Newsletter-Ausgabe #582: September 2011

Themen: Vorratsdatenspeicherung – Kompromiss in Sicht? | Statistik – über 215 Mio. Domains weltweit | TLDs – Neues von .qa, .com.de und .sport | nTLDs – Einführung verzögern? | Abmahnung – streitet WestLB gegen restlb.de? | beds.co.uk – gut gebettet für GBP 80.000,- | Internetrecht – TCC-Seminar in Berlin

Vorratsdatenspeicherung – Kompromiss in Sicht?

Nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ hat sich die Regierungskoalition im Streit um die Vorratsdatenspeicherung angenähert: nach einem Vorschlag der Union soll die Speicherfrist statt sechs nur drei Monate betragen. Die SPD kontert mit einem „Musterantrag“, während die Netzgemeinde ihr Glück im Petitionsweg sucht.

Die anlasslose umfassende Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Dauerzankapfel. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2010 geurteilt hatte, dass die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen Artikel 10 Abs. I des Grundgesetzes verfassungswidrig sind, sucht die Politik derzeit Lösungen, im Zuge der Umsetzung einer Richtlinie vom 21. Dezember 2007 (2006/24/EG) eine neue Regelung zu finden. Nachdem die FDP unter Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und den Beschlüssen im Bundestagswahlprogramm der Vorratsdatenspeicherung bisher ablehnend gegenüberstand, hat Clemens Binninger, Innenexperte der Union im Bundestag, nach Angaben der „Leipziger Volkszeitung“ einen neuen Vorstoß gewagt: „Ich könnte mir eine von sechs auf drei Monate verkürzte Speicherfrist vorstellen.“ Bisher hatte die Union eine Mindestfrist von sechs Monaten als zwingend notwendig erachtet. Zugleich könne man sich statt einer generellen Datenspeicherung auch auf einen ganz konkret begrenzten Straftatenkatalog beschränken.

Wie ernst dieser Vorschlag ist, wird sich zeigen. So weist etwa das Bildblog darauf hin, dass es unmöglich sei, die Datenspeicherung auf bestimmte Straftaten zu beschränken, da Kriminelle ihre Datentransfers nicht vorher bei der Polizei anmelden; eine generelle Datenspeicherung bliebe somit unausweichlich. Das Bundesjustizministerin hatte daher im Juni 2011 im Rahmen eines Entwurfs für das „Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“ vorgeschlagen, einen „Quick Freeze“ einzuführen, wonach Telekommunikationsunternehmen die Verkehrsdaten eines Kunden erst auf Anweisung speichern; kleinere Provider sollen von der Speicherungspflicht gänzlich ausgenommen sein.

In diese Diskussion mischt sich nun auch „Musterantrag“ aus dem Gesprächskreis „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ des SPD-Parteivorstands, an dem unter anderem der Netzaktivist Alvar Freude mitgewirkt haben soll. Die Maximalspeicherfrist von verdachtslos gespeicherten Daten soll demnach auf sechs Monate begrenzt sein; im übrigen ist für die SPD eine Zustimmung zu einer Vorratsdatenspeicherung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Hierzu gehört eine Beschränkung von Abruf und Nutzung der Verbindungsdaten nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten (insbesondere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung), nur unter Richtervorbehalt, eine generelle Unterrichtungspflicht für die von einem Datenabruf Betroffenen sowie ein absolutes Verwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger und andere Geheimnisträger wie Journalisten, Abgeordnete, Rechtsanwälte oder Priester). Der Antrag soll anlässlich des SPD-Bundesparteitags im Dezember 2011 eingebracht werden.

Unterdessen gewinnt die aus dem Umfeld des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kommende Petition „Strafprozessordnung – Verbot der Vorratsdatenspeicherung“ an Unterstützung. Am 07. September 2011 wurde die Marke von 19.000 Unterstützern erreicht. Sie läuft noch bis zum 06. Oktober 2011 und hat sich zum Ziel gesetzt, 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Ist diese Zahl erreicht, wird eine Petition im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

Quelle: presseportal.de, bildblog.de, henning-tillmann.de, netzpolitik.org

Statistik – über 215 Mio. Domains weltweit

Während sich die Welt die Köpfe heiss diskutiert über Domain-Endungen, die noch gar nicht eingeführt sind, entwickelt sich das Tagesgeschäft gewohnt solide: quer über die wichtigsten Top Level Domains der Welt stehen die Zeichen auf Wachstum.

