Newsletter-Ausgabe #430: September 2008

Themen: brandsucks.com – neue Studie zu Kritiker-Domains | VeriSign – weltweit 168 Mio. Domains vergeben | TLDs – Neues von .mobi, .nl und .info | mobile.de – Impressumspflicht für Portalnutzer | topmodel.com – Domains zu schlanken Preisen | cnnnews.tv & Co – der Untergang der Domainer? | Workshops – bundesweite Konferenz zum eCommerce

brandsucks.com – neue Studie zu Kritiker-Domains

Xeroxstinks.com oder mydellsux.com – mit plakativen Domain-Namen und nicht nicht immer lauteren Mitteln verleihen immer mehr Internetnutzer ihrer Kritik Ausdruck. Das US-Beratungsunternehmen Fairwinds Partners beleuchtet in einer aktuellen Studie die verschiedenen Reaktionen bekannter Marken auf solche Entwicklungen.

In der 17seitigen Studie mit dem nicht weniger plakativen Titel „The Power of Internet Gripe Sites – managing the destructive potential of brandsucks.com“ hat sich Fairwinds Partners Unternehmen aus den „Global 500“- und „Fortune 500“-Listen unter zusätzlicher Berücksichtigung der „100 Best Global Brands“ von Interbrands herausgesucht und untersucht, ob der Markenname in Verbindung vor allem mit dem Zusatz „sucks“ als Domain-Namen registriert ist. Anhand der WHOIS-Daten hat man anschließend geprüft, auf wen sie registriert waren. Ausgangsgrundlage war dabei der Umstand, dass nach einer Studie von WebSideStory mehr als zwei Drittel der Internetnutzer durch Direkteingabe der Domain navigieren und keinen Umweg über Suchmaschinen wie Google oder Yahoo gehen. So kam Fairwinds Partner zu einer etwas überraschenden Feststellung: lediglich 35 Prozent der brandsucks.com-Domains waren auf den Markeninhaber angemeldet, darunter Wal-Mart, Coca-Cola und Toys R Us; weitere 45 Prozent der Domains waren unregistriert und damit zum Missbrauch freigegeben.

Besonders umsichtig zeigt sich Xerox, das sich Webadressen wie xeroxstinks.com, xeroxcorporationsucks.com und ihatexerox.net vorbeugend gesichert hat; weitere Domains wie ihatexerox.com stehen auf der Einkaufsliste. Der PC-Händler Dell lässt sich dagegen von den zum Verkauf stehenden Domains dellisevil.com, mydellsux.com und ihatedell.info nicht irritieren, und hat kein Interesse an einem Erwerb. Enttäuschend ist für Fairwinds Partners, dass die sucks-Domains zu 67 Prozent lediglich präventiv angemeldet waren, ohne auf aktive Inhalte zu verweisen. Dabei lassen sie sich kreativ nutzen: so setzt etwa die US-Kinokette Loews loewssucks.com dazu ein, um eine Kundenumfrage zu veranstalten. Bei der Fluglinie Southwest Airlines nutzt man southwestsucks.com zumindest, um auf eigene Kundenbemühungen und die Hauptseite zu verweisen. Die Website bankofamericasucks.com, ursprünglich ins Online-Leben gerufen von einem unzufriedenen Bankkunden, bezeichnet sich dagegen schon als offizielle Kundenmeinungswebsite der Bank of America.

Hierzulande stehen derartige Domains oft im Spannungsfeld zwischen Markenrecht und Meinungsfreiheit. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob insbesondere eine unzulässige Schmähkritik vorliegt. Angesichts der Tendenzen der Gerichte, im Zweifel eine solche zu bejahen, kann daher derzeit nur gewarnt werden, zu leichtfertig derartige Domains zu registrieren. Für Markeninhaber heisst es dagegen einmal mehr, durch ein sorgfältig zusammengestelltes Portfolio auch negativ besetzte Domains präventiv zu registrieren, um Diskussionen schon frühzeitig den Boden zu entziehen.

