Newsletter-Ausgabe #584: September 2011

Themen: Doppelgänger-Domains – Eingangstor für Datendiebe? | Google Analytics – Datenschützer gibt grünes Licht | TLDs – Neues von .au, .eu und .bayern | Datenschutz – Gericht entlastet Forenbetreiber | new TLDs – der Vorteil einer eigenen Endung | swag.com – fette Beute für US$ 120.000,- | newdomains.org – der Countdown in München läuft!

Doppelgänger-Domains – Eingangstor für Datendiebe?

Der feindliche Einsatz von Vertipper-Domains stellt ein erhebliches Risiko für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Sicherheitsunternehmens Godai Group LLC nach Auswertung verdeckter Recherchen rund um die so genannten „Fortune 500“.

Das unbefugte Registrieren von Vertipper-Domains, um sie in Gewinnerzielungsabsicht zu verkaufen, ist fast so alt wie der Handel mit Domains. Die „Doppelgänger Domains“ genannte Studie hat derartige Vertipperadressen nun als Schwachstelle in der Unternehmenskommunikation ausgemacht. Der Fokus der Studie liegt dabei auf dem Einsatz von Subdomains nach dem Muster usapple.com statt us.apple.com; gerade weltweit tätige Unternehmen nutzen solche Unteradressen, um ihr Internetangebot länderspezifisch auszurichten. Bei den untersuchten Fortune 500 handelt es sich um die 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt, wie sie in einer jährlich erscheinende Liste vom US-Wirtschaftsmagazin Fortune veröffentlicht werden. Die Studie kam dabei zu dem Ergebnis, dass 151 oder umgerechnet etwa 30 Prozent der Unternehmen anfällig für Angriffe durch Doppelgänger-Domains waren.

Godai hat dabei zwei Ansätze untersucht: zum einen rein passive Attacken, bei denen der Angreifer die Vertipper-Domain registriert, um dann einen Mail-Server so zu konfigurieren, dass alle über diese Domain gesandten eMails („catch-all“) bei ihm eingehen. Zum anderen wurde die Vertipper-Domain genutzt, um sie aktiv beispielsweise im Rahmen von Social Media einzusetzen und an vertrauliche Informationen zu gelangen. Im Fall der passiven Attacken gelang es, binnen sechs Monaten über 120.000 eMails mit insgesamt 20 Gigabyte Daten zu sammeln, die Geschäftsgeheimnisse wie Rechnungen, Diagramme, Passwörter oder Kreditkarteninformationen enthielten; ein einfacher Vertipper des Absenders hat also ausgereicht, um eine riesige Menge sensibler Daten zu gewinnen. Im Fall der aktiven Attacken zeigt Godai auf, wie einfach Kommunikation zwischen zwei „Fortune 500“-Unternehmen abgefangen werden konnte. Dass es sich um konkrete Gefahren handelt, zeigte ein Blick ins WHOIS: vor allem High-Tech-Unternehmen waren von Doppelgänger-Domains betroffen, wobei deren Inhaber seinen Sitz wiederum oft in China hatte.

Die Studie zeigt, wie wichtig Domain-Namen und deren Verwaltung geworden sind. Insbesondere Unternehmen sollten bemüht sein, ein Domain-Portfolio aufzubauen und auf aktuellem Stand zu halten. Zunächst sollte der zu schützende Begriff/Name unter allen relevanten gTLDs (wie .com, .net und .info) und ccTLDs (wie .de, .at und .ch) registriert werden. Mehrteilige Begriffe wie zum Beispiel Hewlett-Packard sollten im nächsten Schritt auch um die Bindestrich-Domain ergänzt werden. Häufig vergessen wird dann, an Tippfehler-Varianten zu denken, in unserem Beispiel also etwa hewlet-packard oder hulett-packard. Steht damit der Kern des eigenen Portfolios, sollte man branchenspezifische Schlagwörter wie laptop.com, monitor.de oder hardware.info miteinbeziehen; sie können vor allem im Marketing wertvolle Unterstützung leisten. Insgesamt entsteht so ein Domain-Portfolio, welches gerade bei bekannten Unternehmen aus mehreren hundert Domains besteht und damit effektiven Schutz gegen Grabber und Cybersquatter bietet.

