Newsletter-Ausgabe #544: Dezember 2010

Themen: nTLDs – US-Regierung verwarnt ICANN! | Statistik – weltweit über 200 Mio. Domains | TLDs – Neues von .bg, .co und .xxx | AG Hamburg – RSS-Feed verletzt Urheberrecht | Lesetipp – „Fezer“ in 4. Auflage erschienen | like.me – .me jagt .de von der Pole Position | 2011 – ecommerce conference auf Frühjahrstour

nTLDs – US-Regierung verwarnt ICANN!

Wenige Tage vor dem wegweisenden ICANN-Meeting im kolumbianischen Cartagena hat die US-Regierung der Internet-Verwaltung die gelbe Karte gezeigt: sollte ICANN den Prozess zur Einführung neuer Top Level Domains nicht aufschieben, droht der offene Bruch der vertraglichen Beziehungen.

Nur zwei Seiten lang ist das Schreiben von Lawrence E. Strickling, stellvertretender Minister für Kommunikation und Information im „US Departement of Commerce“, an ICANN-CEO Rod Beckstrom, und dennoch birgt es genug Sprengstoff, um den gesamten Prozess zur Einführung neuer Top Level Domains zum Erliegen zu bringen. In harschen Worten stellt Strickling fest, dass ICANN offenkundig nicht in der Lage sei, den Verpflichtungen aus der Grundlagenvereinbarung Affirmation of Commitments (AOC) nachzukommen. Konkret stört sich die US-Regierung daran, dass es im Zuge der Einführung neuer TLDs im einzeln diskutierte Vorgaben gegeben habe, die erfüllt werden müssten, darunter die Einholung einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsstudie zum Kosten-/Nutzenverhältnis für die Internetnutzer; doch diese liegt bis heute nicht vollständig vor. ICANN hat daher bis heute nicht beantwortet, ob die Vorteile neuer Top Level Domains die Kosten überwiegen.

Doch damit nicht genug. So fehlt dem US-Wirtschaftsministerium auch jede nachvollziehbare Begründung für die Aufhebung der vormals strikten Trennung zwischen Registry- und Registrar-Stellung. Noch im März 2010 habe der Vorstand beschlossen, die Trennung aufrecht zu erhalten; im November 2010 solle dieser Beschluss nicht mehr gelten. Um die eigenen Dienste im öffentlichen Interesse zu rechtfertigen, müsse ICANN solche Entscheidungen transparent dokumentieren und erklären. Strickling betonte, dass die US-Regierung die hunderten von Seiten der vorläufigen Endfassung des Bewerberhandbuchs im Detail darauf prüfen werde, ob es im Einklang mit der Affirmation steht, und kündigte an, im Regierungsbeirat GAC während des Cartagena-Meetings erste Reaktionen zu diskutieren; die Erwartung, dass der ICANN-Vorstand bereits in Cartagena eine fundierte Entscheidung zum Start neuer Top Level Domains fällen könne, sei jedoch – so Strickling wörtlich – „unrealistisch“.

In einer ersten Reaktion wies Beckstrom im ICANN-Blog darauf hin, dass man die Argumente der Regierung wie alle eingegangenen Kommentare sorgfältig in Betracht ziehen werde. Zudem ließ er Teil zwei einer Studie veröffentlichen, die zu dem Ergebnis kommt, dass unter Umständen die Vorteile neuer Endungen die Kosten überwiegen. Der ursprünglich anvisierte Starttermin 30. Mai 2011 scheint für die neuen Top Level Domains jedoch kaum mehr erreichbar.

Das Schreiben des „US Departement of Commerce“ finden Sie als .pdf-Datei unter:
> http://forum.icann.org/lists/5gtld-guide/pdf4SSmb5oOd5.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

Statistik – weltweit über 200 Mio. Domains

Weihnachten ist zwar erst im Dezember, doch für die Domain-Registries weltweit war bereits im November Bescherung: erstmals in der Geschichte des Domain Name System durchbrach die Gesamtzahl der weltweit registrierten Domains die Marke von 200 Millionen.