Werfen wir zunächst einen Blick auf das große Ganze: wie VeriSign in der aktuellen Ausgabe des „Domain Name Industry Brief“ mitteilt, schloss das zweite Quartal 2011 zum 30. Juni mit insgesamt über 215 Millionen Domains weltweit. Gegenüber dem ersten Quartal 2011 stieg die Gesamtzahl der registrierten Domain-Namen um 5,2 Millionen oder umgerechnet 2,5 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren es 16,9 Millionen Domains, was gegenüber jenen 15,3 Millionen Adressen im Jahresvergleich des ersten Quartals 2011 nochmals einen deutlichen Anstieg bedeutet. Vor allem die Länderendungen konnten ihren Anteil mit nunmehr 84,6 Millionen deutlich ausbauen, während das Lager der generischen Endungen nur leicht von 128,1 auf nunmehr etwa 130 Millionen zulegen konnte; allein .com und .net kommen dabei auf 110 Millionen Domains. Mit anderen Worten: immer mehr Länder dieser Welt entdecken das Potential ihres Länderkürzels.

Dies lässt sich auch anhand des Monatsergebnisses bei Branchenprimus .com belegen: gab es im Juli 2011 einen Nettozuwachs von 561.714 Domains, waren es im August mit 559.131 Domains nahezu gleichviel. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei .net, die diesmal um 66.552 Domains statt um 50.626 wie im Vormonat wuchs. Dass keine Statistik ohne Ausreisser bleibt, belegt jedoch das deutsche Länderkürzel: mit knapp unter 30.000 Domain-Namen mehr hat .de schon weit bessere Monate gesehen. Allerdings weist man bei VeriSign darauf hin, dass einige Länderverwalter im 2. Quartal Werbekampagnen gestartet hätten, so dass sich hierdurch statistische Verschiebungen ergeben können, die üblicherweise frühesstens in einem Jahr mit Auslaufen der ersten Registrierungsverträge auf ihre Beständigkeit überprüft werden können.

Das Stichwort Beständigkeit führt uns abschließend zur Renewal-Rate, also dem Anteil der verlängerten Domain-Verträge. Laut VeriSign sank sie für .com und .net im 2. Quartal von 73,8 auf 73,1 Prozent. Ob es sich dabei auch um einen Ausreisser oder doch einen Trend handelt, werden wir schon im dritten Quartal 2011 näher in Erfahrung bringen können.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 14.575.576 – (Vergleich zum Vormonat: + 29.959)
.at – 1.070.369 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.148)
.com – 96.920.691 – (Vergleich zum Vormonat: + 559.131)
.net – 14.119.580 – (Vergleich zum Vormonat: + 66.552)
.org – 9.391.735 – (Vergleich zum Vormonat: + 72.581)
.info – 7.986.279 – (Vergleich zum Vormonat: + 65.493)
.eu – 3.390.237 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.432)
.biz – 2.129.742 – (Vergleich zum Vormonat: + 12.996)
.us – 1.721.007 – (Vergleich zum Vormonat: + 535)

(Stand 1. September 2011)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .qa, .com.de und .sport

Sie sind Domainer und suchen eine sportliche Herausforderung? Wie wäre es mit einer Bewerbung um .sport: der bereits dritte Kandidat hat angekündigt, sich um die Endung bewerben zu wollen. Bei .com.de steht der unmittelbare Start dagegen schon bevor, während Katar für Frieden sorgt – hier die Kurznews.

Das in Genf ansässige UN-Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) erweitert ihr Angebot an Streitschlichtungsverfahren für Länderdomains: seit 22. August 2011 können sich Inhaber von Marken, die sich durch Domains aus dem Emirat Katar in ihren Rechten verletzt sehen, an das Gericht wenden. Erfasst ist sowohl die klassische ASCII-Endung .qa als auch die internationalisierte Variante in arabischen Schriftzeichen. Das Verfahren richtet sich nach der Qatar Domains Registry Domain Name Dispute Resolution Policy („Policy“) sowie den Rules for Qatar Domains Registry Domain Name Dispute Resolution Policy („Rules“), die sich inhaltlich an die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) anlehnen, aber in einigen Punkten im Interesse einer effektiveren Handhabung abweichen. Die Streitschlichtungspalette der WIPO erweitert sich damit auf 66 Länderkürzel; .de ist weiterhin nicht dabei.

