Newsletter-Ausgabe #602: Februar 2012

Themen: M&A – KeyDrive übernimmt Moniker und Snapnames | Statistik – .com knackt die 100 Millionen! | TLDs – Neues von .ca, .ga und .gh | Hyperlinks – Heise-Verlag siegt vor BVerfG | Sedo – Sekundärmarkt-Studie 2011 vorgelegt | DomainFest – Domains für US$ 717.450,– verkauft | London – .nxt-Konferenz im Juni 2012 |

M&A – KEYDRIVE ÜBERNIMMT MONIKER UND SNAPNAMES

Der Markt der Domain-Registrare ist weiter in Bewegung: die in Luxembourg ansässige KeyDrive S.A. hat offiziell Presseberichte bestätigt, dass man den Registrar Moniker sowie den Domain-Dienstleister SnapNames von Oversee erworben hat. Details der Übernahme blieben jedoch geheim.

Mitte vergangener Woche war die erste Meldung durchgesickert, wonach Keydrive in Kürze zu Gerüchten über einen bevorstehenden Inhaberwechsel bei Moniker und SnapNames Stellung nehmen werde. Und tatsächlich, wenig später bestätigte das Luxembourger Unternehmen, zu dem der im saarländischen St. Ingbert ansässige Registrar Key-Systems sowie die US-amerikanische NameDrive-Gruppe gehört, alle Mutmaßungen: offenbar bereits im Januar 2012 hat man sich mit Oversee.net auf einen Verkauf verständigt. Während der Schwerpunkt bei Moniker und seinen inoffiziell zwischen zwei und drei Millionen verwalteten Adressen in der Registrierung von Domain-Namen liegt, zählt SnapNames zu den Pionieren im Markt des so genannten „Backordering“ von Domains, also der Neuregistrierung von frei werdenden oder gelöschten Domain-Namen, deren Inhaber sich zuvor gegen eine Verlängerung bestehender Registrierungsverträge entschieden haben.

„Der Erwerb dieser beiden führenden Unternehmen im sekundären Domain-Markt passt perfekt zu unserer Strategie des globalen Wachstums“, so Alexander Siffrin, Chairman von KeyDrive S.A. und CEO/Gründer von Key-Systems. Mit der Übernahme beschäftigt die Gruppe künftig 160 Mitarbeiter und verwaltet dabei insgesamt über sechs Millionen Domains; nach eigenen Angaben nimmt man damit aktuell Platz 6 im Ranking der ICANN-akkreditierten Domain-Registrare ein. Für die Kunden in Europa soll sich der Zugang zu US-amerikanischen Domain-Händlern öffnen. Ob sich der Verkauf auch für Oversee gelohnt hat, bleibt indes zweifelhaft: SnapNames war nach dem „halvarez“-Skandal, bei dem ein Mitarbeiter die Preise bei Domain-Auktionen mit eigenen Geboten nach oben getrieben hatte, in die Schlagzeilen geraten, und dürfte daher deutlich an Wert verloren haben. Moniker hatte dagegen auf dem Höhepunkt einst US$ 24 Mio. gekostet, ein Preis, der nun kaum mehr erzielt worden sein dürfte. Offizielle Meldungen hierüber gibt es jedoch nicht.

Damit bleibt der Registrar-Markt weiter in Bewegung. Erst im August 2011 hatte Web.com, der Mutter-Konzern des US-amerikanischen Registrars Register.com, den Ex-Monopolisten Network Solutions (NSI) übernommen. Nahezu zeitgleich war bekannt geworden, dass Tucows sämtliche Anteile an dem Bonner Registrar EPAG erworben hatte. Letztlich tritt damit ein, was viele Experten schon seit Jahren vorhergesagt hatten: der Markt der Domain-Dienstleister konsolidiert und konzentriert sich. Ob und wie sich das auf die Domain-Gebühren auswirkt, bleibt abzuwarten.

Quelle: domainnamenews.com, keydrive.lu, domainnamewire.com

STATISTIK – .COM KNACKT DIE 100 MILLIONEN!

