Newsletter-Ausgabe #355: März 2007

Themen: WIPO-Warnung – Kennzeichenrechte in Gefahr | McAfee – Weltkarte der gefährlichsten TLDs | ICANN – Skandal um Registerfly.com | Klagewelle – Microsoft macht Druck auf Grabber | admin-c – LG Dresden lehnt Haftung für Inhalte ab | Gute Neuigkeiten – US$ 1 Mio. für topix.com | Law & Order – deutschlandweites Wanderseminar

WIPO-Warnung – Kennzeichenrechte in Gefahr

Ein düsteres Bild für Inhaber von Kennzeichnungsrechten zeichnet die Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO): anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts der Schiedsstelle für Domain-Streitigkeiten warnte die Genfer UN-Behörde vor steigenden Rechtsverletzungen durch aktuelle Entwicklungen wie Domain-Parking, Domain-Tasting, der anonymen Registrierung von Domains sowie der Einführung neuer generischer Domain-Endungen.

Insgesamt 1.823 Domain-Streitigkeiten wurden 2006 von den Inhabern von Markenrechten vor das Schiedsgericht gebracht. Damit stieg die Verfahrenszahl gegenüber dem Jahr 2005 um 15% und absolut auf den höchsten Wert seit dem Jahr 2000. Mit dem Streit um samash.mobi verzeichnete die WIPO gar den 10.000sten Konflikt nach der UDRP seit ihrem Bestehen; fasst man auch die diversen Sunrise-Verfahren zum Beispiel bei .info, .biz oder .mobi zusammen, kommt die WIPO auf insgesamt sogar über 25.000 Verfahren. Sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite stammen die meisten Verfahrensbeteiligten aus den USA, aber auch Verfahren mit Parteien aus Großbritannien, Frankreich, Deutschland, China und Korea häufen sich. Unter Domain-Grabbern am beliebtesten ist die Top Level Domain .com; knapp 80 Prozent aller Streitigkeiten drehten sich um eine Internetadresse dieser Endung. Danach folgt .net mit knapp 11 Prozent, vor .org mit gut 6 Prozent und .info mit etwas über 2 Prozent. Für Markeninhaber interessant: in über 83 Prozent der Verfahren konnten sie sich durchsetzen und erhielten die streitige Domain übertragen. Bei den Länderendungen (cc-TLDs) haben sich inzwischen 47 Domain-Verwaltungen für die Hilfe der WIPO entschieden, darunter zuletzt die spanische .es; für .de ist die WIPO dagegen weiterhin unzuständig.

Doch in Zukunft könnten sich Inhaber von Markenrechten schwerer tun, sich gegen Rechtsverletzer zu wehren. Die Kombination aus neuen Entwicklungen wie der Möglichkeit, Domains sowohl anonym zu registrieren als auch die automatisierte Registrierung frisch ausgelaufener Adressen, die steigende Anzahl von Spekulanten und das bereits von GoDaddy-Gründer Bob Parsons angeprangerte Domain-Tasting machen Domains zu beweglichen Zielen für Rechteinhaber, so Francis Gurry, Direktor der WIPO. „Die aktuellen Fortschritte im Registrierungssystem fördern Praktiken, die die Interessen von Rechteinhabern bedrohen und die Verbraucher verwirren.“ Die Rate, mit der Domains inzwischen den Inhaber wechseln und die Schwierigkeit, solche Änderungen zu verfolgen, stellen eine neue Herausforderung dar. Zudem reagieren Cybersquatter verstärkt auf tagesaktuelle Nachrichten; beispielhaft verwies Gurry auf den Pharmakonzern Hoffmann-La Roche AG, der im Zusammenhang mit der Vogelgrippe wegen Verletzungen seiner Marke Tamiflu um 64 Domain-Namen streiten musste.