Das Zusammenbringen der Beliebtheit von .com und der nationalen Identität von .de – mit diesem Konzept macht sich der in London ansässige Subdomain-Betreiber CentralNic Ltd. auf, um mit .com.de-Domains die Domain-Welt zu erobern. Technisch gesehen handelt es sich um keine offizielle Domain-Endung, sondern um reine Subdomains, die vom Inhaber der Domain com.de in eigener Verantwortung nach eigenen Regeln vergeben werden; ähnliches praktiziert CentralNic bereits bei .eu.com sowie .uk.com. Im Fall von .com.de bietet CentralNic vor allem ausländischen Personen und Unternehmen einen Vorteil: nach den Vergabebedingungen der DENIC muss zumindest der Admin-C einer .de-Domain seinen Sitz in Deutschland haben; Subdomains unterhalb von .com.de stehen dagegen jedermann ohne Einschränkung zur Verfügung. Aktuell läuft bereits eine Promotion-Phase, in der sich noch bis 23. September 2011 die Inhaber einer .de-Domain bevorrechtigt das .com.de-Pendant sichern können. Die offizielle Registrierung startet dann am 26. September 2011.

Wahren Sportsgeist brauchen die Bewerber um den Zuschlag für die neue generische Top Level Domain .sport schon vor der Einführung: mit der im schweizerischen Lausanne ansässigen Initiative SportAccord, einer weltweiten Koalition von Sportverbänden, steigt nach Ron Andruffs DotSport LLC sowie dem Luxemburger DotSport Consortium der bereits dritte Kandidat in das Wettrennen ein. Dass es sich um ein Schwergewicht handelt, erkennt man an den über 100 Mitgliedsverbänden wie etwa der International Handball Federation (IHF) oder der Federation Internationale de Ski (FIS), vor allem jedoch an der – nach eigenen Angaben – Unterstützung des Olympischen Komitees. Aktuell sucht man allerdings erst einmal per Ausschreibung technische sowie wirtschaftliche Hilfe; Interessenten können sich bis zum 30. September 2011 melden.

Weiter Informationen zu .sport finden Sie unter:
> http://sportaccord.com/en/

Quelle: wipo.int, com.de, domainincite.com

nTLDs – Einführung verzögern?

Nur noch vier Monate, dann beginnt am 12. Januar 2012 die Bewerbungsphase für die neuen generischen Domain-Endungen. Angesichts der drängenden Zeit fragt sich, ob das nicht ein wenig zu schnell ging und man die Bewerbungsphase nicht einfach nach hinten verschieben sollte. Gründe dafür gibt es genug.

Der britische Fachblogger Kevin Murphy nahm Äußerungen von Ex-ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate Thrush, mit denen dieser anlässlich der .next-Konferenz vorvergangene Woche in San Francisco den gehetzten Zustand der Domain-Industrie beschrieb, zum Anlass, um Gründe zu sammeln, warum man das dreimonatige Bewerbungsfenster nach hinten verschieben könnte. Die offenen Fragen haben es in sich:

– Das Bewerberhandbuch ist noch nicht fertig. Es liegt in der Ausgabe vom Mai 2011 vor mit der Erklärung, dass noch einige Anpassungen notwendig sind.

– Das Vetorecht des Governmental Advisory Committee (GAC) ist immer noch offen. Ein Regelwerk seitens des GAC, wie und wann es Veto einlegen darf, fehlt (was eigentlich ein Problem des GAC und nicht von ICANN ist).

– Wer die Bewerbungen validiert, ist noch nicht geklärt. Zudem fehlt es nach wie vor am Trademark-Clearinghouse und an Fachleuten, die es verwalten. Und wie das Trademark-Clearinghouse mit den Registries zusammenarbeitet, technisch und tatsächlich, ist noch nicht einmal konzeptioniert.

– Die von ICANN im Hinblick auf die new gTLDs beschlossene Registry/Registrar-Regelung ist nach wie vor hoch umstritten. Angeblich wird darüber verhandelt, etwas zu ändern, aber offensichtlich hinter verschlossenen Türen.

– Die viermonatige Aufklärungskampagne müsste am 12. September 2011 starten. Davon hört man allerdings auch (noch) nichts.

– Das Unterstützungsbudget für Entwicklungsländern beträgt lächerliche US$ 2 Mio. Doch wie und an wen sie verteilt werden, ist völlig unklar.

– Und was ist eigentlich mit einer zweiten Runde, wann findet die statt? Ein Termin nannte ICANN bisher nicht, was alle zukünfitgen Bewerber unter Druck setzt, bei der ersten Runde dabei zu sein.