Es ist vollbracht: knapp 27 Jahre nach Zuteilung der ersten Domain hat .com die historische Marke von weltweit 100 Millionen registrierten Internetadressen überschritten. Doch der Inhaber der Jubiläumsdomain wird immer ein Geheimnis bleiben.

Wann genau die Rekordmarke gefallen ist und wer sich als Inhaber der Jubiläumsdomain feiern lassen darf, werden wir wohl nie erfahren. Der Grund ist technischer Natur: auf den ersten Blick wies bereits der bei ICANN einzureichende „monthly report“ für Oktober 2011 exakt 100.540.971 .com-Domains aus; blickt man dagegen auf das Zone File und lässt alle Domains weg, die sich zum Beispiel im Löschungsstatus „pending delete“ befinden, sind es einige Millionen weniger. Spätestens seit zwei Wochen ist es aber definitiv so weit, die Schallmauer ist durchbrochen. Dazu beigetragen hat nicht unwesentlich ein kräftiger Schub im Januar, der .com allein in den vergangenen vier Wochen um über eine Million Domains nach vorn gebracht hat.

Für die Registry VeriSign bedeutet dieser Sprung auch weiterhin klingelnde Kassen: der aktuelle Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN sichert VeriSign ein Maximum von US$ 7,85 pro Domain und Jahr zu. Auch wenn der Vertrag Ende 2012 ausläuft, dürfte einer Verlängerung wenig entgegenstehen – zu sicher und zu stabil läuft die Verwaltung, als dass es ICANN riskieren könnte, die wichtigste Top Level Domain der Welt in andere Hände zu geben, zumal keine andere Registry auch nur annähernd so viele Domains verwaltet wie VeriSign.

So ganz wollen wir die Endungen hinter .com jedoch nicht vergessen. Einen tollen Jahresauftakt feiert auch .de, nach .com das zahlenmäßig zweitstärkste Kürzel der Welt. Voraussichtlich im April 2012 dürfte sich .de über die Marke von 15 Millionen Internetadressen katapultieren und damit ebenfalls ein nicht minder historisches Ereignis feiern. Gleiche Aussichten stehen daneben .net bevor, die aktuell bei etwas über 14,5 Millionen Domains notiert und damit ebenfalls in der ersten Hälfte des Jahres 2012 über die 15 Millionen klettern wird. Machen Sie sich selbst einen Eindruck:

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 14.823.192 – (Vergleich zum Vormonat: + 82.718)
.at – 1.107.995 – (Vergleich zum Vormonat: + 49.856)
.com – 100.435.497 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.071.138)
.net – 14.504.838 – (Vergleich zum Vormonat: + 128.941)
.org – 9.790.007 – (Vergleich zum Vormonat: + 120.642)
.info – 8.279.314 – (Vergleich zum Vormonat: + 50.544)
.eu – 3.538.983 – (Vergleich zum Vormonat: + 25.580)
.biz – 2.195.301 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.821)
.us – 1.758.673 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.867)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: theregister.co.uk, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CA, .GA UND .GH

Während ICANN an der Einführung neuer Domain-Endungen arbeitet, hat Gabun sein Kürzel verloren: unter mysteriösen Umständen ist das Kürzel .ga aus dem Netz verschwunden. In Kanada bereitet man dagegen internationalisierte Adressen vor, während in Ghana die Registry wechselt – hier die Kurznews.

Die kanadische Domain-Verwaltung CIRA (Canadian Internet Registration Authority) hat mit der zweiten und letzten Phase ihres Konsultationsverfahrens zur Einführung internationalisierter Domain-Namen (IDNs) begonnen. Im Dialog mit den Nutzern will CIRA damit die Details klären, bevor im weiteren Verlauf des Jahres 2012 die Internationalisierung für die Landesendung .ca startet. Zur Debatte steht derzeit eine Erweiterung um maximal 13 Sonderzeichen, im wesentlichen die im Französischen gebräuchlichen Umlaute a, e, i, o und u jeweils mit Akzent. Im Rahmen der Einführung bevorzugt CIRA ein Phasen-Modell mit jeweils zwölfwöchiger Sunrise- und Landrush-Period, um Rechtsverletzungen zu erschweren. Die kanadische Community hat nun bis 24. Februar 2012 Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern; wann genau die IDN-Vergabe beginnt, ist noch nicht bekannt.

