Newsletter-Ausgabe #474: Juli 2009

Themen: ZugErschwG – weitere Schwachstellen enthüllt | ICANN – Beckstrom-Mail an die Community | TLDs – Neues von .radio, .ar .und .pk | Pelikan-Domains – greift MarkenG vor Nutzung? | Kamerun – Anwälte warnen vor .cm-Cybersquatting | diamondrings.com – ein Bund für EUR 162.000,- | Jubiläum – WIPO feiert 10 Jahre UDRP

ZugErschwG – weitere Schwachstellen enthüllt

Justizministerin Brigitte Zypries hat in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ die Schaffung des „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) gegen Zensurvorwürfe verteidigt. Das Online-Magazin ZDNet hat jedoch weitere Schwachstellen aufgedeckt.

Unter der Überschrift „Der Dreck muss aus dem Netz“ veröffentlichte die Welt in ihrer Online-Ausgabe vergangene Woche ein Interview, in dem Zypries zur staatlichen Kontrolle des Internets Partei für Familienministerin Ursula von der Leyen ergriff. Konfrontiert mit dem Vorwurf, Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten mit einem Stoppschild zu sperren, sei Zensur, erwiderte Zypries: „Das ist Unsinn. Es geht nicht um Zensur. Es geht darum, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen.“ Der Protest ließ nicht lange auf sich warten; so wies der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler, der sich unter anderem für den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur gegen die Unterzeichnung des Gesetzes an Bundespräsident Köhler gewandt hatte, darauf hin, dass deutsche Provider zwar dazu gezwungen würden, diese Inhalte vor ihren Kunden zu verbergen, sie jedoch unverändert online bleiben. Das Zugangserschwerungsgesetz sorgt also nicht dafür, dass kinderpornographische Inhalte gelöscht oder entfernt werden; sie sind lediglich ohne (kleinen) Umweg nicht mehr zu erreichen. Das Problem wird also verdeckt, aber nicht gelöst.

Ungeachtet des Umstands, dass die Sperre durch geänderte DNS-Einträge binnen Sekunden umgangen werden kann, hat das Online-Magazin ZDNet weitere Schwachstellen entdeckt, die dazu führen können, dass unbedachtes Anklicken von Links etwa in einer Spam- oder Hoax-Mail dazu führen kann, auf einer gesperrten Domain zu landen. Anhand der Domain example.com dokumentiert ZDNet, wie man Anfragen durch geschicktes Ausnutzen der DNS-Serverinfrastruktur auf einen Stopp-Schild-Webserver umlenkt und eMails an das Bundeskriminalamt (BKA) schickt. Ironie der Geschichte: ausgerechnet Paul Mockapetris, einer der Mitbegründer des Domain Name Systems, sorgt mit seinem US-Unternehmen Nominum maßgeblich dafür, dass die auf den Sperrlisten befindlichen Domain-Namen auch tatsächlich gesperrt werden.

Das BKA fühlt sich laut heise.de für eine Umsetzung des Gesetzes gleichwohl gut gerüstet. Es sei sichergestellt, dass alle nach dem Gesetz verpflichteten Provider – also solche mit mehr als 10.000 Teilnehmern oder sonstigen Nutzungsberechtigten – die Sperrlisten mit den vollqualifizierten Domain-Namen erhalten. Aufschluss wird bereits in Kürze die Praxis geben: klappt alles wie geplant, tritt das Zugangserschwerungsgesetz am 01. August 2009 in Kraft.

Das vollständige Welt-Interview mit Brigitte Zypries finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/145

Den Hintergrundbericht von ZDNet mit Aufdeckung der Schwachstellen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/146

Das Zugangserschwerungsgesetz finden Sie im Wortlaut unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/133

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://ak-zensur.de

Quelle: welt.de, internet-law.de, heise.de, zdnet.de

ICANN – Beckstrom-Mail an die Community

Rod Beckstrom, frisch gekürter CEO der im kalifornischen Marina Del Rey ansässigen Internet-Verwaltung ICANN, setzt weiter auf Transparenz: in einer Botschaft auf der ICANN-Website gab er einen Ausblick auf die Projekte der nahen Zukunft.