Wie konkret die WIPO diesen Entwicklungen entgegentreten will, blieb zunächst vage. Unter Hinweis auf eine WIPO-Entscheidung aus dem Februar 2006 diskutiert man eine Ausdehnung der UDRP auf die neuen Gefahren; dort hatte das Schiedsgericht entschieden, dass unter Umständen das Unterlassen der Prüfung auf Rechtsverletzungen vor der Registrierung als „vorsätzliche Blindheit“ und damit als böswillig im Sinne der UDRP angesehen werden kann. Im Rahmen der Einführung neuer Endungen fordert die WIPO schon seit geraumer Zeit ein standardisiertes Verfahren zum Schutz von Kennzeichenrechtsinhabern. Doch nicht zuletzt der Start der .eu-Domain im vergangenen Jahr beweist, dass trickreiche Domain-Spekulanten immer eine Lücke suchen und finden werden, sei sie auch als illegal anzusehen.

Eine graphische Übersicht aller WIPO-Verfahren 2006 finden Sie hier:
> http://short4u.de/45fd7546bcb29

Quelle: wipo.int

McAfee – Weltkarte der gefährlichsten TLDs

Eine Weltkarte der gefährlichsten Top Level Domains hat der Internetsecurity-Spezialist McAfee veröffentlicht. Nach dem Report mit dem Titel „Mapping the Mal Web“ zählt die deutsche Endung .de zu den verlässlichsten virtuellen Gegenden. Einen Anlass, sich zurückzulehnen, gibt es jedoch nicht.

265 Top Level Domains hat McAfee analysiert und untersucht, welche davon gehäuft zu Schadzwecken wie für Spyware, Spam oder andere, strafrechtlich zumindest bedenkliche Angebote und Inhalte eingesetzt wurden. Zu den wichtigsten Erkenntnissen zählen, dass die verschiedenen Domains erhebliche Sicherheitsunterschiede aufweisen, somit einige Endungen bevorzugt für schädliche Angebote eingesetzt werden. Am gefährlichsten sind demnach Internetangebote, die unter der Endung .tk für Tokelau, einer kleinen Pazifikinsel veröffentlicht werden. Hier enthielten 10,1 Prozent problematische Inhalte. Unter den großen Ländern erwiesen sich insbesondere Rumänien (.ro) mit 5,6 Prozent und Russland (.ru) mit 4,5 Prozent als risikoreich; hier werden verstärkt Programme angeboten, die Sicherheitslücken ausnutzen sollen. Als besonders sicher erwiesen sich dagegen Angebote mit einer der skandinavischen Top Level Domains wie .fi (Finnland), .se (Schweden) und .no (Norwegen); sie weisen ein Gesamtrisiko von maximal 0,2 Prozent auf. Auch Island und Irland konnten sich auszeichnen. Die deutsche Endung .de schneidet ebenso wie .nl und .uk mit einem Risiko von einem Prozent relativ gut ab; dennoch geben mehr als zwei Millionen Klicks jeden Monat zu bedenklichen Angeboten Anlass zur Sorge.

Bei den generischen Domains schneidet wenig überraschend .gov am sichersten ab; die nur von US-Regierungsbehörden verwendete Domain ist allerdings nicht frei zu registrieren, so dass schon die Hürde der Registrierung kräftig aussortiert. Bei den übrigen generischen TLDs stuft McAfee überraschenderweise .info als Gefährlichste ein; hier sind überdurchschnittliche 7,5 Prozent der Angebote problematisch, während .com als zweitplatzierte auf 5,5 Prozent kommt. Wer sich beispielsweise per eMail bei einem .info-Angebot anmeldet, kann danach in mehr als 73 von 100 Fällen damit rechnen, Spam zu erhalten. Auch .biz ist bei Spammern beliebt, da die Endung sofort nach der Registrierung eingesetzt werden kann und nicht erst – wie bei anderen Top Level Domains – 24 Stunden vergehen müssen. In absoluten Zahlen dominiert allerdings .com die schädlichen Angebote.

Insgesamt legt die Studie nah, dass je geringer die Hürden für eine Registrierung sind und je günstiger die Domains angeboten werden, desto häufiger sie zu Schadzwecken eingesetzt wird. Diese Erkenntnis kann kaum überraschen. Sollten allerdings Suchmaschinen wie Google diese Ergebnisse verstärkt in ihre Suchalgorithmen einfliessen lassen, könnte dies so manchen Domain-Verwalter zum Umdenken zwingen.