Man gewinnt ohne weiteres den Eindruck, dass alles in allem eigentlich alles im Zusammenhang mit den neuen gTLDs unklar und unsicher ist. Zumal der Widerstand wächst, unter anderem von der Werbeindustrie, die ihrerseits dabei wiederum zahlreiche Unterstützung von Unternehmen erfährt, denen potentiell gut anstünde, eine eigene Endung zu betreiben, um gezielter und verständlicher Kampagnen fahren zu können. Doch Kevin Murphy, der zur „Munich Conference on new TLDs“ nach München kommen wird, um dort eine Diskussionsrunde zu leiten, lässt sich von den selbst gestreuten Zweifeln nicht beirren. Gründe gegen die Einführung neuer Endungen anzuführen ist müßig, denn niemand weiss, was nach Einführung neuer gTLDs passiert; er könne genauso gut auch gegen eine Verzögerung argumentieren.

Aus unserer Sicht ist die zur Verfügung stehende Zeit in der Tat knapp. Im deutschsprachigen Raum scheint es bisher nicht viele Interessenten zu geben, geschweige den Bewerber, wie man aus der Beratungs- und Backend-Dienstleistungsbranche rund um die neuen Endungen hört. Konzerne und Unternehmen scheinen das Problem zu haben, soweit sie um die Einführung neuer Endungen wissen, die Strukturen zu einem gemeinsamen Handeln bewegen zu können. Doch das eigentliche Problem scheint der Termin des Bewerbungsfensters zu sein. Es sind nur noch vier Monate bis dahin. Dem könnte ICANN abhelfen: Sicher finden sich Gründe dagegen, aber was, wenn das Bewerbungsfenster – bis auf weiteres – geöffnet würde, um es danach – zunächst – nicht mehr zu schliessen? So ergäbe sich ein kontinuierlicher Prozess von Anmeldungen. Das Zeitproblem wäre aus der Welt, das Verfahren könnte im Laufe der Zeit verfeinert werden, was sicher nicht jedem Bewerber schmecken dürfte, aber desto mehr für eine zügige Bewerbung spräche. Dies würde auch die Einführung der neuen Endungen entspannen, so dass nicht 10 oder 20 Endungen pro Woche Aufmerksam heischend auf den Markt kämen, sondern gelegentlich welche, die reif dafür sind. Sicher findet man reichlich Gründe dagegen, aber eben auch welche dafür.

Den Artikel von Kevin Murphy zur Verschiebung der Einführung findet man unter:
> http://domainincite.com/should-new-gtlds-be-delaye/

Lesenswert ist auch der Erkenntnisbericht von Kevin Murphy, warum die eigene Domain für ein Unternehmen eine gute Investition ist:
> http://www.domain-recht.de/verweis/478

Wenn Sie Kevin Murphy und viele andere Größen der Domain-Welt und von ICANN persönlich kennen lernen wollen, kommen Sie zur „Munich Conference On New TLDs“. Sie ist initiiert und organisiert von united-domains.de, deren Projekt dieser Newsletter und domain-recht.de ist. Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter:
> http://newdomains.org

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

Abmahnung – streitet WestLB gegen restlb.de?

Wie die Financial Times Deutschland (FTD) vergangenen Freitag meldete, hat die WestLB den Betreiber, der unter dem Domain-Namen restlb.de News von und über die WestLB veröffentlicht, abgemahnt. Unter Berufung auf ihre Markenrechte verlangte sie die Löschung der Domain.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsabteilung der WestLB heisst es laut FTD: „Wir mussten feststellen, dass Sie die oben genannte Domain registriert haben. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die … Domain … unsere Rechtsposition, insbesondere unsere Markenrechte, verletzt. Wir fordern Sie daher auf, die Domain Restlb.de sofort zu löschen.“ Da fragt sich, inwieweit die Forderung berechtigt ist, wenn sie denn tatsächlich gestellt wurde und nicht vielmehr als Ente durchs Netz getrieben wird, denn die Hintergründe zu restlb.de sind tatsächlich unklar.

