Newsletter-Ausgabe #586: Oktober 2011

Themen: IFG – China und Russland zerren an ICANN | Statistik – .de mit leichten Verlusten | TLDs – Neues von .eco, .na und .org | OLG Hamm – Plädoyer für anonyme Internetnutzung | Urheberrecht – Kauder fordert Two-Strikes-Modell | republic.com – ein ganzes Land für US$ 200.000,- | Oktober – Bayerischer IT-Rechtstag in München

IFG – China und Russland zerren an ICANN

Das Zerren um die Macht im Internet wird heftiger: nachdem zu- nächst Pläne der Europäischen Kommission für einen radikalen Kurswechsel bekannt wurde, haben nun auch China und Russland für neue Kontrollmechanismen plädiert. Änderungen auf das Programm zur Einführung neuer Top Level Domains gelten als nicht ausgeschlossen.

Auslöser erneuter Diskussionen ist ein „International Code of Conduct for Information Security“ genanntes Schreiben, das die beiden Länder gemeinsam mit Tadschikistan und Usbekistan an die UN-Generalversammlung gesandt und anlässlich des Internet Governance Forums (IGF) in Nairobi veröffentlicht haben. Das Papier enthält insgesamt elf Punkte, die Grundprinzipien der Informations- und Netzweltgesellschaft enthalten und die jedes UN-Mitglied übernehmen soll. Die Verfasser sprechen sich darin beispielsweise dafür aus, nationale Souveränität, territoriale Integrität, Menschenrechte und Freiheit zu achten, bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus zusammenzuarbeiten sowie Rechte und Freiheit im Informationsraum zu respektieren. Insgesamt dominiert ein regierungsnaher Ansatz der Internet-Verwaltung.

Eine Breitseite gegen die aktuelle Verwaltung durch ICANN enthält Grundsatz 7 des Papiers; dort findet sich die Forderung „to promote the establishment of a multilateral, transparent and democratic international management of the Internet to ensure an equitable distribution of resources, facilitate access for all and ensure a stable and secure functioning of the Internet.“. Im Kern steckt dahinter die Idee, die Internet-Verwaltung dem unmittelbaren Zugriff der USA zu entziehen und auf UN-Einrichtungen zu übertragen; dies wird besonders deutlich am Begriff „multilateral“, während ICANN in seinen Erklärungen stets bemüht ist, den Begriff des „multi-stakeholder“-Modells zu betonen und damit die Einflussnahme nicht nur von Regierungen, sondern aller Interessengruppen zu unterstreichen. Auch die Forderungen nach einer Verbesserung im Bereich der internationalen Informationssicherheit zeigt unverblümt einen Angriff auf das Modell ICANN; von der Privatwirtschaft ist dagegen keine Rede mehr.

Auch die EU-Kommissarin Neelie Kroes hält mit ihren Vorstellungen nicht hinter dem Berg. Wie heise.de vermeldet, erneuerte sie die Forderung an die Netzverwaltung ICANN, besser mit den Regierungen zusammen zu arbeiten. Da der Versuch einer stärkeren Einflussnahme über das Bewerberhandbuch für neue Top Level Domains gescheitert war, soll einmal mehr die anstehende Verlängerung des IANA-Vertrags genutzt werden, um die Regierungsposition zu stärken. Der aktuelle Vertrag sollte eigentlich mit Ablauf des 30. Septembers 2011 enden, wurde jedoch vorläufig bis 31. März 2012 verlängert. Doch ob Kroes damit durchdringt, darf bezweifelt werden: wie heise.de weiter meldet, hat das US-Handelsministerium eine für September bei der EU-Kommission in Brüssel geplante gemeinsame Anhörung zum IANA-Vertrag abgesagt. Grund: man sieht keine Notwendigkeit für ein zusätzliches Treffen.

Das Schreiben von China und Russland finden Sie unter:
> http://www.fmprc.gov.cn/eng/wjdt/wshd/t858978.htm

Quelle: dot-nxt.com, heise.de

Statistik – .de mit leichten Verlusten

Die Zahl der weltweit registrierten Domain-Namen ist nach Angaben der Länderverwalter-Vereinigung CENTR auf über 216 Millionen gestiegen. Für .de gings jedoch nach unten: zum ersten Mal in diesem Jahr musste das deutsche Kürzel in einem Monat leichte Verluste einstecken.

