Newsletter-Ausgabe #354: März 2007

Themen: TLD-Update – Neues von .mobi, .tel und .asia | .bayern – Koalition fordert Regional-TLDs | ICANN – IDN-Tests erfolgreich verlaufen | Streit vor LG München I – Nein zu „Neu“ | dns.be – Kostenrisiko für Grabber wächst | T.R.A.F.F.I.C. – Auktion erzielt US$ 4,3 Mio. | New York – SedoPro Partner Forum 2007

TLD-Update – Neues von .mobi, .tel und .asia

Domain-Liebhabern steht schon bald eine neue Endung zur Verfügung: .tel ist seit wenigen Tagen im Root. Was sich sonst noch bei den Kandidaten aus der Einführungsrunde 2 neuer sponsored Top Level Domains getan hat, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Die neue Mobil-Domain .mobi erfreut sich weiter stetiger Nachfrage. Ein halbes Jahr nach Beginn der Live-Registrierung Anfang Oktober 2006 vermeldet dotMobi, der im irischen Dublin ansässige Verwalter, die Registrierung der 400.000sten .mobi-Domain. In einer Pressemitteilung wagt dotMobi sogar den allerdings gewagten Vergleich, dass es bei .com zehn Jahre gedauert hat, bis 100.000 Domains registriert waren. Für eine neue Domain-Endung dennoch ungewöhnlich ist, dass sich die Anmeldungen schon jetzt auf 104 Länder verteilen. Für die nahe Zukunft setzt .mobi verstärkt auf die Bereitstellung technischer Werkzeuge, um den Anwendern die Erstellung und Nutzung von Webseiten mit mobilen Inhalten unter .mobi zu erleichtern. Hierzu zählt unter anderem das Angebot dev.mobi, einer wahren Spielwiese für Technik-Fans. Den Spekulanten will .mobi zudem schon in Kürze weitere Premium-Domains anbieten.

Fast heimlich, still und leise ist das Domain Name System (DNS) seit Anfang März 2007 um eine neue Endung reicher geworden: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekanntgegeben hat, ist die Telefon-Domain .tel als 19. generische Top Level Domain in die Root Zone eingetragen worden. Zu den ersten aktiven Internetangeboten mit .tel-Domain zählt nic.tel, die Website vom Betreiber Telnic. Mittels .tel-Domain soll der Nutzer unabhängig vom verwendeten Gerät zum Beispiel durch Eingabe von hertz.tel mit einer Filiale der Autovermietung verbunden werden. Einzelpersonen können über .tel ihre Kontaktdaten direkt über das DNS auf den neuesten Stand bringen und veröffentlichen. Damit ist .tel als technische Ergänzung zu bestehenden Angeboten unter anderen Endungen gedacht. Ein genauer Einführungszeitplan steht derzeit noch nicht fest; angedacht ist ein Beginn der Sunrise Period zum Ende des Jahres 2007. Telnic weist ausdrücklich darauf hin, dass verbindliche Vorbestellungen ebenfalls noch nicht möglich und etwaige Angebote unauthorisiert sind.

dotAsia, Verwalterin der für den asiatisch-pazifischen Raum neugeschaffenen Top Level Domain .asia, hat den Zeitplan für die Einführung abgesteckt. Wie bereits mitgeteilt, verläuft die Sunrise Period in mehreren Phasen: in Phase 1, die Mitte des Jahres 2007 beginnen soll, kommen zunächst die Regierungen innerhalb der .asia-Community zum Zug. In Phase 2, die voraussichtlich ab September 2007 läuft, dürfen sich dann die Inhaber von Markenrechten um ihre .asia-Domain bewerben. Weitere Details sollen in Kürze veröffentlicht werden. Für das erste Jahr erwartet man übrigens etwa eine Million Registrierungen; dabei ist zu bedenken, dass die .asia-Community immerhin viermal so viele Einwohner wie der .eu-Raum umfasst.