Die Studie finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/18

Quelle: djreprints.com, eigene Recherche

VeriSign – weltweit 168 Mio. Domains vergeben

VeriSign Inc., US-Registry der beiden generischen Top Level Domains .com und .net, hat seinen „Domain Name Industry Brief“ neu aufgelegt. Zur Jahresmitte 2008 waren demnach weltweit 168 Millionen Domains registriert.

Der quartalsweise veröffentlichte „Domain Brief“ gilt als zuverlässiges Thermometer für die Entwicklungen der Registrierungszahlen. Sollte er auch diesmal recht behalten, stehen die Zeichen auf leichte Abkühlung. So stieg zwar die Gesamtzahl aller registrierten Domains um vier Prozent gegenüber dem Vorquartal an; blickt man auf das Vorjahresquartal, sind es sogar 22 Prozent oder in Zahlen ausgedrückt 11,7 Millionen. Gegenüber dem ersten Quartal 2008 bedeutet dies jedoch einen Rückgang um satte 18 Prozent; VeriSign spricht hier von einer saisonalen Entwicklung im zweiten Quartal, die schon des öfteren zu beobachten war. Trost spenden dagegen die country code Top Level Domains (ccTLDs): auf sie entfallen inzwischen 65 der insgesamt 168 Millionen Internetadressen, was ein Wachstum von 27 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal bedeutet. Allein .de, .cn und .uk kommen dabei zusammen auf 47 Prozent aller ccTLDs.

Doch selbst die ccTLDs vermögen am Trend nichts zu ändern, auch hier sank die Wachstumsrate gegenüber dem ersten Quartal; ganze 15 der 20 führenden Länderendungen vermelden ein Absinken der Wachstumsrate. Löbliche Ausnahme sind .br (Brasilien) und .au (Australien); letzterer verhilft die Entscheidung der Registry, den Domain-Handel zuzulassen, zu neuer Popularität, und auch .br profitiert von liberaleren Vergabebedingungen. Ferner stieg die Nachfrage nach .ru (Russland) und .pl (Polen). Markeninhaber sollten diesen Entwicklungen ein wachsames Auge schenken, geht ein Anstieg der Registrierungszahlen doch oft einher mit einem Anstieg der Rechtsverletzungen, zumal nicht in allen Ländern domain-rechtliche Fragen derart ausdifferenziert sind, wie es im deutschsprachigen Bereich der Fall ist.

Weiteres Wachstumspotential versprechen Domains aus Lateinamerika. Wie VeriSign meldet, stieg die Zahl der Internetnutzer dort gegenüber dem Vorjahr um 30 Prozent auf 118 Millionen an. Inzwischen sind in Lateinamerika 5,7 Millionen Domains registriert, wobei Argentinien, Brasilien und Mexiko nicht nur beim Fussball, sondern auch bei den Anmeldungen führen. Und auch für die Zukunft geht VeriSign davon aus, von dort noch viel zu hören.

Den „Domain Name Industry Brief“ finden Sie unter:
> http://www.verisign.com/static/044191.pdf

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .mobi, .nl und .info

Die neue Mobil-Domain .mobi ist kaum etabliert, da tritt mit dem iPhone von Apple ein Produkt an, das als potentieller .mobi-Killer gilt. Von ernsthafter Gefahr für .nl kann mit der Vermarktung von .co.nl dagegen keine Rede sein. Und Afilias öffnet das .info-Schatzkästchen.

