Newsletter-Ausgabe #364: Mai 2007

Themen: Registerfly-Skandal – ICANN zieht erste Lehren | New Net Profits – Revolution im Domain-Parking? | TLDs – Neues von .au, .za und .tel | Störer-Urteile – haften Eltern für ihre Kinder? | Umfrage – schwere Zeiten für Pay-per-Click | Rekord-Deal – US$ 9,5 Mio. in bar für p/orn.com | IHK-Hannover – Die rechtssichere Website

Registerfly-Skandal – ICANN zieht erste Lehren

Die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) zieht aus dem Registerfly-Skandal die ersten Lehren: ein neu zu schaffender „Registrar Data Escrow Service“ soll für ICANN im Streitfall den Zugriff auf die Kundendaten samt Domains sicherstellen.

Das Fiasko um den US-Registrar Registerfly, in dessen Verlauf aufgrund von Streitigkeiten unter den Gesellschaftern mehrere zehntausend Domains verloren gegangen sein sollen und das zu bis heute andauernde gerichtlichen Streitigkeiten geführt hat, hat einmal mehr die Behauptung böser Zungen bestätigt, dass es sich bei ICANN im Ernstfall nur um einen zahnlosen Papiertiger handelt. Doch diesem Vorwurf will die Internet-Verwaltung entschieden entgegentreten; helfen soll ein kompetenter und erfahrener „agent“, der im Auftrag ICANNs die Registrierungsdaten der akkreditierten Registrare einsammelt, überprüft und verifiziert. Dies soll verhindern, dass bei Entzug der Akkreditierung eines Domain-Registrars die Domain-Inhaber um den Verlust ihrer Adressen fürchten müssen. Für die Position eines solchen „agents“ hat ICANN ein Bewerbungsprofil ausgeschrieben und um rege Beteiligung gebeten.

Der Fragenkatalog sieht dabei eine Vielzahl von Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, angefangen bei der logistischen Bewältigung riesiger Datenmengen und deren Speicherung für mindestens ein Jahr, über automatisierte Mitteilungen an ICANN bis hin zu Nachweisen über technische und wirtschaftliche Kompetenz. Selbst das Datenformat, in welchem die Dateien übertragen werden, ist vorab geregelt. Bewerbungen nimmt ICANN noch bis zum 8. Juni 2007 entgegen.

Ganz so lange will die Konkurrenz von Registerfly nicht mehr warten, und stürzt sich bereits mit Sonderangeboten auf die betroffenen Registerfly-Kunden. So wirbt nach GoDaddy nunmehr auch Ex-Monopolist Network Solutions (NSI) mit einem „transfer special“ um die Kunden des Skandal-Registrars. Zum Sonderpreis je Domain von US$ 9,99 und damit mehr als 70% Nachlass gegenüber den regulären Gebühren können Registerfly-Kunden mit ihrer .com, .net, .org, .biz, .us oder .info-Adresse wechseln. Wie man allerdings wechseln soll, wenn sich Registerfly weiterhin gegen Trasnfers sperrt, verrät auch Network Solutions nicht …

Weitere Informationen zum „Registrar Data Escrow Service“ finden Sie unter:
> http://short4u.de/4651eb4452020

Quelle: icann.org, eigene Recherche

New Net Profits – Revolution im Domain-Parking?

Den Tod des klassischen Domain-Parkings hat das kalifornische Start-Up New Net Profits Inc. verkündet. Das neue Motto lautet „Don’t park it, embark It!“. Doch handelt es sich wirklich um eine Revolution im Domain-Parking oder nur um alten Wein in neuen Schläuchen?