Weitere Informationen zu .tel finden Sie unter:
> http://www.nic.tel/

Weitere Informationen zu .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org/

Registrierung von .mobi-Domains möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/

Quelle: sys-con.com, icann.org, verisign.de

.bayern – Koalition fordert Regional-TLDs

Die Diskussionen um die Einführungen neuer Top Level Domains hat nun auch die deutsche Politik erreicht: vergangene Woche haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag einen Antrag auf Weiterentwicklung des Adressraums im Internet eingebracht. Vor allem regionale Top Level Domains sollen das Domain Name System sinnvoll erweitern.

Gegenstand der Drucksache 16/4564 vom 07. März 2006, die vergangene Woche in erster Lesung in das Parlament eingebracht wurde, ist die Aufforderung des Bundestags an die Bundesregierung, sich im Rahmen der Mitarbeit im Governmental Advisory Committee (GAC) der Internet-Verwaltung ICANN für die Zulassung neuer Top Level Domains, insbesondere solcher für regionale und urbane Gemeinschaften in Deutschland auszusprechen; beispielhaft genannt werden .bayern, .nrw oder .berlin. Von ihrer Einführung verspricht man sich neben einer sinnvollen Ergänzung von .de insbesondere eine Anregung der regionalen Wirtschaft. Mit der Einführung von .eu, .cat und .asia sieht die Politik hier einen Trend, lokale und regionale Nutzung zu fördern und homogene Märkte schon auf Ebene der Top Level Domain sichtbar zu machen; insgesamt werde der Internetverkehr stärker lokalisiert.

Von der Verwaltung dieser Domains will die Politik die Finger lassen; diese soll – nach dem bewährten Modell der DENIC eG – in privatwirtschaftlichen Organisationen der Selbstregulierung überlassen bleiben. Inhaber von Namensrechten sollen aber in angemessener Weise beteiligt werden, so dass bestimmte Domains wie tourismus.nrw kostenfrei registriert werden können. Und da man sich schon mit dem Thema Domains beschäftigt, spricht man sich für die Förderung von IDNs auf Top Level Ebene mit Domain-Endungen wie .köln aus. Zu guter Letzt gibt es auch noch einen Abstecher in die WHOIS-Problematik; hier fordert man einen besseren Schutz von personenbezogenen Daten insbesondere gegen Identitätsdiebstahl und Spam.

In der Sache gibt man sich ehrgeizig: bereits anlässlich des nächsten ICANN-Meetings Ende März in Lissabon will ICANN nach Angaben der Koalitionsfraktionen die Einführung solcher regionaler Top Level Domains beraten und Zeitpläne beschliessen. Da ICANN schon aus Gründen der Gleichbehandlung damit das DNS für alle Nationen praktisch freigeben müsste, ist mit raschen Ergebnissen vernünftigerweise wohl nicht zu rechnen.

Den Antrag finden Sie unter:
> http://www.tauss.de/w/files/pdf/adressraum.pdf

Quelle: verivox.de, pc-magazin.de, pressrelations.de

ICANN – IDN-Tests erfolgreich verlaufen

Domain-Namen vollständig in Landessprache – an diesem ehrgeizigen Ziel versucht sich die Internet-Verwaltung ICANN bereits seit geraumer Zeit. Ein erster Feldversuch mit Sonderzeichen auf Ebene der Top Level Domain gibt jetzt Anlass zur Hoffnung auf eine erfolgeiche Umsetzung.

Im Oktober 2006 hatte ICANN das schwedische Unternehmen Autonomica AB, ein Dienstleister für kritische Internet-Dienste, damit beauftragt, einen Testversuch für internationalisierte Top Level Domains (IDNs) durchzuführen. Bei IDNs handelt es sich um Domain-Namen, die Zeichen jenseits des ASCII-Schriftsatzes mit den Buchstaben von A bis Z, den Ziffern von 0 bis 9 und dem „-“ als bisher einzigem Sonderzeichen zulassen. Auf Ebene der Second Level Domains sind derartige Adressen nichts neues; bereits seit März 2004 lassen die deutschsprachigen Domain-Verwaltungen DENIC eG, Nic.at und SWITCH einige ausgewählte Sonderzeichen zu, wobei den Umlauten ä, ö und ü die grösste praktische Bedeutung zukommt. Vor allem im asiatischen und arabischen Bereich versprechen IDNs jedoch für die Zukunft ein gewaltiges Nachfragepotential, da es dann erstmals möglich ist, Domains in der Landessprache zu registrieren.