Bedeutet das iPhone das „Aus“ für .mobi? Diese provokante These, zuletzt diskutiert bei der SES (Search Engine Strategies) in San Jose, scheint einige Anhänger zu finden. So ist Rebecca Lieb vom The ClickZ Network der Ansicht, dass sowohl Unternehmen als auch Internetnutzer ohne .mobi besser fahren, da sie ihr Angebot nicht nur für eine Top Level Domain optimieren müssen. Auch Cindy Krum von Blue Moon Works aus Denver meint, dass .mobi kaum optimal für mobiles Surfen sei, da eine Stand-Alone .mobi-Website den Traffic spalte und doppelte Arbeit erfordere. Kritiker merken jedoch an, dass sich diese Ansicht kaum mit den zuletzt hohen Preisen, die im Handel für .mobi-Domains gezahlt worden seien, vertragen würde, und vermuten persönliche Interessen für diese Ansicht – die Inhaber von inzwischen mehr als einer Million .mobi-Domains könnten nicht sämtlich irren. Allerdings muss .mobi dafür Sorge tragen, nicht zum blossen Spekulationsobjekt zu verkommen; so sind drei Monate nach der Versteigerung von Premium-Domains nur wenige Projekte zu finden, die den .mobi-Guidelines entsprechen, obwohl gerade diese Domains den Wert von .mobi steigern sollten. Der irische Verwalter dotMobi drückt daher aufs Tempo: im laufenden Monat September starten die Überprüfungen. Wer sich nicht an die Vergaberegeln hält, dem droht der Entzug seiner Domains.

Die holländische Registry SIDN hat auf die Pläne des luxemburgischen Registrars EuroDNS zur Vermarktung der Endung .co.nl reagiert. In einer Pressemitteilung weist SIDN darauf hin, dass es sich um keine offiziellen Domains handelt; die alleinige Verantwortlichkeit für diese Domains liege bei EuroDNS, so dass die Anmelder auch dahingehend von EuroDNS abhängen, dass ihre Adressen jetzt und in Zukunft nutzbar sind. Wie gemeldet, besteht für Nutzer jedoch wenig Anlass, die Vergaberegeln für .nl mit einer Domain unterhalb von .co.nl zu umgehen: andere Registrare stellen über Treuhandmodelle längst auch Second Level Domains direkt unterhalb von .nl zur Verfügung.

Afilias, Verwalter der generischen Top Level Domain .info, öffnet ein Schatzkästchen: ausweislich eines Antrags vom 28. August 2008 bei der Internet-Regierung ICANN möchte Afilias nicht vergebene Domains aus der Einführungsphase im Jahr 2001 neu verteilen. Hintergrund ist, dass Afilias damals offensichtlich missbräuchliche Anmeldungen aus der Sunrise-Phase – einer der ersten, die jemals durchgeführt wurde – selbst im Rahmen des sogenannten „Challenge-Verfahrens“ angriff und so die Anmelder dazu zwang, ihre Berechtigung nachzuweisen. Rund 20.000 Domains wurden so gelöscht, von denen ein kleiner Teil bis heute noch gesperrt ist; sie sollen nun einen Inhaber finden. Afilias denkt dabei an ein 3-Phasen-Modell: in Runde eins sollen sich im Rahmen eines „request for proposal“ Kandidaten für einzelne Adressen bewerben können und den Zuschlag erhalten, wenn sie ähnlich einem Business-Plan darlegen können, wie sie zur Steigerung des Werts von .info-Domains beitragen können. Für Runde zwei stellt man sich wie bei .mobi und .asia eine Auktion vor, bei der die Domains meistbietend versteigert werden. Sollten dann noch Domains übrig bleiben, werden sie per „first come, first served“ vergeben. Um welche Domains es sich handelt, war bisher nicht zu erfahren; ebenso ist offen, wann ICANN über den Antrag entscheidet.

Quelle: clickz.com, domainnamewire.com, sidn.nl, intern.de

mobile.de – Impressumspflicht für Portalnutzer

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf musste in einer nicht ganz frischen Entscheidung ein Urteil des Landgericht Wuppertal korrigieren: Ein Kfz-Händler hat im Internetportal mobile.de über seine gesamte Fahrzeugpalette informiert, aber vergessen, ein ordentliches Impressum zu hinterlegen. Das wurde ihm zum Verhängnis.

