)
hepatitis.info – US$ 4.988,- (ca. EUR 3.808,-)
mortgage.info – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.511,-)
finance.info – US$ 4.555,- (ca. EUR 3.477,-)
job.info – US$ 4.466,- (ca. EUR 3.409,-)
impotence.info – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.053,-)
golf.info – US$ 3.802,- (ca. EUR 2.902,-)
books.info – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.901,-)
mortgages.info – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.748,-)

Die alten generischen Endungen konnten sich dagegen mit deutlich besseren Preisen sehr gut inszenieren. Mit world-tourism.org für US$ 27.100,- (ca. EUR 20.687,-) lagen sie deutlich höher als die teuerste Länderendung.

world-tourism.org – US$ 27.100,- (ca. EUR 20.687,-)
htb.org – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.214,-)
bin.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
kultur.net – EUR 10.000,-
armada.net – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.397,-)
hyip.net – US$ 6.089,- (ca. EUR 4.648,-)
webproxy.net – US$ 5.788,- (ca. EUR 4.418,-)
headsets.net – US$ 5.297,- (ca. EUR 4.044,-)
ucakbileti.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.816,-)
handy.org – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.740,-)
apprenticeship.org – US$ 4.507,- (ca. EUR 3.440,-)
gba.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.053,-)
nodepositbonus.net – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.050,-)
utilitytrailers.net – US$ 3.875,- (ca. EUR 2.958,-)
federations.org – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.739,-)
exemplify.org – US$ 3.455,- (ca. EUR 2.637,-)

Dass mph.com, die höchstdotierte Domain der vergangenen beiden Wochen, lediglich US$ 62.000,- (ca. EUR 47.328,-) erzielte, zeugt wieder von dem derzeit schwachen Markt. Worin das Geschäft mit dieser Domain, die man als „Miles per hour“ verstehen kann, liegen soll, ist die Frage, derenthalben der niedrige Preis wieder nicht verwundert. Der neue Inhaber hält die Domain geparkt.

mph.com – US$ 62.000,- (ca. EUR 47.328,-)
boxed.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.718,-)
closingcosts.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.718,-)
healthcareact.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.084,-)
humanpro.com – EUR 19.000,-
bitcasino.com – EUR 17.000,-
miningnews.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.267,-)
rumaila.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.267,-)
takingoff.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.267,-)
30seconds.com – US$ 19.400,- (ca. EUR 14.809,-)
rockdome.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 14.122,-)
collegestudent.com – US$ 17.700,- (ca. EUR 13.511,-)
afirm.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.977,-)
etm.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.214,-)
gunsafety.com – US$ 15.088,- (ca. EUR 11.518,-)
auctionnews.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
hockeyinsider.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
pharmacytech.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
servicemasterrestore.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
upv.com – EUR 10.000,-
cpj.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.924,-)
1956.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.924,-)
toni.com – US$ 12.800,- (ca. EUR 9.771,-)
ftm.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.542,-)
summerhilll.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.542,-)
besthairstyles.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.160,-)
borcam.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.160,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

AUFTAKT – FORUM FÜR MEDIEN- UND WETTBEWERBSRECHT

Die Deutscher Fachverlag GmbH aus Frankfurt/Main lädt zusammen mit der Anwaltssozietät Damm & Mann (Hamburg) zum „1. Forum für Medien- und Wettbewerbsrecht“ am 19. Juni 2013 nach Frankfurt, das eine neue Veranstaltungsform in diesem Rechtsgebiet etablieren will.

Die Teilnehmerzahl des neuen Formats ist aufgrund der Struktur limitiert: Frontalvorträge werden nicht gehalten, stattdessen soll ein Gespräch im offenen Kreis und bei einer offenen Sitzordnung zu einer möglichst hohen Dichte an Diskussionen und Beiträgen führen. Die Moderatoren bewegen sich mit einem Mikrofon durch den Gesprächskreis. Die Themen reichen von Titelschutzfragen, über die EU-Datenschutzverordnung bis hin zu Datenschutz in Social Media-Angeboten wie Facebook. Als Referenten sind unter anderem Rechtsanwältin Dr. Verena Hoene (Heuking, Köln), Rechtsanwalt Dr. Reiner Münker (Wettbewerbszentrale Bad Homburg) und Edgar Wegner (Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz) verpflichtet.

Das „1. Forum für Medien- und Wettbewerbsrecht“ findet am 19. Juni 2013 von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Räumen der Deutscher Fachverlag GmbH, Mainzer Landstraße 251 in 60326 Frankfurt am Main, statt. Die Teilnahmegebühr beträgt normalerweise EUR 589,- (zzgl. MwSt); günstiger dran sind Richter, Universitätsmitarbeiter und Behördenvertreter (EUR 69,- inkl. MwSt) sowie Abonnenten der K&R oder WRP (EUR 389,- zzgl. MwSt). Bereits am Vorabend findet ein „Get together“ statt.

Weitere Informationen und Anmeldung (bist 14. Juni 2013 unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/751

Quelle: kommunikationsundrecht.de

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