Die Studie samt Weltkarte finden Sie unter:
> http://www.siteadvisor.com/studies/map_malweb_mar2007

Quelle: siteadvisor.com, theregister.co.uk

ICANN – Skandal um Registerfly.com

Kunden des in New Jersey ansässigen Registrars Registerfly.com dürften derzeit schlaflose Nächte haben: nach einem Streit in der Geschäftsführung und dem Verlust von mehreren zehntausend Domains versucht die Internet-Verwaltung ICANN derzeit zu retten, was zu retten ist. Doch das Ende ist offen.

Auslöser der seit einigen Wochen andauernden Schlammschlacht war eine Klage der Gründer von Registerfly.com gegen den ehemaligen CEO, Kevin Medina. Die Story liest sich dabei wie aus dem Groschenroman: Im Raum steht der Vorwurf, Medina habe verschuldet, dass im Januar 2007 etwa 75.000 Domain-Namen verloren gingen, weil die Gebühren nicht bezahlt wurden; stattdessen soll Medina das Geld für Escort-Services, private Kreditkartenabrechnungen, ein Penthouse in Miami und eine Fettabsaugung verschwendet haben. Bei der Internetverwaltung ICANN wurde man erstmals vor etwa einem Jahr hellhörig, als sich die Beschwerden von Kunden, darunter Popstar Michael Jackson und die Regierung von Thailand, über den schlechten Service häuften. Doch obwohl Registerfly als unmittelbar bei ICANN akkreditierter Registrar auftritt und wirbt, sah sich ICANN nicht in der Pflicht, einschreitend tätig zu werden. Unter den ca. 900.000 Kunden begann derweil das grosse Zittern, nachdem ihre Internetauftritte nicht mehr zu erreichen waren und auch Versuche, die Domains zu anderen Registraren zu transferieren, fehlschlugen.

Erst Anfang März konnte sich ICANN dem öffentlichen Druck nicht mehr länger entziehen. Mit harschen Worten wandten sich ICANNs Anwälte an Registerfly und forderten die Verantwortlichen unter Fristsetzung auf, sich vertragsgerecht zu verhalten, insbesondere Zugriff auf die Registrierungsdaten zu gewähren, offene Rechnungen zu bezahlen und den Kunden anhand Mitteilung der „auth codes“ Domain-Transfers zu ermöglichen. Vorläufiger Höhepunkt war eine Mitteilung vom vergangenen Freitag, mit der ICANN den Entzug der Akkreditierung bis 31. März angekündigt hat. Läuft die Frist ab, kann ICANN sämtliche Domains zu einem anderen Registrar umziehen, sollte Registerfly zuvor nicht bereits kooperiert haben. ICANN-Präsident Paul Twomey zeigte sich empört: „Wir sind frustriert und erschüttert über das Katastrophen-Management bei Registerfly. Ich rufe Registerfly auf, im Interesse der Domain-Inhaber umgehend einen Transfer zu ermöglichen“. Auch beim ICANN-Meeting Ende März in Lissabon steht Registerfly auf der Tagesordnung.

Doch während die Kunden immer stärker um ihre Domains fürchten müssen, ist es ausgerechnet einem Glücksspiel-Blogger gelungen, eine Lücke im System zu finden, um Domains transferieren zu können; auf seiner Website hat er hierzu eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht. Die Lücke ermöglicht es den Kunden angeblich, die für einen Umzug erforderlichen „auth codes“ zu erhalten. In ersten Leserreaktionen ist allerdings festgehalten, dass es nicht allen Kunden gelungen ist, ihre Domain-Namen erfolgreich umzuziehen. Das Zittern wird daher wohl noch eine Weile weitergehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.registerflies.com/
> http://www.stopunifiednames.com/

Die unverbindliche Transferanleitung finden Sie unter:
> http://short4u.de/45fee00bb6719

Quelle: icann.org, theregister.co.uk, businessweek.com

Klagewelle – Microsoft macht Druck auf Grabber

Der US-Softwarekonzern Microsoft Inc. hat die Ankündigung vom August 2006, künftig eine härtere Gangart gegen Cybersquatter einzuschlagen, in Taten umgesetzt: sowohl in den USA als auch in Großbritannien reichte Microsoft mehrere Klagen wegen angeblicher Markenrechtsverletzung ein; in drei weiteren Verfahren vermeldet man eine erfolgreiche Einigung. Besonders ins Visier genommen hat Microsoft Typosquatter.