Der Kläger ist ein Wettbewerbsverein, der sich unter anderem gegen den Internetauftritt der Beklagten im Portal mobile.de wandte. Dort fand sich ein unzulängliches Impressum, bei dem der gesetzliche Vertreter, die Handelsregistereintragung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG fehlten. Die Klägerin beantragte, der Beklagten für das Unterlassen vollständiger Impressumsangaben ein Ordnungsgeld aufzuerlegen. Die Beklagte, die auf dem Portal mobile.de ihre vollständige Fahrzeugpalette anbietet, meint, das Teledienstegesetz (mittlerweile Telemediengesetz) finde auf ihren Internetauftritt keine Anwendung; es fehle am interaktiven Zugriff und der unmittelbaren Bestellmöglichkeit. Das Teledienstegesetz (bzw. Telemediengesetz) regele zudem lediglich die Pflichten des Betreibers von mobile.de.

Das Landgericht in Wuppertal (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 15 O 71/06) bestätigte die Ansicht der Beklagten und gab ihr Recht: bei ihrem Angebot fehlte es an einem interaktiven Zugriff sowie an der unmittelbaren Bestellmöglichkeit. Die Klägerin legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Nun war das Oberlandesgericht Düsseldorf am Zug, das die Ansicht der Klägerin bestätigte und die Entscheidung des Landgerichts aufhob: Das Impressum der Beklagten unter der Plattform mobile.de entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen sowohl des TDG als auch des TMG (Urteil vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07).

Indem die Beklagte die Internetplattform mobile.de nutzte und ihre Fahrzeuge dort einstellte und über deren jeweilige Eigenschaften informierte, war der Anwendungsbereich des § 6 TDG und ist der des § 5 TMG eröffnet. § 5 TMG ist einschlägig, wenn eine auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wovon im Falle der Beklagten auszugehen ist. Nach § 2 Nr. 1 TMG, der Diensteanbieter definiert, sind nach Ansicht der Gerichte auch bloße Werbeangebote ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten Telemediendienste. Demnach wäre die Beklagte Diensteanbieterin; allerdings ist sie nicht Inhaberin der Domain, unter dem ihr Angebot zu finden ist.

Üblicherweise ist der Inhaber der Domain der Diensteanbieter, was bei mobile.de eine dritte, am Rechtsstreit Unbeteiligte ist. Doch gibt es Ausnahmen, wie beim Portal eBay, bei dem auch die geschäftsmäßigen Anbieter innerhalb des Portals impressumspflichtig sind. Dies gilt auch für das Portal mobile.de. Voraussetzung ist, dass der Anbieter, auch wenn seine Daten nicht auf eigenen Servern liegen, über den Inhalt und das Bereithalten des Dienstes bestimmen kann. Hier hat die Beklagte volle Kontrolle über ihre Daten. Das zeigt sich darin, dass mobile.de nur beim Einstieg auf der Hauptseite einheitlich wirkt; die Anbieter hingegen können ihre Seiten selbst gestalten, wobei die Navigationsleiste links immer gleich ist. Entsprechend sieht das Angebot der Beklagten individuell aus. Nutzer von mobile.de können die einzelnen Angebote der Anbieter unter mobile.de auch unmittelbar ansteuern. Unter dem Angebot der Beklagten waren nun die Angaben im Impressum verwirrend, da sie unrichtig waren: so stand unter der Rubrik Handelsregister: „keine Eintragung“ und unter Umsatzsteueridentifikationsnummer: „nicht vorhanden“. Das konnte jedoch nicht zutreffen, da die Beklagte die Rechtsform der KG hat und als solche sowohl im Handelsregister eingetragen als auch Inhaberin einer Umsatzsteueridentifikationsnummer ist. Folglich lag ein Verstoß gegen die Impressumspflichten vor, und der stellte einen Wettbewerbsverstoß dar (§ 3 und 4 Nr. 11 UWG). Mithin war der Anspruch der Klägerin gegeben.