Etwa 201,8 Millionen Domains, davon rund 103 Millionen mit den Endungen .com und .net, meldet VeriSign im quartalsweise veröffentlichten „Domain Name Industry Brief“ und bestätigt damit, was sich lange abzeichnete: erstmals sind mehr als 200 Millionen Domains weltweit registriert. Der Großteil davon entfällt auf Internetadressen mit einer generischen Endung (gTLD) wie .com oder .info, sie machen etwa 122,6 Millionen Domains aus; der gesamte Rest verteilt sich auf 79,2 Millionen Länderendungen (ccTLDs). Kategorienübergreifend führt .com vor .de und .net, gefolgt von .uk, .org und .info.

Womit wir auch schon beim zahlenmäßig stärksten Länderkürzel der Welt wären – Deutschlands Endung .de. Wie die DENIC eG offiziell bestätigt, wurde am 26. November 2010 mit corangeliglas-design.de die 14-millionste .de-Domain registriert. Damit dauerte es gut 15 Monate, bis .de um eine weitere Million zulegen konnte; am 19. August 2009 hatte gallery-december.de die Marke von 13 Millionen geknackt. Das chinesischen Kürzel .cn, das bereits im Februar 2009 exakt 14.082.553 angemeldete Domains vermeldete und damit den ccTLD-Thron von .de erobert hatte, droht dagegen in der Bedeutungslosigkeit zu versinken: gerade noch 5.420.950 Domains, also gut ein Drittel des vormaligen Spitzenwerts, meldet die Registry CNNIC für Dezember 2010. Ob und inwieweit Eingriffe der chinesischen Regierung zu diesem Absturz geführt haben, lässt sich gesichert nicht beantworten.

Zum Schluss noch ein Blick ins deutschsprachige Ausland. Bei der österreichischen Registry Nic.at darf man den Champagner bereits kaltstellen: voraussichtlich im Februar 2011 wird zum ersten Mal die Marke von einer Million .at-Domains geknackt. Die hat man beim Nachbarn Schweiz schon hinter sich: die Kinderbuch-Domain nicole-eilinger.ch der Ethnologin und Primarlehrerin Nicole Eilinger darf sich über 1,5-millionste .ch-Domain freuen. Mit 1,5 Millionen .ch-Adressen auf knapp 7,8 Millionen Einwohner hat die Schweiz damit eine der höchsten Dichten an Internetadressen der Welt.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 14.007.185 – (Vergleich zum Vormonat:  + 103.197)
.at – 982.603 – (Vergleich zum Vormonat:  + 10.368)
.com – 91.294.560 – (Vergleich zum Vormonat:  + 573.381)
.net – 13.557.708 – (Vergleich zum Vormonat:  + 82.439)
.org – 8.972.090 – (Vergleich zum Vormonat:  + 101.867)
.info – 7.293.717 – (Vergleich zum Vormonat:  + 120.817)
.eu – 3.318.034 – (Vergleich zum Vormonat:  + 38.910)
.biz – 2.147.786 – (Vergleich zum Vormonat:  + 13.321)
.us – 1.743.479 – (Vergleich zum Vormonat:  + 7.906)

insgesamt: 143.448.996  (Stand 1. Dezember 2010)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: verisign.com, switch.ch, eigene Recherche

TLDs – Neues von .bg, .co und .xxx

Offene Kriegserklärung an die Porno-Domain .xxx: wenige Tage vor dem wegweisenden ICANN-Meeting in Cartagena verstärkt eine Lobby-Gruppe ihren Druck. Auf Druck gegen ICANN setzt man auch in Bulgarien, während Kolumbiens Endung die eigene Kundschaft im Visier hat – hier die Kurznews.

Bulgarien verschärft im Streit um die Einführung der internationalisierten kyrillischen Variante der Landesendung .bg die Tonart gegenüber der Internet-Verwaltung ICANN. Im Juni 2010 hatte ICANN einen Antrag Bulgariens abgelehnt, weil man eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br sah. Doch die bisherige Begründung scheint nicht zu überzeugen: eine Gruppe von bulgarischen Registraren hat ICANN in einer Art Akteneinsichtsgesuch gebeten, die Gründe für die Ablehnung und die zu Grunde gelegten Kriterien zu veröffentlichen. Offenbar soll dies dazu dienen, auf juristischem Wege gegen die Ablehnung vorzugehen; ein Wechsel auf andere Kürzel wie .bu, .bya oder .bgr scheint damit endgültig vom Tisch.