Der zentralafrikanische Staat Gabun steckt mit seiner Landesendung .ga in Domain-Problemen. Wie der DNS-Experte Stéphane Bortzmeyer in seinem Blog berichtet, reagiert .ga seit dem 13. September 2011 mit einem Ausfall; seit 27. Oktober 2011 kommt es lediglich zu Fehler-Meldungen des Name-Servers, wobei auch zwei externe Name-Server bei der französischen Registry AFNIC als auch dem Réseaux IP Européens Network Coordination Centre (RIPE NCC) in Amtsterdam betroffen sind. Das Kürzel .ga ist laut Bortzmeyer damit nahezu unbrauchbar. Die Ursache ist bisher unklar; Bortzmeyer vermutet, dass der originäre Name-Server ausgefallen ist, ohne dass er jedoch auf eine eMail oder ein Fax bisher eine Antwort erhalten habe. Für das dezentralisierte Domain Name System hat dieser Ausfall unmittelbar keine Auswirkungen; die Inhaber von .ga-Domains müssen aber bis auf weiteres auf ihre Adresse verzichten und auf stabilere Endungen ausweichen.

Führungswechsel in Ghana: wie die National Information Technology Agency (NITA) mitteilt, hat man sich mit der aktuellen Registry Ghana Dot Com (GDC) auf ein Memorandum of Understanding verständigt. GDC verwaltet den Namensraum unter dem Landeskürzel .gh, wird diese Aufgabe jedoch in Umsetzung des Electronic Transaction Act 2008 (ACT 772) auf die staatliche NITA übertragen. Die Übertragung soll einen Neustart für .gh vorbereiten, der zu einer „world class domain registry“ führt und die Registrierung von .gh-Domains für alle Personen und Unternehmen ermöglicht. Details der künftigen Verwaltung will NITA mit der ghanaischen Community beginnend ab Februar 2012 diskutieren. Ob und in welchem Umfang sich die Vergabebedingungen für .gh ändern, bleibt daher abzuwarten; aktuell muss der so genannte Domain Administrator zwingend seinen Sitz in Ghana haben. Dies ließe jedoch auch die Tür für Treuhandmodelle offen.

Den ersten Zwischenbericht zur IDN-Konsultation bei .ca finden Sie unter:
> http://idnconsultation.ca

Weitere Informationen zu .gh finden Sie (noch) unter:
> http://www.ghana.com.gh

Quelle: cira.ca, internetnews.me, modernghana.com

HYPERLINKS – HEISE-VERLAG SIEGT VOR BVERFG

Das Bundesverfassungsgericht hat im Streit zwischen heise.de und der Verwertungsindustrie die Verfassungsbeschwerde letzterer gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2010 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 15.12.2011, Az.: 1 BvR 1248/11). Das BGH-Urteil ist damit rechtskräftig. Im Rahmen einer meinungsbildenden und informationenverschaffenden Online-Berichterstattung durfte heise.de auf einen Anbieter von Kopiersoftware verlinken.

