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DOMAIN-NEWSLETTER ARTIKEL-ARCHIV


Ausgabe #323: August 2006

.eu-ADR - ein Schiedsgericht als Flickstelle


Das Schiedsgerichtsverfahren für .eu-Domains beim Prager Arbitration Center scheint sich zunehmend zur Korrekturstelle für Missbrauchsfälle aus der Sunrise Period zu entwickeln: nachdem Entscheidungen wie barcelona.eu den Weg gewiesen haben, um gegen allzu dreistes Sunrise-Grabbing mit eingetragenen Marken wie "barc & elona" vorzugehen, hat das Schiedsgericht auch im Fall von reifen.eu offensichtlichen Tricksereien eine Absage erteilt.

Der Beschwerdeführer, ein Herr Richard Schlicht aus Berlin, ist Inhaber der Benelux-Marke "REIFEN", wobei es sich um eine Abkürzung für "REI"nigungsmittel für "FEN"sterglasähnliche Oberflächen handeln soll. Er klagte gegen ein im österreichischen Salzburg anässiges Unternehmen, das den Aufbau, den Betrieb und die Vermarktung von Internetportalen zum Geschäftszweck hat; dem Unternehmen gehören die Rechte an der schwedischen Marke "&R&E&I&F&E&N&". Der Beschwerdeführer machte vor Gericht geltend, dass die Marke aus einem nicht aussprechbaren Zeichengebilde bestehe, das in seiner geschriebenen Fassung höchst verwirrend aussehe und kein zusammenhängend lesbares Wort ergebe; zudem fehle es am Geschäftsbetrieb. Auch dem Gericht kam diese Marke letztlich seltsam vor. Da offensichtlich sei, dass mit dieser im August 2005 und damit nur wenige Monate vor dem Start der .eu Sunrise Period eingetragenen Marke die technische Regel des Art. 11 Abs. 2 VO 874/2004 umgangen werden sollte, besteht nach Ansicht des Richters an der Bösgläubigkeit der Beschwerdegegnerin kein Zweifel. Die Stellung des Zeichens "&" in einer Marke soll nach dem Geist der dotEU-Regelungen nicht zu seiner Weglassung führen, sondern zur Transkription. Konsequenterweise entschied das Gericht, die Domain auf den Beschwerdeführer zu übertragen.

In Sachen .eu auf ungewohntem Terrain erfolgreich waren auch die Burger-Brater von McDonalds. Dank einer in Ungarn eingetragenen Bildmarke sicherte man sich in der Sunrise Period die Domain pizza.eu, wobei in der Marke die beiden "z" durch zwei schräg liegende, charakteristische "M" ersetzt sind. Dagegen wandte sich der Schwede Torbjörn Ahlberg; er machte vor Gericht geltend, dass man die Marke nicht als "pizza" lesen dürfe, sondern als "pimma". Folglich habe McDonalds keinen Anspruch auf pizza.eu. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht, und hielt die leicht abgewandelte Nutzung der berühmten goldenen Bögen für einen zulässigen Griff in die Trickkiste. Dass McDonalds in Ungarn im übrigen gar keine Pizzen verkauft, spielte keine Rolle.

Unterdessen hat das Schiedsgericht Änderungen an den Verfahrensregelungen angemahnt. Seit Mitte Juni hat man die geltenden Regelungen einer kritischen Prüfung unterzogen; Ergebnis ist ein Katalog an selbst formulierten Änderungen an den bisher geltenden Regelungen, die bis 15. September zur öffentlichen Diskussion stehen. Die Modifikationen sind meist formeller Natur; so sollen künftig Schriftsätze, die mit elektronischer Signatur versehen sind, nicht zusätzlich noch in Papierform eingesandt werden müssen. Um nicht in Papier zu versinken, soll ein Nachlass von 5 Prozent bei den Verfahrensgebühren einen zusätzlichen Anreiz für diese Variante schaffen. Auch wer seinen Antrag über Service Provider wie Anwälte einreicht, soll mit Nachlässen von bis zu 20 Prozent belohnt werden. Ausserdem sollen Wochenenden bei der Fristberechnung entsprechend den Regelungen im BGB zu Verlängerungen führen. Ob das Gericht allerdings Gehör findet, ist bisher nicht bekannt.

Die Entscheidung reifen.eu findet man unter:
> http://www.adr.eu/adr/decisions/decision.php?dispute_id=910

Die Entscheidung pizza.eu findet man unter:
> http://short4u.de/44d105b1ec4ae

Die ADR-Regeln und weitere Informationen findet man unter:
> http://www.adreu.eurid.eu/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: managingip.com, intern.de, eigene Recherche