Das Problem ist alt: man hat eine gute Domain, und will sie zu Geld machen, ohne sie gleich zu verkaufen. Neben einer Verpachtung der Domain hat in den vergangenen Jahren vor allem das Domain-Parking an Bedeutung gewonnen. Bei großen Parking-Anbietern wie Sedo wird dabei thematisch passend zu einer Domain ein Schlüsselwort (Keyword) ausgewählt und dann zu diesem Stichwort Anzeigen geschaltet, die beim Aufruf der Domain erscheinen und dynamisch gestaltet sind, also zeitlich wechseln. Wird eine der Anzeigen angeklickt, verdient der Domain-Inhaber Geld. Wird ein bestimmter Betrag erreicht, zahlt der Parking-Anbieter diesen an den Inhaber aus. Somit können selbst ungenutzte Domains zumindest die Registrierungsgebühren wieder einspielen, vorausgesetzt, die hinterlegten Anzeigen werden oft genug angeklickt. Eine einzelne Domain mag so nur wenige Cent abwerfen; wer dagegen über ein grosses Portfolio mit zahlreichen attraktiven Domains verfügt, kann erfreuliche Einnahmen erwirtschaften. Die Kunst liegt also darin, möglichst viele Besucher zum Klicken der Anzeigen zu bewegen.

Hier setzen New Net Profits an: in dem statt thematisch passender Anzeigen auch thematisch passende Inhalte gezeigt werden, verspricht man sich eine Steigerung des Besucherstroms. Als Beispiel verweist man auf hillaryclintonforpresident2008.com und usapatriotact.com. Wer die Domain der Gattin des früheren US-Präsidenten Bill Clinton aufruft, findet eingebettet in Werbeanzeigen von Amazon, eBay oder ein YouTube-Video aktuelle News ebenso wie einen Link auf einen Wikipedia-Artikel, Diskussionsforen, Flickr-Bilder und Hinweise auf verwandte Angebote. Im Gegensatz zu den meist eher nüchternen Parking-Angeboten wird so der Eindruck vermieden, es handele sich um ein reines Werbeangebot – auch wenn es letztlich eben dies ist. Die Nutzung ist dabei sowohl für den Domain-Inhaber als auch den Internetsurfer kostenfrei. Dabei lassen Traumrenditen von US$ 0,33 pro Klick und teilweise noch deutlich höher die Domainer-Szene aufhorchen.

Das Rad im Domain-Parking hat New Net Profits letztlich wohl kaum neu erfunden. Der Ansatz, den Internetnutzern durch bunte und multimediale Webseiten mehr zu bieten als dröge Parking-Einheitskost, lässt jedoch zumindest auf bessere Zeiten hoffen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domainembarking.com/

Beispiele für Domain-Embarking finden Sie hier:
> http://hillaryclintonforpresident2008.com/
> http://usapatriotact.com/

Quelle: icann.org

TLDs – Neues von .au, .za und .tel

Unsere Reise durch das Domain Name System führt uns heute unter anderem nach Südafrika (.za) und Australien (.au). Doch auch die erst vor kurzem neu eingeführte Endung .tel weiss Aktuelles zu berichten.

Die südafrikanische Domain-Verwaltung .za DNA (Domain Name Authority) hat für Streitigkeiten rund um .za-Domains ein eigenes Streitschlichtungssystem eingeführt. Das Verfahren weist Ähnlichkeiten zur UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) auf, weicht jedoch in materieller Hinsicht in einigen Punkten auch ab. Im wesentlichen ist es für Inhaber von Markenrechten gedacht, welche durch eine registrierte Domain in ihren Rechten verletzt werden. Um dem Kläger die Durchsetzung seiner Rechte zu erleichtern, sieht das Regelwerk einen Katalog von Kriterien vor, welche bei Vorhandensein eine etwa missbräuchliche Registrierung indizieren; umgekehrt sehen die Regelungen selbst Anzeichen dafür vor, wann nicht von einem Missbrauch auszugehen ist. Insgesamt betrachtet ermöglicht das Verfahren erstmalig eine vergleichsweise rasche und kostengünstige Rechtsverfolgung, zumal einheitliche Regelungen für das Domain-Recht in Südafrika bisher nicht existiert haben. Vorläufig gilt es nur für Streitigkeiten um .co.za-Domains; an eine Erweiterung auf andere Third Level Domains ist aber gedacht.