Letzten Endes bringt diese Entscheidung, obwohl sie das Urteil erster Instanz zurechtrücken musste, nicht neues. Der Verweis des OLG Düsseldorf auf die eBay-Entscheidungen spricht für sich. Es sollte sich für jeden Anbieter verstehen, korrekte Angaben im Impressum zu machen, denn das ist letzten Endes ein Wettbewerbsvorteil: der potentielle Kunde weiss, mit wem er es zu tun hat, was Vertrauen stiftet.

Das Urteil findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/17

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kanzlei.biz, eigene Recherche

topmodel.com – Domains zu schlanken Preisen

Nach dem hervorragenden Ergebnis in der Vorwoche, zeigte sich die vergangene Handelswoche deutlich schwächer: .com leistete einen schwach sechsstelligen Beitrag mit topmodel.com für US$ 117.650,- (ca. EUR 81.138,-). Dafür hatte die italienische Endung .it als Außenseiter einen Erfolg.

Unter den Länderendungen meldete sich verblüffenderweise .it sehr deutlich zu Wort. Die Domain investimento.it erzielte unter der Länderkategorie mit EUR 12.900,- den höchsten Preis; zwei weitere .it-Domains, hongkong.it (EUR 2.000,-) und signal.it (EUR 2.000,-), waren deutlich günstiger. Den zweithöchsten Preis erzielte die norwegische Zahlendomain 18.no mit US$ 17.150,- (ca. EUR 11.828,-). Es folgte eine deutsche Domain, wobei .de allgemein wieder gut im Futter steht:

cube.de – EUR   5.555,-
farbtoner.de – EUR   5.100,-
meinchef.de – EUR   5.000,-
cuvee.de – EUR   4.000,-
adcommerce.de – EUR   3.300,-
domainmanagement.de – EUR   3.010,-
flurfunk.de – EUR   2.500,-

Weiter wiesen die britische Endung und die von Tuvalu je drei Verkäufe auf; zudem verbuchte Australien wieder einmal eine Domain:

pricecut.co.uk – GBP   3.000,- (ca. EUR  3.717,-)
ed.tv – US$   5.000,- (ca. EUR  3.448,-)
fling.tv – US$   5.000,- (ca. EUR  3.448,-)
snooker.tv – US$   5.000,- (ca. EUR  3.448,-)
e-radio.co.uk – EUR   3.200,-
translationjobs.co.uk – US$   4.500,- (ca. EUR  3.103,-)
fotoservice.be – EUR   2.250,-
immo24.eu – EUR   2.100,-
debitcard.com.au – US$   3.000,- (ca. EUR  2.069,-)

Unter den neueren generischen bleibt es wieder alles an .info hängen, die drei wenig beeindruckende Verkäufe zu bieten hatte:

florenz.info – EUR   2.071,-
kerala.info – US$   2.600,- (ca. EUR  1.793,-)
humor.info – US$   2.585,- (ca. EUR  1.783,-)

Aber im Gegensatz zur Vorwoche halten sich auch die älteren generischen Endungen deutlich zurück: .net bietet gerade mal cardiology.net für US$ 12.700,- (ca. EUR 8.759,-) und supercasino.net für US$ 8.200,- (ca. EUR 5.655,-), während .org mit openweb.org bei EUR 5.600,- einsteigt.

rgh.net – US$   7.000,- (ca. EUR  4.828,-)
nudist.net – US$   6.700,- (ca. EUR  4.621,-)
redlightdistrict.netvUS$   5.890,- (ca. EUR  4.062,-)
bandits.net – US$   4.988,- (ca. EUR  3.440,-)
getup.org – EUR   3.000,-
tequiero.org – EUR   3.000,-
idc.net – US$   3.600,- (ca. EUR  2.483,-)
euroinvest.net – US$   3.288,- (ca. EUR  2.268,-)
scriptures.org – US$   3.250,- (ca. EUR  2.241,-)
ajim.net – US$   3.088,- (ca. EUR  2.130,-)
elses.org – US$   3.000,- (ca. EUR  2.069,-)
inspirit.net – EUR   1.800,-
joboffers.org – EUR   1.800,-
kudos.net – US$   2.510,- (ca. EUR  1.731,-)