Nanu, was ist bei .de los? Ging es im Juli um knapp 60.000 Domains netto nach oben und im August um immerhin knapp 30.000, kam jetzt im September sogar der Rückschlag: ein Verlust von etwas über 2.600 Domains bedeutet bei insgesamt über 14,5 Millionen .de-Adressen zwar keinen Beinbruch, aber zumindest den schlechtesten Monat des Jahres. Glücklicherweise bleibt .de aber ein Ausreisser, vor allem .com und .info präsentierten sich in den vergangenen vier Wochen bärenstark. So steuert etwa .com zum Jahresbeginn 2012 auf die historische Marke von 100 Millionen registrierter Domains zu, während .info die Mauer von acht Millionen durchbrach und damit die Messlatte für alle neu eingeführten und noch einzuführenden Domain-Endungen setzt. Darüber hinaus erfreute sich auch .org mit einem Zuwachs von erfreulichen 93.543 Domains netto einer gesteigerten Nachfrage.

Passend zu unserer Monatsstatistik hat auch CENTR, eine Vereinigung von nationalen Domain-Verwaltern, ihren Herbstbericht 2011 vorgestellt. Trotz des Rückschlags bleibt demnach .de die größte Länderendung der Welt, gefolgt von .uk (Großbritannien) mit 9,63 Millionen, .nl (Niederlande) mit 4,64 Millionen und .ru (Russische Föderation) mit 3,41 Millionen. Die zahlenmäßig erfolgreichste nicht-europäische Endung ist .cn (China) mit 3,35 Millionen vor .br (Brasilien) mit 2,62 Millionen. Insgesamt stammen jedoch 13 der 20 erfolgreichsten Länderendungen aus Europa. Die höchsten Wachstumsraten verzeichnen dort etwas überraschend die kroatische Endung .hr (knapp 21 Prozent) vor der slowenischen Endung .si (über 19 Prozent) und dem ungarischen Kürzel .hu (knapp 19 Prozent).

Interessant auch der CENTR-Blick auf die globalen Zahlen, die sonst nur von VeriSign zu erhalten sind. Demnach waren im August 2011 weltweit 131.557.503 Domains mit generischer Endung und 84.600.000 Domains mit Länderendung, insgesamt also etwa 216 Millionen weltweit, registriert.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 14.572.913 – (Vergleich zum Vormonat: – 2.663)
.at – 1.077.368 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.999)
.com – 97.627.739 – (Vergleich zum Vormonat: + 707.048)
.net – 14.191.214 – (Vergleich zum Vormonat: + 71.634)
.org – 9.485.278 – (Vergleich zum Vormonat: + 93.543)
.info – 8.159.343 – (Vergleich zum Vormonat: + 173.064)
.eu – 3.413.059 – (Vergleich zum Vormonat: + 22.822)
.biz – 2.138.779 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.037)
.us – 1.734.820 – (Vergleich zum Vormonat: + 13.813)

(Stand 1. Oktober 2011)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: centr.org, eigene Recherche

TLDs – Neues von .eco, .na und .org

Später Sieg im kalten Krieg: im Wettstreit um die Endung .eco hat sich Al Gore zurückgezogen und damit das Feld Michail Gorbatschow überlassen. Aus Nigeria erreichen uns dagegen Gerüchte um eine Vermarktung des Landeskürzels .na, während .org an Kurz-Domains arbeitet – hier die Kurznews.

Im Duell um die Einführung der Öko-Domain .eco verzeichnet der kanadische Bewerber Big Room Inc. mit seinem prominenten Befürworter Michail Gorbatschow einen kleinen PR-Sieg: wie die britische Tageszeitung „The Guardian“ in ihrer Online-Ausgabe vermeldet, hat Friedensnobelpreisträger Al Gore seine Unterstützung für die Konkurrenzinitiative von Dot Eco LLC von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt zurückgezogen. Ein Sprecher begründete den Rückzug mit einem Hinweis, dass Gores gemeinnützigem „Climate Reality“-Projekt nur begrenzte Mittel zur Verfügung stünden, wobei man entschieden habe, diese für eine andere Kampagne einzusetzen; der US-Umweltaktivist Bill McKibbe (350.org) soll sogar mit seiner Unterstützung ins Lager von Big Room übergewechselt sein. Die bisher verwendete Kampagnen-Domain supportdoteco.com verweist seither auf das Angebot der TLD-Berater von Minds + Machines, die ihrerseits an Dot Eco LLC und der Bewerbung festhalten wollen. Im Fall, dass beide Kandidaten bis zuletzt im Rennen bei ICANN bleiben, könnte eine Auktion über den Zuschlag entscheiden.