In einer am 14. März 2007 veröffentlichten Pressemitteilung unterstrich Microsoft sein entschiedenes Vorgehen gegen Verletzungen seiner Rechte. Allein in den vergangenen sechs Monaten ging der Software-Riese gegen mehr als 1.100 Domain-Namen vor; in einer Vielzahl von Fällen ging es dabei um Vertipper-Domains wie winowslivemessenger.com oder micr0soft.co.uk, deren Inhaber mit flugs aufgeschalteter Pay-per-Click-Werbung die Unachtsamkeit der Internetnutzer in klingende Münze umsetzen wollten. „Diese Angebote verwirren die Verbraucher, die auf der Suche nach den Original-Seiten des Unternehmes sind, und schädigen so nicht nur unsere Marke, sondern auch unser Ansehen“, so Microsoft-Anwalt Aaron Kornblum. Nach Angaben von Kornblum hat Microsoft einen regelrechten virtuellen Landrush auf Domains festgestellt, bei dem versucht wird, über die Pay-per-Click-Anzeigen vom Traffic illegal zu profitieren. An einem durchschnittlichen Tag würden so etwa 2.000 Domains registriert, die einen von Microsoft markenrechtlich geschützten Begriff enthielten.

In einer ersten Klagewelle im August 2006 hatte Microsoft vier Inhaber mit insgesamt 409 derartiger Domains wegen Markenrechtsverletzung nach dem „Anticybersquatting Consumer Protection Act“ (ACPA) verklagt; dieser sieht Schadensersatzansprüche von bis zu US$ 100.000,- vor. Darüber hinaus wurde eine Art Auskunftsklage erhoben, um die Namen und Adressen der Inhaber von 217 weiteren Domains zu erhalten, die anonym über Angebote wie „Domains-by-Proxy“ registriert worden waren. Aktuell sind in den USA insgesamt vier Verfahren anhängig: in Kalifornien streitet Microsoft mit Maltuzi LLC; diesem Unternehmen wirft Microsoft insbesondere vor, im großen Stil Domain-Tasting mit Domains zu betreiben, die einen von Microsoft geschützten Begriff enthalten. Vor einem Gericht in Washington hat Microsoft seine Klage gegen die drei nunmehr namentlich bekannten Inhaber der 217 anonym registrierten Domains erweitert, nachdem die Auskunftsklage offenbar erfolgreich war und die Inhaber identifiziert werden konnten. In zwei weiteren Verfahren in Washington kämpft Microsoft gegen die bisher noch unbekannten Inhaber von 159 Domains, die ihre Adressen ebenfalls anonym („John Doe“) angemeldet hatten.

In Großbritannien hat Microsoft in fünf Verfahren Klage eingereicht; auch dort lautet der Vorwurf auf Markenrechtsverletzung. Mit Dyslexic Domain Company Ltd. hat Microsoft im Streit um über 6.000 Domains eine Einigung erzielt. Microsoft hofft, dass sich auch andere Unternehmen dadurch ermutigt fühlen, gegen die Rechtsverletzer vorzugehen. Dabei beschränkt man seine Aktivität nicht nur auf englischsprachige Länder, so dass eine Welle von Abmahnungen bei Markenrechtsverletzungen auch im deutschsprachigen Bereich nicht ausgeschlossen erscheint.