Offener als je ein ICANN-CEO zuvor tritt Beckstrom der Community gegenüber, und bindet sie so in die Pläne der Internetverwaltung ein. Als ersten Schritt bezeichnet Beckstrom die Implementierung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs) auf der Ebene der Top Level Domain. Sie sollen es ermöglichen, dass Geschäftsleute beispielsweise in Russland oder Indien Domains in ihrer Landessprache verwenden können, ohne durch den ASCII-Zeichensatz auf die Zeichen des lateinischen Alphabets begrenzt zu sein. Für Beckstrom zählen diese IDNs zu den bahnbrechendsten Neuerungen des Internets, weshalb er sie mit den ersten menschlichen Schritten auf dem Mond vergleicht. Zugleich stellt er eine Ausweitung von IDNs auf jede Sprachgruppe in Aussicht, die sich den IDN-Plänen von ICANN anschließen möchte. Der Rollout für die neuen Domains ist laut Beckstrom für 2010 angesetzt.

Ein heisses Diskussionsthema bleibt auch die Einführung neuer generischer Top Level Domains, wobei sich Beckstrom zur Erweiterung des Namensraumes bekennt. Das Internet sei bisher stets erblüht, wenn das Domain Name System für neue Endungen geöffnet worden sei, so Beckstrom. So habe sich kürzlich der Häuptling des Zulu-Stamms, seine Majestät König Goodwill Zwelithini kaBhekuzul bei ihm gemeldet und eine Bewerbung um das Kürzel .zulu angekündigt; auch die Bewerbungen um die Städte-Domains von New York und Berlin erwähnt Beckstrom. Bereits im ersten „memorandum of understanding“ mit der US-Regierung im Jahre 1998 habe man festgelegt, dass es eine der Schlüsselaufgaben von ICANN sei, Wege für die Einführung neuer TLDs zu finden. Elf Jahre später habe man entsprechende Mechanismen entwickelt, getestet und festgestellt, dass sie funktionieren. Konkretere Angaben liess Beckstrom jedoch noch vermissen.

Ferner will ICANN die Sicherheit des Internets mit der flächendeckenden Einführung von DNSSEC verbessern; entsprechende Testversuche mit der US-Regierung und VeriSign Inc. laufen bereits. Diese Protokollerweiterung soll sicherstellen, dass man bei Eingabe einer Domain auch tatsächlich an der gewünschten Zieladresse landet, und nicht Opfer von Phishern, Pharming oder sonstiger Schadangriffe wird. Schließlich, so Beckstrom weiter, sei die Zeit für eine Myriade von weiteren Möglichkeiten gekommen, die das Internet noch nützlicher machen; dabei deutet er als „Zuckerl“ besonders einprägsame und kurze Domain-Namen an. Steht damit die Freigabe von Adressen wie a.com oder 1.net kurz bevor?

Quelle: icann.org

TLDs – Neues von .radio, .ar .und .pk

Keine Woche ohne neue Top Level Domain: nach .fm und .am will BRS Media Inc. nun mit .radio dafür sorgen, dass weder Internet noch Video den Radio-Stern killen. Für Kopfzerbrechen bei Abzockern will Argentiniens Endung .ar sorgen, während Pakistan bemüht ist, sein Landeskürzel zurückzugewinnen.

Der Kreis potentieller Bewerber um eine neue Top Level Domain hat sich erneut vergrößert: .radio will neben den Ohren auch die Augen der Internetnutzer erobern. Egal, ob Radio, Broadcasting, Streaming, Multimedia, Musik oder Social Network, für sie alle soll .radio zur einzigartigen Marketing-Domain werden. Hinter der Kandidatur steckt die kalifornische BRS Media Inc., die mit .am und .fm bereits zwei als Radio-Domains vermarktete Länderendungen vertreibt. Die Endung .radio soll grundsätzlich jedermann zur Registrierung offen stehen, Gebühren sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Für Streitfälle soll ICANNs UDRP gelten, hinzu kommen eigene .radio-Konfliktregelungen. Mit Minds + Machines hat .radio ein Consulting-Unternehmen mit an Bord, das unter anderem auch .food begleitet. Details der Bewerbung folgen in Kürze, einstweilen sorgen Twitter und ein Facebook-Account für aktuelle News.

Während über die Einführung einer Banken-Domain .bank derzeit noch spekuliert wird, schafft die argentinische Regierung Fakten. Gemeinsam mit dem den Banken des Landes hat man sich auf die Einführung der Domain-Endung .banco.ar verständigt. Die neue Domain soll Online-Banking noch sicherer und weniger anfällig gegen Manipulationsversuche machen. Brasilien folgt damit dem Beispiel Brasiliens, das mit der Subdomain .b.br einen ähnlichen Weg gegangen ist.