In einem Online-Artikel am 19. Januar 2005 berichtete heise.de über den Softwarehersteller Slysoft, der mit AnyDVD eine Applikation anbietet, die es ermöglicht, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen. Das ließ sich jedoch die Musik- und Filmindustrie, die ihr geistiges Eigentum verletzt sah, nicht gefallen und verlangte die Unterlassung der Berichterstattung und der Verlinkung. Da heise.de dem nicht nachkam, sondern in weiteren Artikeln dieses Unterlassungsbegehren darstellte und wieder die Seiten von SlySoft verlinkte, klagten die Betroffenen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen. Der BGH wog die Rechte der Klägerinnen gegen die der Beklagten ab und gelangte zu der Ansicht, den Klägerinnen stehe kein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu, denn die Handlungen der Beklagten seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt (Urteil vom 14. Oktober 2010, Az.: I ZR 191/08). Im einzelnen meinte der BGH, die Links in den beanstandeten Artikeln hätten nicht nur eine technische Funktion, sie sind darüber hinaus in die Beiträge und in die in ihnen enthaltenen Stellungnahmen als Belege und ergänzende Angaben eingebettet. Damit sind sie nicht nur vom Gewährleistungsgehalt der Pressefreiheit, sondern auch von der Meinungsfreiheit erfasst. Die Klägerinnen wandten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gegen das BGH-Urteil. Sie rügten eine Verletzung ihres durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten geistigen Eigentums, unter anderem damit, dass das Urteil des BGH „an einem Abwägungsdefizit“ leide.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Rüge nicht zur Entscheidung an. Nach seiner Auffassung liegt hier kein von ihm zu entscheidender Fall vor: Die Abwägung, die der Bundesgerichtshof vorgenommen hat, ist bei Zugrundelegung anerkannter presserechtlicher und urheberrechtlicher Maßstäbe des Verfassungsrechts nicht zu beanstanden. Schon aber, dass die Klägerinnen sich lediglich dagegen wenden, dass die Abwägung nicht zwingend wie vom BGH vorgenommen hätte ausfallen müssen, reicht für eine Verfassungsbeschwerde nicht aus. Angriffspunkt einer Verfassungsbeschwerde sind in einem solchen Falle, dass „abwägungsrelevante Umstände oder Rechtspositionen nicht oder fehlerhaft berücksichtigt oder grundrechtsrelevant fehlgewichtet wurden“. Der BGH habe aber beanstandungsfrei zwischen den im Raum stehenden Rechten abgewogen. Das Ergebnis hätte verfassungsrechtlich vertretbar auch anders ausfallen können. Das spricht aber nicht gegen die Abwägung des BGH. Das BVerfG stimmt mit dem BGH überein, dass die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung zu reduzieren und isoliert zu betrachten, sondern deren informationsverschaffender Charakter mit zu erwägen sei, da der am grundrechtlichen Schutz teilhabe. Das BVerfG stützt zudem die Ansicht des BGH, dass der Inhalt einer verlinkten Internetseite nicht schon aufgrund der Verlinkung zur vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung wird, und dass die Verlinkung die Urheberrechtsverletzung nicht vertiefe, denn der Leser könne die Seite des Softwareherstellers auch über eine Internetsuche leicht finden. Auch die Auffassung der Klägerinnen, der BGH sei von seiner Rechtsprechung abgewichen, reiche nicht für eine Verfassungsbeschwerde aus. Das BVerfG meint, dass selbst wenn eine Abweichung von früherer Rechtsprechung vorläge, so begründe das für sich genommen kein grundrechtlich relevantes Abwägungsdefizit. Alles in allem bestätigte das BVerfG die Entscheidung des BGH und erklärte die eigene Entscheidung für unanfechtbar.

Mit seiner Entscheidung stützt das Bundesverfassungsgericht das Presserecht und die Meinungsfreiheit im Internet gegenüber Inhabern von Verwertungsrechten. Aber Vorsicht, wie das BVerfG auch bemerkt, kann eine Abwägung der in Frage stehenden Grundrechtspositionen auch zu Gunsten der Inhaber von geistigem Eigentum ausfallen – und das sicher in vielen Fällen völlig zu Recht.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/544

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/414

Eine Dokumentation des gesamten Rechtsstreit findet man bei heise.de unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/545

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesverfassungsgericht.de, telemedicus.info, heise.de

SEDO – SEKUNDÄRMARKT-STUDIE 2011 VORGELEGT

Wie jedes Jahr legte Sedo wieder einmal eine Studie über den Sekundärmarkt für Internet-Domains vor. Die Studie für 2011 zeigt kleine Einbussen gegenüber dem Vorjahr, die allerdings überwiegend auf den sex.com-Deal in 2010 zurückzuführen sind. Insgesamt war 2011 ein gutes Domain-Jahr.