Doch zunächst zur Forderung: Das Deutsche Patent- und Markenamt zeigt in der Recherche nach dem Begriff WestLB eine Liste von 22 Marken, von denen keine exakt „WestLB“ lautet. Vielmehr liegen zwölf Wort-/ Bildmarken vor und zehn Marken mit unterschiedlichen Zusätzen. Freilich kann man über den Namen WestLB und dessen Wirkung streiten. Doch handelt es sich bei der umstrittenen Domain nicht nur einfach um eine Vertipper-Domain, die bereits ganz andere rechtliche Anforderungen an den Anspruchsteller stellt, sondern es ist zudem eine Verballhornung des Begriffs WestLB, weshalb „RestLB“ als Meinung zu begreifen sein könnte. Der Begriff RestLB taucht übrigens zum ersten Mal in einem Artikel vom 26. Juli 2007 der Financial Times Deutschland auf, zu Zeiten der großen Bankenkrise. In der Folge hat sich der Begriff für die Bank etabliert. Er begegnet bei zahlreichen Medien in Artikeln über die WestLB. Im Hinblick darauf ist es um die Löschungsforderung nicht so gut bestellt.

Doch erscheint das Brimborium um die Domain selbst zweifelhaft. Auf der Website restlb.de heisst es, man informiere Mitarbeiter der Landesbanken und Bürger, die wissen wollen, was mit den Landesbanken zur Zeit passiert. Der Betreiber aggregiert seit dem 23. Februar 2011 News über die Belange der WestLB, soweit sie in anderen Medien angesprochen werden. Die Einträge erscheinen nicht hochwertig und vor allem stellen sie keine Eigenleistung dar. Verblüffenderweise sind Domains wie restlb.eu oder ihr .org/.net-Pendant gegen Ende Juli dieses Jahres, registriert worden – und stehen zum Verkauf. Man findet sie beim selben Hoster, der ursprünglich für die strittige restlb.de verantwortlich war.

Es scheint nicht abwegig, dass der Betreiber von RestLB nicht nur die offiziell zum Verkauf stehenden Domain-Namen an den Anspruchsteller abgeben würde. Gegen ein entsprechendes Entgelt, versteht sich. Damit erhält die werbeträchtige Aktion mit dem Artikel in der Financial Times Deutschland doch einen etwas muffigen Beigeschmack, zumal unter dem Blog auf restlb.de auch die Abmahnungsnews lediglich aggregiert wird, aber keine persönliche Meldung zum Thema zu finden ist, und die im Impressum erwähnte Gneisenau Textkomplott GBR und ihre Gesellschafter im Rahmen einer Internetsuche nirgendwo im Internet auftauchen. Wir vermuten eine Zugriffszahlen erhöhende und preistreibende Werbekampagne zum Abverkauf der Domains.

Den namensgebenden Artikel vom 26. Juli 2007 findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/477

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle. ftd.de, restlb.de, eigene Recherche

beds.co.uk – gut gebettet für GBP 80.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche überraschte mit der britischen Länderendung, die mit beds.co.uk zu einem Preis von GBP 80.000,- (ca. EUR 91.245,-) die teuerste Domain lieferte. Dagegen musste sich .com mit dem zweiten Platz zufrieden geben. Das Preisniveau war im übrigen besser als die Woche zuvor.

Nach langer Pause zeigt sich die britische Endung wieder einmal in guter Form: beds.co.uk liefert starke GBP 80.000,- (ca. EUR 91.245,-), und myself.co.uk rückt mit EUR 15.000,- weit nach vorne. Besser noch war nur die deutsche Domain pact.de für EUR 19.000,-. Im übrigen zeigte ue.de, die EUR 5.000,- erzielte, dass vor zwei Jahren noch ein wenig mehr drin war, als sie EUR 5.200,- erzielte.

beds.co.uk – GBP 80.000,- (ca. EUR 91.245,-)
myself.co.uk – EUR 15.000,-
butterfly.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.562,-)

pact.de – EUR 19.000,-
ue.de – EUR 5.000,-
bewerbungsdesign.de – EUR 3.100,-
meinegesundheitsakademie.de – EUR 2.000,-
spreecenter.de – EUR 1.995,-

prix.ch – EUR 9.999,-
telefono.es – EUR 8.000,-
lookbook.it – EUR 5.600,-
trovi.it – US$ 5.434,- (ca. EUR 3.774,-)
zocdoc.in – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.125,-)
bod.ch – EUR 3.000,-
poll.at – EUR 2.500,-
zed.in – EUR 2.355,-
traplopers.nl – EUR 2.350,-
zone.co.nz – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.049,-)
lentils.ca – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.006,-)
jugar.tv – EUR 1.950,-

Die neueren generischen Endungen stehen mit einer akzeptablen Domain da, während .mobi gleich zwei Domains aufbietet, deren Preise nicht großartig sind.