Wird die südafrikanische Republik Namibia das nächste Land, das seine Länderendung zu echtem Leben erweckt, oder ist alles nur ein großer Bluff? Auf ersteres deuten zumindest die Ankündigungen einer Organisation namens Groot Group Ltd. mit Sitz in Windhoek, immerhin der Hauptstadt von Namibia. Aktuell noch unter Verwaltung des Namibian Network Information Centre, will die Groot Group laut einer Pressemitteilung das Kürzel .na zur „nationalen“ oder „nordamerikanischen“ Identität im Internet ausbauen. Im Gegenzug verspricht man sich bei zwei Millionen angemeldeten Domains jährliche Einnahmen von über US$ 3,7 Millionen für die nächsten 20 Jahre, mit denen das namibische Kultusministerium unterstützt werden soll. Aufhorchen lässt die Ankündigung, weil zumindest nach Behauptung der Groot Group im Hintergrund Straat Investment agiert, ein Unternehmen, das bereits .co zu großem Erfolg verhalf. Doch dort weiss man gar nichts von seinem Glück, und auch das Namibian Network Information Centre hat von solchen Plänen keine Kenntnis. Einmal mehr heißt es: abwarten.

Kurz-Domains bleiben im Trend: nachdem unter anderem Afilias (.info) und Neustar (.biz) vorgelegt haben, hat nun auch die .org-Verwaltung Public Interest Registry (PIR) offiziell bei ICANN angefragt, um Domains mit einem oder zwei Zeichen vergeben zu dürfen. Weiterhin gesperrt bleiben sollen lediglich jene Buchstabenkombinationen, die einer offiziellen Länderendung entsprechen. Im Gegensatz zu den Vorgängern, die auf ein Drei-Phasen-Modell aus Ausschreibung, Auktion und freier Verteilung nach dem „first come, first served“-Grundsatz gesetzt haben, will PIR für die Vergabe der attraktiven Adressen den wirtschaftlichen Weg gehen: im Rahmen eines „request for proposals“ soll ein Domain-Auktionator ausgewählt werden, um die Domains zu versteigern. Zwar spricht PIR in seinem Antrag davon, die Domains an solche Interessenten zu versteigern, die sich zu einer nachhaltigen Marketing-Strategie verpflichten und mit Qualität und Kreativität den .org-Namensraum stärken; es spricht jedoch viel dafür, dass zu guter Letzt der Meistbietende den Zuschlag erhält. Sollte ICANN zustimmen, will PIR so rasch wie möglich mit der Verteilung loslegen.

Weitere Informationen zu .na finden Sie unter:
> http://dotna.info/

Quelle: domainnamewire.com, guardian.co.uk

OLG Hamm – Plädoyer für anonyme Internetnutzung

Ist anonyme Meinungsäußerung im Internet erlaubt? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Hamm im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem Psychoanalytiker und dem Betreiber eines Bewertungsportals, in dem ein Nutzer den Psychoanalytiker schlecht bewertet hatte (Beschluss vom 03.08.2011, I-3 U 196/10).

Der Kläger ist ein Psychoanalytiker, den im Oktober 2008 ein wohl ehemaliger Patient in einem Bewertungsportal schlecht bewertet hatte. Der Kläger verlangte vom Betreiber des Portals, dem Beklagten, die Daten des Nutzers herauszugeben und dessen Bewertung zu entfernen. Der Beklagte weigerte sich. Die Klage des Psychoanalytikers vor dem Landgericht Münster war nicht erfolgreich. Er reichte Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht in Hamm ein.