Selbst die in der vergangenen Woche und auch sonst immer übersprudelnde .com zeigte sich eher schwach, mit lediglich einer Domain im sechsstelligen Dollarbereich:

topmodel.com – US$ 117.650,- (ca. EUR 81.138,-)
roomdividers.com – US$  75.000,- (ca. EUR 51.724,-)
gonyc.com – US$  40.000,- (ca. EUR 27.586,-)
mozzilla.com – US$  40.000,- (ca. EUR 27.586,-)
smsglobal.com – US$  30.000,- (ca. EUR 20.690,-)
7h.com – US$  20.500,- (ca. EUR 14.138,-)
y3.com – US$  19.279,- (ca. EUR 13.296,-)
freelove.com – US$  17.650,- (ca. EUR 12.172,-)
businessfriendly.com – US$  15.000,- (ca. EUR 10.345,-)
eob.com – US$  14.000,- (ca. EUR  9.655,-)
o8.com – US$  11.150,- (ca. EUR  7.690,-)
wwwmatch.com – US$  11.100,- (ca. EUR  7.655,-)
thinkfirst.com – US$  10.000,- (ca. EUR  6.897,-)
bizkit.com – US$  10.000,- (ca. EUR  6.897,-)
diydaily.com – US$  10.000,- (ca. EUR  6.897,-)
gehna.com – US$   9.790,- (ca. EUR  6.752,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

cnnnews.tv & Co – der Untergang der Domainer?

In der Domain-Szene bilden sich harte Fronten: Domain-Börsen versteigern markenrelevante Vertipperdomains und beschädigen so das Ansehen der gesamten Branche. Weitsichtige Domainer verurteilen nicht nur die Kollegen, die solche Domains registrieren, sondern auch die Börsen, die diesen eine Plattform geben.

In der vergangenen Woche wurden mehrere Fälle wie das Versteigerungsangebot von cnnnews.tv, das der Registrar GoDaddy mit einem Bewertungszertifikat ausgestattet anbot, bekannt. So finden sich in der Liste aktueller Domain-Geschäfte die Domains wwwmatch.com (verkauft bei NameJet) und mozzilla.com (verkauft bei DNForum), die sicherlich auch Kennzeichenrechte Dritter verletzen. Das wirft kein gutes Bild auf die gesamte, sowieso als sehr undurchsichtig-halbseiden wahrgenommene Domain-Industrie. Desto lauter die Rufe der wirklichen Domain-Profis, die sich davor hüten, Vertipperdomains und ähnliche rechtsverletzende Domains zu registrieren und mit ihnen zu handeln. Sollte sich da nicht schnellstens etwas ändern, schafft sich die Industrie von selbst ab.

Nachdem GoDaddy die Domain cnnnews.tv mit einer zertifizierten Bewertung ausgestattet hat und versteigert, kann sich das Unternehmen nicht mehr herausreden: es wird ganz klar eine Kennzeichenrechtsverletzung unterstützt. Das wunderbar idiotischdoppelbödige der Domain-Bewertung durch GoDaddy ist: als Kennzeichenrechte verletzende Domain ist sie tatsächlich wohl wenig wert. Denn kein vernünftiger Mensch wird diese Domain ersteigern. Wer sie ersteigert, ist sie in Kürze wieder los: im Rahmen eines UDRP-Verfahrens. Zugleich zeigt GoDaddy damit seine Ignoranz gegenüber Markenrechten. Bewertungszertifikate von GoDaddy, will uns dieses Beispiel sagen, sind mit Vorsicht zu geniessen.