Anfang März diesen Jahres vermeldete ICANN, dass die Telefon-Domain .tel als 19. generische Top Level Domain in die Root Zone eingetragen worden ist; seither wurde es wieder still um die neue Endung. Wer die Website von Verwalter Telnic aufruft, wird mit der Ankündigung eines Neustarts der Website vertröstet, einen offiziellen Fahrplan für die Einführung sucht man vergebens. Eher beiläufig gab ICANN nun bekannt, dass man bei Telnic derzeit mit einer Einführung zum Ende 2007 oder Anfang 2008 rechnet. Anlass für diese Mitteilung war eine geplante Änderung am Registry-Vertrag, die es Telnic erlauben soll, die Veröffentlichung der WHOIS-Daten zu modifizieren. Bis vorerst 10. Juni 2007 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu dieser Änderung zu äussern. Einstweilen gilt unverändert der Hinweis, dass verbindliche Vorbestellungen derzeit noch nirgendwo möglich und etwaige Angebote unauthorisiert sind.

In Australien plant die dortige Domain-Verwaltung auDA tiefgreifende Änderungen für die Landesdomain .au. Ein eigens eingerichtetes „Names Policy Panel“ soll prüfen, ob eine Registrierung unter .au künftig bereits auf Ebene der Second Level Domain erlaubt sein soll, womit umständliche .com.au-Adressen überflüssig werden könnten. Darüber hinaus stellt auDA die Registrierungsbedingungen insgesamt zur Diskussion und lässt prüfen, welche Änderungen für sinnvoll erachtet werden sollten. Auch für Domain-Händler könnten .au-Adressen erstmals interessant werden, da das Verbot zum Verkauf ebenfalls fallen soll. Das Panel soll sich bei seiner Prüfung zum einen auf öffentliche Befragungen, zum anderen auf Marktstudien stützen. Einsendeschluss für öffentliche Stellungnahmen ist der 15. Juni 2007; wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt.

Mehr über die Streitschlichtung bei .za erfahren Sie unter:
> http://www.zadna.org.za/adr/

Weitere Informationen über die Änderungen bei .au finden Sie hier:
> http://auda.org.au/news-archive/auda-18052007/

Quelle: ictworld.co.za, icann.org, auda.org.au

Störer-Urteile – haften Eltern für ihre Kinder?

Das Landgericht Hamburg hat in seinem Rechtsstreit (Az.: 308 O 139/06) zwei Beschlüsse erlassen (vom 09.03.2006 und vom 21.04. 2006), die einmal mehr Zweifel an der Rechtsauffassung der Hamburger aufkommen lassen. „Eltern haften für ihre Kinder“ heisst es kurzgefasst. Glücklicherweise gibt es da auch andere Stimmen der iuris prudens – so wie die des Landgericht Mannheim (Urteil vom 29.09.2006, Az.: 7 O 76/06 und vom 30.01.2007, 2 O 71/06).

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Hamburg hatte die minderjährige Tochter der Antragsgegner die Rechte eines Tonträgerherstellers verletzt, indem sie urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen durch ein Filesharingsystem öffentlich zugänglich machte. Das LG Hamburg äußert in den Kostenbeschlüssen vom 09.03.2006 und 21.04.2006 die Ansicht, dafür hätten die Eltern einzustehen. Ihnen obläge eine Prüfpflicht, die sie verletzt hätten: Eltern hätten die Pflicht, Kinder über die Risiken des Internets zu unterrichten, deren Tun zu überwachen und gegebenenfalls widerrechtliches Tun zu unterbinden. Weiträumig geht das Gericht dabei auf die adäquate Kausalität ein: wer einem fünfzehnjährigen Kind im Haushalt die Nutzung des Internetzuganges ermöglicht, der haftet für eine Schutzrechtsverletzung des Kindes. Denn die Rechtsverletzungen im Internet haben zugenommen, da birgt das Überlassen des Internetzuganges an einen Dritten die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass der Dritte Rechtsverletzungen begeht. Dies aber löse die Prüf- und gegebenenfalls eine Handlungspflicht aus; das gelte nicht nur einfach bei Überlassung des Zugangs an Dritte, sondern ganz besonders an Jugendliche.