Das OLG Hamm erließ einen Beschluss, in dem es darlegt, warum es die Berufung zurückweisen wird und den Parteien die Möglichkeit gab, Stellung zu nehmen (Beschluss vom 03.08.2011, I-3 U 196/10). Es machte vor allem deutlich, dass die im Internet typische anonyme Nutzung vom Gesetzgeber gewollt ist und der Meinungsfreiheit diene. Nach Ansicht des OLG Hamm hatte die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, da dem Kläger der Anspruch auf Entfernung des Eintrags nicht zusteht. Der Gesetzgeber habe bewusst Diensteanbieter verpflichtet, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist (§ 13 Abs. 6 Satz 1 TMG). Der vom Kläger gewählte Auskunftsanspruch (§ 13 Abs. 7 TMG) greift nicht, weil er das Auskunftsrecht zwischen Nutzer und Anbieter regelt. Über die europäische eCommerce-Richtlinie ergibt sich ebenfalls kein Anspruch auf die Daten des Nutzers, da diese nicht zwingend von den Staaten umgesetzt werden musste und bewusst vom deutschen Gesetzgeber nicht umgesetzt wurde. Zudem würde sie lediglich Behörden einen Auskunftsanspruch gewähren.

Im hier vorliegenden Falle wog das Gericht letztlich die Interessen des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) gegen das Recht auf Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ab und gab der in Art. 5 GG statuierten Meinungsfreiheit den Vorrang. Es ging davon aus, dass es sich bei dem Eintrag in das Bewertungsportal um eine Meinungsäußerung handelte, auch wenn sie einen Tatsachengehalt aufwies. Die Interessen des Klägers würden lediglich im beruflichen Bereich berührt, nicht aber die Privat-, Intim- oder gar Geheimsphäre. Die Äußerungen haben zudem keine schwerwiegenden Auswirkungen, wie etwa die Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung. Der Fall sei nicht mit dem bei Lehrerportalen vergleichbar. Während Lehrer lediglich auf bestimmten Schulen tätig sind, bietet der Kläger seine Dienste öffentlich an. Deshalb bestehe ein öffentliches Interesse, mit solchen Bewertungen Markttransparenz zu schaffen. Dass der Kläger im Rahmen seines Rechts auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) bisher Schaden genommen hat, konnte er nicht nachweisen. Vielmehr liegt der Eintrag bereits drei Jahre zurück; ihm stehen mittlerweile vier positive Bewertungen gegenüber.

Ist das nun die viel beschworene Entscheidung, die der Anonymität im Netz das Wort redet? Jein. Der Beschluss des OLG Hamm verweist auf den Gesetzgeber, der in Fragen der Online-Anonymität bereits Tatsachen geschaffen hat, die es zur Anwendung bringt. Es tut freilich gut, dass mit dieser Entscheidung deutlich gemacht wird, dass der Gesetzgeber hier und da auch vernünftige Regelungen, die das Internet betreffen, geschaffen hat. Gelegentlich sollte man den Gesetzgeber daran erinnern, dass er diesen Kurs wieder einnehmen sollte.

Die Entscheidung findet man bei unter:
> http://www.telemedicus.info/urteile/1302-I-3-U-19610.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: telemedicus.info

Urheberrecht – Kauder fordert Two-Strikes-Modell

Siegfried Kauder, MdB (CDU), erklärt vor zwei Wochen, er wolle binnen acht Wochen einen Gesetzesentwurf für ein Two-Strikes-Warnmodell gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorlegen, weil sich der so genannte 3. Korb der Urheberrechtsreform verzögere. Dieser Vorstoß sorgt für Aufregung und Widerspruch nicht nur bei Internetnutzern, sondern auch bei Partei- und Koalitionskollegen Kauders.

Am Mittwoch, den 21. September 2011 hatte Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, anlässlich einer Veranstaltung der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) verkündet, er wolle binnen acht Wochen einen Gesetzesentwurf für ein so genanntes Two-Strikes-Warnmodell gegen Urheberrechtsverletzungen vorlegen. Wie die Branchenseite mediabiz.de der G+J Entertainment Media GmbH & Co. KG mitteilt, erklärte Kauder, das Warnmodell müsse aus dem 3. Korb herausgebrochen und als kleines Gesetz eingebracht werden; er werde nicht warten, bis die Justizministerin tätig werde.