Pakistan hat ein Stück seiner Top Level Domain zurück: nach Presseberichten konnte die nationale Telekommunikationsbehörde den Verwalter PKNIC davon überzeugen, ein Büro in Lahore zu eröffnen. Bei PKNIC handelt es sich um ein US-Unternehmen, das seit Jahren die Landesendung .pk verwaltet und zu Jahresgebühren von US$ 24,- pro Domain auch vergibt; lediglich für Einwohner Pakistans ist die Gebühr deutlich niedriger. Damit hat Pakistan keinen oder allenfalls geringen Einfluss auf sein Länderkürzel, und droht im Falle politischer Differenzen mit den USA ganz abgeklemmt zu werden. Dies soll sich nun mit einem eigenen Büro ändern. Zugleich erhofft man sich neues Interesse an .pk innerhalb Pakistans. Wie viele .pk-Domains derzeit registriert sind, ist öffentlich nicht bekannt.

Weitere Informationen zu .radio finden Sie unter:
> http://www.dotradio.info
> http://twitter.com/dotradio

Weitere Informationen zu .pk finden Sie unter:
> http://www.pknic.net.pk

Quelle: domainnews.com, domainnamenews.com, dawn.com, eigene Recherche

Pelikan-Domains – greift MarkenG vor Nutzung?

Das hanseatische Oberlandesgericht zu Hamburg sah sich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit der Frage konfrontiert, ob markenrechtliche Ansprüche bestehen, noch bevor eine Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird (Beschluss vom 22. November 2008, Az.: 3 W 67/08). Grundsätzlich ist das nicht möglich, doch diesmal lag eine Ausnahme vor.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner zu 2. tragen den gleichen Namen. Der Antragsgegner zu 1. ist Geschäftsführer einer Werbeagentur und hatte im Auftrag des Antragsgegners zu 2. die beiden Domains pelikan-und-partner.de und pelikan-und-partner.com registriert, und die letztgenannte Domain auf diesen bereits übertragen. Der Antragsgegner zu 2. ließ die Domains für die unter seinem Namen zu gründende Beratungsagentur registrieren, und war bereits Inhaber von pelikanundpartner.de und pelikanundpartner.com. Die Antragstellerin meinte, in der Registrierung der Domains zeige sich die Absicht, diese im geschäftlichen Verkehr zu nutzen, womit eine Verletzung ihres berühmten Zeichens „Pelikan“ einhergehe. Streitgegenstand im Verhältnis zum Antragsgegner zu 2. war die drohende Benutzung der Domains im geschäftlichen Verkehr.

Das hOLG Hamburg schloss im Verhältnis zum Antragsgegner zu 2. einen markenrechtlichen Anspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG von vornherein aus, da keine Inhalte unter den Domains zu finden waren und man nicht beurteilen könne, ob sie markenmäßig benutzt werden würden. Aber das Gericht sah die Wertschätzung und Unterscheidungskraft des Zeichens „Pelikan“ durch die Benutzung der Domains gefährdet (§ 15 Abs. 3 und 4 MarkenG). Bei „Pelikan“ handelt es sich um ein berühmtes Zeichen, welches von Nutzern überwiegend der Antragstellerin zugeordnet wird. Die Domains des Antragsgegners zu 2. sind zwar nicht identisch mit dem Zeichen „Pelikan“, aber durch dieses Zeichen werden die Domains geprägt, und der Zusatz „und Partner“ ist rein beschreibend. Nutzer würden diese Domains der Antragstellerin zuordnen und darunter ein Angebot von ihr erwarten. Anders sähe es aus, wenn der Antragsgegner seinen Vornamen hinzugesetzt hätte. Nach Ansicht des Gerichts liegt hier einer der seltenen Fälle vor, bei der, aufgrund der Berühmtheit des Zeichens, jede beabsichtigte Nutzung der Domains eine Rechtsverletzung wäre. Aufgrund dessen bestehe Erstbegehungsgefahr, die der Antragsteller zu recht gegen den Antragsgegner zu 2. geltend machen könne.

Sehr überraschend aber positiv zu werten ist die Einschätzung, die das Gericht im Hinblick auf die Haftung des Antragsgegners zu 1. Macht: ihm gegenüber konstatierte das hOLG Hamburg keinerlei Ansprüche, da ihm keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung oblag. Selbst nachdem er abgemahnt war, war ihm die Überprüfung der Sach- und Rechtslage nicht zumutbar. Das Gericht machte deutlich, dass es Sache des Gleichnamigen ist, das Risiko einer Auseinandersetzung auf sich zu nehmen oder sich von vornherein abzugrenzen.