Auch das LG Mannheim geht davon aus, dass seitens der Eltern von Kindern, die das Internet benutzen, grundsätzlich Prüfpflichten bestehen. Doch kommt das Gericht in seinem Urteil vom 29.09.2006 zu einem ganz anderen Ergebnis. In dem vor dem LG Mannheim verhandelten Fall hatte der volljährige Sohn des Antragsgegners per Filesharing Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Computerspiel zugelassen, das Dritte sich so herunterladen konnten. Anders als das LG Hamburg meint man in Mannheim freilich, wenn ein Internetanschluss innerhalb der Familie und damit insbesondere den Kindern zur Verfügung gestellt wird, so beruht die Eröffnung des Zugangs auf dem familiären Verbund. Das führt zu veränderten Prüf- und Überwachungspflichten, deren Umfang sich an Erziehung und Alter der Kinder orientiert – auch in anderen Bereichen. Eine dauerhafte Überprüfung des Verhaltens der Kinder ist nach Ansicht des LG Mannheim jedenfalls nicht zumutbar, soweit kein konkreter Anlass besteht. Ist das Kind volljährig und hat gegenüber den Eltern einen Wissensvorsprung bezüglich Computer- und Internettechnologie, ist eine einweisende Belehrung seitens der Eltern nicht sinnvoll, bei jüngeren Kindern kann diese, je nach Grad der Vernunft der jeweiligen Nutzer im Einzelfall, sinnvoll sein. Das dieser Tage bei jurpc.de veröffentlichte Urteil vom 30.01.2007 (Az.: 2 O 71/06) des LG Mannheim bestätigt diese Auffassung nochmals.

Mit seiner Ansicht kriminalisiert das LG Hamburg alle Jugendlichen per se. Das aber geht über das Ziel hinaus und ist eine haltlose Annahme. Das LG Mannheim erkennt und anerkennt die Internetkompetenz von Jugendlichen, die denen ihrer Eltern in der Regel überlegen ist. Diesen Umstand bringt das Gericht angemessen in seinen Entscheidungen zum Tragen. Das LG Mannheim sieht keinen Bedarf für eine ständige Überwachung, wie es das LG Hamburg fordert; selbst eine einweisende Belehrung ist nicht in jedem Falle notwendig; oft müssen Jugendliche ihren Eltern diese Einweisung geben. Angesichts dessen schlägt das LG Hamburg nach diesseitiger Auffassung einmal mehr über die Stränge.

Die Entscheidungen findet man bei jurpc.de:
LG Mannheim:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20070083.htm
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20070033.htm

LG Hamburg:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20070078.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigenen Recherche

Umfrage – schwere Zeiten für Pay-per-Click

Im Rahmen seiner jährlichen Umfrage kam Andrew Allemann, der Betreiber des Branchenblog domainnnamewire.com, zu einer für Domainer erschreckenden Erkenntnis: Die Stunde des PPC (pay-per-click)-Marktes hat geschlagen. Das Modell kommt ins Wanken, vor allem, da die neuen Registry-Verträge eine Erhöhung der Domain-Großhandelspreise ermöglichen.