Der Ansatz von ICANN war es nun herauszufinden, ob auch auf Ebene der Top Level Domain IDNs möglich sind, ohne dass die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems in Mitleidenschaft gezogen wird. Technisch wären dann Domain-Endungen wie etwa .münchen oder .österreich denkbar. Am Ende stehen somit Domains, die vollständig in Landessprache einschließlich der Verwendung von Sonderzeichen registriert werden können. Der Feldversuch von Autonomica hat nun ergeben, dass derartige Top Level Domains keinen schädlichen Einfluss auf das Root Server System haben. Für den in zwei Phasen durchgeführten Test wurde die Root Server Umgebung auf gesonderten Rechnern gespiegelt, erfolgte also in „klinischer“ Umgebung und ohne Live-Test. Für Interessierte hat ICANN auf seiner Website umfangreiche technische Dokumentationen veröffentlicht, die allerdings erhebliches Hintergrundwissen zum Funktionieren des Domain Name Systems voraussetzen.

Damit haben IDNs auf Top Level Ebene auf ihrem Weg zur Einführung einen deutlichen Schritt nach vorn gemacht. Mehr als der Auftakt zu weiteren umfangreichen Tests ist damit jedoch noch nicht gemacht. ICANN hat weder konkret angekündigt, IDNs einführen zu wollen, noch ein Zeitfenster genannt, innerhalb dessen mit der Fortführung und dem Abschluss der Tests gerechnet werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://tinyurl.com/2x9ecj

Quelle: icann.org, zdnet.co.uk, eigene Recherche

Streit vor LG München I – Nein zu „Neu“

Das Landgericht München I (Urteil vom 27.01.2007, Az.: 9HK O 17901/06) sah sich keinem besonders neuem Domain-Rechtsproblem gegenüber, als die Betreiber von neu.de sich gegen den Inhaber von neu.eu wandten. Die Entscheidung des Gerichts überrascht nicht, ist aber gleichwohl interessant. Immerhin stellte sich die Frage, ob der Streit um eine .eu-Domain nicht erst im ADR-Verfahren zu prüfen ist.

Klägerin ist die Neu.de GmbH, die seit 12. Februar 2003 in das Handelsregister eingetragen und Inhaberin der deutschen Wort-/Bildmarken „NEU.DE“ (vom 24.6.2003) und der Gemeinschafts-Bildmarke „NEU.EU“ (vom 26.11.2004) ist. Sie wandte sich gegen den Inhaber der Domain neu.eu, der zugleich Inhaber der deutschen Wortmarke „NE u“ (vom 12.9.2005) ist. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ansprüche auf Unterlassung wegen gezielter Behinderung gem. § 4 Nr. 10 UWG und aus § 14 Abs. 5 MarkenG geltend. Darüber hinaus macht sie weitere Ansprüche auf Übertragung der streitgegenständlichen Domain, hilfsweise auf Löschung, sowie auf Schadensersatz geltend.

Aus Sicht des Beklagten ist die Klage bereits gem. Art. 22 der EU-Verordnung Nr. 874/2004 unzulässig, weil danach Streitigkeiten über die .eu-Domains in einem Schiedsverfahren gemäß § 1029 ZPO zu entscheiden seien.