Die Entscheidung des hOLG Hamburg findet man unter:
> http://aufrecht.de/6087.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de

Kamerun – Anwälte warnen vor .cm-Cybersquatting

Mit der Vermarktung der Endung .cm, Länderendung von Kamerun, und dem Ende der Sunrise-Period am 14. Juli 2009 beginnt ein neues Rennen zwischen Kennzeichenrechteinhabern und Cybersquattern. Anwälte warnen vor rechtsverletzenden Registrierungen.

Enrico Schaefer, Markenrechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Travers Legal in Traverse City (Michigan, USA), warnt vor dem Missbrauch von .cm-Domains durch Cybersquatter, jetzt, wo .cm-Domains von jedermann auch auf der Second-Level-Ebene registriert werden können. Damit die eigenen Marken nicht Beute eines Vertipper-Domainers werden, legt Brian Heidelberger, Fachmann für Kennzeichen- und Urheberrecht bei Winston & Strawn in Chicago, Kennzeichenrechteinhabern dringend nahe, .cm-Domains zu registrieren. Dem Cybersquatter die registrierte Domain wieder zu nehmen sei weit schwieriger, als die Domain jetzt selbst zu registrieren. Verblüffenderweise hätten Kennzeichenrechteinhaber bei der Facebook-Sunrise gut reagiert, aber die .cm-Domain-Sunrise löse bei ihnen keinen Handlungsbedarf aus.

Der Handel mit .cm-Domains blüht bereits, wie die Auktionen bei Rick Latona zeigen. Erfreulicherweise handelt es sich bei den bisher gehandelten Domains, wie unsere Handelsdaten zeigen, um allgemeine Begriffe, die keine Markenrechte verletzen. Wie schon mehrfach berichtet, lädt die Endung aufgrund ihrer Vertipperanfälligkeit zur Registrierung missbräuchlicher Domains ein. Die Risiken und Nachteile sind nicht zu unterschätzen; wer das „o“ in .com vergisst, findet sich gegebenenfalls auf einer .cm-Domain wieder. Wenn diese geparkt ist, hat der Nutzer noch Glück gehabt. Der Domain-Inhaber fängt so Traffic des Kennzeichenrechteinhabers ab und verdient daran. Schlimmer aber ist es, wenn die Inhalte unter der .cm-Domain denen der .com entsprechen und Nutzer getäuscht werden. Damit lassen sich gegebenenfalls Daten sammeln und Phishing ausführen. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der mögliche Schaden, der am eigenen Branding entstehen kann.

Muss man nun auch .cm-Domains zum Schutze eigener Kennzeichen sichern? Das hängt von der eigenen Domain-Strategie ab und den Mühen und Kosten, die man in die Domain-Verwaltung und die eigene Internetstrategie einfließen lassen möchte und kann. Soweit man selbst bereits .com-Domains besitzt, die das eigene Branding widerspiegeln oder auf .com expandieren will, scheint es nicht unvernünftig, die .cm-Domains auch zu registrieren. Günstiger als ein Rechtsstreit ist das allemal, auch wenn die Domain-Verwaltung netcom.cm einen „Complain Resolution Service“ für unter anderem Markenrechtsinhaber anbietet.

Informationen über Registrare und das Registrieren von .cm-Domains finden Sie unter:
> http://netcom.cm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: law.com, eigene Recherche

diamondrings.com – ein Bund für EUR 162.000,-

Die vergangene Handelswoche glänzte mit diamondrings.com, die bei Rick Latona für EUR 162.000,- losgeschlagen wurde. Die Endung .com erschien gefestigter, und die Länderendungen gaben brauchbare Preise. Nur die Schar der sonstigen generischen Endungen schwächelte etwas.