Die in Botoga ansässige .CO Internet S.A.S, Verwalterin der kolumbianischen Länderendung .co, hat bekanntgegeben, mit einem „Rapid Domain Compliance Process“ getauften Verfahren gegen kriminelle oder sicherheitsrelevante Domains vorzugehen. Die Regelung gibt der Registry das Recht, Domain-Namen unter der Endung .co vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, zu löschen oder zu übernehmen, wenn sie in einer Weise genutzt werden, die geeignet ist, die Stabilität, Integrität oder Sicherheit der .co-Registry oder eines Partner-Registrars zu gefährden; dies schließt auch vorbeugende Maßnahmen mit ein. Als Beispiele nennt die Verwalterin Aktivitäten wie Phishing, Pharming, Botnetting oder die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten. Details des Rapid Domain Compliance Process sind unbekannt, die vollständige Fassung ist im Internet bisher nicht abrufbar. Das Verfahren mag daher der Registry dienen; für die Inhaber einer .co-Domain droht jedoch der unvorhergesehene und unbegründete Verlust ihrer Adresse. Die Regelung trat am 1. Dezember 2010 in Kraft.

Der Streit zwischen der Free Speech Coalition (FSC) und der designierten .xxx-Verwaltung ICM Registry Inc. eskaliert: anlässlich des bevorstehenden ICANN-Meetings in Cartagena erklärte die FSC in einem Flyer, „bereit zum Krieg“ gegen die Einführung der Porno-Domain .xxx zu sein. Die Lobby-Gruppe befürchtet, in das „.xxx-Ghetto“ abgedrängt und so blockiert und zensiert zu werden; die Mehrheit der Betreiber sexuell orientierter Webangebote lehnt daher eine eigene Domain ab. Stuart Lawley, CEO von ICM Registry, gab sich indes unbeeindruckt: mit gleich 19 Vertretern will er in Cartagena die Werbetrommel für .xxx rühren; für Spannung ist also gesorgt.

Weitere Informationen zum „Rapid Domain Compliance Process“ unter .co finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/384

Quelle: domainincite.com, fscblogger.wordpress.com

AG Hamburg – RSS-Feed verletzt Urheberrecht

Das AG Hamburg (Mitte) beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit auf Webseiten eingebaute RSS-Feeds, die Daten anderer Seiten wiedergeben, Urheberrechtsverletzungen verursachen können (Urteil vom 27.09.2010, Az.: 36A C 375/09).

Der Kläger ist Urheber eines Textes und eines Fotos, das er auf einem Internetangebot gegen Vergütung veröffentlicht hatte. Der Beklagte hatte in sein Seitenlayout einen RSS-Feed integriert, über den die Werke des Klägers somit öffentlich zugänglich wurden. Der Kläger schrieb den Beklagten wegen der bestehenden Urheberrechtsverletzung an und forderte Schadensersatz. Der Beklagte löschte daraufhin den Inhalt auf seiner Seite. Der Kläger forderte nun über seinen Anwalt erneut Zahlung von Schadensersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Letztere gab der Beklagte ab, wies den Schadensersatzanspruch aber zurück. Der Kläger erhob Klage vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte.

Das Amtsgericht Hamburg gab der Klage statt (Urteil vom 27.09.2010, Az.: 36A C 375/09). Es geht davon aus, dass Urheberrechte auf Seiten des Klägers bestehen und der Beklagte diese verletzte, indem er den Text und die Fotografie öffentlich zugänglich machte (§ 19a UrhG). Der Beklagte haftet aus Sicht des Gerichts sogar als Täter, da er Text und Foto selbst nutzte. Die Einbindung des RSS-Feeds durch den Beklagten sei adäquat-kausale Ursache für die Werknutzung, da ohne sie die Werke des Klägers nicht auf der Internetseite des Beklagten bereitgehalten worden wären. Unerheblich sei, dass die Werke nicht unmittelbar mit Einbindung des RSS-Feeds auf der Seite des Beklagten abrufbar waren, und dass der Beklagte selbst keinen Einfluss auf den Inhalt des RSS-Feeds habe. Eine Haftung des Beklagten nach dem Telemediengesetz schloss das Gericht nicht aus; die Privilegierungstatbestände der §§ 8 und 10 TMG fanden nach Ansicht des Gerichts keine Anwendung, da der Beklagte die RSS-Feeds selbst eingebunden habe (§ 7 TMG). Es handele sich damit nicht um fremde Inhalte eines Dritten.