Auf die Frage, was das Thema der Domain-Branche ist, erklärten in diesem Jahr 36% der befragten Domain-Profis, der Wandel des pay-per-click-Marktes. Im Vorjahr waren es nur 34%, womit sich keine große Steigerungsrate der Bedenkenträger unter den Domainern offenbart. Doch stehen die Zeichen der Zeit nicht wirklich gut, hört man sich die Lamenti der Profis an: Immer mehr Click-Schwindler treten auf den Plan, die Regeln für Domain-Parking werden immer enger und die Fluktuation im Bereich Onlinewerbung immer größer. Weitere Bedenken erheben die Domainer wegen Domain-Diebstahl, Reverse Domain Name Hijacking und Problemen seitens Domain-Registraren, wie das aktuelle Beispiel RegisterFly zeigt.

Keine guten Aussichten für Domainer? Nein, die verdienen nach wie vor mit inhaltsleeren Domains reichlich Geld. Sollte das Modell irgendwann kippen, könnte das also durchaus eine Verbesserung des Internets und seiner Inhalte mit sich bringen.

Quelle: domainnamewire.com

Rekord-Deal – US$ 9,5 Mio. in bar für p/orn.com

Die Meldung, p/orn.com sei für rekordverdächtige US$ 9,5 Mio. (ca. EUR 6.985.294,-) verkauft worden, versüsste die vergangene Domain-Handelswoche. Die Zeichen stehen auf Business, das zeigte auch wieder die bunte Mischung der Domains mit Länderendung.

Unter den Länderendungen zeigte sich erstmals die Endung Finnlands und dann auch gleich mit dem besten Preis unter den country code TLDs: Offensichtlich war jemand auf Draht, als er für wi.fi US$ 37.500,- (ca. EUR 27.574,-) zahlte, wobei das WHOIS-Verzeichnis noch nicht deutlich macht, dass hier vor kurzem Änderungen stattgefunden hätten, und die Seite selbst ist derzeit nicht erreichbar. Befindet sie sich in einem Funkloch? – Sehr gut steht wie gewohnt die britische Endung dar und liefert mit socialworkjobs.co.uk zu EUR 7.900,-, cow.co.uk für GBP 4.000,- (ca. EUR 5.883,-) und growthhor/mone.co.uk für EUR 2.700,- ein kompaktes Trio. Weiter zeigen sich auch wieder einmal Mexiko und Argentinien mit mundoanuncio.com.ar zum Preis von EUR 5.000,- und zylom.com.mx für EUR 3.500,-. Exotischer, aber auch öfter gehandelt wird .tv, diesmal mit rss.tv für runde US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-). Ebenfalls im Rennen sind Spanien und Frankreich, die zusammen gleich vier Domains aufbieten:

entra.es – EUR 4.300,-
voiturelocation.fr – EUR 4.000,-
evuelos.es – EUR 1.800,-
offresdemploi.fr – EUR 1.700,-

Schwach nimmt sich .eu aus, die diesmal nur ein Pferd ins Rennen schickte, das trotz des Namens nicht überzeugte: goldcar.eu brachte es auf gerade EUR 1.500,-. Schließlich wurden zahlreichen .de-Domains gehandelt:

sidestep.de – EUR 5.000,-
interpoker.de – US$ 5.430,- (ca. EUR 3.993,-)
fahrservice.de – EUR 3.950,-
sandton.de – US$ 4.072,- (ca. EUR 2.994,-)
handysongs.de – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.794,-)
steuersparer.de – EUR 2.500,-
tdg.de – US$ 3.260,- (ca. EUR 2.397,-)
frei-sms.de – US$ 2.700,- (ca. EUR 1.985,-)
interfer-gruppe.de – EUR 1.500,-

Die generischen Endungen zeigten sich nicht sehr agil. Unter .org war nur ein Geschäft erwähnenswert: krp.org erhielt für US$ 8.000,- (ca. EUR 5.882,-) einen neuen Inhaber. Es schwiegen die Endungen .biz und .mobi, doch .info trumpfte diesmal mit einigen schönen Verkäufen auf:

solar.info – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.250,-)
pics.info – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.779,-)
guns.info – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.779,-)
berlinjob.info – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.059,-)
roboter.info – EUR 1.950,-