Die US-amerikanische Endung .us führte diesmal die Liste der Domain-Preise an, und hielt mit job.us für EUR 25.200,- alle anderen in Schach. Prächtige Ergebnisse lieferte die britische Endung, zunächst mit rugs.co.uk für ordentliche EUR 15.840,-, gefolgt von fünf weiteren:

lasiksurgery.co.uk – GBP   3.795,- (ca. EUR   4.397,-)
financecomparator.co.uk – GBP   3.600,- (ca. EUR   4.170,-)
torches.co.uk – GBP   3.500,- (ca. EUR   4.055,-)
actualize.co.uk – EUR   3.700,-
bowlingballs.co.uk – EUR   2.500,-

Die deutsche Endung .de wies ebenfalls zahlreiche Verkäufe auf, aber zu zurückhaltenden Preisen, wobei verkauf.de selbst lediglich EUR 9.000,- kostete:

top-lage.de – EUR   8.500,-
themenportal.de – EUR   5.555,-
bandshirts.de – EUR   3.850,-
tra.de – EUR   3.000,-
faschingskostuem.de – EUR   2.500,-

Ein sehr zwiespältiges Ergebnis erzielte windows7.co.in, die US$ 10.200,- (ca. EUR 7.234,-) kostete, aber eigentlich rechtsverletzend ist.

b2b.eu – EUR   6.500,-
tragamonedas.com.ar – EUR   4.000,-
diddl.ru – EUR   4.000,-
geschenkidee.eu – EUR   3.755,-
85.nl – EUR   3.250,-
ipay.ro – EUR   2.500,-

Die neueren generischen Endungen wussten nichts erwähnenswertes zu präsentieren. Und was die älteren Generischen boten, war nicht gerade berauschend; angefangen bei haeuser.net für EUR 6.651,- und skirts.net für nur US$ 5.800,- (ca. EUR 4.113,-):

diamondearrings.net – EUR   4.000,-
goldbullion.net – EUR   3.500,-
domeinnaam.net – US$   4.800,- (ca. EUR   3.404,-)
07x.net – EUR   3.400,-
gamespond.net – US$   4.503,- (ca. EUR   3.194,-)
hiphopmusic.net – US$   3.588,- (ca. EUR   2.545,-)
skiline.net – EUR   2.500,-
improvisation.org – EUR   2.500,-
docfinder.net – EUR   2.500,-
gs1.net – US$   3.500,- (ca. EUR   2.482,-)
worm.org – US$   3.485,- (ca. EUR   2.472,-)
cunard.net – US$   2.788,- (ca. EUR   1.977,-)
wacker.net – US$   2.700,- (ca. EUR   1.915,-)

Mit diamondrings.com für EUR 162.000,- setzte .com wieder einmal einen kleinen Höhepunkt, dem eine Hand voll gut positionierter Domains folgten. Interessant ist darunter die Domain 70.com für – und das schreiben wir mit Bedacht – lediglich US$ 87.000,- (ca. EUR 61.702,-), denn im Dezmeber 2008 kostete die dreistellige 770.com hervorragende GBP 175.000,- (seinerzeit rund EUR 221.172,-).

mouse.com – US$ 125.000,- (ca. EUR  88.652,-)
keyboard.com – US$ 100.000,- (ca. EUR  70.922,-)
63.com – US$  75.000,- (ca. EUR  53.191,-)
gunauction.com – US$  28.000,- (ca. EUR  19.858,-)
customerportal.com – US$  10.000,- (ca. EUR   7.092,-)
obgyns.com – US$  10.000,- (ca. EUR   7.092,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Jubiläum – WIPO feiert 10 Jahre UDRP

Für 12. Oktober 2009 lädt das Schiedsgerichts- und Mediationszentrum der World Intellectual Property Organization (WIPO) zu einem Treffen unter dem Titel „Ten Years UDRP: What’s Next?“.

Seit zehn Jahren ist die Uniform Domain -Name Dispute Resolution Policy, kurz UDRP, bereits aktiv. Was vor diesen zehn Jahren mit gerade einem Schiedsfall in 1999 begann, weist inzwischen rund 15.825 Verfahren auf. Das Jubiläum ist genau der richtige Zeitpunkt, um zu sehen, wie es weitergehen soll.

Zu der Veranstaltung kommen zahlreiche Panellisten (Schiedsrichter), aber auch Rechtsanwälte, Domain Name System Stakeholders und Vertreter offizieller Einrichtungen und Personen, die die Implementierung des Streitbeilegungsmechanismus betrifft.

Die Veranstaltung findet am 12. Oktober 2009 in Genf, in den Räumen der WIPO, statt. Tags darauf beginnt ein Fortgeschrittenen-Workshop zur UDRP. Weitere Informationen unter:

> http://www.wipo.int/meetings/en/details.jsp?meeting_id=18683

Quelle: domainnews.com, wipo.int, eigene Recherche

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