Im Internet und bei Kollegen von Kauder wurde dieses Vorstoß nicht gut aufgenommen. So erklärte Thomas Jarzombek (CDU) gegenüber heise.de, das widerspreche der Koalitionsvereinbarung, wonach man keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen werde. Auch von Seiten des Bundesjustizministeriums kam laut heise.de ein Dementi, zumal sowohl datenschutzrechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken bestünden. Hingegen konnten Internetnutzer nachweisen, dass die Internetpräsenz Siegfried Kauders ihrerseits Urheberrechte Dritter verletzende Inhalte aufweist, die kurze Zeit nach Bekanntwerden zwar von der Website entfernt wurden, aber nach wie vor auf den Servern vorhanden sind. Kauder erklärte in einer Stellungnahme vom 29. September 2011, sein Modell funktioniere, denn die problematischen Inhalte seien nach Hinweis entfernt worden. Zugleich machte er in seiner Stellungnahme aus dem Two- ein Three-Strikes-Warnmodell, wobei beim dritten Hinweis über den Rechtsverletzer für drei Wochen eine Internetsperre verhängt werden solle. Weiter führt Kauder aus, mittlerweile stünden ihm die Urheberrechte an den fraglichen Fotos zu.

Die Posse dauert an: Noch steht die Antwort auf eine Anfrage an Siegfried Kauder unter abgeordnetenwatch.de aus, an der mittlerweile über 1.500 Leser interessiert sind. Darüber hinaus wurde mittlerweile eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Kauder gestellt. In jedem Falle zeigt das Verhalten Siegfried Kauders, dass er, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, nur schwache Kenntnisse des Urheberrechts hat und damit wenig geeignet erscheint, in Gesetzgebungsprozessen tätig zu werden. Und das, obwohl sich sein Vorstoß, wie mediabiz.de mitteilt, gegen das „hektische und schlampige Vorgehen der Bundesregierung bei neuen Gesetzesvorhaben“ richtet. Deutlich wird auch, dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form nicht geeignet ist, der mit dem Internet veränderten Sachlage gerecht zu werden.

Die Stellungnahme Siegfried Kauders vom 29. September 2011 fin-
det man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/488

Die Frage auf abgeordnetenwatch.de findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/487

Informationen zur Strafanzeige findet man unter:
> http://www.kriegs-recht.de/kaudergate/

Quelle: 4topas.wordpress.com, piratig.de, siegfriedkauder.de, heise.de, netzpolitik.org, wikipedia.org, eigene Recherche

republic.com – ein ganzes Land für US$ 200.000,-

Nach Wochen des „Understatements“ zeigte der Domain-Handel in der vergangenen Woche, was möglich ist: gleich vier Domains im sechsstelligen Dollarbereich, angeführt von republic.com zum Preis von US$ 200.000,- (ca. EUR 147.059,-), gefolgt von cre ditcard.net für US$ 138.000,- (ca. EUR 101.471,-), räumten ab.

Auch unter den Länderendungen waren die Ergebnisse erfreulich, angefangen mit der montenegrinischen sponsor.me, die mit EUR 25.000,- reüssierte. Daran anschloss sich die deutsche laser drucker.de für EUR 12.000,- an, die gewisse Preiszuwächse zum Vorjahr verzeichnete, in dem sie zum Preis von EUR 10.000,- gehandelt wurde. Zwei weitere Domains haben eine Vorgeschichte: pl.de, die jetzt EUR 9.200,- erzielte, war 2009 für lediglich EUR 5.100,- zu haben, und ferien.tv kostete heute EUR 7.000,-, aber 2008 lediglich EUR 6.250,-. Darüber hinaus waren die Preise unter den Länderendungen recht erfreulich:

sponsor.me – EUR 25.000,-

laserdrucker.de – EUR 12.000,-
pl.de – EUR 9.200,-
ro.de – EUR 8.400,-
prüflabor.de (IDN) – EUR 5.000,-
bankkredit.de – EUR 4.760,-
bankkredite.de – EUR 4.760,-
brennwertkessel.de – EUR 4.000,-
wohnaccessoires.de – EUR 3.200,-
western-shop.de – EUR 3.000,-

dating.pk – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.559,-)
mueller.asia – EUR 10.000,-
ferien.tv – EUR 7.000,-
mimo.me – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.985,-)

trnd.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 6.982,-)
newslondon.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.819,-)
kingsdock.co.uk – GBP 2.945,- (ca. EUR 3.427,-)

ebook.es – EUR 5.000,-
pg.co.nz – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.044,-)
gare.fr – EUR 3.800,-
cce.it – EUR 3.500,-
moos.ch – EUR 3.000,-