Die Anzahl über die Domain-Börse Sedo verkaufter Domains ging in 2011 gegenüber 2010 zurück von 43.499 auf 39.951 Domains. Gleiches gilt auch für das gesamte Verkaufsvolumen, das von EUR 76.012.091,– in 2010 auf EUR 60.583.776,– in 2011 absackte. Dabei ist freilich zu bedenken, dass Sedo 2010 sex.com für exzeptionelle US$ 13 Mio. verkaufen konnte. Im Rückblick auf 2009, in dem das Verkaufsvolumen bei EUR 54.746.261,– lag, darf man wohl nach wie vor einen Aufwärtstrend konstatieren.

Spitzenreiter unter den 39.951 verkauften Domain ist wie immer .com mit 44 Prozent Anteil, gefolgt von .de mit 18 Prozent. An dritter Position steht deutlich abgeschlagen mit 6 Prozent .uk, der sich .net mit 5 Prozent und .eu und .org mit 4 Prozent anschließen. Die Durchschnittspreise sanken etwas ab. So betrugen sie bei .com EUR 1.990,– gegenüber EUR 2.387,– in 2010; .net-Domains kosteten im Schnitt nur noch EUR 1.149,– gegenüber EUR 1.214,– in 2010, und .org EUR 923,– gegenüber EUR 1.678,– in 2010. Auch für .de rutschten die Durchschnittspreise, allerdings nur ein wenig von EUR 1.135,– in 2010 auf EUR 1.101,– in 2011. Hingegen musste .co.uk, die in 2011 einen Schnitt von EUR 912,– machte, deutlichere Einbussen hinnehmen, da 2010 der Schnitt noch bei EUR 1.497,– lag.

Der Überblick über die Quartale in 2011 zeigt einerseits eine Verringerung der Anzahl der Verkäufe über das Jahr, aber im 2. und 4. Quartal gleichwohl eine Steigerung des Verkaufsvolumens und damit einhergehend des Durchschnittspreises gegenüber dem jeweils vorausgehenden Quartal:

Q1 10.608 – EUR 15.622.340,– – Ø EUR 1.472,–
Q2 10.600 – EUR 17.098.740,– – Ø EUR 1.613,–
Q3 9.778 – EUR 13.595.603,– – Ø EUR 1.390,–
Q4 8.965 – EUR 14.267.093,– – Ø EUR 1.591,–

Dabei bewegten sich 58 Prozent aller Verkäufe unter der Preismarke von EUR 500,–; 32 Prozent der Verkäufe lagen zwischen EUR 500,– und EUR 2.500,–, und nur 6 Prozent innerhalb der Marke bis EUR 5.000,–. Darüber herrschte dünne Luft: nur 4 Prozent aller Verkäufe lagen über EUR 5.000,–. Doch auch wenn in 2011 einige Zahlen nach unten zeigten, reiht sich das Domain-Handelsjahr 2011 bei der Domain-Börse Sedo, bei einem Ausrutscher nach oben im Jahr 2010, in eine immer weiter prosperierende Abfolge von immer erfolgreicher werdenden Jahren.

Die Sedo Domain-Markt-Studie 2011 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/546

Quelle: sedo.de

DOMAINFEST – DOMAINS FÜR US$ 717.450,– VERKAUFT

Vergangene Woche war DomainFest 2012 in Santa Monica. Mit diesem ersten wichtigen Domainer-Treffen in 2012 ging selbstverständlich eine Domain-Auktion von Moniker einher. 61 Domains standen zum Gebot, 24 Domains fanden einen neuen Inhaber und erzielten insgesamt US$ 717.450 (EUR 547.012,–).

Die Domain marriages.com war bereits vor Eröffnung der Auktion zum Preis von US$ 36.000,– (ca. EUR 27.448,–) verkauft. Im übrigen zeigte die Auktion, dass Domainer in diesem Jahr, abgesehen von dem ersten Millionendeal gleich zu Beginn des Jahres, noch sehr verhalten agieren. Erfreulich war sicher der Betrag von US$ 325.000,– (ca. EUR 247.793,–), den die ZweiZeichen-Domain qr.com erzielte.