Das Landgericht München wies die Klage der Neu.de GmbH als unbegründet zurück. Die Klage sei allerdings durchaus zulässig, denn bei der vom Beklagten genannten EU-Verordnung handele es sich um eine so genannte Kann-Vorschrift, und nicht um zwingendes Recht. Doch sei die Klage in allen Punkten unbegründet: Schon der Wortbestandteil „neu“ sowohl in den Marken der Klägerin als auch in deren Geschäftsbezeichnung habe keinerlei Unterscheidungskraft. „Neu“ sei ein ganz normales Wort der deutschen Sprache, für das ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 MarkenG bestehe, weshalb die Eintragung der Marken der Klägerin ja nur als Wort-/Bildmarke, bzw. nur als Bildmarke erfolgte. Es stünden sich deshalb einerseits die komplette Geschäftsbezeichnung der Klägerin sowie ihre komplett eingetragenen Marken samt Bildbestandteil und andererseits die für den Beklagten registrierte Domain neu.eu gegenüber.

Aufgrund der Geschäftsbezeichnung Neu.de GmbH bestehen dann jedoch keine Ansprüche gegen den Beklagten, weil keine Verwechslungsgefahr bestehe. Hinsichtlich der Marken bestehe ebenfalls keine Verwechslungsgefahr, da sie nicht „neu“ lauten. Aus Art. 21 der Verordnung Nr. 874/2004 leitet sich auch kein Anspruch her, weil für diesen Rechte nach nationalen oder gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen bestehen müssten, aber die liegen eben nicht vor. Auch § 4 Nr. 10 UWG gibt keine Schützenhilfe: Die Benutzung beschreibender Domain-Namen stellt, so das Gericht, im Hinblick auf die freie Wählbarkeit der Domain-Namen keine wettbewerbswidrige Behinderung dar. Ein durch die Domain „abgelenkter“ Kunde sei bisher zu diesem Zeitpunkt keinem Wettbewerber zuzurechnen; zumal der typische Internetbenutzer die Vor- und Nachteile der Direkteingabe von Gattungsbegriffen kenne.

Das Ergebnis überrascht also nicht. Aber klar ist auch, dass beim Streit um eine .eu-Domain nicht zwingend ein ADR-Verfahren anzustrengen ist.

Das Urteil des LG München findet man unter:
> httP://www.aufrecht.de/5214.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, eigene Recherche

dns.be – Kostenrisiko für Grabber wächst

Bisher trug in Domain-Schiedsverfahren der Antragsteller die Kosten, auch wenn er am Ende gewonnen hat. Allenfalls wenn der Antragsgegner mehr Richter wollte, musste er – wie in der UDRP geregelt – die entstehenden zusätzlichen Kosten tragen. Dns.be, die Verwaltung der belgischen Domain-Endung, stellt seine Terms & Conditions zum 15. März 2007 um: der Gegner des Schiedsverfahrens zahlt jetzt mit.

Freilich nur, wenn sich im Rahmen des Schiedsverfahrens abzeichnet, dass der Inhaber der Domain, gegen den der Antragsteller in Form eines Schiedsrechtsverfahrens vorgeht, die Domain löschen oder übertragen muss. Die Regelung findet sich in Ziffer 10, k) der neuen Terms & Conditions. Dort werden die „Costs of dispute resolution“ verhandelt. Zunächst hat der Antragsteller die Kosten zu zahlen. Stellt sich dann heraus, dass der Gegner des Verfahrens seine Domain verliert, wird die Hälfte der Kosten an den Antragsteller rückvergütet und der Antragsgegner von Seiten des Schiedsgerichts, in dem Falle Cepani, in Anspruch genommen.

Das Risiko, zahlen zu müssen, dürfte zumindest einige Grabber davon abhalten, sich einer .be-Domain zu bemächtigen: Im besten Falle, wenn der Streit eine bis fünf Domains umfasst, kostet ihn der Spass EUR 810,-; geht es um mehr Domains, erhöht sich auch der Preis des Verfahrens und damit der Betrag, den der Antragsgegner zu zahlen hat, dann sind es ca. EUR 1.050,-. Verantwortlich für das Schiedsgerichtverfahren um .be-Domains ist übrigens ausschließlich die Schiedsgerichtsstelle Cepani (Centre belge d’arbitrage et de médiation) mit Sitz in Brüssel (Belgien). Irgendwelche Schadensersatzansprüche des Domain-Inhabers schließen die neuen Terms & Conditions aus.