etp.info – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.681,-)
blogging.mobi – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.778,-)
tfp.mobi – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.389,-)

Mit Zurückhaltung agierten die älteren generischen Endungen: vodkas.net konnte sich mit dem nicht eben hohen Preis von EUR 12.000,- absetzen. Deutlich abgeschlagen folgte melody.net zu US$ 14.000,- (ca. EUR 9.722,-). Die erste nennbare .org war comparemortgages.org für lediglich EUR 2.500,-.

vodkas.net – EUR 12.000,-
melody.net – US$ 14.000,- (ca. EUR 9.722,-)
zeo.net – US$ 11.250,- (ca. EUR 7.813,-)
onlinemeeting.net – US$ 4.488,- (ca. EUR 3.117,-)
comparemortgages.org – EUR 2.500,-
vikas.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.353,-)
vogo.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.083,-)
onlinenetwork.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.075,-)
car-hire.net – US$ 2.852,- (ca. EUR 1.981,-)
flowersdirect.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.736,-)
superbox.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.736,-)
sadar.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.658,-)
onlinenetwork.org – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.597,-)
broken.org – US$ 2.230,- (ca. EUR 1.549,-)
papeterie.net – EUR 1.500,-
farout.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.389,-)
goodstart.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.389,-)
hotelmanagement.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.389,-)
parksandrecreation.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.389,-)
smink.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.389,-)

Dass diesmal .com nur die zweitteuerste Domain der Woche lieferte, ist kein wirkliches Drama, zeugt aber auch nicht von starken Märkten. Über nbb.com für immerhin US$ 95.000,- (ca. EUR 65.972,-) ließe sich noch streiten, dass aber Porno-Domains wie bigcock.com nur US$ 80.000,- (ca. EUR 55.556,-) erzielen und worldtennis.com bereits bei US$ 30.000,- (ca. EUR 20.833,-) den Inhaber wechselt, zeugt von wenig Vertrauen in den Markt.

nbb.com – US$ 95.000,- (ca. EUR 65.972,-)
bigcock.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 55.556,-)
worldtennis.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 20.833,-)
igx.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 19.444,-)
baraccessories.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.361,-)
pinballarcade.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.361,-)
wop.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 16.667,-)
networkdefender.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.889,-)
topwebhosting.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.889,-)
thehangout.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.500,-)
ethernity.com – US$ 15.400,- (ca. EUR 10.694,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Internetrecht – TCC-Seminar in Berlin

Das Technologie Coaching Center (TCC) in Berlin bietet am 22. September 2011 ein Grundlagenseminar zum Internetrecht. Herr Rechtsanwalt Ronald Schmidt wird unter dem Titel „Internetrecht – Grundlagen und Tipps zum sicheren Onlineauftritt“ den Blick von Unternehmen für Rechtsfragen rund um den eigenen Internetauftritt schärfen.

Das TCC ist ein Unternehmen der Investitionsbank Berlin (IBB), es schult technologieorientierte, innovative Existenzgründungen und bestehende Unternehmen mit Firmensitz Berlin. Der Berliner Rechtsanwalt Roland Schmidt wird unter dem Dach des TCC Grundlagen und praktische Tipps im Bereich eines geschäftlichen Internetauftritts vermitteln. Dabei werden Fragen des Urheberrechts (Inhalte auf Websites, Verträge, Haftung), Kennzeichenrechts (unter anderem Nutzung von AdWords, MetaTags, Keywordadvertising), Persönlichkeitsrechts und anderes per Referat und Diskussion erarbeitet. Das Seminar richtet sich vornehmlich an Mitarbeiter von Unternehmen, die sich im Internet präsentieren und es zur Abwicklung von Geschäften nutzen, sowie an Mitarbeiter von Werbeagenturen und Internet-Providern, die mit den rechtlichen Grundlagen des Internets branchenspezifisch in Verbindung stehen.

Das Seminar findet am 22. September 2011 von 09.00 bis 13.30 Uhr im TCC in der Bundesallee 210 (Eingang Spichernstraße), 10719 Berlin, statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Die Seminarkosten sind zielgruppenspezifisch und variieren zwischen EUR 57,50 (inkl. Mehrwertsteuer und Catering) und EUR 87,50 (inkl. Mehrwertsteuer und Catering).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.tcc-berlin.de/_db/slist.php?id=151

Quelle: RA Roland Schmidt, tcc-berlin.de

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