Die Studie finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/480

Quelle: godaigroup.net, wikipedia.org, eigene Recherche

Google Analytics – Datenschützer gibt grünes Licht

Der Streit zwischen dem Suchmaschinenbetreiber Google und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um den Einsatz von Google Analytics ist beendet: Detailänderungen sollen ab sofort einen beanstandungsfreien Betrieb erlauben

Bei Google Analytics handelt es sich um ein kostenloses Werkzeug, mit dem Webseitenbetreiber Informationen wie Herkunft, Verweildauer und Suchbegriffe ihrer Besucher in Suchmaschinen analysieren können. Da ohne Wissen des Benutzers so ein umfassendes Benutzerprofil von den Besuchern angelegt werden kann, gilt Google Analytics als rechtlich umstritten. Datenschützer kritisieren, dass bei der Erstellung eines Nutzungsprofils durch den Webseitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden; die IP-Adresse soll dabei kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes sein. Seit Ende 2009 gab es daher Verhandlungen zwischen dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (einer informellen Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz) sowie Google, um über Änderungen einen gesetzeskonformen Einsatz des Werkzeugs sicherzustellen.

Im Zuge dieser Verhandlungen einigte man sich vergangene Woche auf einige Änderungen, die laut Pressemitteilung einen beanstandungsfreien Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich machen. Zunächst sollen alle Webseitenbetreiber einen von Google vorbereiteten, 14 Seiten umfassenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich unterzeichnen. In der Datenschutzerklärung soll des weiteren ein Hinweis erfolgen, dass Google Analytics auf der Website eingesetzt wird. Über eine IP-Masken Funktion im Programmcode (?_anonymizeIp()?) soll Google Analytics zudem angewiesen werden, nicht länger die vollständige IP-Adresse der Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten. Schließlich stellt Google ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung, mit dessen Hilfe den Nutzern die Möglichkeit zum automatisierten Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird; Nutzer aller gängiger Browser können das Add-on kostenlos installieren.

Erst die Praxis wird zeigen, ob ein 14seitiger, auszudruckender und zu unterschreibender Vertrag nicht letztlich so abschreckend wirkt, dass viele Webseitenbetreiber ihn schlicht unter den Tisch fallen lassen; mit einem Anklicken wie bei (oft deutlich längeren) Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es also nicht mehr getan. Eines sollte man jedoch nicht vergessen: nicht Google, sondern die Webseitenbetreiber sind für den datenschutzgerechten Einsatz von Google Analytics verantwortlich.

Das Browser-Add-on finden Sie unter:
> http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Hinweise für Webseitenbetreiber mit Sitz in Hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/481

Quelle: wikipedia.org, datenschutz-hamburg.de, conversionroomde.blogspot.com,

TLDs – Neues von .au, .eu und .bayern

Leinen los in Down Under: Änderungen in den Vergaberegeln für australische Domains dürften dem Handel neuen Schub verpassen. In Brüssel verteilt EURid dagegen rund 9.000 .eu-Domains neu, während man sich in Bayern auf Registry-Suche begibt – hier unsere Kurznews.

Die australische Länderdomain-Verwaltung .au Domain Administrator (auDA) macht ihr Kürzel durch einige Änderungen in den Vergabebedingungen kundenfreundlicher. Auf Empfehlung einer Arbeitsgruppe entfällt künftig vor allem das Verbot, .au-Domains zu verkaufen; dies dürfte dem Handel einen spürbaren Schub verschaffen. Zudem sollen so genannte „Drops“, also das erneute Freiwerden von Domains in Folge einer Beendigung des Registrierungsvertrages, transparenter werden. Die Beschränkung, dass eine Registrierung von .com.au- oder .net.au-Domains ausschließlich Personen und Unternehmen mit Sitz in oder gültigen Marke aus Australien vorbehalten ist, bleibt dagegen erhalten. Angesichts einer Registrierungsdauer von in der Regel 8-15 Werktagen muss man zudem Geduld mitbringen, bevor man selbst in diesem Fall eine .au-Domain sein Eigen nennen darf.