Nach dieser Rechtsprechung sollte man unverzüglich alle „öffentlichen“ RSS-Feeds von der eigenen Website, dem Blog und ähnlichen Angeboten entfernen. Das Risiko einer Rechtsverletzung ist anders nicht mehr kalkulierbar. Soweit die Daten, die über den Feed bereitgestellt werden, nicht unter creative commons stehen, müsste man von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen. Wir meinen, die Ansicht des AG Hamburg ist nicht stichhaltig und bieten den hinkenden Vergleich zum Kioskbetreiber, der Zeitungen und Zeitschriften feil bietet. Ist er für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich, die von einem Magazin, das er anbietet, ausgeht? Wie gesagt, der Vergleich hinkt, aber der Kioskbetreiber gibt auch nur wieder, was er geliefert bekommt. Ganz wie der Domain-Inhaber mit RSS-Feed. Und wenn urheberrechtlich Geschützte Werke via RSS feilgeboten werden, liegt darin nicht die Zustimmung, diese durch Dritte öffentlich zugänglich zu machen – in Maßen?

Die Entscheidung aus Hamburg findet man unter:
> http://openjur.de/u/60004.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: openjur.de

Lesetipp – „Fezer“ in 4. Auflage erschienen

Wir haben uns den Markenrechtskommentar von Karl-Heinz Fezer in 4. Auflage angeschaut. Karl-Heinz Fezer, der „Nestor des neuen deutschen Markenrechts“, liefert mit „Markenrecht“ einen, wenn nicht „den“ Kommentar für das Markenrecht. Das Domain-Recht, wiewohl spätestens seit der zweiten Auflage fester Bestandteil des opulenten Werkes, ist aber nicht die Domäne dieses wichtigen Kommentars.

Der Fezer kommt als wuchtiges 2.876-Seiten-Paket mit einer CD-ROM. Die beigefügte CD-ROM ist lediglich Windows-tauglich und enthält eine Dokumentation zum nationalen, europäischen und internationalen Kennzeichenrecht sowie ein umfassendes Register zu Entscheidungen und Konkordanzlisten. Uns interessierte vornehmlich das Domain-Recht im analogen Fezer. Dieses beschränkt sich auf 60 Seiten in der Einleitung. Nicht viel für ein urteilsstarkes Rechtsgebiet, aber konsequent, wenn man bedenkt, dass auch das Domain-Recht teilweise als lediglich ein Aspekt des Markenrechts gesehen werden kann.

Zunächst geht Fezer auf die Systematik der Domain-Namen im Internet und dabei auf die Rechtsnatur der Domain ein. Die Ausführungen und Einschätzungen Karl-Heinz Fezers sind nicht umfassend und nicht immer tiefgehend. Einige grundsätzliche Angaben zur Beschaffenheit von Domains, wie zu deren Länge, trafen schon zum Zeitpunkt der Niederschrift 2009 nicht zu: die Wahrnehmung beschränkt sich da auf den deutschsprachigen Domain-Raum (.de, .ch und .at) und schließt andere Endungen aus. Weiter handelt er die Erlangung von Kennzeichenrechten über Domain-Namen unter den unterschiedlichen Arten Register-, Benutzungsmarke, Geschäftsbezeichnung, Werktitel, Name (§ 12 BGB) ab, wobei Fezer die verschiedenen Qualitäten beispielsweise beim Namensrecht differenziert darstellt. Schließlich kommt er auf die Kennzeichenkollision im Internet. Dieser Abschnitt wirkt unaufgeräumt und unsystematisch. Fezer geht auf die wesentlichen Aspekte des Domain-Rechts ein und orientiert sich an wichtigen Entscheidungen, doch bringt er keine Linie hinein. So erscheinen die Ausführungen zur Bedeutung der Domain-Endung beim Thema Zeichenidentität dürftig, auf die Bedeutung der Endung wird nicht näher eingegangen. Hier findet allein der Bezug zur fragwürdigen Entscheidung des OLG Hamburg zu tipp.ag statt, die aber nicht kritisch gewürdigt wird. Die richtungsweisende Entscheidung solingen.info des BGH erwähnt Fezer an dieser Stelle nicht – an anderer Stelle schon. Bei der Frage, wer für Rechtsverletzungen haftet, geht Fezer nicht auf den Admin-C ein; das Schlagwort Admin-C taucht im Register gar nicht erst auf. Dafür beschäftigt sich Fezer mit der Frage, ob ein Übertragungsanspruch besteht, was er bejaht. Der ablehnenden Ansicht des BGH hält er mögliche Übertragungsansprüche aus Geschäftsanmaßung (§ 687 Abs. 2 BGB) sowie dem Delikts- und dem Bereicherungsrecht entgegen.