Die offizielle Mitteilung von Microsoft finden Sie unter:
> http://short4u.de/45fd94fcad950

Quelle: domainnews.com, eigene Recherche

admin-c – LG Dresden lehnt Haftung für Inhalte ab

Die Rechtsprechung zur Stellung des so genannten Admin-C, des für den Domain-Inhaber als Ansprechpartner angegebenen administrativen Kontakt, ist komplex. Die Fachliteratur geht ebenfalls unterschiedliche Wege. Nun hat das Landgericht Dresden (Urteil vom 09.03.2007, Az.: 43 O 128/07) eine neue Facette der Haftung des Admin-C abgewonnen: Für Inhalte unter einer Domain haftet er nicht bei Wettbewerbsverstößen.

Der Beklagte war Admin-C einer .de-Domain, deren Inhaber seinen Sitz auf den Bermudas hat. Unter der Domain wurden „wettbewerbsrechtlich fragwürdige Aussagen verbreitet“ heisst es in einem Heise-Artikel. Der Kläger strengte ein einstweiliges Verfügungsverfahren an, blieb damit jedoch erfolglos: Das Landgericht Dresden wies den Antrag zurück und ging dabei auf die Frage des Wettbewerbsverstoßes nicht ein, da der Beklagte als Admin-C für Inhalte einer Domain nicht hafte.

Die Aufgaben des Admin-C sind in den DENIC-Richtlinien unter dem Punkt VIII. dargestellt. Der Admin-C steht als Ansprechpartner zur Verfügung und ist berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Das Landgericht Dresden sah in dieser Formulierung, anders als so manch anderes Gericht, nichts weiter als die Beschreibung des Verhältnisses zwischen DENIC und Admin-C. Rechtsanwalt Jörg Heidrich berichtete auf heise.de weiter, nach Ansicht des Gerichts „ergebe sich zwar eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Domain.“ Doch erstrecke sich das nicht auf Domain-Inhalte. Der Admin-C sei „im Innenverhältnis an die Weisungen des Inhabers gebunden und verfüge demnach nicht über das Recht, diesem gegenüber eine Einflussnahme auszuüben.“ Das Gericht führte weiter aus, dem Admin-C sei es gar nicht zumutbar, die Inhalte der – wir vermuten zahlreichen – von ihm als Admin-C vertretenen Domains zu überwachen und auf Rechtsverstöße zu prüfen. Das Landgericht kann sich durchaus vorstellen, dass, bei Vorliegen besonderer Umstände eine Haftung des Admin-C in Betracht komme, aber solche seien von den Parteien nicht vorgetragen.

Uns liegt das Urteil mit den Gründen noch nicht vor. Jedoch lässt sich sagen, dass das LG Dresden damit eine Lanze für die Admin-Cs bricht. Rechtsprechung und Literatur zeigten in den vergangenen zwei Jahren Tendenzen, den Admin-C ganz in die Haftung zu nehmen. Nun steuern einige Gerichte vernünftigerweise entgegen. Das Missverständnis vieler Juristen beruht darauf, mit dem Admin-C eine Person zu haben, die unmittelbar greifbar ist. Dabei wird übersehen, dass laut der DENIC-Richtlinien der Admin-C Zustellungsbevollmächtigter im Sinne der Zivilprozessordnung ist. Auf diesem Wege kann die in ihren Rechten verletzte Partei immer gegen den eigentlichen Störer vorgehen, auch wenn der seinen Sitz im Ausland hat; die entsprechenden Schreiben, Schriftsätze und Klagen können an die Adresse des Admin-C zugestellt werden und gelten damit dem Domain-Inhaber als zugegangen. So lassen sich Prozesse führen, auch wenn der Domain-Inhaber seine Heimat auf den Bermudas gefunden hat.

Den heise.de-Artikel mit Links zu weiteren Entscheidungen findet man unter:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/86734

Spezialisierte Domains findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de, eigene Recherche

Gute Neuigkeiten – US$ 1 Mio. für topix.com

Gewissermaßen nachbörslich nach der T.R.A.F.F.I.C West kam es zu einem Topdeal im siebenstelligen Dollarbereich: topix.net, die Internetseite für lokale News, kaufte die Domain topix.com für US$ 1.000.000,- (ca. EUR 757.575,-). Im lokalen Bereich überraschte die Schweiz mit der teuersten ccTLD der vergangenen Woche. Und im übrigen wurden mal wieder reichlich Domains ver- und gekauft.