Ob das Schule macht, wird man sehen. Nach der Presseerklärung vom 12. März 2007 der WIPO zum Thema Cybersquatting, über die noch zu berichten sein wird, zeigen sich vielleicht andere Domain-Verwaltungen bereit, dieses Instrument zu übernehmen. Allerdings fragt sich, wie man Grabber mit Sitz im Nirwana oder den postalisch und gerichtlich abgelegensten Orten unseres Planeten zur Zahlung überredet.

Die neuen (und die alten) Terms & Conditions der dns.be findet man unter:
> http://dns.be/en/home.php?n=121

Die Schiedsstelle Cepani findet man unter:
> http://www.cepani.be/EN/

Quelle: dns.be, eigene Recherche

T.R.A.F.F.I.C. – Auktion erzielt US$ 4,3 Mio.

Die wöchentliche Rückschau auf Domain-Käufe fällt diesmal aus. Dafür tagte in der vergangenen Woche freilich die T.R.A.F.F.I.C. West in Las Vegas mit einem hervorragenden Umsatzergebnis von über US$ 4,3 Mio., das im Vergleich zur letzten T.R.A.F.F.I.C. East, die noch ein Volumen von US$ 5,6 Mio. aufwies, leider etwas abfiel. Doch steht das Ergebnis zahlreicher stiller Auktionen noch aus.

Neben großen Erfolgen gab es auch Rückschläge auf der T.R.A.F.F.I.C. Ein außergewöhnlicher Superdeal war zum Greifen nahe: die Domain p/o\rn.com sollte für US$ 7.250.000,- an den Mann gebracht werden, doch die Bieter gingen lediglich bis US$ 7 Mio. So kam es nicht zum gewünschten Gebot und in der Folge auch nicht zum Verkauf der sicherlich hochwertigen Domain.

Zurückhaltend war das Angebot im Bereich der country code Top Level Domains. Hier vermochte sich lediglich die Domain a.gd (Grenada) für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.230,-) nennenswert zu etablieren; niemand sagte „b“. Ähnlich nichtssagend war der einzig brauchbare .info-Deal: money.info wechselte für US$ 22.000,- (EUR 16.780,-) den Inhaber. Die jüngste Teilnehmerin, .mobi, hingegen ließ sich einmal mehr feiern. Die von der .mobi-Verwaltung zur Versteigerung frei gegebenen Domains waren:

realestate.mobi – US$ 85.000,- (ca. EUR 64.835,-)
creditscore.mobi – US$ 65.000,- (ca. EUR 49.580,-)
casinos.mobi – US$ 52.000,- (ca. EUR 39.665,-)
singles.mobi – US$ 41.000,- (ca. EUR 31.275,-)
pics.mobi – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.545,-)
pizza.mobi – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.020,-)
directions.mobi – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.495,-)
musicvid/eos.mobi – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.585,-)
airfare.mobi – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.390,-)
cam.mobi – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.010,-)

Ebenfalls Erfreuliches gibt es von den alteingesessenen Domain-Endungen .net und .org zu vermelden, bei denen reichlich kurze Domains zu guten Preisen neue Inhaber fanden:

model.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.140,-)
we.org – US$ 36.500,- (ca. EUR 27.840,-)
appliances.net – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.020,-)
fox.net – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.495,-)
mm.net – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.585,-)
toystore.net – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.060,-)
franchising.net – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.300,-)
faq.net – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.535,-)
lp.net – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.155,-)
bathrooms.net – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.770,-)
secretary.org – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.390,-)
ko.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.630,-)