EURid, die in Brüssel ansässige .eu-Registry, hat einen Rechtsstreit um knapp 9.000 missbräuchlich registrierte .eu-Domains gewonnen. Wie EURid in einer Presseerklärung mitteilte, hat der „Brussels court of appeal“ bereits am 21. September 2010 entschieden, dass die Registrierung in bösem Glauben erfolgt sei und dass die Registrierungen beendet werden müssten. Ursprünglich waren die Domains offenbar von einer Nutzerin mit dem Namen Zheng angemeldet worden. Nach Ablauf der Rechtsmittelfristen ist EURid nun befugt, das rechtskräftige Urteil umzusetzen und die betroffenen .eu-Domains zu widerrufen. Aktuell befinden sich die Domains in einer 40tägigen Quarantäne; am 24. und 25. Oktober 2011 werden sie aber nach und nach zur erneuten Anmeldung nach dem „first come, first served“-Prinzip freigegeben. Eine Liste aller Domains hat EURid auf seiner Website veröffentlicht. Die Zahl der hochwertigen Domains ist allerdings überschaubar; zudem sollten sich Schnäppchenjäger hüten, versehentlich Rechte Dritter zu verletzen.

Die bayerische Staatsregierung hat anlässlich einer Kabinettssitzung vom 14. September 2011 den Startschuss für die Einführung einer eigenen Domain-Endung für Bayern gegeben. Der IT-Beauftragte der Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, teilte mit, dass Bayern auf ein privatwirtschaftliches Betreibermodell für seine Landes-Domain setzt, wobei man sich ein Mitspracherecht sichert. Der künftige Betreiber von .bayern soll dabei im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt werden; die Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort zum Download bereit. Bis 17. Oktober 2011 um 11.00 Uhr haben demnach alle interessierte Registry-Betreiber Gelegenheit, sich um den Abschluss des Registry-Vertrages und die Ausstellung des bei ICANN erforderlichen Unterstützungsschreibens zu bewerben. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Steuern abzugeben. Interessenten sollten allerdings bedenken: Eine finanzielle Beteiligung des Freistaats Bayern an den Kosten für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren bei ICANN und dem Betrieb der Top Level Domain sowie jegliche Kostenerstattung sind ausgeschlossen; an den Umsätzen aus dem Domain-Betrieb will der Freistaat aber angemessen beteiligt werden.

Eine Liste aller frei werdenden .eu-Domains finden Sie unter:
> http://link.eurid.eu/revoked_names

Die Ausschreibungsunterlagen für .bayern finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/479

Weitere Informationen zu .bayern finden Sie unter:
> http://www.punktbayern.de

Quelle: auda.org.au, eurid.eu, bayern.de

Datenschutz – Gericht entlastet Forenbetreiber

Das OLG Hamburg hat in einer jüngeren Entscheidung datenschutzrechtliche Fragen im Hinblick auf Forenbeiträge behandelt. Es kam zu der Erkenntnis, dass deutsches Datenschutzrecht greift, wenn persönliche Daten, die auf US-amerikanischen Servern liegen, in einem deutschen Forum veröffentlicht werden, und dass der Betreiber des Forums eine für die Übermittlung der Daten verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist (Urteil vom 02.08.2011, Az.: 7 U 134/10).

Der Kläger war Geschäftsführer von Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel im Internet vertreiben. Er ist als deren Geschäftsführer im irischen Handelsregister eingetragen. Die Beklagte betreibt über ihren Internetauftritt unter anderem ein Internetforum, in dem ein Dritter im Rahmen einer Diskussion als Beleg, dass hinter verschiedenen Nahrungsergänzungsmittelanbietern im Internet dieselben Anbieter stehen, den Namen des Klägers, seine Adresse sowie sein Geburtsdatum aus dem irischen Handelsregister veröffentlicht hat. Der Kläger klagte auf Unterlassung, da er sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 15.10.2010, Az.: 325 O 18/10) untersagte die Veröffentlichung der Daten, wies aber weitere geltend gemachte Ansprüche des Klägers ab, weshalb er in Berufung zum OLG Hamburg ging. Auch die Beklagte legte Berufung ein.