Es ist immer wieder verblüffend, wie unvermittelt eine Domain-Endung, die nur selten in Erscheinung tritt, vereinzelt dann hohe Preise erzielt. Diesmal war es der schweizer Domain-Name onyx.ch, der CHF 55.000,- (ca. EUR 34.230,-) kostete. Für die kommenden Wochen ist dann wohl wieder Ruhe für die Endung .ch. Recht gut positionieren konnte sich programm.de zu EUR 15.500,-, hinter der sich mit o.fm für US$ 11.111,- (ca. EUR 8.415,-) eine Exotin einreihte. Immer auch dabei: .co.uk, diesmal mit der Adresse freud.co.uk für GBP 5.000,- (ca. EUR 7.300,-) und biblio.co.uk für US$ 7.500,- (ca. EUR 5.680,-) sowie weiteren, weniger stark bepreisten Domains. Erstmals dabei ist die venezuelische Endung .ve: bancomercantil.com.ve machte für EUR 5.566,- seine Schnitte. Weitere ccTLD-Geschäfte waren:

wie.de – EUR 5.000,-
mediashop.de – EUR 4.500,-
meinsport.de – EUR 4.400,-
haustuere.de – EUR 2.999,-
personenwaagen.de – EUR 1.500,-
bauerngarten.de – EUR 1.500,-

crazyfeet.co.uk – GBP 2.200,- (ca. EUR 3.210,-)
betterlife.co.uk – EUR 2.600,-
candi.co.uk – GBP 980,- (ca. EUR 1.430,-)
franchiseforsale.co.uk – GBP 940,- (ca. EUR 1.370,-)
redhalo.co.uk – GBP 900,- (ca. EUR 1.315,-)

vitalhotel.at – EUR 3.800,-
apuestas-deportivas.es – EUR 2.500,-
parrot.com.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.515,-)
ldc.es – EUR 1.050,-
hotmovies.co.in – US$ 1.250,- (ca. EUR 945,-)
cooks.tv – US$ 1.250,- (ca. EUR 945,-)
horreur.tv – EUR 900,-

mwv.eu – EUR 3.000,-
bankenverband.eu – EUR 3.000,-
gotvmail.eu – EUR 2.500,-
execom.eu – EUR 2.350,-
handicapper.eu – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.350,-)
reliasoft.eu – EUR 1.350,-
schippers.eu – EUR 1.000,-
earnunited.eu – EUR 1.000,-

Unter den generischen Domain-Endungen hielt man sich abseits der T.R.A.F.F.I.C etwas zurück. DotMobi bot mit pink.mobi für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.790,-) und eco.mobi für EUR 1.675,- keine Leuchten des Domain-Handels. Dafür grüßte endlich wieder einmal .biz mit gre/etings.biz für EUR 3.450,- und unity.biz für US$ 4.000,- (ca. EUR 3.030,-), schaffte damit aber nicht den turnaround.biz für US$ 2.088,- (ca. EUR 1.580,-). Die Kollegin hielt sich mit six.info für US$ 2.600,- (ca. EUR 1.970,-) deutlich zurück.

Die alten generischen Domains bauten sich wieder in deren mittleren Segment auf. So konnte thailand.org für US$ 10.000,- (ca. EUR 7.575,-) auf die Reise zu einem neuen Inhaber gehen. Mit collegescholarships.org, scb.net und af/fi/liated.net gab es gleich drei Domains für je US$ 8.000,- (ca. EUR 6.060,-) gut. Weiter positionierten sich:

patient.org – US$ 6.251,- (ca. EUR 4.735,-)
accreditation.org – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.240,-)
francesca.net – EUR 4.000,-
centerline.org – EUR 4.000,-
puppy.org – US$ 5.152,- (ca. EUR 3.905,-)
bonded.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.790,-)
idc.org – US$ 4.780,- (ca. EUR 3.620,-)
sexymodels.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.105,-)
weddingplanners.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.650,-)
comlink.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.650,-)
sinks.net – US$ 3.433,- (ca. EUR 2.600,-)
e-mails.net – US$ 3.400,- (ca. EUR 2.575,-)
captiva.net – US$ 3.322,- (ca. EUR 2.515,-)
getaquote.net – US$ 3.151,- (ca. EUR 2.387,-)
mcon.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.275,-)