Nun ruft die Domain-Industrie durch die Stimme von Andrew Allemann von domainnewswire.com allgemein und Mike Berkens von thedomains.com mit konkreten Vorschlägen zur Selbstreinigung auf: Zunächst müssten, so Mike Berkens, sich die Parkinganbieter dazu erklären und zukünftig das Parken rechtsverletzender Domains unterbinden. Das ist mehr als ein Fulltimejob, für den entsprechende Mittel locker gemacht werden müssen; Kosten, die zum Geschäft dazu gehören. Weiter sollten die Suchmaschinenbetreiber Google und Yahoo rechtsverletzende Domains für ihr System sperren. Auktionshäuser dürfen rechtsverletzenden Domains keine Plattform bieten. Registrare, die rechtsverletzende Domains nach deren Freiwerden übernehmen, sollten diese löschen. Domain-Verwaltungen sollten bei der Einführung einer neuen Domain-Endung den Markeninhabern die Domains ohne die zusätzlichen Kosten einer Sunrise-Aktion anbieten.

Doch dieses Programm wird auch kritisch gesehen und diskutiert. Ohne Zweifel gilt die Regel: zwei Juristen, drei Meinungen. Eines der Probleme, das durch einen solchen Maßnahmenkatalog entsteht, ist: wer entscheidet, ob eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht? Fragen des Markenrechts und der Markenrechtsverletzung sind sehr komplex und oft genug nicht eindeutig zu beantworten, schon gar nicht durch einen einfachen Mitarbeiter in einer Domain-Unternehmung und noch weniger, soweit eine Verletzung durch jederzeit austauschbare Inhalte erst entsteht. Auch offensichtliche Verletzungen können sich als Nichts herausstellen. Die Beurteilung von Kennzeichenrechtsverletzungen fällt oft auch Richtern schwer. So einfach wird es also nicht gehen. Hinzu kommt die Domain-Pflege durch Markeninhaber, der Fall wwwmatch.com macht das deutlich. Denn die Domain stand bereits 2003 in einem WIPO-Verfahren (Fall Nr. D2003-0510), das der Rechteinhaber gewann. Die Domain wurde ihm übertragen. Offensichtlich hat er die Domain jedoch nicht auf Dauer gehalten oder verloren. Das eigene Domain-Portfolio sollte man also schon unter Kontrolle halten.

Doch zumindest wird hier nochmals eine Diskussion öffentlich, die schon länger unter den Domainern virulent ist. Allgemein scheint man sich in der Branche einig, dass sich die Domain-Industrie eigene Regeln geben muss, damit nicht Regierungen ihnen Regeln wie die Snow-Bill aufzwingt und so das Geschäft ganz kaputt macht.

Quelle: thedomains.com, domainnewswire.com, eigene Recherche

Workshops – bundesweite Konferenz zum eCommerce

Die eCommerce Conference der Penton Media GmbH zieht wieder ihre Kreise, erstmalig im Herbst und diesmal als reine Workshop-Tour. Vom 23. September bis zum 28. Oktober 2008 findet die Veranstaltung in vier Großstädten statt.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt wie immer auf der Commerce-Seite, doch ist einer der jeweils angebotenen vier Workshops von jeweils eineinhalb Stunden Länge der Rechtssicherheit gewidmet. Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin A. Zscherpe von CSC Deutschland Solutions GmbH wird über Websitegestaltung, Haftungsfragen für Inhalte, Weblogs, Zugangsprovider u.a., Informationspflichten, eMail-Marketing und die neueste Rechtsprechung berichten. Andere Workshops befassen sich mit Mobile und E-Payment, Usability und Search-Advertising.

Die Termine für die je eintägigen Konferenz sind:

Hamburg – 23. September 2008
Frankfurt/Main – 01. Oktober 2008
München – 07. Oktober 2008
Düsseldorf – 28. Oktober 2008

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kosten für die Teilnahme beginnen bei EUR 359,- für Mitglieder der Partnerverbände und Leser und Newsletterabonnenten, und enden bei EUR 399,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ecommerce-conference.de

Den aktuellen Flyer zur Veranstaltung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/16

Quelle: ecommerce-conference.de

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