Weiterhin ein gutes Standing bewahrte sich .net, das mit der Domain asbestos.net für US$ 15.240,- (ca. EUR 11.206,-) die wertvollste generische Domain lieferte, lässt man die Endung .com außen vor. Weitere nennenswerte .net-Geschäfte waren:

freelayout.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.515,-)
duck.net – US$ 6.200,- (ca. EUR 4.559,-)
masterpiece.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-)
creditcardoffers.net – US$ 2.985,- (ca. EUR 2.195,-)
myorder.net – US$ 2.877,- (ca. EUR 2.115,-)
pornocruto.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.838,-)
clickable.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.838,-)
processors.net – US$ 2.395,- (ca. EUR 1.761,-)
flashmemory.net – US$ 2.395,- (ca. EUR 1.761,-)
studenttravel.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.691,-)
christiania.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.691,-)
microprocessor.net – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.654,-)
curlyhair.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.618,-)

Schließlich .com: Der Deal mit p/orn.com zum beispiellosen Preis von US$ 9,5 Mio. (ca. EUR 6.985.294,-) ist kaum zu überbieten. Und selbst wenn man das höherpreisige Geschäft von se/x.com (US$ 12 Mio., teilweise in Aktien) heranzieht, bleibt doch der Umstand, dass die US$ 9,5 Mio. in bar geleistet wurden, so jedenfalls die Domain-Broker von Moniker, bisher unerreicht. Neuer Inhaber ist die Internetmedien- und Investmentfirma MXN Ltd., die allerdings noch nicht im WHOIS eingetragen ist. Das Geschäft dürfte demnach noch nicht ganz abgewickelt sein. Doch auch neben diesem absoluten Mega-Deal gab es interessante Domain-Käufe unter .com:

instantapprovals.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 44.118,-)
salebyowners.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.765,-)
beautymark.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 23.529,-)
mobilelove.com – US$ 30.445,- (ca. EUR 22.386,-)
myorder.com – US$ 27.050,- (ca. EUR 19.890,-)
cpg.com – US$ 25.400,- (ca. EUR 18.676,-)
vectra.com – US$ 25.250,- (ca. EUR 18.566,-)
foryoureyesonly.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.544,-)
onlineflights.com – US$ 21.211,- (ca. EUR 15.596,-)
makaticity.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-)
futurebazar.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
bakersfieldca.com – US$ 13.333,- (ca. EUR 9.804,-)
makati.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.191,-)
canadianauto.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.824,-)
c4I.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.088,-)
resroftware.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.353,-)
accessibility.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.353,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

IHK-Hannover – Die rechtssichere Website

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover veranstaltet Mitte Juni 2007 wieder ein Seminar zum Thema Internet. Das von den beiden Hannoveraner Rechtsanwälten Thomas Feil und Christian Reinicke geleitete Seminar trägt den Titel „Rechtssichere Website & Co.“.

Ohne Internetauftritt kommt man dieser Tage nicht mehr aus. Mit dem Betrieb einer Internetseite ergeben sich rechtliche Fragen, angefangen beim Urheber- und Domain-Recht über die Informationspflichten (Impressum und anderes), bis hin zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Die Rechtsanwälte Feil und Reinicke leiten die Veranstaltung und reißen dabei auch Fragen nach den Rechten des Newsletter-Abonnenten und den Umgang mit Abmahnungen an.

Die Veranstaltung findet am 14.06.2007 von 14.00 bis 18.00 Uhr in der IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover statt. Das Teilnehmerentgelt beträgt EUR 130,00 + 19% USt. (154,70 EUR).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://snipurl.com/1lehf
> http://snipurl.com/1lehg

Quelle: beginn.de, eigene Recherche

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