qr.com – US$ 325.000,– (ca. EUR 247.793,–)
empire.com – US$ 135.000,– (ca. EUR 102.929,–)
qe.com – US$ 89.000,– (ca. EUR 67.857,–)
catfood.com – US$ 61.000,– (ca. EUR 46.509,–)
marriages.com – US$ 36.000,– (ca. EUR 27.448,–)
icard.com – US$ 26.000,– (ca. EUR 19.823,–)
rentaltrucks.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 9.530,–)
avengers.com – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.050,–)
margo.com – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.050,–)
stripmall.com – US$ 3.700,– (ca. EUR 2.821,–)
liverdonor.com – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.287,–)
vintagemirrors.com – US$ 2.750,– (ca. EUR 2.097,–)
sportstherapist.com – US$ 2.500,– (ca. EUR 1.906,–)
civilunion.com – US$ 2.400,– (ca. EUR 1.830,–)
activitycenter.com – US$ 1.900,– (ca. EUR 1.449,–)
antiqueguide.com – US$ 1.700,– (ca. EUR 1.296,–)
californiarolls.com – US$ 1.500,– (ca. EUR 1.144,–)
liberalartscolleges.com – US$ 1.500,– (ca. EUR 1.144,–)
autosupply.net – US$ 900,– (ca. EUR 686,–)
xeam.com – US$ 900,– (ca. EUR 686,–)
guavas.com – US$ 800,– (ca. EUR 610,–)
weddingcards.net – US$ 700,– (ca. EUR 534,–)
hotcoupons.net – US$ 400,– (ca. EUR 305,–)
prescriptionrefill.net – US$ 300,– (ca. EUR 229,–)

Doch fanden die angebotenen Premiumdomains emails.com, work.com, jackpot.com und Konsorten, deren Mindestgebote bei US$ 750.000,– oder US$ 1 Mio. starteten, bisher zumindest keine überzeugenden Bieter:

Domain – Domain-Mindestgebot
work.com – US$ 1 Mio.
host.com – US$ 1 Mio.
security.com – US$ 1 Mio.
promo.com – US$ 1 Mio.
jackpot.com – US$ 750.000,–
bargain.com – US$ 750.000,–
juice.com – US$ 750.000,–
12.com – US$ 750.000,–
platinum.com – US$ 750.000,–
emails.com – US$ 500.000,–

Das mag sich aber noch ändern, denn auf anlässlich von DomainFest 2012 nicht verkaufte Domains kann im Rahmen der stillen Auktion bis 16. Februar 2012 geboten werden:
> http://www.domain-recht.de/verweis/542

> http://domainfest.com

Quelle: domainnamenews.com, thedomains.com

LONDON – .NXT-KONFERENZ IM JUNI 2012

Die „.nxt“ war die erste Konferenz, die sich ganz den neuen Domain-Endungen widmete. Nach den zwei Veranstaltungen im Jahr 2011 in den USA findet in diesem Jahr eine weitere Konferenz, diesmal auf europäischem Boden, statt: die nächste .nxt-Konferenz wird im Juni 2012 in London hofhalten.

Die .nxt ist ein Informationsservice zu Fragen der Verwaltung des Internets, der ein Multi-Stakeholder-Model, wie es derzeit von ICANN repräsentiert wird, unterstützt. Hinter dem Service stecken unter anderem Kieren McCarthy, der von 2007 bis 2009 als ICANNs „General Manager for Public Participation“ tätig war. Vom 20. bis 22. Juni 2012 veranstaltet .nxt nun erstmals eine Konferenz auf europäischem Boden. Der Zeitpunkt für die Veranstaltung liegt deutlich nach der Veröffentlichung der Bewerberliste im Mai und innerhalb der Objection Filing Period. Die zu diskutierenden Themen dürften entsprechend interessant werden.

Die .nxt-London findet vom 20. bis zum 22. Juni 2012 in London (UK) im Hotel Park Plaza Victoria London, 239 Vauxhall Bridge Road, London SW1V 1EQ, Großbritaninnen statt. Anmeldungen und Preise sind noch nicht bekannt.

Weitere Informationen unter:
> http://dot-nxt.com/london

Quelle: domainsville.com, dot-nxt.com, icannwiki.com, eigene Recherche

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