Die Darstellung des Domain-Rechts ist nüchtern, teilweise etwas sperrig und wirkt fragmentiert. Der Gedanke drängt sich auf, ein Jurist habe den Text verfasst. Fezer bezieht nur selten Position zu den Rechtsansichten der Gerichte, weshalb sich fragen lässt, warum er nicht ganz darauf verzichtet und sich ganz der objektiven Darstellung verschrieben hat. Wobei man sich als Leser immer wieder wünscht, eigene Positionen dargelegt zu bekommen. Wer sich von Karl-Heinz Fezers Markenrecht-Kommentar eine Vertiefung in das Recht der Domains erhofft, wird als Leser enttäuscht. Doch das schmälert sicher nicht die Bedeutung des Buches für den ambitionierten Markenrechtler, für den dieses Werk Pflichtlektüre darstellt und in dessen Handbibliothek es gehört. Was auch der Grund dafür ist, dass Domain-Rechtler auf den Fezer nicht verzichten können.

Karl-Heinz Fezer
Markenrecht
4. Auflage, München 2009
Verlag C.H. Beck
Seiten 2.876, EUR 260,-

Quelle: C.H. Beck, eigene Recherche

like.me – .me jagt .de von der Pole Position

Die vergangene Domain-Handelswoche wies mit der lang geratenen homeownersinsurance.com für US$ 570.000,- (ca. EUR 438.462,-) wieder eine hochpreisige .com-Domain auf, aber auch zahlreiche bestbezahlte .me-Domains. Nur die sonstigen generischen Endungen hielten sich zurück.

Mit im Rahmen einer Versteigerung gleich acht .me-Domains entfachte die junge Länderendung von Montenegro ein Feuerwerk, das die deutsche Endung von der Pole Position jagte. Vielmehr erwies sich mit yoyo.it zum Preis von EUR 18.000,- nur eine italienische Domain als beinahe ebenbürtig mit .me. Die britische Endung ging darüber ganz unter.

like.me – US$ 26.500,- (ca. EUR 20.385,-)
contacts.me – US$ 15.600,- (ca. EUR 12.000,-)
game.me – US$ 13.100,- (ca. EUR 10.077,-)
poker.me – US$ 12.099,- (ca. EUR 9.307,-)
note.me – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.692,-)
shop.me – US$ 8.200,- (ca. EUR 6.308,-)
movie.me – US$ 7.600,- (ca. EUR 5.846,-)
health.me – US$ 6.700,- (ca. EUR 5.154,-)

yoyo.it – EUR 18.000,-
greatcontent.it – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.692,-)

beautybar.de – EUR 10.000,-
schularbeiten.de – EUR 7.000,-
pagen.de – EUR 5.555,-
consenso.de – EUR 5.000,-
internethandel.de – EUR 5.000,-

pigeon.ru – US$ 9.988,- (ca. EUR 7.683,-)
vlinder.nl – EUR 7.000,-
batteries.us – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.877,-)
cornishcottages.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.877,-)
yoyo.asia – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.154,-)
relooking.fr – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.769,-)
lows.co.uk – GBP 4.250,- (ca. EUR 4.995,-)
beautybar.es – EUR 5.000,-