Schließlich zeigte .com wieder, was die Endung geschlagen hat. Mit families.com für US$ 650.000,- (ca. EUR 495.805,-) erzielte sie das höchste Gebot, das auch wirklich realisiert wurde. Und das zweithöchste Gebot war mit US$ 350.000,- (ca. EUR 266.970,-) für die Domain greeting.com ebenfalls beeindruckend. Weitere fünf Domains bewegten sich im sechsstelligen Dollarbereich und zahlreiche weitere Domains bekamen ihren Zuschlag im fünfstelligen Dollarbereich:

blogster.com – US$ 275.000,- (ca. EUR 209.765,-)
et.com – US$ 225.000,- (ca. EUR 171.625,-)
settlement.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 152.555,-)
ol.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 114.415,-)
px.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 91.535,-)
homeforeclosures.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 68.650,-)
mozambique.com – US$ 82.500,- (ca. EUR 62.930,-)
qz.com – US$ 76.000,- (ca. EUR 57.970,-)
lesbo.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 53.395,-)
tournaments.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 41.955,-)
blow.com – US$ 52.500,- (ca. EUR 40.045,-)
hebrew.com – US$ 52.500,- (ca. EUR 40.045,-)
televisionshows.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 34.325,-)
wind.com & wind.net – US$ 80.000,- (ca. EUR 61.020,-)
nosmoking.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.510,-)
tog.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.510,-)
godfather.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.510,-)
familyphotos.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.700,-)
weightlosspills.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.700,-)
christianrock.com – US$ 31.000,- (ca. EUR 23.645,-)
comicstrip.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.885,-)
judy.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.885,-)
martinis.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 20.975,-)
taxshelters.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.070,-)
compressionsoftware.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.070,-)
personalcheck.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.070,-)
discountsoftware.com – US$ 23.500,- (ca. EUR 17.925,-)
noveltygifts.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.780,-)
penthouses.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.020,-)
flightinstruction.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.020,-)
barfurniture.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.255,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: discussnames.com, domainnews.com, moniker.com, eigene Recherche

New York – SedoPro Partner Forum 2007

Nach der T.R.A.F.F.I.C ist vor der T.R.A.F.F.I.C. Aber dazwischen gibt es noch das SedoPro Partner Forum. Das findet in diesem Jahr vom 17. bis zum 19. Juni im Mohonk Mountain Resort in New Paltz, New York-Staat, statt. Dieses exklusive Ereignis soll die Eingeladenen durch Entspannung und angenehme Umgebung auf die danach in New York anberaumte T.R.A.F.F.I.C einstimmen und vorbereiten.

Zum SedoPro Partner Forum trifft man sich am Sonntag, den 17. Juni 2007 in Manhattan. Um 15.00 Uhr fährt man im Luxusbus von dort gemeinsam zum Mohonk Mountain Resort. Abends findet ein Empfang statt und Tim Schumacher, Geschäftsführer der Sedo GmbH, begrüßt die Anwesenden. Richtig los geht es am Montag, und zwar bereits um 10.00 Uhr (nach dem Frühstück) mit einer Freizeitaktivität nach Wahl: Golfen, Schwimmen, Wandern oder man führt ein Fachgespräch mit einem Sedo-Mitarbeiter, um gegebenenfalls das eigene Domain-Portfolio zu überarbeiten. Nachmittags (nach dem Lunch) wird eine Rede gehalten. Später gibt es Netzwerkgespräche zwischen den Profi-Domainern und einen Ausblick auf den Domain-Markt in 2012.

Am Dienstag wird es dann aber wirklich ernst: „Könnte die Politik schlechten Einfluss auf den Domain-Markt nehmen?“ fragt man sich, und der in Internet- und Domain-Fachkreisen bekannte Jeremiah Johnston gibt eine Antwort. Wem diese Frage zu heikel ist, für den werden daneben auch noch einige Workshops angeboten. Schließlich nimmt man noch ein Mittagessen ein, und fährt um 15.00 Uhr gemeinsam zurück nach Manhattan. Dort startet dann die kommende T.R.A.F.F.I.C, erstmals in New York.

Anmelden kann man sich zu diesem Entspannungsurlaub nicht, man darf sich jedoch einladen lassen. Auf Nachfrage beim SedoProAccount Manager bekommt man nähere Informationen.

SedoPro Partner Forum 2007 vom 17. bis 19. Juni 2007. Weitere Informationen unter:
> http://www.sedopropartnerforum.com/

Quelle: domainnews.com, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top