Das OLG Hamburg wies die Berufung des Kläger als unbegründet zurück und die Klage ab. Der Berufung der Beklagten gab es dagegen statt. Nach Ansicht des OLG Hamburg sei ein Anspruch nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht gegeben. Die Verbreitung der Daten stuft das Gericht als Verbreitung von personenbezogenen Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein (§ 4 BDSG). Das deutsche Recht sei einschlägig, auch wenn die Daten auf US-amerikanischen Servern liegen, weil sie gerade in und nach Deutschland übermittelt und dort abgerufen werden können und sollen. Zudem sei die Beklagte als Betreiberin des Forums eine datenverarbeitende Stelle, da sie auf die im Forum veröffentlichten Daten einwirken könne. Nicht von Belang ist, dass ein Dritter die Daten in das Forum eingestellt hatte, da die Beklagte das Forum jedenfalls im unternehmerischen Interesse betreibe. Die Verbreitung dieser Daten war gerechtfertigt: Die Daten seien im irischen Handelsregister, wenn auch erst nach vorheriger Darlegung eines berechtigten Interesses des Anfragenden, allgemein zugänglich. Der Verfasser des Forenbeitrags mit den Klägerdaten nutzte die Daten, um nachzuweisen, dass hinter bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln, die unter verschiedenen Namen von verschiedenen Unternehmen im Internet angeboten werden, in Wahrheit dieselben Anbieter stehen, was sich aus den dezidierten Daten zum Kläger ergab. Auch nach persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten stehe dem Kläger kein Anspruch zu, da das Persönlichkeitsrecht eine Ausprägung des Datenschutzrechts ist, für das die gleichen Überlegungen wie zum Datenschutzrecht gelten.

Die Entscheidung aus Hamburg ist nachvollziehbar und verständlich. In seiner Argumentation stützt sich das Oberlandesgericht Hamburg auf das Datenschutzrecht und zieht § 28 Absatz 2 BDSG heran, der die Datenerhebung für eigene Geschäftszwecke regelt. Rechtsanwalt Thomas Stadler (internet-law.de) ist mit dem Ergebnis der Entscheidung einverstanden, meint aber, der die geschäftsmäßige Datenerhebung regelnde § 29 BDSG wäre einschlägig, da die Beklagte Betreiberin eines Internetforums sei. Wie dem auch sei, es gibt Umstände, unter denen die Veröffentlichung privater Daten in Internetforen zulässig ist.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://openjur.de/u/172758.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: openjur.de, aufrecht.de, internet-law.de

new TLDs – der Vorteil einer eigenen Endung

Markeninhaber stehen den neuen Top Level Domains skeptisch gegenüber und begehren zur Zeit über die Werbebranche gegen die Einführung neuer Endungen auf. Dabei übersehen sie, dass die neuen Domain-Endungen ihre Marken und Kennzeichen stärken und Grabbing und ähnliche Rechtsverletzungen zurückdrängen können.

Wir hatten uns bereits im Newsletter #580 Gedanken darüber gemacht, ob es sinnvoll ist, die eigene Marke als Top Level Domain anzumelden, und die Überlegungen von Alexa Raad dazu kommentiert, Ex-CEO der .org-Verwaltung PIR und nun Leiterin des Beratungsunternehmens Architelos. Nun äußert sich auch Roland LaPlante, CMAO und Senior Vice President von Afilias Limited, Verwaltung von unter anderem .info, .mobi und .me, zugleich Anbieter von Registry-Dienstleistungen für neue Domain-Endungen. Er macht in einem Artikel nochmals deutlich, was noch nicht jedem Markeninhaber bewusst ist: mit einer eigenen „Marken“-Endung ergibt sich ein Werkzeug gegen Rechtsverletzungen im Internet, weil man selbst volle Kontrolle über jede Domain unter der Endung hat und zugleich die Kunden die Gewissheit haben, dass unter der Marken-Endung alles aus der Hand des Markeninhabers kommt.