Neben dem großartigen topix.com wusste sich shemale.com zum Preis von reichlich US$ 520.000,- (ca. EUR 393.940,-) gut zu positionieren. Interessant zeigte sich der Unterschied zwischen Singular und Plural: freehoros.com kostete US$ 185.259,- (ca. EUR 140.350,-), hingegen freehoroscopes.com weniger als ein Drittel davon: US$ 50.000,- (ca. EUR 37.880,-). Zwei weitere sechsstellige .com-Verkäufe sind zu verzeichnen, und endlos lange Listen mit fünfstelligen .com-Domains:

campgrounds.com – US$ 175.000,- (ca. EUR 132.575,-)
walkers.com – US$ 175.000,- (ca. EUR 132.575,-)
censored.com – US$ 58.500,- (ca. EUR 44.320,-)
myhomeloan.com – US$ 48.888,- (ca. EUR 37.035,-)
freepornmovie.com – US$ 38.511,- (ca. EUR 29.175,-)
manufacturer.com – US$ 37.913,- (ca. EUR 28.720,-)
diver.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 24.620,-)
gary.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 21.970,-)
truckerjobs.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.940,-)
foreclosureloans.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.940,-)
bouncingboobs.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 15.530,-)
wfc.com – EUR 15.500,-
freewills.com – US$ 20.251,- (ca. EUR 15.340,-)
totals.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.150,-)
mybadcredit.com – US$ 19.900,- (ca. EUR 15.075,-)
bikecity.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.635,-)
tv24.com – EUR 13.000,-
sanfranciscoattractions.com – US$ 16.526,- (ca. EUR 11.760,-)
massachusettslawyers.com – US$ 16.222,- (ca. EUR 12.290,-)
violated.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 11.740,-)
4ugroup.com – GBP 8.000,- (ca. EUR 11.680,-)
mathletics.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.365,-)
thongpics.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.605,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Law & Order – deutschlandweites Wanderseminar

Das Online Marketing Forum macht mobil und veranstaltet ab dem 3. Mai 2007 unter dem Titel „Online Marketing vs. Law & Order“ ein Wanderseminar durch die Republik. Neben dem üblichen Reizwort „Web 2.0“ gibt es in den marketingorientierten Veranstaltungen immer auch Informationen rechtlicher Natur.

Den Auftakt macht die Veranstaltung am 3. Mai 2007 in Hamburg, begleitet von Rechtsanwalt Marko Dörre, der ein Update zur aktuellen Rechtslage im Online-Marketing gibt, und sich den Themen AdWords, Domain-Recht, Metatags, Affiliate- und eMail-Marketing sowie dem Telemediengesetz (TMG) widmet.

Einige Tage später wird die Veranstaltung am 15. Mai 2007 in Stuttgart und am 16. Mai 2007 in Frankfurt/M von Rechtsanwalt Dr. Michael Rath begleitet, der sich bei dem Thema Online-Marketingrecht zum Recht des eMail-Marketing, dem Telemediengesetz und aktuellem Suchmaschinen-Recht (Keyword Advertising, Meta-Tagging & Co.) äussern wird.

Weitere dieser Veranstaltungen finden in anderen Städten statt. Der Schwerpunkt der einzelnen Veranstaltungen liegt aber, das ist klar, im Bereich des Marketings.

Weitere Informationen und Anmeldung zu der Veranstaltungsreihe möglich unter:
> http://www.onlinemarketingforum.de/anmeldung.html

Quelle: Penton Media GmbH, eigene Recherche

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