Die neueren generischen Endungen waren lediglich von zwei Domains mit keinen herausragenden Preisen vertreten:

vote.info – US$ 3.999,- (ca. EUR 2.940,-)
sberbank.mobi – EUR 2.800,-

Dafür lieferte unter den älteren generischen Endungen .net mit creditcard.net zum Preis von US$ 138.000,- (ca. EUR 101.471,-) einen echten Hit. Die mit deutlichem Abstand zweitplatzierte burnout.net erzielte EUR 14.900,-, was gegenüber den in 2009 erzielten US$ 2.700,- ein deutlicher Gewinn ist.

creditcard.net – US$ 138.000,- (ca. EUR 101.471,-)
burnout.net – EUR 14.900,-
gnet.net – US$ 12.275,- (ca. EUR 9.026,-)
nannyjobs.net – US$ 10.750,- (ca. EUR 7.904,-)
kamagra.org – EUR 3.750,-
bookinghotel.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
workandtravel.net – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.491,-)
electricite.net – EUR 3.000,-
baca.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.941,-)
the5.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.565,-)
tipping.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-)
facelifts.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.050,-)
forlife.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.903,-)
sns.net – US$ 2.495,- (ca. EUR 1.835,-)
snic.org – EUR 1.800,-
humanliberty.org – US$ 2.375,- (ca. EUR 1.746,-)
safebox.net – US$ 2.360,- (ca. EUR 1.735,-)

Schließlich lieferte .com mit republic.com für US$ 200.000,- (ca. EUR 147.059,-) nicht nur die teuerste Domain der Woche, sondern auch gleich zwei weitere Domains, silvercoins.com und siteweb.com, zum Preis von je US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-). Darüber hinaus verkauften sich gleich sechs geographische Bezeichnungen für jeweils US$ 33.333,- (ca. EUR 24.510,-), darunter auch hampshire.com, die 2007 lediglich US$ 20.000,- erzielte.

republic.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 147.059,-)
silvercoins.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-)
siteweb.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-)
askyourdoctor.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 51.471,-)
kari.com – US$ 63.000,- (ca. EUR 46.324,-)
mylooks.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.765,-)
itub.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.412,-)
filly.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.735,-)
croydon.com – US$ 33.333,- (ca. EUR 24.510,-)
dorset.com – US$ 33.333,- (ca. EUR 24.510,-)
eastsussex.com – US$ 33.333,- (ca. EUR 24.510,-)
westsussex.com – US$ 33.333,- (ca. EUR 24.510,-)
hampshire.com – US$ 33.333,- (ca. EUR 24.510,-)
shropshire.com – US$ 33.333,- (ca. EUR 24.510,-)
repay.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.059,-)
hiddenobjectgames.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.382,-)
gypsy.com – US$ 22.222,- (ca. EUR 16.340,-)
anewwordorder.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.176,-)
novvi.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.176,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Oktober – Bayerischer IT-Rechtstag in München

Der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein und die Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht, laden auf den 13. Oktober 2011 nach München ins Amerikahaus zum 10. Bayerischen IT-Rechtstag. 14 ausgewiesene Spezialisten im IT-Recht sorgen für hochkarätige Vorträge zu aktuellen Entwicklungen im IT-Recht.

Die Moderation des Bayerischer IT-Rechtstag hat Prof. Dr. Peter Bräutigam übernommen. Er wird nach der Begrüßung der Teilnehmer durch den Präsidenten des Bayerischen Anwaltverbands, Herrn RA Michael Dudek, und der Vorsitzenden des DAVIT, Frau RAin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, durch das vielfältige Programm führen. Auf der Agenda stehen Themen wie „Neue Entwicklungen im IT-Vertragsrecht“, „IT-Projekt: § 651 BGB und kein Ende“, „BGH-Vorlagebeschluss: Lizenz bis zur Erschöpfung“, „Der rechtssichere Web-Shop“, „Datenschutz und Social Media“ sowie weitere interessante IT-Rechtsfragen etwa zu Cloud-Computing, Datenschutz und E-Government nebst einer sich daran anschließenden Posiumsdiskussion.

Der 10. Bayerische IT-Rechtstag findet am Donnerstag, den 13. Oktober 2011, von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Amerikahaus am Karolinenplatz 3 in 80333 München statt. Die Kosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 150,- zzgl. MwSt (EUR 178,50), für Nichtmitglieder auf EUR 180,- zzgl. MwSt (EUR 214,20). Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Getränke und Mittagessen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.bayerischer-it-rechtstag.de/
> http://www.domain-recht.de/verweis/486

Quelle: davit.de, bayerischer-it-rechtstag.de

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