Derzeit scheinen Markeninhaber zu befürchten, dass mit hunderten neuen Endungen sich das Grabbing-Problem potenziert. Doch ergeben sich, nicht zuletzt aus dem Trademark Clearinghouse, welches in das Applicant Guide Book implementiert wurde und dafür sorgt, dass Marken geschützt werden, weniger Nachteile als vielmehr der Vorteil, dass die Endung .com langsam an Gewicht verliert. Das führt nicht nur dazu, dass es weniger reizvoll und Gewinn versprechend wird, Vertipper-Domains und Schein-Subdomains (siehe Artikel #1 in diesem Newsletter) unterhalb von .com oder anderen aktuellen generischen Endungen zu registrieren. Sondern für Kunden wird es einfacher und sicherer, den Markeninhaber und seine Produkte zu finden: unter „seiner“ Endung.

Ein Unternehmen wie Rolex oder BMW hat dann die volle Kontrolle darüber, wer Inhaber einer Domain unter der eigenen Endung ist. Sie bestimmen jeweils, welcher Händler eine Domain erhält. Sie haben auch die Möglichkeit, sollten unlautere Angebote unter einer bei Ihnen registrierten Domain gemacht werden, die Domains sofort zu sperren und damit unerwünschte Inhalte auszuschließen. Einige Markeninhaber erkennen mittlerweile die Möglichkeiten der eigenen Domain-Endung und arbeiten heimlich, still und leise an der Bewerbung. Die, die sich jetzt über die Einführung neuer Top Level Domains beschweren, werden, wenn sie nicht zweigleisig fahren, in den kommenden eineinhalb Jahren ein bitteres Erwachen haben.

Den Artikel von Roland LaPlante finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/482

Unseren früheren Artikel aus dem Domain-Newsletter #580 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/483

Quelle: afilias.info, eigene Recherche

swag.com – fette Beute für US$ 120.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche wies höhere Preise als die Woche zuvor auf, angeführt von swag.com für US$ 120.000,- (ca. EUR 87.591,-), doch spektakulär war sie nicht. Die Länderendungen zeigten erfreuliche Ergebnisse, die generischen Endungen waren durchschnittlich.

Die teuerste Domain unter den Länderendungen verbuchte diesmal wieder die britische Endung mit paydayloans.org.uk für GBP 10.600,- (ca. EUR 12.125,-), dicht gefolgt von der schweizer Domain lvp.ch zu EUR 12.000,-. Dann erst meldete sich mit out letcity.de zu EUR 10.000,- die deutsche Endung.

paydayloans.org.uk – GBP 10.600,- (ca. EUR 12.125,-)
triangle.co.uk – US$ 12.200,- (ca. EUR 8.905,-)
gimme.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.719,-)
remotecontrolhelicopter.co.uk – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.467,-)
gsm.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.288,-)

outletcity.de – EUR 10.000,-
herr.de – EUR 8.000,-
fertigkuchen.de – EUR 6.750,-
livecasino.de – EUR 5.100,-
spiritual.de – EUR 2.500,-

lvp.ch – EUR 12.000,-
casino.pe – EUR 8.000,-
weather.com.ph – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.474,-)
karate.tv – EUR 4.000,-
corrientes.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.650,-)
pestcontrol.us – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.650,-)
asmc.ru – EUR 3.000,-
of.is – EUR 3.000,-
travelking.in – US$ 3.900,- (ca. EUR 2.847,-)
icloud.co – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.628,-)
blogspot.us – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.409,-)

Alleine .info war diesmal bei den neueren generischen Endungen mit eher enttäuschenden Preisen vertreten:

lisa.info – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.186,-)
gothic.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.825,-)

Die älteren generischen Endungen verharren in ruhigen Gewässern: .net stieg an der Spitze mit babysitters.net zum Preis von US$ 12.500,- (ca. EUR 9.124,-) ein, gefolgt von jaguars.org, die gerade unter der fünfstelligen Marke für US$ 9.999,- (ca. EUR 7.299,-) zu haben war. Es fanden sich ein paar deutschsprachige Begriffe, die mehr oder weniger erfreuliche Preise erzielten:

bewerbungsschreiben.org – EUR 4.500,-
sportnahrung.org – EUR 2.500,-
elektrowerkzeuge.net – EUR 1.950,-