Die jüngeren generischen Endungen wussten nur zwei Domains in den nennenswerten Bereich zu drücken:

finance.pro – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.231,-)
vert.info – EUR 3.000,-

Unter den älteren generischen Domains sah es, gerade auch im Vergleich zur vorangegangenen Woche, ebenfalls nicht erfreulich aus. Doch bot sternzeichen.net durchaus ein Bild der Hoffnung: kostete die Domain 2004 noch US$ 580,-, so lag der aktuelle Preis bei EUR 4.900,-.

like.org – US$ 9.420,- (ca. EUR 7.246,-)
strategic.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.769,-)
sternzeichen.net – EUR 4.900,-
birthstonejewelry.org – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.308,-)
vcm.org – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.154,-)
schamane.net – EUR 4.000,-
burnoutsyndrom.org – EUR 3.500,-
burclar.net – EUR 3.300,-
rtlp.org – US$ 4.006,- (ca. EUR 3.082,-)
studentjobs.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.077,-)
yourlist.org – US$ 3.662,- (ca. EUR 2.817,-)
vecinos.net – EUR 2.750,-
housenation.net – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.452,-)
kaviar.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.308,-)
optum.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.222,-)
aluminunwindows.net – US$ 2.875,- (ca. EUR 2.212,-)
gurukul.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.115,-)

Die Endung der Endungen, .com, wies gleich zwei sehr hochpreisige Domains auf: homeinsurance.com gönnte sich den Ankauf von homeownersinsurance.com zum Preis von US$ 570.000,- (ca. EUR 438.462,-) und markiert einmal mehr den Wert von Versicherungsdomains. Darüber hinaus erzielte hobbies.com den Preis von US$ 297.500,- (ca. EUR 228.846,-). Beachtliche US$ 10.000,- (ca. EUR 7.692,-) für friedrichchristianflickcollection.com belegen schließlich einen Markt für sperrige, aber prägnante Domains.

homeownersinsurance.com – US$ 570.000,- (ca. EUR 438.462,-)
hobbies.com – US$ 297.500,- (ca. EUR 228.846,-)
wuye.com – US$ 43.500,- (ca. EUR 33.462,-)
bornrich.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 29.231,-)
baloncesto.com – EUR 19.000,-
jmall.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.385,-)
viajantes.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.077,-)
smarttechnologies.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.000,-)
f2d.com – EUR 9.000,-
chinafashion.com – US$ 10.099,- (ca. EUR 7.768,-)
hmb.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.692,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

2011 – ecommerce conference auf Frühjahrstour

Mit dem Ende des Jahres 2010 rückt das Frühjahr 2011 nahe, in dem – nun bereits zum fünften Male – die ecommerce conference durch deutsche Lande zieht, von Hamburg bis nach München.

Die eintägige ecommerce conference der Neue Mediengesellschaft Ulm mbH Kongresse & Messen ist eine Konferenzreihe für E-Commerce-Leiter und Online-Shop-Betreiber. Der Schwerpunkt der Themen beschäftigt sich, wie der Titel schon vermittelt, mit E-Commerce, und berücksichtigt weitestgehend verkaufsfördernde und die Kundenbindung und -zufriedenheit schaffende Maßnahmen. Aber auch juristische Fragen werden immer wieder von den Fachleuten adressiert, in der Regel gegen Ende der jeweils eintägigen Events. Für die kommende Tour stehen die konkreten Programme noch nicht fest.

Die Konferenz tagt im März 2011 wie folgt:

– Hamburg am 22. März 2011
Lindner Park-Hotel Hagenbeck, Hagenbeckstrasse 150 in 22527
Hamburg

– München am 24. März 2011
Novotel München Messe, Willy-Brandt-Platz 1 in 81829 München

– Düsseldorf am 29. März 2011
Radisson Blu Scandinavia Hotel, Karl-Arnold-Platz 5 in 40547
Düsseldorf

– Frankfurt am 30. März 2011
Holiday Inn Frankfurt City-South, Mailänder Str. 1 in 60598
Frankfurt/M.

Die Teilnahme kostet jeweils EUR 199,-, wenn man sich bis spä-
testens 08. Februar 2011 anmeldet.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://ecommerce-conference.de

Quelle: ecommerce-conference.de

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