babysitters.net – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.124,-)
jaguars.org – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.299,-)
coolmathgames.net – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.934,-)
footballtickets.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.109,-)
discountautoinsurance.net – US$ 6.900,- (ca. EUR 5.036,-)
owners.org – US$ 6.888,- (ca. EUR 5.028,-)
pool.net – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.745,-)
creditauto.net – US$ 4.290,- (ca. EUR 3.131,-)
creditcardpayment.net – US$ 4.288,- (ca. EUR 3.130,-)
celular.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.057,-)
fullscale.net – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.619,-)
pull.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.555,-)
visualization.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.555,-)
sundew.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.254,-)
musicangel.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.190,-)
bizzone.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.181,-)
connectme.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.035,-)
ststephens.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.035,-)
apocryphal.net – US$ 2.688,- (ca. EUR 1.962,-)
indiabiz.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.889,-)
metabolicsyndrome.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.889,-)
eurocasino.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.825,-)
lowbackpain.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.825,-)
carus.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.743,-)
divorcemediation.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.743,-)

Mit der in der Jahresbestenliste derzeit auf Platz 30 gelisteten swag.com, die US$ 120.000,- (ca. EUR 87.591,-) erzielte, lieferte .com die teuerste Domain der Woche, gefolgt von der ebenfalls hoch im Preis liegenden moneylender.com für runde US$ 75.000,- (ca. EUR 54.745,-). Wie bei den älteren generischen Endungen konnten sich auch unter .com deutsche Begriffe positionieren: daswetter.com erzielte sonnige US$ 30.000,- (ca. EUR 21.898,-), und einfachanders.com immerhin noch EUR 7.735,-.

swag.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 87.591,-)
moneylender.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 54.745,-)
daswetter.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.898,-)
gopost.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.248,-)
sanatorium.com – US$ 22.200,- (ca. EUR 16.204,-)
whitewalls.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.599,-)
iao.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 14.234,-)
catchcheatingspouse.com – US$ 15.300,- (ca. EUR 11.168,-)
intelligenthome.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.949,-)
respiratorytherapists.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.949,-)
travelpros.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.949,-)
peopleimages.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.124,-)
heathrowhotels.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.759,-)
gosilver.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.029,-)
einfachanders.com – EUR 7.735,-
wakoo.com – EUR 7.600,-
elate.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.299,-)
powerleague.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.299,-)
nvibe.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.934,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

newdomains.org – der Countdown in München läuft!

Nur noch wenige Tage, bis am Montag die „Munich Conference on new Top Level Domains 2011“ in München beginnt, die erste Konferenz in Europa, die sich ganz den neuen generischen Top Level Domains widmet. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, ein Ticket für die hochkarätig besetzte Konferenz zu erwerben und an ihr teilzunehmen. Eine einmalige Chance, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Es ist nicht nur, dass diese Konferenz mit einer einmaligen Besetzung von Größen aus der Internet-Industrie besetzt ist, angefangen bei Dr. Stephen Crocker, Chair of the ICANN-Board und einer der Gründungsväter des Internets, über Elmar Knipp (Aufsichtsratsvorsitzender der DENIC eG), Brian Cute (CEO der .org-Registry PIR) und Richard Wein (Geschäftsführer Nic.at), bis hin zu David Taylor (HoganLovells und Mitinitiator des Trademark Clearinghouse), Monte Cahn (vormals Oversee, SnapNames), Domain-Spezialist Michael Berkens (thedomains.com) und dem Fachjournalisten Kevin Murphy (domainincite.com). Sie haben im Rahmen dieser zweitägigen Konferenz die Möglichkeit, sich genauestens über Ihre zukünftige Domain-Strategie zu informieren, ob Sie nun Interesse an einer eigenen Endung haben oder wie Sie den Schutz Ihres Brandings zukünftig regeln wollen, wenn ab Ende 2012, Anfang 2013 hunderte neuer Domain-Endungen eingeführt werden.

Jetzt ist der Moment, in dem man sich über die Möglichkeiten und Folgen neuer Domain-Endungen informieren und Entscheidungen treffen muss. Das alles können Sie auf der „Munich Conference on new Top Level Domains 2011“ in München am 26. und 27. September 2011 im Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstrasse 12, 80335 München erleben. Die Konferenz ist von der in Starnberg ansässigen united-domains AG initiiert und organisiert, deren Projekt auch domain-recht.de ist.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://newdomains.org

Qelle: newdomains.org

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